Bezirk Drohobycz
Der Bezirk Drohobycz war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Lwiw, Rajon Drohobytsch, Rajon Skole, Rajon Mykolajiw und Rajon Turka). Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Drohobycz. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten.
Er grenzte im Norden an den Bezirk Sambor, im Nordosten an den Bezirk Rudki, im Osten an den Bezirk Żydaczów, im Südosten an den Bezirk Stryj, im Süden an den Bezirk Skole, im Südwesten an den Bezirk Turka sowie im Westen an den Bezirk Stary Sambor.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen[1], die Bezirkshauptmannschaft Drohobycz war dem Regierungsgebiet Lemberg unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:
- Gerichtsbezirk Drohobycz Section I.
- Gerichtsbezirk Drohobycz Section II.
- Gerichtsbezirk Medenice
- Gerichtsbezirk Podbusz
Nach der Kundmachung im Jahre 1854[2] kam es am 29. September 1855 zur Einrichtung des Bezirksamtes Drohobycz (weiterhin für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig) innerhalb des Kreises Sambor[3].
Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[4] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[6] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.
Der neue politische Bezirk Drohobycz wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[7]
- Bezirk Drohobycz (mit 39 Gemeinden)
- Bezirk Medenice (mit 21 Gemeinden)
- Teilen des Bezirks Podbuż (Gemeinden Bystrzyca, Dołhe, Kropiwnik Stary, Kropiwnik Nowy, Łastówka, Łokieć, Maydan, Opaka, Podbuż, Rybnik, Smolna und Załokieć)
Der Bezirk Drohobycz bestand bei der Volkszählung 1910 aus 79 Gemeinden sowie 70 Gutsgebieten[8] und umfasste eine Fläche von 1.456 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 134.056 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 171.687 Menschen[9]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (60 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 17 % der Bevölkerung aus[10].
Ortschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auf dem Gebiet des Bezirks bestand 1910 Bezirksgerichte in Drohobycz, Medenice und Podbuż, diesen waren folgende Orte zugeordnet[11]:
Gerichtsbezirk Drohobycz:
- Bania Kotowska
- Bolechowce
- Borysław
- Bronica
- Delawa
- Dereżyce
- Dobrohostów
- Stadt Drohobycz
- Gaje Niżne
- Gaje Wyżne
- Gassendorf
- Hubicze
- Jasienica Solna
- Kołpiec
- Lisznia
- Łużek Dolny
- Manaster Dereżycki
- Manaster Liszniański
- Michałowice
- Modrycz
- Mraźnica
- Nahujowice
- Neudorf
- Niedźwiedza
- Orów
- Poczajowice
- Popiele
- Raniowice
- Rychcice
- Schodnica
- Śniatynka
- Solec
- Staniła
- Stara Wieś
- Stebnik
- Truskawiec
- Tustanowice
- Uliczno
- Uniatycze
- Wacowice
- Wola Jakubowa
Gerichtsbezirk Medenice:
Gerichtsbezirk Podbuż:
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Reichsgesetzblatt vom 8. October 1850, Nr. 383, Seite 1741
- ↑ Reichsgesetzblatt vom 24. April 1854, Nr. 111, Seite 401
- ↑ Reichsgesetzblatt vom 4. Juli 1855, Nr. 118, Seite 521
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
- ↑ Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
- ↑ Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
- ↑ Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
- ↑ Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 333
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Christian Andreas Steiner: Die territoriale Entwicklung der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit in den Königreichen Galizien und Lodomerien von 1848–1918. Diplomarbeit Graz, 2012
- k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium der im österreichischen Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1893
- k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900. XII. Galizien, Wien 1907