Benutzer Diskussion:Maximilian Schönherr/Archiv/2011/Nov

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Probleme mit deinen Dateien (02.11.2011)

Hallo Maximilian Schönherr,

Bei den folgenden von dir hochgeladenen Dateien gibt es noch Probleme:

  1. Datei:Der_gefangene_Menschenfresser_-_Die_Woche_1913.jpg - Probleme: Lizenz und 1923-Regel
  2. Datei:Tankard_und_Napalm_im_Zündfunk_Radiotop_-_1._Oktober_1990_-_live.ogg - Probleme: Freigabe
  3. Datei:Zündfunk-Nachrichten_im_Bayerischen_Rundfunk_am_1._Oktober_1990.ogg - Probleme: Urheber und Gezeigtes Werk
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter den hier gelisteten Lizenzen stehen. Wenn du der Urheber der Datei bist, solltest du eine solche Vorlage deiner Wahl in die Dateibeschreibungsseite einfügen.
  • Fehlende Nachweise bei der 1923-Regel: Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert Bilder, die nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurden. Um eine solche Datei hier einzustellen, sind jedoch folgende Bedingungen zu erfüllen:
    • Du musst auf der Dateibeschreibungsseite nachweisen, dass das Bild vor 1923 veröffentlicht wurde und dass der Urheber oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche nicht herausgefunden werden kann.
    • Du musst als Uploader eine Diskussion auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 einleiten und den Sachverhalt und die Nachweise darlegen.
  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst, die von einer anderen Person geschaffen wurde. Bitte den Urheber der Datei um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben.
  • Urheber: Der Schöpfer des Werks (z. B. der Fotograf oder der Zeichner). Man wird aber keinesfalls zum Urheber, wenn man bspw. ein Foto von einer Website nur herunterlädt oder ein Gemälde einfach nachzeichnet! Wenn du tatsächlich der Urheber des Werks bist, solltest du entweder deinen Benutzernamen oder deinen bürgerlichen Namen als Urheber angeben. Im letzteren Fall muss allerdings erkennbar sein, dass du (also Maximilian Schönherr) auch diese Person bist.
  • Gezeigtes Werk: Um ein Foto, das ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer anderen Person (z. B. ein Foto eines Plakats oder eine Nachzeichnung eines Gemäldes) zeigt, hochzuladen brauchst du eine Erlaubnis. Bitte den Urheber um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben. Das ist nicht nötig, wenn sich das gezeigte Werk dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindet (z. B. in einem öffentlichen Park), gib dies auf der Dateibeschreibungsseite dann mit an.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf den Dateibeschreibungsseiten kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, müssen die Dateien leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung,-- BLUbot 06:00, 2. Nov. 2011 (CET)

Was ist okay, was geht gar nicht bei Bildern? Dieses Merkblatt erklärt es kurz und knapp.

Okay
  • Freie Lizenz (siehe unten, was das heißt). Achtung: Nicht verwechseln mit dem Status „lizenzfrei“. Trotz Namensähnlichkeit ist Lizenzfreiheit das Gegenteil einer freien Lizenz!
  • Urheberrecht abgelaufen (aber: siehe unter regelwidrig zu anonymen Werken); in der Regel ab 1. Januar des Jahres, das sich ergibt, wenn man 71 zum Todesjahr des Urhebers hinzuzählt.
  • Eigene Zeichnungen
  • Alleinerbe der Urheberrechte
  • Eigene Fotografie, wobei Abgebildetes ohne urheberrechtliche Beschränkungen
  • Panoramafreiheit
  • Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern CC-BY und CC-BY-SA, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
  • Keine Schöpfungshöhe (Zum Beispiel: Datei:SED-Logo.png – alle Elemente vorher bekannt)
  • Kein „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ bzw. kein „höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad […] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]“ (Bsp.: Datei:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für Gebrauchsgegenstände.
Benötigen Klarstellung
  • Unspezifisches „Public Domain“
  • „Kein Copyright“
  • „Copyright-frei“, „rechtefrei“
  • „darf frei benutzt werden“
  • „aus der so-und-so-sprachigen Wikipedia“
Regelwidrig
  • „für Wikipedia“
  • Presse-/Medien-/PR-Fotos
  • Für Publikationszwecke
  • Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
  • Für Bildungszwecke
  • Nur nichtkommerziell
  • Nur ohne Veränderungen
  • Fair use/Bildzitat
  • Selbst geschaffene „Kunstwerke“ (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor. Ausnahme: Für den Benutzernamensraum)
  • Screenshot (Ausnahme: Freie Software, aber: nicht zu verwechseln mit Freeware)
  • Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
Bitte nicht machen
  • Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
  • ‚Die am ehesten passende Lizenz‘ auswählen, beispielsweise statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
  • Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
  • Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite „hineinlesen“, also selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
  • Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
  • Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muss der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
  • Moralische Argumentation („Ein Nazi verdient kein Urheberrecht“)

Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.

Warning sign
Warning sign
Illegal
  • Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
  • Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
  • Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
  • Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
  • Eingescannt (zum Beispiel: Plattencover/CD-Hülle)
  • Erstandene Kunstwerke
  • Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
  • Selbst Autor, aber
    • VG Bild-Kunst
    • ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
    • im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
  • Google Earth und andere Quellen
  • „Per Bildersuche gefunden“
  • „Aus dem Internet“
Frei

Es genügt laut Richtlinien nicht, dass Bilder lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sind, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:

  • für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis „für Wikipedia“ ist nicht richtlinienkonform)
  • beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig beispielsweise: „nicht für pornografische Zwecke“) bzgl. sämlicher Erst- und Zweit- und sonstiger Verwertungsrechte.
  • beliebige kommerzielle Verwertung (zum Beispiel auch: Werbeplakat, Postkarte)
  • beliebige Veränderung
  • beliebige Weiterverbreitung
  • weltweit
  • zeitlich unbegrenzt
  • kündbar nur gegenüber jemandem, der die Lizenzbedingungen verletzt hat
Bitte um Freigabe

(Auch: Klarstellung einer unklaren Lizenz.) Zwei Möglichkeiten:

Sonstige Rechte

Auswahl:

Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls

  • konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
  • deutliche Nennung der Einschränkungen (beispielsweise „Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Model sein Recht am eigenen Bild vor, das heißt eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.“)
  • nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig zum Beispiel: „Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.“)
Sonstiges

DRadio Wissen

Vielen Dank für Dein Interview bei DRadio Wissen! Obwohl ich ja einiges viel, viel kritischer gesehen hätte... ;-) Ich denke z.B. an das Verhältnis von Community zu Foundation, gerade in neuerer Zeit, die Entscheidungsfindung bei LDs/LPs zwischen den Admins unter Ausschluß der Öffentlichkeit, zwischen überstrenger "Verrechtlichung" und vollkommener Willkür ("Bleibt", Signatur). Ggf. könntest Du das auch mal in einem Beitrag vertiefen? (Kam ja hier gar nicht vor...)--Aschmidt 02:33, 29. Nov. 2011 (CET)

Hey! Ich weiß im Moment nicht, wovon Du sprichst, weil ich auf allen möglichen dradio-Wellen unterwegs bin. Kann es sein, dass das schon etwas länger her ist? Viele Grüße, --Maximilian 07:55, 29. Nov. 2011 (CET)
Ach, das war ja schon vom 29. 11. 2010... war gestern ebenso versehentlich in WP:PS  gelandet, und mir das Datum am späten Abend nicht mehr aufgefallen... klar, daß Du da erst mal nachfragen mußt, sorry, daß ich keinen Link angegeben hatte... ;-) --Aschmidt 12:50, 29. Nov. 2011 (CET)

no prob. Maximilian 13:19, 29. Nov. 2011 (CET)

Deine Datei musste leider gelöscht werden

Hallo Maximilian Schönherr,

Da du die benötigten Informationen nicht nachgetragen hast, musste die folgende Datei leider gelöscht werden:

Gemäß deiner Antwort: Nach Rücksprache mit einer Justiziarin im BR muss diese Datei hier rausfliegen, weil die Rechte tatsächlich beim Sender liegen. Danke! Maximilian 11:10, 10. Nov. 2011 (CET) hab ich die Datei nun gelöscht. -- Quedel Disk 14:37, 10. Mär. 2012 (CET)