Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Archiv/2010/April

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Stellungnahme fürs Protokoll
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Suizid[Quelltext bearbeiten]

Hallo, du schreibst: "es gab zig Disk. u.a. bei Adolf Hitler, dass "Suizid" die weit besser Wahl ist;" könntest du mir entsprechende Links zeigen? Mir geht es um die Vermeidung des Fremdworts. Danke im voraus.--Ziko 22:27, 8. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Mm, ich weiß noch, dass das damals mehrmals diskutiert wurde. Weshalb jetzt aber die Archivsuche nur diese spärlichen Ergebnisse ausspuckt, ist merkwürdig. Ich dachte, es wären mehr gewesen.
Jetzt im Nachhinein betrachtet: Du wolltest „Selbsttötung“ schreiben? Ok sorry, das sollte auch gehen, ist ja schließlich in der Tat nur die deutsche Übersetzung des Fremdworts (solang im Artikel nicht das weniger neutrale „Selbstmord“ steht).
Ich nehme daher meine Änderung zurück. --Benatrevqre …?! 23:04, 8. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Genozid an den Armeniern[Quelltext bearbeiten]

Schuldige am Genozid wurden durchaus juristisch belangt: mehrere Todesurteile, von denen nur (!) drei vollstreckt wurden.

Aber: die Hauptverantwortlichen konnten sich alle mit Hilfe bzw. Wegsehen der neuen türkischen Regierung durch Flucht der juristischen Bestrafung entziehen. Nichts anderes habe ich beschrieben.

Es wäre nett, wenn Du kleine Änderungen als solche kennzeichnest, z. B. hier ein Link und da ein Halbgeviertstrich. Man kriegt ja die Augenkrankeit bei der Suche danach.;-) --Bdf 17:10, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Aber selbst dann stimmt der Satz mit "nicht juristisch zur Rechenschaft gezogen" im Artikel nicht. Denn sie wurden ja somit strafrechtlich verurteilt. --Benatrevqre …?! 17:16, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ja, hast Recht! Dann bitte ich Dich, meine Formulierung so mit "strafrechtlich" zu ergänzen. OK? --Bdf 18:15, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Na welchem Strafrecht wurden sie verurteilt? Wohl nach türkischem für Mord. Dann wäre es für Hitler ohnehin nicht von Belang gewesen. Ein internationales Strafrecht oder völkerrechtliche Verträge, die besagten Genozid verboten hätten, gab es meines Wissens zum Zeitpunkt der Taten noch nicht, sodass sie folglich nach internationalem Recht auch nicht justitiabel waren. --Benatrevqre …?! 19:29, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
So, wie Du es ergänzt & korrigiert hast, finde ich es ok. Grüße --Bdf 20:56, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Gut, danke. --Benatrevqre …?! 21:01, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Deutsche Wiedervereinigung[Quelltext bearbeiten]

Moin Benatrevqre, danke auch an dieser Stelle für Deinen Einsatz vor Ort. Eine Bitte hätte ich noch: Es ist gute Praxis im Projekt, die Versionsgeschichten nicht unnötig ausufern zu lassen, damit die Übersicht besser gewahrt ist. Vielleicht könntest Du bei künftigen Korrekturen und sonstigen Edits stärker bündeln?
Freundlich grüßend -- Barnos -- 08:03, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Werd mich darum bemühen. Zwecks Bündelung hast du auch die Möglichkeit, mehrere Edits in der Versionsgeschichte zusammengefasst auszugeben. --Benatrevqre …?! 11:33, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Stellungnahme fürs Protokoll[Quelltext bearbeiten]

1 sec --Benatrevqre …?! 14:00, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Probleme mit deiner Datei[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benatrevqre,

Bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

  • Quelle: Hier vermerkst du, wie du zu dieser Datei gekommen bist. Das kann z. B. ein Weblink sein oder - wenn du das Bild selbst gemacht hast - die Angabe „selbst fotografiert“ bzw. „selbst gezeichnet“.
  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst, die von einer anderen Person geschaffen wurde. Bitte den Urheber der Datei um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben.

Durch Klicken auf „Seite bearbeiten“ auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung,-- BLUbot 06:04, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Bild wurde von mir persönlich erstellt; Objekt wurde am genannten Zeitpunkt von mir selbst fotografiert. Fehlende Daten wurden ergänzt. --Benatrevqre …?! 12:34, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Zufall?[Quelltext bearbeiten]

Sag mal, es verwundert mich, dass bei Artikeln, die ich soeben bearbeitet habe, es sehr häufig vorkommt, dass später ein Revert von dir kommt. Kann es sein, dass du dir meine Benutzerbeiträge anschaust und systematisch hinterhergehst? Oder beobachten wir nur zufällig dieselben Seiten? --Ziko 21:42, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Nein, systematisch gehe ich niemandem hinterher. Wenn du dir die Versionshistory des betroffenen Artikel ansiehst, fällt dir auf, dass ich diesen erst vor wenigen Tagen bearbeitet hatte und er folglich sich auf meiner Beobachtungsliste befindet. Desweiteren ist anzumerken, dass sich (sehr) viele Artikel die deutsche Geschichte betreffend auf meiner Beobachtungsliste befinden. --Benatrevqre …?! 21:49, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Ich hab auch nie die Absicht, jemanden persönlich anzugreifen. Also falls meine Beiträge mal den Anschein haben, sie würden im negativen Sinne „sehr bestimmt“ oder „patzig“ rüberkommen, so ist dies keine Absicht und soll nicht kränkend aufgefasst werden, sondern lediglich eine direkte Wortwahl ausdrücken. --Benatrevqre …?! 00:21, 10. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Es ist allerdings ein gehäuft vorkommendes Phänomen der letzten Zeit. Außerdem ist es dem Frieden nicht zuträglich, wenn du so etwas schreibst:

"Und die Literatur bleibt auch drin, angesichts der Offensichtlichkeit, dass du gar nicht das rechtswissenschaftliche Hintergrundwissen besitzt, um zu urteilen, welches Werk man löschen könnte (gleichwohl es hier auch gar nichts zu löschen gibt)."

Abgesehen von dem bestimmenden Ton ("bleibt drin" - hast du das allein zu entscheiden?) wirkt es auf mich sehr arrogant, wie du dir "rechtswissenschaftliches Hintergrundwissen" zuschreibst und mir abstreitest. Ich bitte dich daher nochmals offenzulegen, ob du etwa Jura studiert hast; solltest du tatsächlich Rechtswissenschaftler sein, fände ich den Ton nicht zuletzt für einen Wissenschaftler unwürdig. --Ziko 13:18, 12. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ja, ich studiere Rechtswissenschaften (u.a. Öffentl. Recht und StaatsR), aber was spielt das für eine Rolle? Wenn dein Tun in der Sache klar unbegründet gewesen war wie etwa das großflächige Entfernen insbesondere von wissenschaftl. Standardliteratur, so war meine Antwort diesbezüglich nur richtig. Außerdem habe ich nicht umsonst von „angesichts der Offensichtlichkeit“ geschrieben, d.h. selbst wenn du Ahnung von Rechtswissenschaft hättest, so waren deine Kürzungen und Löschungen in besagtem Artikel grob fahrlässig und hatten m.A.n. nicht wirklich etwas zur Verbesserung beigetragen. --Benatrevqre …?! 14:27, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Staatsbürgerschaft im Russischen Reich[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benatrevqre, ich weiß nicht, ob du hier Beiträge von mir sehen willst, aber ich hab eine Frage an dich. Ich habe Józef Piłsudski und andere polnische Politiker der zweiten Republik als Russen kategorisiert, weil ich der Meinung war, sie wären Staatsbürger des Zarenreichs gewesen (also sofern sie im einverleibten Kongresspolen etc. geboren wurden). Das ist natürlich nicht ganz konfliktfrei, und Benutzer:Sicherlich möchte wissen, ob die annektierten Polen überhaupt als russische Staatsbürger galten. Wenn du magst, kannst du dich ja mal auf der dortigen Diskussion äußern. Gruß, Schusterbursche 19:18, 22. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Interessante Auffassung. Ich werd mal sehen, was die rechtswissenschaftliche Literatur dazu hergibt, es gibt bestimmt Untersuchungen darüber. Kann allerdings etwas dauern. Gruß --Benatrevqre …?! 02:07, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Deutscher Kaiser[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benatrevqre, war denn Wilhelm I. nun deutscher Kaiser oder Deutscher Kaiser? - "Hier gehts um den Kontext! Das war schon richtig!" als Begründung für Dein revert, kann ich nicht nachvollziehen. --Adelfrank 11:07, 21. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Mein Revert bezog sich nicht auf den Titel Kaiser Wilhelms, sondern auf die Charaktereigenschaft bzw. das Selbstverständnis der römisch-deutschen Kaiser bis 1806. --Benatrevqre …?! 12:50, 21. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

In zahlreichen Artikeln stosse ich auf die Falschschreibung deutscher Kaiser. Nach Deinem Revert bietet der Artikel bis auf die Großschreibung am Satzanfang keinen Hinweis mehr, dass es so falsch ist. Deshalb meine Bitte: Bitte nicht deutscher Kaiser das wird sonst überallhin falsch kopiert: - Was daran unverständlich ist (was ist dein Anliegen?) und weshalb der Kontext bei Deutscher Kaiser nicht gewahrt ist, bleibt mir unverständlich. --Adelfrank 13:42, 21. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Hast du es denn immer noch nicht verstanden, was ich dir bereits in meiner letzten Antwort klar machen wollte? Dieses Attribut – hier in diesem Fall (!) – soll sich gerade nicht auf die Deutschen Kaiser ab 1871 (konkret 3 an der Zahl) beziehen und bezieht sich folglich in diesem Satz auch nicht auf dieselbigen, sondern es gibt das Selbstverständnis wieder, als welches sich die römischen Kaiser im HRRdN ebenso verstanden, d.h. formal waren es Kaiser mit römischer Kaiserwürde, informell aber – und deshalb wird hier „deutscher Kaiser“ klein geschrieben – trugen sie nur die deutsche Kaiserkrone und hielten das Reichsregiment.
Da diese Titulatur erst ab 1871 offiziell großgeschrieben wurde, kann in dem Satz, auf welchen ich mich oben beziehe, nicht einfach ebenso die Umschreibung „deutscher Kaiser“ großgeschrieben werden, da dies sonst den Titel des deutschen Staatsoberhauptes („Deutscher Kaiser“) impliziert, was aber für die Zeit des Alten Reiches bis 1806 nicht korrekt ist.
Oder vereinfacht: Für alles, was vor 1871 stattgefunden hatte, darf man nicht „Deutscher Kaiser“, sondern nur (und selbst das nur informell) „deutscher Kaiser“ schreiben.
Außerdem stimmt deine Behauptung, es gäbe keinen Hinweis mehr, dass es so falsch sei, in zweierlei Hinsicht nicht. Denn zum einen ist es eben nicht falsch, „deutscher Kaiser“ zu schreiben (siehe meine Begründung oben), und zum anderen kommt der Titel „Deutscher Kaiser“ bereits im zweiten Absatz der Einleitung nochmal vor, sodass ein Hinweis auf die offizielle Großschreibung ab 1871 durchaus gegeben ist. --Benatrevqre …?! 19:02, 22. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Guten Morgen, es war nicht mein Anliegen Dich auf die Palme zu bringen. Wenn ich es verstanden hätte, hätte ich wohl nicht nochmal mir unverständlich geschrieben. - Mit Deinen Festellungen zum Schluss hast Du Recht. Habe ich übersehen, dass es im Artikel Deutscher Kaiser nochmal in der Schreibweise auftaucht. - Nur bei W.I., F.III. u. W.II. taucht eigentl. bei meinen Korr. in Artikeln der deutsche Kaiser als ständige Falschschreibung auf. Die Habsburger Kaiser werden in den Texten eh nur Kaiser genannt - und im MA bei den alten deutschen Kaisern bewege ich mich nur selten, insofern ist Dein Einwand begründet und ich hab es zu straff gerafft. Mir ging es um die 3, wozu ja eigentlich auch der Artikel Deutscher Kaiser Bezug nimmt. - Nach Deiner ausführl. Erklärung habe ich nun auch endlich begriffen, was Du mit Deinem Kontext meinst - Tschuldigung, dass ich so schwer von Kappée bin... - Da ich mich ein wenig mit Geschichte befasse, konnte ich Dir jetzt ganz gut folgen. Ob allerdings für Otto-Normalverbraucher die Erklärung Als solche hatten sie sich auch selbst verstanden; die Bezeichnung „deutscher Kaiser“ bezieht sich in dem Zusammenhang eher auf die beschreibende Eigenschaft im Alten Reich. unbedingt erhellend wirkt, bezweifle ich stark. In meinen Augen stiftet das eher Verwirrung und ist überflüssig. - Die Quellenangabe Zur informellen Verwendung des deutschen Königs-/Kaisertitels im Alten Reich siehe Reichsdeputationshauptschluss 1803 hat mir auch keine Erleuchtung gebracht, vom deutschen Kaiser hab ich da überhaupt nichts gelesen. - Aber belassen wir's halt damit. Du hat Recht - mir gefällt es nicht. - 1:0 für Dich. Gratuliere. Tschüss --Adelfrank 08:41, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Hey, kein Problem, du hattest mich nicht auf die Palme gebracht. Ich war nur leicht verwundert, weshalb du es nicht gleich verstanden hattest. Aber sei's drum.
Du schreibst, für Otto-Normalverbraucher sei die Erklärung "Als solche hatten…" nicht unbedingt erhellend. Wieso? Hast du einen besseren Satz? Ich hätte schon gern irgendeine Formulierung drin, die aussagt, dass die informelle Bezeichnung „deutscher Kaiser“ durchaus auch in der – wenn auch historischen – Literatur Verwendung findet (siehe z.B. Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich, Band 6, S. 124). Ganz ohne diese Bemerkung würde ich den Artikel nicht lassen. Gruß --Benatrevqre …?! 11:16, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Gründung Russlands[Quelltext bearbeiten]

Hallo, das mit dem Jahr 1547 habe ich in Ihrer Quelle nirgendwo gefunden. Ist für mich auch schwer vorstellbar, da 1547 lediglich eine Umbennenung des Staates und überhaupt keine Neugründung oder wenigstens eine Erweiterung des Staatsgebiets stattfand wie etwa im Falle Preußens bei der Gründung des Deutschen Reichs 1871. Moskau, das bereits Jahrzehnte zuvor alle russischen Fürstentümer gesammelt hatte, hat sich einfach umbenannt. Was die Zeit davor anbetrifft, so ist Moskau durch die Großfürstentwürde ein direkter Nachfolger der Kiewer Rus und der Rurikiden, die ja bis 1596 noch in Moskau herrschten. --Voevoda 17:28, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Bei Deutschland war es nicht Preußen, sondern der Norddeutsche Bund.
Ich hatte die Gründungsliste auf die rechtlich gesicherte Identitätskette Russlands reduziert, d.h. bei all jenen Staaten in der Infobox geht man überwiegend davon aus, dass sie ein und dasselbe Völkerrechtssubjekt sind, seit der RSFSR ist diese Auffassung auch herrschend.
Wir brauchen für die Liste jedenfalls das Gründungsdatum des russischen Staates, der heute "Russische Föderation" heißt. Hast du Belege dafür, dass das Völkerrechtssubjekt mit dem Großfürstentum Moskau entstand? Ich hatte mich an dem rechtlich relevanten terminus technicus "Nachfolgestaat" in der Einleitung von Großfürstentum Moskau gestört. Jedenfalls für alles davor hätte ich gern wissenschaftliche Quellen, dass diese Staatsgebilde mit dem russischen Staat identisch sein sollen oder wenigstens als „Russland“ bezeichnet würden. --Benatrevqre …?! 19:03, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Die Erhebung des Großfürstentums Moskau zum Zarentum Russland ist etwa mit der Gründung des Königreichs Preußen aus Brandenburg-Preußen vergleichbar. Es sind neue Staatsgebilde mit einem Vorgängerstaat. In wie weit das heute rechtlich gewertet wird, ob als Neugründung oder Umwandlung des bestehenden Staates durch Standeserhebung des Herrschers in eine rechtlich andere Herrschaftsform, ist mir jedoch auch nicht bekannt. Gruß, --Oltau 20:27, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Naja. Das Großfürstentum Moskau ist eine direkte Fortführung der Kiewer Rus. Die Rus war ein heterogenes Staatswesen, das aus vielen Fürstentümern bestand, die allesamt von Rurikiden regiert wurden. Einer der Fürsten galt dabei abwechselnd als "der Älteste", er bekam die Großfürstenwürde und zog nach Kiew um. Andrei Bogoljubski, der Großfürst aus Wladimir-Susdal, weigerte sich im 12. Jahrhundert erstmals, nach Kiew zu ziehen und blieb in seiner Residenz Bogoljubowo. Damit war die Großfürstenwürde erstmals von Kiew entkoppelt, wobei dies allerdings bereits 200 Jahre früher von Swjatoslaw schon mal gemacht wurde, der die Hauptstadt kurzzeitig nach Preslaw auf dem eroberten Balkan verlegte. Das Großfürstentum Moskau hat sich später direkt aus Wladimir-Susdal entwickelt. Nach Moskau zog auch nach der Zwischenstation in Wladimir der Kiewer Metropolit der Russisch-Orthodoxen Kirche. Moskau hatte somit den alleinigen weltlichen (Großfürstentitel), kirchlichen (Sitz des russischen Mitropoliten) und politischen (einzig verbliebener unabhängiger Rurikidenstaat) Erbschaftsanspruch auf die russische Staatlichkeit, die es seit 862 (Rurik) gab. --Voevoda 21:13, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Danke euch beiden für die Infos. Aber genau da liegt das Problem, denn in die Infobox bei Russland soll auch wirklich nur das Gründungsdatum ebendieses Staates hinein, und nicht das der Vorgängerstaaten, nur weil es historisch etwa subjektiv schön klingen mag, je älter der Staat ist oder gemacht wird. Die entscheidende Frage ist, wann die Gründung des heute russischen Völkerrechtssubjekts war. Und wann war denn nun wirklich die Gründung des Großfürstentums Moskau? Ich hab mich ein wenig in der Literatur umgesehen und finde hierzu viel Widersprüchliches: 1240? 1246? 1263? 1276? 1283? 1389? (auch auf der ru.WP ist z.B. hier 1263 angegeben, aber dort 1246; auf der en.WP wiederum in der Infobox sowie im Hauptartikel 1283). --Benatrevqre …?! 21:20, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Bei solch grauen Vorzeiten ist es ohnehin schwierig, in völkerrechtlichen Dimensionen zu denken. Die russische Staatlichkeit beginnt 862 und das Großfürstentum Moskau ist diejenige Entität, die diese Staatlichkeit in sich gebündelt hat. Daher sollten wir meiner Meinung nach das Jahr 862 nehmen. --Voevoda 22:00, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ich hätte dazu trotzdem gern ein paar Belege, die das decken. --Benatrevqre …?! 22:30, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten