Berliner Modell (Sanitätsdienst)

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Das Berliner Modell war ein von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport entwickeltes Konzept zur Bemessung des Sanitätsdienstes bei Großveranstaltungen in Berlin. Seit 23. Juni 2020 wird dort stattdessen die Münchner Sanitätsdienstbemessung angewandt.[1][2] Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird diese als Auflage in den Bescheid oder die Erlaubnis aufgenommen. Weitere Verfahren sind der Kölner Algorithmus und das Maurer-Schema.[3]

Das Konzept gibt Auskunft, wie viel Personal mit welcher Qualifikation und welche Fahrzeugtypen bereitgestellt werden müssen. Das Modell basiert auf Erfahrungen von Beteiligten und der Sanitätsdienste vor Ort. Verfasser ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Herausgegeben wird es von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.[3]

Bemessung des Sanitätswachdienstes

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Grundlage für die Bemessung ist eine Risikoanalyse. Als Parameter werden die Art der Veranstaltung, die Art der erwarteten Besucher, die Akteure und zusätzliche kurze Ereignisse einbezogen. Alle Veranstaltungen ab 100.000 Besuchern werden als Sonderveranstaltung behandelt und gesondert berechnet.

Als Veranstaltungen mit geringem Risiko gelten:

Als Veranstaltungen mit mittlerem Risiko gelten:

Als Veranstaltungen mit hohem Risiko gelten:

Anhand der Anzahl der erwarteten Besucher kann die Anzahl des medizinischen Personals mit Qualifikation und die Fahrzeuge bestimmt werden.[4]

Vor- und Nachteile

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Ein Vorteil ist die einfache Handhabung. Positiv ist auch die Abstimmung des Landes Berlin mit den Sanitätsdiensten und die Sicherstellung einer standardisierten Qualifikation. Das Faltblatt lässt schnelle Rückschlüsse zu, wie viel Personal benötigt wird. Davon ausgehend kann schnell bestimmt werden, welche Kosten auf den Veranstalter zukommen. Es funktioniert jedoch nur bis zu einer erwarteten Besucheranzahl bis zu 100.000.[3]

In der Praxis wird das Konzept nur von unerfahrenen Veranstaltern genutzt. Darüber hinaus werden örtliche oder bauliche Besonderheiten nicht berücksichtigt. Ein Vergleich mit der Praxis ergibt, dass oft mehr Personal und Mittel eingesetzt werden als berechnet. Das Faltblatt kann keine gesicherten Aussagen über Sonderveranstaltungen geben.[3]

Senatsverwaltung für Inneres:

Einzelnachweise

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  1. Berliner Feuerwehr, EV BT Veranstaltungssicherheit (Hrsg.): Sanitätsdienst bei Veranstaltungen. Version 1.5. Berlin 11. Mai 2022 (berliner-feuerwehr.de [PDF]).
  2. Peter Bachmeier, Johannes Thomann, Dennis Vosteen: Veranstaltungssicherheit: Leitfaden für Feuerwehr, Sicherheitsbehörde und Polizei sowie Veranstalter und deren Sicherheitsdienstleister. Hrsg.: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat. 3. Auflage. München Juni 2015, S. 78 ff. (muenchen.de [PDF]).
  3. a b c d - Bemessung von Sanitätswachdiensten auf Großveranstaltungen (Memento vom 20. August 2018 im Internet Archive) – PDF-Datei, abgerufen am 20. August 2018
  4. Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen (Memento vom 20. August 2018 im Internet Archive) – PDF-Datei, abgerufen am 20. August 2018