Benutzer Diskussion:Cva2012

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Wowo2008 in Abschnitt Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls
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Herzlich willkommen in der Wikipedia, Cva2012![Quelltext bearbeiten]

Ich habe gesehen, dass du dich kürzlich hier angemeldet hast, und möchte dir ein paar Tipps geben, damit du dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest:

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Diskussionsbeiträge sollten immer mit Klick auf diese Schaltfläche unterschrieben werden – Beiträge zu Artikeln hingegen nicht.
  • Sei mutig, aber vergiss bitte nicht, dass andere Benutzer auch Menschen sind. Daher wahre bitte immer einen freundlichen Umgangston, auch wenn du dich mal über andere ärgerst.
  • Bitte gib bei Artikelbearbeitungen möglichst immer eine Quelle an (am besten als Einzelnachweis).
  • Begründe deine Bearbeitung kurz in der Zusammenfassungszeile. Damit vermeidest du, dass andere Benutzer deine Änderung rückgängig machen, weil sie diese nicht nachvollziehen können.
  • Nicht alle Themen und Texte sind für eine Enzyklopädie wie die Wikipedia geeignet. Enttäuschungen beim Schreiben von Artikeln kannst du vermeiden, wenn du dir zuvor Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist und Wikipedia:Relevanzkriterien anschaust.

Schön, dass du zu uns gestoßen bist – und: Lass dich nicht stressen.

Einen guten Start wünscht dir Karl-Heinz (Diskussion) 12:33, 19. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls[Quelltext bearbeiten]

Hallo @Cva2012:, Deine Änderungen im Artikel beinhalten gravierende Fehler: SA-CCR steht für „Standard Approach for measuring Counterparty Credit Risk Exposures“ (Standardisierter Ansatz für die Messung der Gegenparteiausfallrisiken) und wird ab Januar 2017 lediglich angewandt auf Gegenparteiausfallrisiken aus OTC-Derivaten, börsengehandelten Derivaten und Geschäften mit langer Abwicklungsfrist (siehe Abschnitt C, S. 2; hierzu auch Art. 272 Abs. 2 CRR: länger als marktüblich oder jedenfalls 5 Geschäftstage nach Geschäftsabschluss). Das reguläre Kreditgeschäft ist hiervon keineswegs betroffen. Deine Änderungen werde ich entsprechend revidieren. Zudem hast Du viele englische Begriffe aus der pdf übernommen, die zu übersetzen sind, damit „Oma“ diesen ohnehin komplexen Sachverhalt überhaupt noch verstehen kann. Auch dabei ist Dir ein Fehler unterlaufen: es sind „Interest rate derivatives“ (Zinsswaps) und nicht nur „interest rate“ usw.. Auch hierbei fällt auf, dass Du die pdf nicht sorgfältig gelesen und umgesetzt hast. Bitte demnächst genauer recherchieren! Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 08:58, 27. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Danke für die Bearbeitung. Bei anderen Artikeln warte ich seit Wochen auf eine Sichtung, deshalb erstmal danke. Deine Beanstandungen sind z.T. korrekt. Wie weit der SA-CCR Verbreitung finden wird, ist noch im Fluss, in diesem Dokument ist erstmal nur von den genannten Anwendungen die Rede. Schon jetzt sind aber weitere Anwendungen in Sicht, z.B. für die Berechnung des hypothetischen Eigenkapitals gegenüber einer Zentralen Gegenpartei, siehe hier (PDF, 940KB, S. 25). Dennoch hat die Einschränkung gefehlt, das stimmt. Die Assetklassen werden in dem BIS-Dokument zuallermeist nur so benannt: „interest rate, foreign exchange, credit, equity and commodity“, z.B. beim ersten Vorkommen auf S. 1. Weiß nicht, warum man deshalb schlampige Lektüre unterstellen muss. Deutsche Bezeichnungen sind natürlich in einem Umfeld, wo sie in der Praxis so gut wie garnicht mehr genutzt werden (es sagt ja niemand „Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls“...), so 'ne Sache, aber wenn das der Wikipedia-Stil ist, werd ich mich in Zukunft stärker drum bemühen.--Cva2012 (Diskussion) 10:33, 29. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Im Übrigen macht eine sachlich falsche Übersetzung den Artikel auch nicht besser, siehe meine Korrektur.--Cva2012 (Diskussion) 09:12, 30. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Dass niemand von Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls spricht, kann nicht behauptet werden. Schau Dir mal Max Lüscher-Marty, Theorie und Praxis des Bankkredits, Band 2, 2011, Irina Moser, Auswirkungen von Basel II auf die interne Revision eines Kreditinstituts, 2004, S. 34, Peter Derleder/Kai-Oliver Knops/Heinz Georg Bamberger, Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, 2009, S. 1110 oder die diversen Übersetzungsportale an. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 11:56, 18. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Naja, sagen wir schlicht: Ich erlebe es in der Praxis nicht. Bei diesem wie bei vielen anderen Begriffen. Aber ich sehe die Linie, die Wikipedia hier fährt, durchaus ein. Die Frage stellt sich ja auch bei anderen Themen, z.B. der Softwareentwicklung.