Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Archiv/2011/Dezember

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von BurghardRichter in Abschnitt Typographie
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Grundlagenvertrag#Widerstände

Wo hat Benatrevqre je den Informationsgehalt von "In der Begründung wurde bemängelt, dass" dargelegt, der eine Streichung als allenfalls verwirrende Überflüssigkeit verbietet? Was soll sich notfalls aus der "einschlägigen Fachliteratur" dazu ergeben? Ein eindrucksvolles Beispiel für blinde Rechthaberei und die Unfähigkeit zu der in einer Enzyklopädie gebotenen klaren und knappen Ausdrucksweise, die die Lektüre so vieler Artikel dieser Wikipedia zur Qual macht. --Vsop 16:03, 4. Dez. 2011 (CET)

Eigentlich wollte ich zu deinem polemischen und damit nicht zielführenden Einwurf nichts mehr schreiben, aber ich gehe grundsätzlich von guten Absichten aus und sehe über die missfällige Art und Weise, wie du auf meiner Diskussionsseite aufschlägst, mal hinweg. Deine einzige Begründung läuft auf deine subjektive Wahrnehmung zurück: du meinst, die vor deiner Artikeländerung bestandene satzeinleitende Formulierung „In der Begründung wurde bemängelt, dass …“ verstehe sich von selbst und sei mangels Informationsgehalts zu streichen. Du führst an, es handle sich vermeintlich um eine „verwirrende Überflüssigkeit“, kannst diesen Standpunkt aber gleichermaßen nicht hinreichend begründet darlegen. Dazu schlicht und ergreifend: Einfach muss nicht automatisch besser sein! So erkenne ich in deiner Satzverkürzung keine stilistische Verbesserung und sehe nicht, was an deiner Satzverkürzung leserfreudlicher und inhaltlich ausgewogener sein soll. Ich verwies hierbei darauf, dass „das nicht die einzigen Kritikpunkte und vermeintlichen Mängel waren“, sowie auf die einschlägige Fachliteratur: Die Begründung der Bayerischen Staatsregierung zielte darauf, das Gesetz zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom BVerfG als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und deshalb nichtig feststellen zu lassen. Dass der Vertrag aber das grundgesetzliche Wiedervereinigungsgebot verletze, war nur ein Teil ihrer Begründung. Zudem trug sie im Wesentlichen vor, dass „[d]er Vertrag […] gegen das Gebot der Wahrung der staatlichen Einheit Deutschlands [verstoße]. Er beruhe auf der vom Grundgesetz verworfenen Rechtsauffassung vom Untergang des Deutschen Reiches und dem Neuentstehen zweier unabhängiger Staaten auf dem Gebiet des alten Reiches. Die Bundesrepublik könne nicht mehr für Gesamtdeutschland handeln. Daran ändere auch nichts der Brief zur deutschen Einheit, der weder auf das Selbstbestimmungsrecht noch auf das Recht auf Wiedervereinigung verweise, sondern nur auf das politische Ziel, eine Veränderung des Status quo mit friedlichen Mitteln anzustreben. Nach dem Grundgesetz bestehe die deutsche Einheit nicht nur in alliierten Vorbehaltsrechten, sondern auch in den Rechtsnormen und Organen der Bundesrepublik Deutschland fort.“ (BVerfGE 36, 1). Der bislang im Artikel bestehende Satz kann dies aber zum Ausdruck bringen. Ich habe den Abschnitt aber noch soweit ergänzt – insbesondere weil das Gericht seine Entscheidungsgründe auf zwei Teile aufgliederte –, dass nun auch hinreichend auf die neu geschaffene Rechtsgrundlage hinblicklich der „Rechtslage des nicht untergegangenen, aber nicht organisierten Gesamtdeutschlands […]“ eingegangen wird. --Benatrevqre …?! 19:51, 4. Dez. 2011 (CET)

Großdoitsches Reich

Es wurde sehr wohl ein bis dato souveräner Staat eingegliedert - nämlich Österreich. Tschechoslowakei war auch souverän und wurde zum Großteil vereinnahmt. Die Bezeichnung "Randgebiet" ist monoperspektiv und hat einen leicht abschätzigen Unterton. --Oenie 08:00, 22. Dez. 2011 (CET)

Nein, das sehe ich nicht so. Die Tschechoslowakei als Ganzes wurde nicht eingegliedert, auch zählte das Protektorat an sich nicht zum deutschen Staatsgebiet, wenngleich es als „integraler Bestandteil des Reiches“ annektiert wurde. Österreichs Anschluss kann man in der Tat noch erwähnen, obwohl dieser in der Aufzählung bereits enthalten ist; aber sei’s drum. Der Begriff „Randgebiet“ ist in der einschlägigen Fachliteratur vorbehaltlos gebräuchlich, es spricht objektiv nichts gegen diese Bezeichnung, zumal damit der Bezug auf die sudetendeutschen Gebiete oder das Memelgebiet treffender zum Ausdruck kommt. --Benatrevqre …?! 11:43, 22. Dez. 2011 (CET)
es waren Randgebiete von Nachbarstaaten. Der Bezug muß schon deutlich sein. --Oenie 12:00, 22. Dez. 2011 (CET)

Hmm

Also zum Thema Überleitungsvertrag haben sie jetzt meine ganzen Links Zitate und Urteile dringelassen aber die restlichen Erklärungen rausgenommen, zudem haben sie die anderen Edits dringelassen von dem User und meine Edit rausgenommen ?

Also das wirkt jetzt alles verdreht, im übrigen verstehe ich nicht, wieso so was nicht relevant sein soll ? Natürlich ist es Aufgabe einer Enzyklopädie so was zu erwähne, wenn es in den Medien rumgeistert...

Naja wenigstens haben sie meinen Abschnitt dringelassen, allerdings sollten sie sich mal fragen, wieso sie meine Artikel immer so zerpflücken, ich kann ja verstehen, wenn man keine Theoriefindung betreiben soll aber das hab ich im vorliegenen Fall nicht getan, im übrigen ist der ganze Rest in den Medien nachzulesen...

Martin 11:48, 24. Dez. 2011 (CET)Martin

Da werde ich wohl noch mehr rausschmeißen müssen, da die entsprechenden Literaturbelege fehlen. Die Wikipedia ist kein Forum, wo man jeden Gedankenfetzen unterbringen kann oder dürfte. Deshalb war auch der Absatz mit den Erklärungen für eine Enzyklopädie unbrauchbar; allenfalls könnte man solch einen Absatz einbauen, wenn es sich um ein Zitat eines renommierten Staatsrechtlers gehandelt oder die Sache anderweitig im wissenschaftlichen Bereich diskutiert würde, worauf sich diese Erklärungen dann begründen könnten. Die flugs auf Google Books zusammengeklaubten Belege sind daher wohl auch keine, falls dort nicht wirklich auf den betreffenden Sachverhalt eingegangen wird. Aber das muss ich noch genauer sichten. Doch ich sag’s ganz klar: Meine Aufgabe ist nicht, deine Abschnitte mit Belegen auszustatten, nur weil du dir nicht die Zeit und Mühe nimmst, wissenschaftliche Quelle mit anzugeben. Ich schrieb bereits auf der Artikeldisku, weshalb die „KRR“-FAQ an dieser Stelle keine hinreichend brauchbare Quelle ist. Und relevant ist nur das, was im akademischen Diskurs behandelt wird – jedenfalls keine eigenen Gedanken, keine eigenen Schlussfolgerungen oder Erklärungen; nur weil bestimmte Themen von sog. Reichsdeppen (die abstrusen Meinungen dieser Dachlatten sind aber in wissenschaftlicher Hinsicht bedeutungslos; sie werden nicht umsonst zurecht als Spinner und geisteskranke Psychopathen betitelt) aufgegriffen werden oder „in den Medien rumgeistern“, ergibt sich automatisch dadurch keine enzyklopädische Relevanz. In die WP sollte daher nur das rein, über was maßgebliche Wissenschaftler und anerkannte Fachleute in ihren Werken referieren. Deine Aussage, dass „im Übrigen […] der ganze Rest in den Medien nachzulesen“ sei, ist folglich viel zu wenig, als dass dies als enzyklopädisch haltbare Grundlage dienen könnte. --Benatrevqre …?! 12:09, 24. Dez. 2011 (CET)
Soso auf einmal muss das jetzt rausgenommen werden...
Ihnen noch angenehme Festtage..Es gibt bei Wikipedia keine eindeutigen Vorgaben für Quellen, selbst wenn meine Quellen den Anforderungen genügen, was sie auch tun, haben sie aus mir unerklärlichen Gründen irgendwie ein Problem mit meinen Artikeln, ich kann es echt kaum anders sagen, denn so kommt es mir vor.. Martin 13:31, 24. Dez. 2011 (CET)Martin
PS: Wenn ihnen Quellen des Bundesverfassungsgerichtes nicht reichen, dann weiss ich leider auch nicht mehr weiter, ich denke seriöser gehts wohl kaum oder, oder wollen sie jetzt auch noch das Gericht anzweifeln ?
Ich frage mich langsam ob sie überhaupt meine ganzen Quellen richtig lesen, die sind sehr seröos und nehmen fast alle Bezug auf das höchste Deutsche Gericht, also was wollen sie eigentlich noch ??
Die Quellen, die du anführst, belegen zuweilen nicht das, was sie sollen. So etwa jetzt bei deinem zuletzt angelegten Artikel über die Reichsideologen. Nenn mir bitte einen wissenschaftlich brauchbaren Fundstellennachweis, der expressis verbis die besagten Personen als „Reichsideologen“ bezeichnet. Ich habe bereits auf der QS- und der LA-Seite begründet und ausgeführt, warum der Artikel in seiner derzeitigen Form m.E. unbrauchbar ist. Unter dem Begriff der Reichsideologen und analog Reichsideologe versteht man in der Wissenschaftsliteratur etwas ganz anders. Nur weil die „KRR“-FAQ – berechtigterweise, füge ich an dieser Stelle hinzu – von „Reichsideologen“ schreibt, wird daraus kein Fachterminus. Diese Quelle ist aus rein wissenschaftlicher Sicht zuwenig. --Benatrevqre …?! 14:49, 24. Dez. 2011 (CET)

Geschichte der Sowjetunion

Hallo. Ich wollte mich mal vorab erkundigen warum du diesen sehr langen Satz in der Einleitung erneut eingefügt hast? La Fère-Champenoise 15:49, 24. Dez. 2011 (CET)

Das habe ich doch begründet: Die UdSSR war nunmal formal gesehen kein Einheits-, sondern ein Bundesstaat, und das sollte unmittelbar in der Einleitung zum Ausdruck kommen. --Benatrevqre …?! 16:11, 24. Dez. 2011 (CET)
OK, ich würds aber unformulieren wollen weil das in der Kürze verwirrt. La Fère-Champenoise 16:14, 24. Dez. 2011 (CET)
Danke, und deine Formulierung ist nun gut und gut belegt. --Benatrevqre …?! 16:44, 24. Dez. 2011 (CET)
Ich muss noch mal reinplatzen damit du nicht überrascht wirst. Ich schreibe eine neue Einleitung die mehr den Ablaufbezug herstellt und die Strukturellen Eigenschaften hintenanstellt. Wenn du möchtest können wir uns gerne bei der Verbesserung des Artikels absprechen. Ich wusste nicht das du ein allgemeines Interesse an dem Artikel hast, denn dieser lage seit Jahren danieder ohne das sich jemand daran störte. La Fère-Champenoise 17:02, 24. Dez. 2011 (CET)
Nun, der Artikel befindet sich schon seit Jahren auf meine Beo-Liste und wird es wohl auch bleiben. Deine neue Einleitung liest sich recht süffig, also im positiven Sinn. --Benatrevqre …?! 17:23, 24. Dez. 2011 (CET)
Ja, jetzt passt es. Gute Arbeit. Ich werde nach und nach die einzelnen Abschnitte zusammenschreiben. Bin ja heute nur mit der Axt durchgegangen. Wünsche Dir ein frohes Weihnachtsfest. La Fère-Champenoise 17:47, 24. Dez. 2011 (CET)
Danke, dir auch schöne Weihnachten. --Benatrevqre …?! 20:51, 24. Dez. 2011 (CET)

Russland

Danke für deine Bearbeitungen. Auch für das Feedback hier und da. Das bekomme ich leider sonst von keinem. Auch nicht von anderen Bearbeitern in dem Themengebiet. Das machts für mich nicht unbedingt einfach, gerade bei größeren Überarbeitungen die bei den zentralen Artikeln aber notwendig sind (Die Geschichte mit dem Brei und den vielen Köchen). Bezüglich der ersten Anmerkungen:

  • 1. Medienkritik: Full D'accord. + Ergänzung: Sollte ein eigener Abschnitt werden, zumindest aber unter Medien. Parteiensystem fehlt aber auch noch - hatte aber noch keine Zeit mich den Themen zu widmen.
  • 2. Deine Wiedereinfügung: "Religionen sind das Christentum – vor allem der russisch-orthodoxe Glaube – sowie der Islam (→ Islam in Russland). " --> sehe ich im größeren Zusammenhang kritisch. Das wird der Geschichte Russlands nicht gerecht, wenn unbedeutende Konfessionen in R. wie Protestantismus in einem Zuge genannt und gleichgestellt werden. Zugleich wird damit die tatsächlich vorhandene Bedeutung der Orthodoxie in dem Land nicht klar. VG La Fère-Champenoise 15:17, 27. Dez. 2011 (CET)
Keine Ursache. Wegen der Religionsfrage: Einen Verweis auf das Christentum würde ich aber dennoch mittels eines kurzen Satzes oder Halbsatzes, der dann gut und gerne etwas differenzierend formuliert werden kann, eingebaut sehen. Gruß --Benatrevqre …?! 15:21, 27. Dez. 2011 (CET)
Vorschlag: "Russland ist ein überwiegend christlich geprägtes Land." ... (?) La Fère-Champenoise 15:23, 27. Dez. 2011 (CET)
Ja, das geht in die richtige Richtung; den Satz könnte man ja vorschlagshalber vielleicht noch grammatikalisch verbinden mit dem folgenden Satz, damit er nicht so allein dasteht: etwa mit dem Adverb „wobei“ eine Beziehung einbauen. --Benatrevqre …?! 15:32, 27. Dez. 2011 (CET)
Das "wobei" schränkt subtil schon wieder ein. Warum sollte die Orthodoxie so verkleinert werden, wenn es rein geschichtlich die bestimmende Konstante war und ist? La Fère-Champenoise
Ich denke, es kommt letztlich immer auf die Formulierung an, sodaß dieses oder ein ähnliches Abverb nicht unbedingt einschränkend sein muss, sondern eben damit ausgesagt werden soll, in welche Richtung gesteuert wird. Zu knappe Sätze finde ich daher teils etwas langweilig und kraftlos, teils auch stilistisch nichtssagend, wenn nicht im Folgenden dann ausgeführt wird, was konkret dem Leser beigebracht werden soll. So soll der Leser verstehen, inwiefern „Russland ein überwiegend christlich geprägtes Land ist“, nämlich dass vornehmlich die Russisch-Orthodoxe Kirche einen wesentlichen Anteil einnimmt, es aber daneben – neben dem Islam – noch erwähnenswerte christliche Minderheiten gibt. --Benatrevqre …?! 16:03, 27. Dez. 2011 (CET)

Wieder einverstanden. Russland ist ein christlich geprägtes Land, in dem die Russisch-Orthodoxe Kirche traditionell den bestimmenden Anteil einnimmt. Daneben gibt es ... . OK? La Fère-Champenoise 16:09, 27. Dez. 2011 (CET)

Ok, das ist insoweit ganz gut. Aber was bestimmt die russ.-orthod. Kirche genau? --Benatrevqre …?! 16:22, 27. Dez. 2011 (CET)
Wenn ich dich recht verstehe meinst du nicht die zahlenmäßgen Anteile sondern den Einfluss. Sie die Orthodoxie bewirkte die russische Politik der Eigenständigkeit; ihr konservatives Denken (bewahrend); die Abgrenzung zum westlichen - die mit Häresie verbunden wird (also der nicht recht-gläubigen, der Ursprung der gespannten Beziehungen West-Russland findet sich also "auch" in der Trennung Lateinisch-Orthodox begründet); der Konsens der Kirche mit den Herrschenden Zaren und Kaisern der den Individualismus begrenzte, usw. Das, was wir heute in den Medien lesen, sind da nur die Auswüchse jahrhundertelanger Entfremdung. (Nur wissen die Autoren in den allermeisten Fällen nichts davon sondern führen nur das fort, was ihre Vorgänger bereits taten). Ich mag die Gedankenaustausche, hoffe das lässt sich in der Artikelarbeit fortführen La Fère-Champenoise 16:36, 27. Dez. 2011 (CET)
Ah, danke für den kleinen Exkurs an dieser Stelle; also kann man die Formulierung „bestimmenden Anteil“ so stehen lassen und anhand deiner Ausführung begründen.
Ja, das seh ich ebenso. --Benatrevqre …?! 17:08, 27. Dez. 2011 (CET)

Punkt nach ISBN

Wozu ist der Punkt nach jeder ISBN-Angabe oder Seite sinnvoll? Es ist ja kein Satz. [1] Der Verlag schreibt sich "Verlag C. H. Beck oHG" mit Leerzeichen. [2] Im Deutschen ist ein Zwischenraum zwischen zwei Initialen meines Wissens nach üblich. Zusätzlich: Das Apostroph bei Pierer's Universal-Lexikon halte ich für eine nützliche Einrichtung um Klarzustellen, dass der Name "Pierer" ist. Es gibt Namen, die wirklich mit "s" enden. Sie kommen mir vor allem im Englischen unter, wo auch heute noch häufiger das Apostroph verwendet wird. Mir sind schon einige Male aus diesem Grund falsch geschriebene Namen untergekommen. --Franz (Fg68at) 05:11, 27. Dez. 2011 (CET)

Insgesamt zur Beantwortung deiner Punkte: wir sollten uns m.E. auf den üblichen und ganz überwiegenden Gebrauch in der Fachliteratur stützen, und dort kommt nunmal ein Punkt ans Ende einer Fußnote und wird kein Leerzeichen zwischen „C.H.“ gesetzt (oft wird auch lediglich „Beck“ geschrieben) – wie der Eigenname des Verlags ist, ist hier nicht maßgeblich, da anderswo auf der Webseite von Verlagsseite wiederum kein Leerzeichen verwendet wird. Aber beim Universal-Lexikon von Pierer ist die Verwendung in der Tat uneinheitlich, dennoch halte ich den „Deppenapostroph“ gänzlich für entbehrlich, nicht zuletzt, weil es dann konform mit der deutschen Orthographie geschrieben wird.
Aber gestatte mir bezüglich des Artikels doch eine Frage: Muss sowas denn wirklich sein? Könnt ihr eure Steitereien untereinander nicht wenigstens auf die Diskussionsseite beschränken? --Benatrevqre …?! 11:24, 27. Dez. 2011 (CET)
Ergänzung: Ok, ich sehe grad, dass du dich dafür wohl entschuldigt hattest, dann will ich da auch nicht weiter draufeingehen. --Benatrevqre …?! 12:40, 27. Dez. 2011 (CET)
Warum setzt man ganz am Ende einen Punkt? Welchen Sinn hat er?
Doppelinitialen nur bei Beck ohne Leerzeichen oder generell? Der Artikel Verlag C. H. Beck ist übrigens mit.
"„Deppenapostroph“ gänzlich für entbehrlich" Anscheinend hast du einen sechsten Sinn oder schaust immer extra noch einmal nach wer wirklich gemeint ist. Denn es ist sonst nicht klar (besonders wenn es nur einmal vorkommt) ob mit "Martins Ball" Martins oder Martin gemeint ist. Zu "konform mit der deutschen Orthographie": Zitat Apostrophitis: "Seit 1996 gilt im Zuge der Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996 der gelegentliche Gebrauch des Apostrophs dann als richtig, wenn er die Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder dem Adjektiv-Suffix -sch verdeutlicht (§ 97 E der amtlichen Regelung)."
Es muss nicht sein, aber einmal im Jahr überkommt mich so etwas. --Franz (Fg68at) 03:14, 28. Dez. 2011 (CET)
Schau doch einfach [jedesmal] nach, wie der weit überwiegende Gebrauch in der Fachliteratur ist. Danach richten wir uns dann im Einzelfall. Mach ich auch jedesmal so. Da wird a) üblicher- und logischerweise ein Punkt ans Fußnotenende gesetzt, auch weil es i.d.R. ganze Sätze sind (womit wir beim Sinn des Ganzen sind), und b) nunmal „C.H.“ zusammengeschrieben wird. --Benatrevqre …?! 09:40, 28. Dez. 2011 (CET)
Also eine Buchangabe ist ein ganzer Satz? Naja sehr rudimentär. Und du solltest noch jemanden anderen überzeugen sonst macht er es wieder rückgängig. [3] [4]--Franz (Fg68at) 10:35, 28. Dez. 2011 (CET)
Keiner redet hier davon, dass ein Buchstabe ein ganzer Satz wäre. Und als Beweis führe ich – wie dargelegt – die für uns maßgebliche Fachliteratur bzw. deren Gebrauch an: [5] [6]
(Anmerkungen: a) Du musst jeden einzelnen Link in der Ergebnisliste betrachten, da Google Books bekanntlich in der Ergebnisliste keine Punkte zwischen Wörtern anzeigt; b) das Jahr „2008“ ist exemplarisch, ich hätte auch jedes andere nehmen können). So, ich denke, das reicht nun als überzeugendes Argument. --Benatrevqre …?! 10:47, 28. Dez. 2011 (CET)
Tut mir leid für deine Mühe, aber deine letzten Artikelverschiebungen bzgl. des C.H.-Beck-Verlags fand ich leider nicht sinnvoll, denn es handelt sich bei dem Lemma dieses fraglichen Artikels um einen Eigennamen (siehe http://rsw.beck.de/cms/main?toc=service.10 ), der als Lemma nicht verändert wird; die in der Fachliteratur überwiegende [andere] Formatierung von Fußnoten steht dem aber nicht entgegen, d. h. dort kann es durchaus anders formatiert sein. Es kommt also auf den Anwendungsfall an, ob ein Leerzeichen zu setzen ist. --Benatrevqre …?! 11:17, 28. Dez. 2011 (CET)
Sorry. Mit "Also eine Buchangabe ist ein ganzer Satz?" meinte ich die Literaturangabe und nicht den Buchstaben. Durch den nachgestellten Satz war das nicht eindeutig.
Ich finde übrigens den Punkt am Ende einer Literaturangabe beim Vorgang des Copy & Paste immer wieder hinderlich, da ich ihn zB bei einer ISBN leicht mitmarkiere.
Ach so, nur in Literaturangaben ohne Zwischenraum und sonst mit Zwischenraum. Naja. Wobei ich finde, dass bei Literaturangaben beides seine Berechtigung hat. --Franz (Fg68at) 22:36, 28. Dez. 2011 (CET)
Wieso sollte ein Punkt in einer Literaturangabe beim copy & paste hinderlich sein? Das ist aber in meinen Augen nun wirklich kein Grund, der gegen diesen Satzendepunkt sprechen würde. Es kommt ja hier ebenso auf den Anwendungsfall an: Also wenn es sich unzweifelhaft um einen Belegsatz handelt, also eine Fußnote, die nicht bloß ein Fundstellennachweis wie „Autor XY, S. x“ ist, sondern ein vollständiger Einzelnachweis (Autor, Buchtitel, Verlag, Ort, Erscheinungsjahr, Seitenzahlen oder genaue Fundstelle), dann gehört auch immer ein Punkt ans Ende dieser Zeile. --Benatrevqre …?! 09:39, 29. Dez. 2011 (CET)

Volksdeutsche / Volksgenosse

Hallo Benatrevqre, du hast schon wieder das Primärquellenzitat zu Volksgenosse eingefügt ("Dementsprechend hieß es im Programm der NSDAP:..."), obwohl der Artikel den Begriff Volksdeutsche behandelt. Durch die Einordnung mit "dementsprechend" stellst du diese als Synonyme dar, ohne die Begriffe voneinander abzugrenzen oder einzuordnen, ist das Deine Absicht? Inwiefern ist das keine Theoriefindung (mit NSDAP-Primärquelle)? Die vorhergehenden Sätze machen doch die ausgrenzende Funktion des Begriffs Volksdeutsche schon klar, ohne diese Vermengung und Verwirrung zu stiften. Der Teil des NSDAP-Programm wird bereits bei Volksgenosse zitiert, also im richtigen Artikel. Wenn Du eine Abgrenzung und Einordnung der Begriffe Volksgenosse und Volksdeutsche mit zuverlässigen (Sekundär?-)Quellen schreibst und dem Artikel zufügst, wäre dies für den Leser hilfreich. Aber Deine Einfügung erklärt nichts, sondern verwirrt und behauptet, ohne zu belegen. Grüsse --Atlasowa 20:41, 29. Dez. 2011 (CET)

Hallo Atlasowa, zunächst einmal bezieht sich das Wort „demensprechend“ weniger auf das Gleichnis von „Staatsbürger“ und „Volksgenosse“ als vielmehr auf den synonymen Gebrauch von „Staatsbürger“ mit „Reichsbürger“, denn nur dieser Gruppe kamen die vollumfänglichen staatsbürgerlichen Rechte zu, den einfachen deutschen Staatsangehörigen (vorwiegend Juden und Zigeuner (jdfs. bis zur 12. VOzRBG v. 25.4.1943, siehe hier) sowie weitere Personen, die man „entbürgert“ hatte – siehe dazu das einschlägige Fachbuch von Münch, S. 66 ff.) ja ausdrücklich nicht. Das Zitat soll also nicht primär auf Volksgenosse abheben, sondern in erster Linie auf die Gleichsetzung der Begriffe Staatsbürger und Reichsbürger hinweisen, da ja bekanntlich auch nur Reichsbürger Volksgenossen waren.
Kommen wir nun zum zweiten Teil: Das Zitat dient im Wesentlichen der Abgrenzung zwischen den Staatsbürgern (den Reichsbürgern) einerseits und den Volksdeutschen andererseits. Beide Gruppen zusammen bilden die deutschen Volkszugehörigen. --Benatrevqre …?! 20:56, 29. Dez. 2011 (CET)
Ergänzung: Ich habe das fragliche Zitat nebst Beleg nun in eine Fußnote gesetzt; damit ist nun hoffentlich besser ersichtlich, dass der Zweck dieses Zitats die Hervorhebung des Unterschieds zwischen Reichsdeutschen (vornehmlich den Staatsbürgern (Reichsbürgern) sowie deutschen Staatsangehörigen) – hier der konkrete Bezug auf das Wesen der Staatsbürger – auf der einen Seite und den Volksdeutschen auf der anderen Seite ist. --Benatrevqre …?! 21:36, 29. Dez. 2011 (CET)
Benatrevqre, tut mir leid, ich bin eigentlich kompromisswillig, aber das geht in der Sache so nicht. In dem NSDAP-Hofbräuhaus-Programm von 1920 kommt der Begriff Volksdeutsche NICHT VOR (auch nicht: Reichsbürger). Dort wird der Begriff Volksgenosse verwendet (und: Staatsbürger). Auch Flossmann spricht von Volksgenossen. Wenn das nach Deiner persönlichen Meinung alles identisch ist, ist mir das egal, aber das kann so nicht im Artikel insinuiert werden. Deshalb muss das raus und wurde schon mehrfach entfernt. Bitte lies Volksgenosse und konsultiere ggfs. WP:Dritte Meinung, aber füge das nicht einfach wieder ein.
Einen von Dir behaupteten synonymen Gebrauch von „Staatsbürger“ mit „Reichsbürger“ finde ich nicht im verlinkten Reichsbürgergesetz (dort wird "Staatsangehörige" verwendet). Bitte diskutiere und belege dies ggfs. dort. Vielen Dank für Dein Verständnis. --Atlasowa 22:23, 29. Dez. 2011 (CET)
Du hast offenbar meinen Beitrag nicht richtig gelesen, denn mitnichten werden von mir die Begriffe „Volksgenosse“ und „Volksdeutsche“ verwechselt. Es ist durchaus klar und unstrittig, das beide Begriffe unterschiedlich und eben gerade nicht identisch sind; und gerade diese Nicht-Identität zwischen Volksgenosse einerseits und Volksdeutscher andererseits wird nun erst verdeutlicht. Glaub mir, ich kenne die Begrifflichkeiten, schließlich gehöre ich auch zu den Hauptautoren aller dieser Artikel. Meinetwegen kann das Zitat wieder raus, aber der Rest der Ergänzungen ist begründet. Der Beleg mit Flossmann soll zudem aufzeigen, dass Staatsbürger nur werden konnte, wer die entsprechenden „Rassemerkmale“ aufwies, sprich: dass Staatsbürger = Reichsbürger ist. Denn einfache Staatsangehörige, die ihrer staatsbürgerlichen Rechte von Gesetzes wegen beraubt wurden ([7][8]), waren aus Sicht der Nationalsozialisten folglich auch keine Staatsbürger mehr. Die Belege dazu findest du in den einschlägigen Standardwerken zum deutschen StAG, z. B. Ingo von Münch, Die deutsche Staatsangehörigkeit oder auch hier und hier (eine historische Sekundärquelle zur Gesetzesauslegung). --Benatrevqre …?! 22:30, 29. Dez. 2011 (CET)

Typographie

Ich schätze im allgemeinen Deine zahlreichen Edits. Aber wenn Du von mir vorgenommene Korrekturen revertierst, das finde ich nicht so gut. Neulich hast Du am Anfang des Artikels Nationaler Sozialismus, wo das fett gesetzte Lemma korrekterweise in ebenfalls fetten Anführungszeichen stand, die Anführungszeichen aus dem Fettsatz herausgenommen, mit der Begründung „Anführungszeichen gehören nicht zum Begriff selbst“. Das stimmt natürlich. Aber da nach den allgemein anerkannten typographischen Regeln Anführungszeichen grundsätzlich in derselben Schriftart gesetzt werden wie der zwischen ihnen stehende Text, habe ich dies mit Hinweis auf die entsprechende Richtlinie WP:Typografie#Auszeichnung wieder geändert. Dennoch hast Du es gestern mit einer mir nicht verständlichen Begründung wieder rückgängig gemacht: [9].

Heute hast Du im Artikel Exklave meine Korrekturen zweier Einzelnachweise in Form von Weblinks revertiert: [10]. Eine bibliographische Angabe wird gemäss WP:Literatur mit einem Punkt abgeschlossen. Das Weblink-Zeichen muss nach dem Punkt erscheinen, da es sich, wenn es am Ende der bibliographischen Angabe steht, auf die ganze Angabe bezieht. Folglich muss der Punkt vor der schliessenden eckigen Klammer stehen. Das ist analog zu der Fussnotennummer im Text, die am Ende eines Satzes in der Regel nach dem Punkt erscheinen soll – auch wenn der Punkt kein Bestandteil des letzten Wortes des Satzes ist. Dementsprechend erscheint auch bei Verwendung der Vorlage:Internetquelle der Punkt immer automatisch vor dem Weblink-Zeichen – siehe die dort aufgeführten Beispiele oder in dem anscheinend auch von Dir beobachteten Artikel Deutsche Mark die Fussnoten Nr. 96–103. Allenfalls hättest Du korrigieren können, dass fälschlicherweise nicht der Titel, sondern die Randnummer bzw. die Seitenzahl als blau erscheinender Linktext nach der Webadresse innerhalb der eckigen Klammern steht.

Nebenbei: Meinst Du wirklich, dass in einer Literaturangabe nach dem Autor bzw. dem Herausgeber kein Doppelpunkt, sondern ein Komma stehen soll – dann sieh Dir bitte einmal WP:Literatur an – oder dass zwischen der Abkürzung „S.“ und der nachfolgenden Seitenzahl ein Zeilenbruch möglich sein soll? Findest Du wirklich, dass es gut aussieht, wenn „S.“ am Ende einer Zeile und die folgende Zahl als einziges in der nächsten Zeile steht?

Ich fände es gut, wenn Du Berichtigungen nicht unbesehen rückgängig machtest, und wenn Du etwas nicht weisst, dann sei bitte so nett und informiere Dich vorher. Mit kollegialen Grüssen und den besten Wünschen zum neuen Jahr --BurghardRichter 19:42, 31. Dez. 2011 (CET)

Wenn die Anführungszeichen, wie etwa bei Nationaler Sozialismus, gleichermaßen fett formatiert werden, hat es den Anschein, als sei dieser Begriff auch in der Literatur stets in Anführungszeichen gesetzt. Dem ist aber nicht so. Deswegen halte ich diesen typographischen Fall für unsinnig, gleichwohl es in WP:TYPO anders vermerkt ist. Jedoch steht dem nicht entgegen, dass ein Lemma nicht unbedingt gleich, sondern auch anders zum übrigen Fließtext formatiert sein kann, insbesondere dann, wenn damit solche Missverständnisse beim Leser hinsichtlich der Auszeichnung eines Begriffes vermieden werden können. Denn letzteres überwiegt in solchen Fällen mE weit mehr als eine WP:TYPO-konforme Auszeichnung.
Dein Argument mit dem Weblink-Zeichen lasse ich gelten. Dennoch erschließt sich mir hier nicht der Zusammenhang mit der Formatierung der Fußnoten Nr. 96–103.
Was den fragwürdigen Doppelpunkt nach „(Hrsg)“ anbelangt, so richte ich mich nach dem ganz überwiegenden Gebrauch in der (Fach-)Literatur und sehe nicht ein, weshalb wir es anders als diese machen sollten; dort folgt in aller Regel ein Komma. Zudem ist mE nicht die Tatsache zu vernachlässigen, dass mit „in:“ bereits das Gesamtwerk eingeleitet wird und ein zweiter Doppelpunkt dann nur Verwirrung stiftet, nicht zuletzt, weil er störend dem Satzfluss gegenüber ist.
Gruß und frohes neues Jahr --Benatrevqre …?! 20:01, 31. Dez. 2011 (CET)
Weshalb eine gleichartige Formatierung der Anführungszeichen beim Lemma den Eindruck erwecken sollte, dass der Begriff auch in der Literatur immer in Anführungszeichen gesetzt werde, leuchtet mir nicht ein. Dass das Lemma am Anfang eines Artikels nicht wie der übrige Text, sondern fett gesetzt ist, ist nun einmal in der Wikipedia üblich.
Die genannten Fussnoten im Artikel Deutsche Mark sollten nur als Beispiele für mit der Vorlage erzeugte Weblinks dienen und zeigen, dass da der Punkt immer vor dem Weblink-Zeichen steht, während er nach Deiner Revertierung im Artikel Exklave ziemlich verloren nach dem Weblink-Zeichen erscheint.
Die Formatierungen in der WP sollten einigermassen einheitlich sein. Um das zu erreichen, gibt es Richtlinien. Und nach den in der Richtlinie WP:Literatur angegebenen Beispielen soll zwischen dem Verfasser oder Herausgeber eines Werkes und dem Titel ein Doppelpunkt stehen. So kenne ich es auch aus der naturwissenschaftlichen Fachliteratur. Wenn Du da anderer Meinung bist, musst Du in der Diskussion zu der Richtlinie anregen, dass sie geändert wird. Aber solange es dort mit Doppelpunkt steht, darfst Du einen nach der geltenden Richtlinie richtigen Doppelpunkt nicht durch ein Komma ersetzen. --BurghardRichter 20:25, 31. Dez. 2011 (CET)
Danke für Deine nochmalige Änderung in Exklave! Um es nochmals zu betonen: Die genannten Punkte sind eine Ausnahme. Sonst bin ich im wesentlichen bei Deinen Edits einer Meinung mit Dir. --BurghardRichter 20:38, 31. Dez. 2011 (CET)
Ok. Zur Weblink-Zeichen-Thematik habe ich mich ja nun geäußert.
Was die Anführungszeichen anbelangt, so schrieb ich ja, dass es (einzig) um diese geht. D. h. „[d]ass das Lemma am Anfang eines Artikels nicht wie der übrige Text, sondern fett gesetzt ist“, ist unbestritten, doch darum geht es hier ja nicht. Denn das Lemma ist schließlich auch nicht im Index bzw. in der URL in Anführungszeichen eingefasst.
Klar gibt es Richtlinien, aber jede Richtlinie bedingt auch eines gewissen Auslegungsspielraums und/oder die Anpassung im Lichte bestimmter Begebenheiten und Umstände.
Diese Richtlinie ist kein Gesetz, von nicht dürfen kann also keine Rede sein, zumal – wie durch den Google-Books-Link aufgezeigt – die Handhabe in der Fachliteratur eine andere sein kann – und überwiegend auch ist. --Benatrevqre …?! 20:46, 31. Dez. 2011 (CET)
Selbstverständlich können besondere Umstände es im Einzelfall rechtfertigen, dass man von Regeln und Richtlinien abweicht. Solche Umstände sehe ich aber im vorliegenden Falle der Literaturreferenz nicht. Doch lassen wir es so! Mit besten Grüssen, --BurghardRichter 21:22, 31. Dez. 2011 (CET)

Feindstaatenklausel

Hallo,

wörst du so nett und würdest den Artikel sichten ?

mfg Martin 09:12, 18. Dez. 2011 (CET)Martin

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 12:39, 17. Mär. 2013 (CET)