Benutzer Diskussion:Luha/Gerechtigkeit

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Kajjo in Abschnitt Offene Punkte
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Benutzerstatistik bis zum 10:14, 30. Jul. 2008

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  • Luha 251 127 50.6% 04/01/2006 22:20 07/30/2008 10:29 3.4 d
  • Anima 136 77 56.6% 04/18/2008 21:53 07/22/2008 20:42 16:52 h
  • Kruwi 30 8 26.7% 06/03/2007 12:01 07/22/2008 15:09 14.3 d
  • 84.152.94.4 16 0 0.0% 11/08/2006 15:26 11/08/2006 21:28 24:08 m
  • Victor Eremita 13 6 46.2% 01/07/2006 22:33 03/24/2008 11:37 67.2 d
  • Coyote III 13 4 30.8% 10/03/2007 20:24 10/21/2007 09:47 35:06 h
  • Rho 13 6 46.2% 12/07/2002 18:45 12/07/2002 19:24 3:16 m
  • Zipfelheiner 12 6 50.0% 07/21/2008 15:21 07/23/2008 13:35 4:12 h
  • Moschitz 12 1 8.3% 05/07/2008 13:33 05/09/2008 06:34 3:43 h
  • €pa 11 9 81.8% 04/20/2008 23:48 04/22/2008 00:27 2:27 h
  • RoswithaC 9 0 0.0% 06/28/2008 18:21 06/29/2008 07:12 96:25 m
  • Nerd 6 5 83.3% 04/03/2003 11:59 09/28/2004 09:22 108.8 d
  • Kjoe 5 0 0.0% 07/27/2008 16:11 07/28/2008 07:25 3:48 h
  • 145.254.76.148 5 0 0.0% 05/26/2005 19:26 05/26/2005 20:04 9:29 m

Offene Punkte

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Ich habe die Liste der offenen Punkte auf einen aktuellen Stand gebracht und um nicht (mehr) Relevantes, um zu allgemein gehaltene Punkte oder zu Polemisches gekürzt, um eine sachliche Diskussionsgrundlage zu erhalten. Die ursprüngliche Nummerierung bleibt erhalten, so dass ein Abgleich mit der ursprünglichen Liste weiter oben erfolgen kann. Ich habe mir weiterhin erlaubt, zu einzelnen Punkten ergänzend Stellung zu nehmen. Diese Anmerkungen können nun weiter kommentiert werden. Dabei bitte ich die Beiträge so sachlich und konkret wie möglich zu halten. Lutz Hartmann

Kritikpunkte zum Artikel (ursprüngliche Liste (s.o.) hier gekürzt durch Luha)
Nr. Kritik Status Anmerkung, Vorschläge
1 Viele Sätze enthalten Wertungen und Urteile offen Beispiele einzeln durchgehen
2 Gesamtstil zu essayistisch offen Beispiele einzeln durchgehen
3 Viel Theoriefindung offen Einzelfälle belegen
5 POV, es fehlen hebräische und asiatische Traditionen offen Gibt es qualifizierte Literatur? Hebräische Tradition ist doch bereits behandelt im Religionsabschnitt. Falls Ausbau geplant ist, empfiehlt sich die Encyclopaedia Judaica. Nwabueze 15:07, 29. Jul. 2008 (CEST) Das ist mir zu gewichtig, zumal ich keine Zeit habe, in Bibliotheken zu gehen. Gibt es da einen Artikel zu Zedek (nicht Zedaka), den mir jemand beschaffen kann? Lutz Hartmann 10:02, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
9 Zitate sind nicht als Zitate gekennzeichnet offen Vermutlich ist gemeint, dass wörtliche Zitate im Fließtext nicht mit der Formatvorlage Zitate eingebracht wurde. Dies ist absichtlich so, weil die verwendeten Zitate zur Sachverhaltsdarstellung verwendet wurden. Zur Konkretisierung sollten Zitate genannt werden, bei denen eine Heraushebung den Artikel besser lesbar machen würde.
12 Der Abschnitt zum Richterrecht ist katastrophal offen Die Passagen zum Case Law und die Beispiele von Ronald Dworkin wurden ebenso gelöscht, wie der Bezug auf Art. 20 III GG. Dies ist zu überdenken.
17 Zu viele Aussagen apodiktisch offen Die Kritik bezieht sich bisher (nicht immer überzeugend) auf die Einleitung. Diese ist aber notwendig verkürzend und nicht vollständig. Für Beispiele im weiteren Artikel wäre ich dankbar. Lutz Hartmann
19 Gerechtigkeitsforschung über Primaten einbeziehen offen Gibt es allgemeinzugängliche Literatur?
ad 19) siehe Forschungen von Sarah Brosnan und Frans de Waal (Emory Universität) in der Presse via dpa, APA u.a. am 18.9.2003 in den Salzburger Nachrichten. [1] -- Moschitz 20:43, 28. Jul. 2008 (CEST) guter Hinweis Lutz Hartmann 10:02, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
23 Roter Faden nicht ersichtlich offen Der Artikel folgt allgemein dem folgenden Schema:
  1. Begriff
  2. Allgemeine Aspekte
  3. Geschichte
    1. Religionen
    2. Entwicklung der theoretischen Konzepte
    3. Bedeutung im Recht
  4. Sonstiges

Wie sollte eine alternative Gliederung aussehen?

24 fehlende Seitenzahlen im Literaturverzeichnis offen prüfen, teilweise wird nur auf Positionen mit Angabe des Hauptwerkes hingewiesen
29 Umverteilung zugunsten Schwächerer wird im hebräischen zedaka als Ungerechtigkeit betrachtet offen Literaturangabe wäre hilfreich
Stehen im Artikel in den Fußnoten: s. Pinchas Lapide -- Moschitz 21:27, 28. Jul. 2008 (CEST); ich habe diese These bisher außer bei Lapide, bei dem es sehr nach einer persönlichen Anmerkung aussieht, nicht finden können siehe Jüdisches Rechtslexikon Lutz HartmannBeantworten
34 Ein umfassender Artikel zur Gerechtigkeit ist nicht möglich offen unterschiedliche Auffassungen diskutieren. Warum können andere Lexika sich mit dem Begriff unter dem Lemma auch inhaltlich auseinandersetzen? Sind die alle daneben? Was leistet der Artikel hier nicht? Konkrete Kritikpunkte wären daraufhin zu prüfen, ob man sie nicht berücksichtigen könnte. An einzelnen Stellen sind nur Hinweise enthalten, Beispiel Theodizee
Kannst Du einen umfassenden Artikel über "Maß" schreiben? -- Moschitz 21:27, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Man kann noch nicht einmal ein umfassendes Buch zum Thema Gerechtigkeit schreiben. Das ist aber keine Begründung, nicht einen möglichst breiten und gehaltvollen Überblick zum Thema zu schaffen. Lutz Hartmann
36 sinnvoll sind aufgeteilte Artikel zu Gerechtigkeit in der Philosophie, Rechtswissenschaft, ökonomie, etc. offen siehe Nr. 34; siehe auch Nr. 39 -> gegen qualifizierte Artikel in einzelnen Themenbereichen ist überhaupt nichts einzuwenden. Ein Beispiel ist ja Gerechtigkeitstheorien. Dann kann man auch über sinnvolle Verschlankungen hier im Hauptartikel nachdenken. Ich habe ja auch bewusst auf Abschnitte wie Soziale Gerechtigkeit oder Egalitarismus verzichtet und nur entsprechende Links eingesetzt. Lutz Hartmann 10:44, 30. Jul. 2008 (CEST) -> siehe Nr. 39 Lutz HartmannBeantworten
39 Der Artikel vermittelt den Eindruck, dass der Begriff beliebig verwendet werden kann offen wie ist das zu vermeiden? ?

WP hat die wunderbare Einrichtung der Begriffsklärung. Warum löst man das Problem nicht so: (Vorschlag, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, sondern zur Anregung)

Gerechtigkeit (Begriffsklärung)

Gerechtigkeit ist ein Begriff, welcher in unterschiedlichsten Bereichen als Überbegriff oder Synonym für Angemessenheit, Ausgewogenheit, Berechtigung, Billigkeit, Fairneß, Gleichheit, Regelkonformität, Rechtmäßigkeit etc. verwendet wird, um ein bestimmtes Verhalten einzelner Individuen oder Gruppen zu beschreiben, zu bewerten, zu begründen, zu legitimieren oder einzufordern. Da Gerechtigkeit als Überbegriff in sich keinen Sinn- und Normengehalt birgt (leer ist), bedarf es des Konsenses über den fachlichen, räumlichen, sozialen und historischen Kontext zu seinem jeweiligen Verständnis.

So wird G verwendet ... (und dann geht es in jeweils spezifische Gebiet ..)

in den Religionen ...
in der Philosophie ...
in den Rechtswissenschaften ...
in der Psychologie ...
in ...

(jeweils anreißen und dann in ein eigenes Lemma verweisen:)

  • => Gerechtigkeit (theologisch)
  • => Gerechtigkeit (xy)
Damit würde man sich einen Großteil der hier berechtigten, dann aber unnötigen Kritik und Diskussion ersparen. -- Moschitz 21:54, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Die Liste "Gerechtigkeit wird verwendet in..." finde ich gut. Ob man die Abschnitte nun ausgleidert und als Hauptabschnitte beibehält, wäre mir egal. --Kajjo 16:53, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Je gesonderten Artikeln zu den genannten Themen analog "Gerechtigkeitstheorien" steht überhaupt nichts im Wege. Lutz Hartmann 10:02, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Gesonderte Artikel sind aber nur dann sinnvoll, wenn hier entsprechend gekürzt wird. Eine Haltung "Macht doch wonaders was ihr wollt, Hauptsahce ich behalte meinen Artikel" ist nicht zielführend. Entweder wird neu gegliedert und ausgelagert oder es wird hier vor Ort optimiert. Aber nicht beides, bitte! --Kajjo 11:52, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Siehe Nr. 36. Ich habe ja selbst die Ausgliederung und die Kürzungen hier im Artikel im Bereich Gerechtigkeitstheorien durchgeführt. Als weiteres Beispiel für einen vertiefenden Einzelartikel habe ich den Artikel Gerechtigkeitsforschung neu geschrieben. Wenn ein vertiefender Artikel existiert, ist natürlich hier zu prüfen, inwieweit sinnvoll zu kürzen ist. Lutz Hartmann
42 Definition von "gerecht" durch "angemessen" ist nicht zielführend offen "Dingsda" läßt sich auch nicht durch "eher mittelschwer" ausreichend definieren. -- Moschitz 21:57, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
"angemessen" ist schon ein wesentliches Charakteristikum von Gerechtigkeit. Als weitere Charaktermerkmale sind nun die Unparteilichkeit und die Einforderbarkeit genannt. Siehe Fußnoten und die Liste der Definitionen. Lutz Hartmann
44 Einleitung zu lange. Auswahl des wirklich Wichtigen nicht sinnvoll durchgeführt. offen Die Beschränkung auf das Wesentliche ist eine Kunst. Eine Einleitung soll das Lemma definieren und die wichtigsten Aspekte zusammenfassen. Mehr nicht. Es muss keinesfalls ALLES Wichtige erwähnt werden. Zu beachten wäre: RELEVANZ, OMA-TAUGLICHKEIT, PRÄGNANT-ENZYKLOPÄDISCHER STIL -- zumindest für die Einleitung absolut unverzichtbar!--Kajjo 11:52, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Ein Problem scheint mir zu sein, dass die Leser aus dem Diderot-Wettbewerb die Einleitung ganz anders bewerten. Da der Artikel als umfangreicher Grundlagenartikel angelegt ist, sollte die Einleitung einen Überblick über das Thema geben. Dies kann aber nicht in einem Satz geleistet werden. Nach verschiedenen Einzelkritiken ist die Einleitung präzisiert. Lutz Hartmann

Versuch einer BKL durch Moschitz

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siehe hier

Gerechtigkeit als Überbegriff und Synonym

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Gerechtigkeit (Antonym: Ungerechtigkeit) ist ein Begriff, der in der deutschen Sprache in unterschiedlichsten Bereichen als Überbegriff oder Synonym für

  • Gerechtigkeit im Sinne von Angemessenheit (entsprechend Beitrag, Bedürftigkeit, Alter, Größe, Leistung, ...)
  • Gerechtigkeit im Sinne von Ausgewogenheit
  • Gerechtigkeit im Sinne von Berechtigung
  • Gerechtigkeit im Sinne von Bildungsgerechtigkeit
  • Gerechtigkeit im Sinne von Billigigkeit (ausreichend, angemessen)
  • Gerechtigkeit im Sinne von Fairness
  • Gerechtigkeit im Sinne von Generationengerechtigkeit
  • Gerechtigkeit im Sinne von Gerechtheit (artgerecht, bedarfsgerecht, behindertengerecht, fachgerecht, fristgerecht, kindgerecht, marktgerecht, mediengerecht, mundgerecht, sachgerecht, selbstgerecht, stilgerecht, termingerecht, umweltgerecht, zeitgerecht)
  • Gerechtigkeit im Sinne von Gleichheit
  • Gerechtigkeit im Sinne von richtig, dem Recht entsprechend
  • Gerechtigkeit im Sinne von dem Recht angemessen,
  • Gerechtigkeit im Sinne von den geltenden Regeln entsprechend
  • Gerechtigkeit im Sinne von Unparteilichkeit, unparteiisch
  • Gerechtigkeit im Sinne von Verhältnismäßigkeit

etc. verwendet wird (Liste ist nicht vollständig).

Gerechtigkeit Hauptartikel (Versuch einer umfassenden Darstellung)


Gerechtigkeit nach Anwendungsbereiche

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Der Begriff wird verwendet um Verhalten oder Eigenschaften von Individuen oder Gruppen, Theorien, Handlungsprozessen oder Verteilungsentscheidungen zu beschreiben, zu bewerten, zu begründen, zu legitimieren oder einzufordern. Da der Begriff Gerechtigkeit in sich keinen Sinn- und Normengehalt birgt (leer ist)[1], bedarf es der Beschreibung und Umschreibung des gemeinten Sachverhaltes sowie des Konsenses über den fachlichen, räumlichen, sozialen und historischen Kontext zu seinem jeweiligen Verständnis. Der Begriff findet mit unterschiedlicher Definition und Bedeutung Verwendung in folgenden Bereichen:

Gerechtigkeit ist Namensbestandteil

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von

Kategorie:Gerechter unter den Völkern

Einzelnachweise

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  1. Ernst Topitsch: Über Leerformeln - Zur Pragmatik des Sprachgebrauchs in der Philosophie und politischen Theorie; in: Topitsch,E. (Hrsg.): Probleme der Wissenschaftstheorie; Springer Verlag, Wien 1960, 233-264

Definitionen Gerechtigkeit

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Sammlung von Zitaten zur Dokumentation der Einleitungszitate:

  • Der Begriff der Gerechtigkeit wird zur Beschreibung von Handlungsnormen für die Gestaltung eines vernünftigen gesellschaftlichen Zusammenlebens verwendet, Stichwort Gerechtigkeit in Metzler Philosophielexikon, 2. Aufl. Stuttgart 1999
  • Theologische Realenzyklopädie: „Das Wort Gerechtigkeit wird in so unterschiedlicher Weise verwendet, daß man eher von mehreren Gerechtigkeitsbegriffen als von einer einheitlichen Bedeutung reden kann. Nicht nur unterscheidet sich die ethische Anwendung von der theologischen, sondern auch innerhalb des ethischen Gebietes hat das Wort mehrere Bedeutungen, je nach dem Sinnzusammenhang, in dem es verwendet wird."
  • Der Inhalt des Begriffs ist umstritten, Otfried Höffe: Gerechtigkeit. Eine philosophische Einführung, Beck, 2. Aufl. München 2004, 26;
  • Wolfgang Kersting spricht von „gerechtigkeitstheoretischer Ratlosigkeit in Verteilungsfragen“: Kritik der Gleichheit. Über die Grenzen der Gerechtigkeit und Moral, Velbrück, Weilerswist 2002/2005, 23
  • Christoph Lumer: Enzyklopädie Philosophie, Meiner Hamburg 2005 (464b) definiert: „richtig, angemessen. Die für die Ethik relevante Unterbedeutung davon ist: richtig gemäß obligatorischen moralischen Standards für den intersubjektiven Umgang bei Interessenkonflikt.“;
  • das Wörterbuch der philosophischen Begriffe bestimmt: „Gerechtigkeit; gerade, richtig, passend, angemessen; das gültige Maß sozial richtigen Verhaltens, die Idee, die dem positiven Recht zugrunde liegt und an der sich alle mit Recht befassten, in erster Linie also die Gesetzgeber und Richter, orientieren sollen.“, Meiner, Hamburg 1998, 252;
  • im Deutschen Rechts-Lexikon wird Gerechtigkeit als das zeitlos gültige Maß richtigen Verhaltens bezeichnet. Fraglich sei jedoch, ob der Grundsatz der Gerechtigkeit überhaupt einen sachlichen Gehalt habe, Tilich (Hg.), Deutsches Rechts-Lexikon, Band 2, Stichwort „Gerechtigkeit“, C. H. Beck 1992, 3. Aufl. 2001;
  • bei Oswald Schwemmer lautet die Definition: „Gerechtigkeit, subjektiv verstanden als Tugend der Gerechtigkeit eine Handlung des Menschen, objektiv verstanden als Idee oder Prinzip der Gerechtigkeit der Beurteilungsmaßstab für Handlungsnormen – für politische Verfassungen, rechtliche Gesetze, soziale Regelungen“ (745) sowie ergänzend „Gerechtigkeit in diesem Verständnis wäre die Idee oder das Prinzip einer zum allgemeinen Gesetz gewordenen vernünftigen Gleichheit aller Personen.“ (746), Stichwort Gerechtigkeit in: Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie, hrsg. Von Jürgen Mittelstraß, Band 1, Metzler, Stuttgart 1995;
  • eine aufwändige Begriffsbestimmung liefert Reiner Gollnick: „Der Gerechtigkeitsbegriff umschließt diejenigen historisch sich wandelnden Werte und Wertungen, Prinzipien und Auffassungen gesellschaftlicher Subjekte, mit denen diese ihr jeweiliges Stellungs- und Handlungsverhältnis zueinander interessiert derart reflektieren, dass sie orientierend-motivierend und organisierend-normierend fixieren, was als gleich oder ungleich betrachtet und wie es dementsprechend behandelt wird bzw. werden soll.“, Gerechtigkeit, I. Begriffliche Verwendung, in: Europäische Enzyklopädie zu Philosophie und Wissenschaften, hrsg. von Hans Jörg Sandkühler, Meiner, Hamburg 1990, Band 2, 273;
  • bei Otfried Höffe heißt es: „Gefragt ist die Gerechtigkeit im gesamten Bereich der menschlichen Beziehungen, sowohl denen der Kooperation als auch der Konkurrenz, sofern dabei widerstreitende Interessen, Ansprüche und Pflichten auftauchen.“: Gerechtigkeit. Eine philosophische Einführung, Beck, 2. Aufl. München 2004, 27;
  • Bei Reinhard Penz und Birger P. Priddat findet sich die Definition: „Gerechtigkeit ist sui generis auf soziale Zusammenhänge bezogen: in ihrer jeweiligen institutionalisierten Form weist sie die angemessenen Anteile an Rechten, Einkommen, Vermögen und Bildung zu und entscheidet somit über die Chancen und Teilhabe in einer Gesellschaft.“, Ideen und Konzepte sozialer Gerechtigkeit und ihre Bedeutung für die neueren Entwicklungen im deutschen Sozialstaat, in: Stefan Empfter, Robert B. Vehrkamp (Hrsg.): Soziale Gerechtigkeit – eine Bestandsaufnahme, Bertelsmann Stiftung, Güterloh 2007, 51-76, hier 51;
  • Stefan Liebig formuliert: „Doch Unparteiligkeit ist nicht das einzige Kriterium moralischer Gerechtigkeitsurteile. Ihre zweite Eigenschaft besteht darin, dass sie auf der Grundlage von moralischen Prinzipien gefällt und mit Hilfe intersubjektiv anerkannter Regeln begründet werden können.“, Gerechtigkeitseinstellungen und Gerechtigkeitsurteile, in: Stefan Liebig, Holger Lengfeld: Interdisziplinäre Gerechtigkeitsforschung, Campus, Frankfurt 2002, 77-102, hier 81;
  • Ulrich Steinvorth: Stichwort Gerechtigkeit hebt auf die mit der Gerechtigkeit verbundene Möglichkeit des Zwangs ab: „Im Rahmen einer Theorie sollte man daher Gerechtigkeit als Inbegriff solcher Handlungen verstehen, deren Einhaltung mit Gewalt oder vergleichbaren sozialen Sanktionen erzwungen werden darf oder gewöhnlich werden sollte …“, in: Ekkehard Martens/Herbert Schnädelbach: Philosophie. Ein Grundkurs, Band 1, Rowohlt, Reinbek 1994, 306-347, hier 310;
  • Peter Koller liefert eine komplexe Begriffsanalyse und definiert: „Das Konzept der Gerechtigkeit bezeichnet demnach jene Teilmenge moralischer Forderungen, welche die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Menschen innerhalb einzelner zwischenmenschlicher Handlungen, regelmäßiger sozialer Beziehungen und dauerhafter gesellschaftlicher Verhältnisse betreffen und darauf abzielen, einen bei unparteiischer Betrachtung allgemein annehmbaren Ausgleich zwischen divergierenden Interessen der Beteiligten herbeizuführen.“, Zur Semantik der Gerechtigkeit: in: Peter Koller (Hrsg.): Gerechtigkeit im politischen Diskurs der Gegenwart, Passagen, Wien 2001, 19-46, hier 24;
  • eine weitere ausführliche Untersuchung zum Begriff findet sich bei Axel Tschentscher: „Gerechtigkeit ist die Richtigkeit und Pflichtigkeit eines Handelns in bezug auf andere unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit.“ (50) sowie „Gerechtigkeit ist die Geltung von Gerechtigkeitsnormen“ (75), Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit, Nomos, Baden-Baden 2000;
  • eine kompakte Definition findet sich bei Angelika Krebs: Eine gerechte Gesellschaft ist danach eine Gesellschaft, die allen ihren Mitgliedern ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.“, Wieviel Gleichheit wollen wir?, in: Detlef Horster (Hrsg.): Sozialstaat und Gerechtigkeit, Velbrück, Weilerswist 2005, 37-43, hier 37;
  • ähnlich auch unter Betonung der Chancen Stefan Mau: „Mit Gerechtigkeit ist dabei gemeint, dass die Beziehungen zwischen den Gesellschaftsmitgliedern so zu gestalten sind, dass jedem die grundlegenden materiellen und immateriellen Möglichkeiten zugestanden werden, um sein Leben in eigener Verantwortung zu gestalten.“, Solidarität und Gerechtigkeit, in: Liebig/Lengfeld, 129-154, hier 129;
  • ebenso Michael Sommer: „Gerecht ist eine Gesellschaft, die allen unabhängig von Geschlecht, Alter Religion und sozialer Herkunft gleiche Chancen bietet. In ihr können alle am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben.“, in Horster 2005, 75-86, hier 79;
  • den Aspekt der persönlichen Verantwortung hebt die Unternehmerin Ingrid Hofmann hervor: „Grundsätzlich gilt für mich als Grundlage der Gerechtigkeit die Gleichheit aller Menschen in ihrer Würde und Freiheit. Damit verbunden ist für mich der Anspruch an jeden Einzelnen, Verantwortung und Pflichten für die Gemeinschaft zu übernehmen, soweit er dazu in der Lage ist.“, Soziale Gerechtigkeit, in: Horster 2005, 100-108, hier 101;
  • Norbert Blüm bezieht sich unmittelbar auf Aristoteles: „Gerechtigkeit ist ein Zweifaches: Tugend und soziales Prinzip. Deshalb geht es in der Gerechtigkeit um ein Doppeltes: Ein gelungenes Leben und eine gute Gesellschaft. Ohne Tugend bleibt Gerechtigkeit leer und ohne gerechte Institutionen verbleibt die Gerechtigkeit gestaltlos. Gerechtigkeit formt subjektives Verhalten und ordnet objektive Verhältnisse. Gerechtigkeit erfüllt sich im Handeln.“, Gerechtigkeit. Eine Kritik des Homo Oekonomicus, Herder, Freiburg, 2. Aufl. 2006, 27;
  • in der Enzyklika „Divini Redemptoris“ von 1937 stellte Pius XI. fest: „Es ist gerade der sozialen Gerechtigkeit eigen, von den einzelnen all das zu fordern, was zum Gemeinwohl notwendig ist, wenn man nicht den einzelnen Teilen und den einzelnen Gliedern all das zugesteht, was sie für die Ausübung ihrer Funktionen brauchen, so kann auch für den sozialen Organismus und für das Wohl der ganzen Gesellschaft nicht hinreichend gesorgt werden, wenn man nicht den einzelnen Teilen und den einzelnen Gliedern, d. h. Menschen, die mit der Würde der Persönlichkeit ausgestattet sind, all das gibt, was sie für ihre sozialen Funktionen vonnöten haben.“ (Nr. 51, [http://kirchenlehre.com/kommun.htm online]);
  • auf das Verfahren zur Herstellung der Gerechtigkeit stellt Stuart Hampshire ab: Es gibt ein grundlegendes Konzept von Gerechtigkeit, dessen Inhalt und Bedeutung von der Frühgeschichte bis zum heutigen Tage gleich geblieben sind; es bezieht sich immer auf ein geordnetes und vernünftiges Verfahren zum Abwägen von Ansprüchen und Gegenansprüchen, wie etwa bei der Schlichtung oder vor Gericht. Das Verfahren ist so gestaltet, dass zerstörerische Konflikte vermieden werden“. Income and Experience, Allan Lane, London 1989, zitiert nach David Miller: Grundsätze sozialer Gerechtigkeit, Campus, Frankfurt 2008, 65
  • Gerechtigkeit ist für Platon die herausragende Tugend, der entsprechend jeder das tut, was seine Aufgabe ist, und auch seine Seelenteile (das Begehrende, das Muthafte und das Vernünftige) im richtigen Verhältnis zueinander stehen, Platon: Politeia (443d): "... daß es das Richtige ist, wenn der von Natur zum Schustern Geschickte schustert und nichts anderes tut, und der zum Zimmern Geschickte zimmert, und so weiter. ... In Wahrheit aber war die Gerechtigkeit zwar, wie es scheint, etwas von der Art, jedoch nicht in bezug auf das äußere Tun seiner Bestandteile, sondern in bezug auf das wahrhaft innerliche, an sich selbst und dem Seinigen, indem einer keinem Teile seines Inneren gestattet, das Fremde zu tun, noch den Seelenteilen erlaubt, unter einander zwecklose Geschäftigkeit zu treiben, vielmehr in der Tat sein Haus wohl bestellt und die Herrschaft über sich selbst gewonnen und sich in Ordnung gebracht hat und sein eigener Freund geworden ist und jene drei in vollständigen Einklang gebracht hat, gleichsam die drei Hauptsaiten eines Instrumentes, die unterste und höchste und mittlere Saite, und die andern, die etwa noch dazwischen liegen, diese alle unter einander verknüpft hat und vollständig Einer geworden ist aus Vielen, besonnen und rein gestimmt, und alsdann nunmehr in solcher Weise handelt, falls er handelt entweder in bezug auf Erwerb von Besitztümern oder die Pflege des Leibes oder auch in einer Angelegenheit des Staates oder des persönlichen Verkehrs, indem er in allen diesen Verhältnissen als gerechte und schöne Handlung diejenige betrachtet und bezeichnet, welche diesen Zustand bewahrt und mitbewirkt, ..."
  • Aristoteles und Thomas von Aquin betonten hingegen, dass Gerechtigkeit stets in Bezug auf andere zu denken ist (Intersubjektivität), Aristoteles: Nikomachische Ethik (V, 1129b; Übersetzung Eugen Rolfes, Meiner, 1911): „Diese Gerechtigkeit ist die vollkommene Tugend, nicht die vollkommene Tugend überhaupt, sondern so weit sie auf andere Bezug hat – deshalb gilt sie oft für die vorzüglichste unter den Tugenden, für eine Tugend so wunderbar schön, daß nicht Abend- nicht Morgenstern gleich ihr erglänzt; daher auch das Sprüchwort: in der Gerechtigkeit ist jegliche Tugend enthalten ; und für die vollkommenste Tugend, weil sie die Anwendung der vollkommenen Tugend ist –. Vollkommen ist sie aber, weil ihr Inhaber die Tugend auch gegen andere ausüben kann und nicht bloß für sich selbst.“
  • sowie Thomas von Aquin, Summa theologica: „Das Eigentümliche der Gerechtigkeit unter den übrigen Tugenden ist, den Menschen zu ordnen in dem, was sich auf den Anderen bezieht.“, zitiert nach Josef Pieper: Über die Tugenden, Kösel, München 2004, 75,
  • ähnlich David Miller: „Gerechtigkeit ist eine soziale Tugend, die uns sagt, wie wir unsere Beziehungen regeln und was wir richtigerweise füreinander tun sollen.“, Grundsätze sozialer Gerechtigkeit, Campus, Frankfurt 2008, 62,
  • ebenso R. Hauser: „Gerechtigkeit setzt ein wie auch immer begründetes Wechselverhältnis von Partnern voraus. Nach deren Eigenart gestaltet sich die Rechtheit des Verhältnisses.“, Stichwort Gerechtigkeit, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Band 3, Schwabe, Basel 1974, Sp. 330
  • „Die Anerkennung von Tugendpflichten kann man von anderen erbitten oder erhoffen, die Gerechtigkeit dagegen verlangen. Als geschuldete Sozialmoral hat die Gerechtigkeit den Rang des elementar-höchsten Kriteriums allen Zusammenlebens, während die Wohltätigkeit das optimal-höchste Kriterium bildet und die Solidarität eine Zwischenstellung einnimmt.“, Otfried Höffe: Gerechtigkeit, Beck, 2. Aufl. München 2004, 29-30
  • „Der Ausgangspunkt der sozialpsychologischen und soziologischen empirischen Gerechtigkeitsforschung ist die motivtionale Kraft von Ungerechtigkeitserfahrungen, d.h. die Frage danach, inwieweit Ungerechtigkeitserfahrungen sowie Gerechtigkeits- bzw. Ungerechtigkeitswahrnehmungen das Handeln von Personen beeinflussen.“, Kerstin Haase: Gerechtigkeit und Unparteilichkeit. Zum Verhältnis von normativen und empirischen Theorien der Gerechtigkeit, in: Stefan Liebig und Holger Lengfeld (Hrsg.): Interdisziplinäre Gerechtigkeitsforschung. Zur Verknüpfung empirischer und normativer Perspektiven, Campus, Hamburg 2002, 53-75, hier 54-55

"Die Lehre von der Gleichheit! Aber es gibt gar kein giftigeres Gift: denn sie scheint von der Gerechtigkeit selbst gepredigt, während sie das Ende der Gerechtigkeit ist. Den Gleichen Gleiches, den Ungleichen Ungleiches das wäre die wahre Rede der Gerechtigkeit: und, was daraus folgt, Ungleiches niemals gleichmachen." (Friedrich Nietzsche, Götzendämmerung, KGA VI, Bd. III, § 48, S. 144)

Formale und materielle Gerechtigkeit

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Unter formaler Gerechtigkeit versteht man ein allgemeines Regelungsprinzip, das eine Vorgehensweise bestimmt, nach der alle gleich gelagerten Fälle gleich zu behandeln sind. Formale Prinzipien der Gerechtigkeit sind Gleichheit, Angemessenheit und Unparteilichkeit. Unterschiede in der Behandlung von Personen oder Sachverhalten bedürfen folglich der Begründung.

Materielle (auch: materiale) Gerechtigkeit hingegen stellt einen inhaltlichen Bezug zu einem konkreten Sachverhalt her. Wenn bei einer Person X ein bestimmtes Merkmal Y vorliegt, dann soll daraus Z folgen: Landarbeiter sollten mehr zu essen bekommen als Büroangestellte – weil körperliche Arbeit einen höheren Kalorienbedarf erzeugt.

Materielle Gerechtigkeit setzt formale Gerechtigkeit voraus, schließt aber die Berücksichtigung situationsbedingter Voraussetzungen ein und wird wesentlich unter zwei Gesichtspunkten diskutiert:

  • Wie sind Verhältnisse beschaffen, die dem Ideal der Gerechtigkeit entsprechen?
  • Welche Korrekturen sind geeignet, Gerechtigkeitslücken zu schließen oder ungerechten Zuständen abzuhelfen?

Formale Gerechtigkeit ist kulturell und historisch neutral bestimmbar. Materielle Gerechtigkeit indes ist, wie andere Wertinhalte auch, in der Geschichte unterschiedlich aufgefasst worden und wird auch in der Gegenwart je nach Kulturkreis verschieden interpretiert. Ein klassisches historisches Beispiel ist die Sklaverei. In der Gegenwart gibt es beispielsweise noch sehr unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf die Gleichstellung der Frauen – in manchen Kulturkreisen auch formalrechtlich, in modernen demokratischen Gesellschaften nicht selten informell.

Ungerechtigkeit ist eine Verletzung der Gerechtigkeit. Zur Ungerechtigkeit gehört auch die Unterlassung einer pflichtgemäßen Handlung. Heraklit macht die Bestimmung der Gerechtigkeit an den Erfahrungen der Ungerechtigkeit fest. „Man hätte das Wort ‚Gerechtigkeit’ nicht gekannt, wenn es diese Dinge nicht geben würde.“[1] Für Aristoteles gilt: „Der Ungerechte will aber nicht immer zu viel haben, sondern unter Umständen auch zu wenig, nämlich von dem, was an sich ein Übel ist. Da aber das kleinere Übel gewissermaßen als ein Gut erscheint und die Habsucht auf Güter gerichtet ist, so scheint ein solcher Mensch habsüchtig zu sein. In Wirklichkeit aber ist er ein Freund der Ungleichheit." (NE 1129b) Willkür ist einer der Hauptgründe für Ungerechtigkeit, weil durch sie das Prinzip der Unparteilichkeit durchbrochen wird.[2] Empfundene Ungerechtigkeit ist ein wesentliches Motiv für die Forderung, Gerechtigkeit herzustellen. John Rawls meint hierzu: „Man hat also, soweit es die Umstände gestatten, eine natürliche Pflicht, Ungerechtigkeiten zu beseitigen und bei den schlimmsten anzufangen, die am weitesten von der vollkommenen Gerechtigkeit abweichen“[3] Die amerikanische Rechtsphilosophin Judith Shklar hat darauf hingewiesen, dass es für die Praxis erheblich konkreter ist, die vielfältigen Ereignisse der Ungerechtigkeit zum Thema zu machen als einen abstrakten Gerechtigkeitsbegriff. „Ungerechtigkeit ist schließlich kein politisch bedeutungsloser Begriff, und die anscheinend unendliche Vielfalt und Häufigkeit von Akten der Ungerechtigkeit laden zu einem Denkstil ein, der weniger abstrakt als die formale Ethik, jedoch analytischer als die Geschichtswissenschaft ist.“[4]

Ungerechtigkeitsurteile sind daher in der Gerechtigkeitsforschung ein wichtiger Gesichtspunkt. „Der Ausgangspunkt der sozialpsychologischen und soziologischen empirischen Gerechtigkeitsforschung ist die motivtionale Kraft von Ungerechtigkeitserfahrungen, d.h. die Frage danach, inwieweit Ungerechtigkeitserfahrungen sowie Gerechtigkeits- bzw. Ungerechtigkeitswahrnehmungen das Handeln von Personen beeinflussen.“[5] Die Bedeutung des Begriffs hängt daher von der Perspektive ab, je nachdem ob Gerechtigkeit aus religiöser, philosophischer oder ideologischer Sicht betrachtet oder durch ein Opfer, einen Täter oder einen Beobachter in Anspruch genommen wird.

Judith Shklar verweist auf verschiedene sich im Hintergrund abspielende psychologische Aspekte, die mit der Diskussion um Ungerechtigkeit verbunden sind. Leute, die im Nachteil sind, betrachten sich oftmals als Opfer, auch wenn dies nicht objektiv gegeben ist. „Den Standpunkt der Opfer ernst zu nehmen, bedeutet jedoch nicht immer, dass sie immer zu Recht eine Ungerechtigkeit wahrnehmen. Wir beschuldigen uns selbst und einander oftmals, ohne gute Gründe dafür zu haben. Wir schaffen uns Sündenböcke, wir klagen wild an, wir fühlen uns schuldig für Handlungen, die wir niemals ausgeführt haben, wir beschuldigen jeden, der glücklicher ist, als wir selbst.“[6] Ungerechtigkeiten können ohne Absicht, allein aufgrund ungünstiger Umstände entstehen. „Es ist unmöglich, Opfer zu charakterisieren. Sie sind einfach Leute, die zur falschen Zeit am falschen Ort in der falschen Gesellschaft waren. Viele Opfer von heute werden morgen andere zum Opfer machen.“ [7] Ungerechte Verhältnisse haben ein Beharrungsvermögen, weil die Profiteure der Situation Veränderungen verhindern wollen, zumindest aber gegenüber Veränderungswünschen eine passive Haltung einnehmen. „Ein Grund, warum es kein Heilmittel für Ungerechtigkeit gibt, liegt darin, dass selbst ziemlich rechtschaffene Bürger keines wollen. Dies ist nicht darauf zurückzuführen, dass wir uns uneins darüber sind, was ungerecht ist, sondern auf eine mangelnde Bereitschaft, den Frieden und die Ruhe aufzugeben, den die Ungerechtigkeit anbieten kann und anbietet.“[8]

  1. Heraklit: Fragmente, Diels-Kranz B 23
  2. Ernst Tugendhat: Moralbegründung und Gerechtigkeit, S. 6
  3. John Rawls Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp, Frankfurt 1975, 278
  4. Judith N. Shklar: Über Ungerechtigkeit. Erkundungen zu einem moralischen Gefühl, Rotbuch, Berlin, 26
  5. Kerstin Haase: Gerechtigkeit und Unparteilichkeit. Zum Verhältnis von normativen und empirischen Theorien der Gerechtigkeit, in: Stefan Liebig und Holger Lengfeld (Hrsg.): Interdisziplinäre Gerechtigkeitsforschung. Zur Verknüpfung empirischer und normativer Perspektiven, Campus, Hamburg 2002, 53-75, hier 54-55
  6. Judith N. Shklar: Über Ungerechtigkeit. Erkundungen zu einem moralischen Gefühl, Rotbuch, Berlin, 10-11
  7. Judith N. Shklar: Über Ungerechtigkeit. Erkundungen zu einem moralischen Gefühl, Rotbuch, Berlin, 62-63
  8. Judith N. Shklar: Über Ungerechtigkeit. Erkundungen zu einem moralischen Gefühl, Rotbuch, Berlin, 78

Marx

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übernommen aus der Disku "Gerechtigkeit":

Ich will mal begründen, warum Marx in dem Artikel ausführlicher darzustellen wäre. Marx nimmt bezüglich des Begriffs der Gerechtigkeit eine radikal ideologiekritische Position ein. Er lehnt – wie Engels - einen transzendentalen, ahistorischen Gerechtigkeitsbegriff ab. Seine Kritik am Kapitalismus ist keine moralische; der Kapitalist handelt vielmehr systemkonform, ihm kann nicht vorgeworfen werden, „irgendwelche ewigen Normen der Gerechtigkeit zu verletzen“ (vgl. Michael Heinrich, Kritik der politischen Ökonomie, S. 33).

Eine schöne Stelle zur Position von Marx findet sich z.B. im Kapital, wo Marx das Ideal der Gerechtigkeitsvorstellung von Proudhon wie folgt kritisiert:

„Proudhon schöpft erst sein Ideal der Gerechtigkeit, der ›justice éternelle‹, aus den der Warenproduktion entsprechenden Rechtsverhältnissen, wodurch, nebenbei bemerkt, auch der für alle Spießbürger so tröstliche Beweis geliefert wird, daß die Form der Warenproduktion ebenso ewig ist wie die Gerechtigkeit. Dann umgekehrt will er die wirkliche Rechte diesem Ideal gemäß ummodeln. Was würde man von einem Chemiker denken, der, statt die wirklichen Gesetze des Stoffwechsels zu studieren und auf Basis derselben bestimmte Aufgaben zu lösen, den Stoffwechsel durch die »ewigen Ideen« der »naturalité« und der »affinité« ummodeln wollte?“

Karl Marx: Das Kapital, MEW 23, S. 99f

Für Marx beruhen die vorherrschenden Gerechtigkeitsideale auf den Rechtsverhältnissen einer warenprodzierenden Gesellschaft. Selbst wenn hier „Gerechtigkeit“ im Sinne einer Tauschgerechtigkeit hergestellt würde, wäre damit noch lange nicht die Grundlage der Ausbeutung beseitigt - die Behandlung der Arbeitskraft als Ware.

Sich ein Gerechtigkeisideal abstrakt auszudenken, das mit der Realität so wenig zu tun hat wie die Ideen einer idealen Natur mit dem realen Stoffwechsel, hält Marx für spießbürgerlich. Für Marx ist es aussichtslos, „die Gesellschaft auf einer Basis rekonstituieren zu wollen, die selbst nur der verschönerte Schatten dieser Gesellschaft ist. In dem Maße, wie der Schatten Gestalt annimmt, bemerkt man, daß diese Gestalt, weit entfernt, ihre erträumte Verklärung zu sein, just die gegenwärtige Gestalt der Gesellschaft ist“ (Karl Marx: Das Elend der Philosophie, MEW 4, S. 105). -- HerbertErwin 14:41, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten