Benutzer:Werner, Deutschland/From the River to the Sea, Palestine will be free

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Karte von Israel und den palästinensischen Gebieten gemäß dem Oslo-Abkommen. Der Jordan befindet sich auf der rechten Seite, das Mittelmeer auf der linken Seite.

"From the River to the Sea, Palestine will be free" oder abgekürzt "From the river to the sea" (Vorlage:من النهر إلى البحر) ist ein politisches Schlagwort im Zusammenhang mit dem palästinensischen Nationalismus. Der Slogan bezieht sich geografisch auf das Gebiet zwischen dem Jordan („River“) und dem Mittelmeer („Sea“), zu dem der Staat Israel, das Westjordanland und der Gazastreifen gehören. Die Fläche vom Jordan-Fluss im Osten bis zum Mittelmeer im Westen umschliesst das gesamte israelische Territorium. Der Slogan wird „aktuell an pro-palästinensischen Demonstrationen auf der ganzen Welt skandiert, allen voran in westlichen Städten“ (Stand 2. November 2023). [1]

Ursprung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schlagwort „From the River to the Sea ...“, Day of Resistance in Columbus, Ohio, 13. Oktober 2023

Dieser politische Slogan steht im Zusammenhang mit dem palästinensischen Nationalismus. Er wird von palästinensischen politischen Gruppen wie beispielsweise der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) seit den 1960er Jahren als Aufruf zur Befreiung Palästinas verwendet.[2][3]

Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“‘ bezieht sich geografisch auf das Gebiet zwischen dem Jordan („River“) und dem Mittelmeer („Sea“), zu dem der Staat Israel, das Westjordanland und der Gazastreifen gehören. Die Fläche vom Jordan-Fluss im Osten bis zum Mittelmeer im Westen umschliesst somit das gesamte israelische Territorium. Israel sieht in dem Slogan einen verschleierten Aufruf zur Gewalt, der mit einem antisemitischen Vorwurf verbunden ist. Nach Ansicht des Dozenten für Rechtswissenschaften an der School of Oriental and African Studies in London, Nimer Sultany, drückt die Parole hingegen „die Notwendigkeit der Gleichheit für alle Bewohner des historischen Palästina“ aus, wie dieser gegenüber al-Jazeera erläuterte. Der palästinensisch-amerikanische Schriftsteller [[Yousef Munayyer, dass die Formulierung “vom Fluss bis zum Meer“ den gesamten Raum beschreibe, in dem den Palästinensern Rechte verweigert würden.[4] Laut dem Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler, Thomas Fischer, ist mit der Parole gemeint: „Israel weg, Groß-Palästina her. Diese Bedeutung ist jedermann, der die Parole hört, liest oder skandiert, offenbar; es gibt daran nichts ernsthaft zu deuten. Dass es irgendwelche rabulistischen Möglichkeiten einer abweichenden Deutung geben mag, ist belanglos...“.[5]

Verwendung bei westlichen Politikern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einer Rede an einer Palästina-Kundgebung im Oktober 2023 sagte der britische Labour-Parlamentsabgeordnete Andy McDonald, dass man nicht ruhen werde, bis alle Menschen „vom Fluss bis zum Meer“ in friedlicher Freiheit leben könnten.[6]

Verbote[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Berlin wird die Verwendung der Parole seit Ende Oktober 2023 als strafbar eingeordnet.[7] Am 1. November 2023 verbot der englische Fussballverband seinen Spielern, diesen Slogan auf Social Media zu verwenden.[8]

Situation in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Hamas-Morden an über 1.400 Israelis kam es auf deutschen Straßen zu Demonstrationen mit sympathisierten Slogans und teils Freudenfeiern. So feierten auf der Sonnenallee in Berlin-Neukölln am 7. Oktober spontan mehrere Dutzend Anhänger der Samidoun (Solidaritätsnetzwerk für palästinensische Gefangene) den Angriff der Hamas auf Israel. Dabei wurde auch Süßgebäck (Baklava) an Passanten verteilt. Die Berliner Polizei schritt schließlich dagegen ein. Die Justiz nahm Ermittlungen gegen drei Personen wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten“ auf.[9] In Deutschland ist die öffentliche Verbreitung des Schlagworts „From the river to the sea / Palestine will be free“ “im konkreten Bedeutungszusammenhang nach § 140 Nr. 2 StGB strafbar“, wie Thomas Fischer ausführte.[10] Eine Polizeisprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Staatsanwaltschaft bei der Parole einen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung sehe, weil das Existenzrecht Israels dadurch betroffen sei und sie als strafbar einordne. Andere Parolen, die Israel angreifen, seien jedoch als Meinungsäußerung zulässig.[11][12]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea ...“ tagesanzeiger.ch/, 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  2. Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea ...“ tagesanzeiger.ch/, 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  3. Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea ...“ tagesanzeiger.ch/, 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  4. Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea ...“ tagesanzeiger.ch/, 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  5. Ist Jubel über Terror strafbar? lto.de, 16. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  6. Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea ...“ tagesanzeiger.ch/, 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  7. Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea ...“ tagesanzeiger.ch/, 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  8. Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea ...“ tagesanzeiger.ch/, 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  9. Berliner Justiz ermittelt wegen pro-palästinensischer Feiern. tagesschau.de, 8. Oktober 2023, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. Oktober 2023; abgerufen am 3. November 2023.
  10. Ist Jubel über Terror strafbar? lto.de, 16. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  11. Demonstrationen: Palästina-Parole strafbar: „From the River to the Sea“. zeit.de, 13. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  12. Palästina-Parole strafbar: „From the River to the Sea“. merkur.de, 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.