Bogislaw X.

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Datei:Bogislaw X. (Pommern).jpg
Bogislaw X.

Bogislaw X., der Große, (* 3. Juni 1454 in Rügenwalde; † 5. Oktober 1523 in Stettin) war von 1471 bis 1523 Herzog von Pommern. Sein Vater war Herzog Erich II. von Pommern-Wolgast, seine Mutter die Herzogin Sophia. Bogislaw übernahm 1474 die Regierung in Hinterpommern. Nach dem Tod seines Onkels, Wartislaw X., fiel ihm 1478 auch Vorpommern zu. Zum ersten Mal seit 200 Jahren war nun Pommern wieder unter einem Herrscher vereint, da bereits zuvor die Wolgaster Herzöge Wartislaw X. und Erich II. die Erbfolge der 1464 mit Otto III. erloschenen Stettiner Linie gegen brandenburgische Ansprüche behaupten konnten.

Bogislaw heiratete am 21. September 1477 Margareta von Brandenburg, die Tochter des Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg. Diese Ehe blieb jedoch kinderlos. Mit seiner zweiten Gemahlin Anna von Polen, der Tochter König Kasimirs IV., die er am 1491 in Stettin heiratete, hatte er acht Kinder.

Das Verhältnis zu Brandenburg blieb zeit seines Lebens das wichtigste außenpolitische Problem. 1493 konnte Bogislaw mit dem Vertrag von Pyritz die Lehnshoheit Brandenburgs über Pommern abschütteln, im Gegenzug musste er den Hohenzollern die Erbfolge für den Fall, dass das pommersche Herzogshaus ausstirbt, gewähren. Durch seine Heiratspolitik verband Bogislaw die Greifendynastie mit den bedeutendsten Fürstenhäusern im norddeutschen Raum und mit dem dänischen Königshaus. Gute Beziehungen hatte er auch zu Herzog Georg von Sachsen, der Taufpate seines Sohnes Georg war.

1497 reiste Bogislaw nach Innsbruck zu König Maximilian I., wo er sich Pommern offiziell als Reichslehen übertragen ließ. Auch dies diente dazu, die Unabhängigkeit gegenüber Brandenburg zu bewahren. Danach pilgerte der Herzog nach Jerusalem. Auf der Rückreise übertrug ihm der Papst in Rom das Besetzungsrecht für das Landesbistum Cammin sowie auch für weitere bedeutende Pfründen in Pommern. Zurück in der Heimat setzte Bogislaw die Modernisierung der Landesverwaltung fort. An die Stelle quasi erblicher Vogteien traten allein dem Herzog verpflichtete Beamte, von denen viele auch über eine Universitätsausbildung verfügten. 1489 wurde eine neue Münzordnung erlassen. In seine Regierungszeit fällt auch die Einführung des römischen Rechts, von dem u.a. das langobardische Lehnsrecht ein Bestandteil war. Dieses verlangte Schriftlichkeit und so verwundert es nicht, dass die meisten ältesten Lehnbriefe des pommerschen Adels aus der Regierungszeit Bogislaws X. stammen. Die Macht der Städte versuchte der Herzog ebenfalls zu brechen, war hier aber insbesondere bei dem fast eigenständigen Stralsund, der größten Stadt Pommerns bis ins 18. Jahrhundert, weniger erfolgreich. Die alten Herzogsburgen in Wolgast und Stettin ließ der Herzog zu Residenzen ausbauen, die seinen Ansprüchen an eine glanzvolle Hofhaltung im Stil der beginnenden Renaissance in Deutschland entsprachen.

Über die letzten Lebensjahre des Herzogs wissen die Chronisten wenig Gutes zu berichten. Er soll ein ausschweifendes Leben geführt und die Regierungsgeschäfte vernachlässigt haben. Die Anerkennung Pommerns als Reichsfürstentum durch Ausstellung eines kaiserlichen Lehnbriefes auf dem Reichstag zu Worms (1521) erwirkte er noch persönlich, war auch nochmals zwei Jahre später auf dem Nürnberger Reichstag anwesend, um die Rechte Pommerns gegen die brandenburgischen Ansprüche zu verteidigen. Auch die Anfänge der Reformation in Pommern erlebte er noch, blieb aber in dieser Hinsicht untätig. Bogislaw X. verstarb am 5. Oktober 1523 in Stettin, wo er in der St. Ottenkirche beigesetzt wurde.

Kinder

  • Sophia von Dänemark (* 1498, † 13. Mai 1568), ab 1525 Königin von Dänemark, Frau von Friedrich I. von Dänemark
  • Georg I. (* 11. April 1493, † 9. oder 10. Mai 1531)
  • Anna (* 1492, † 25. April 1550). Sie heiratete im Juni 1515 Herzog Georg I. von Schlesien-Liegnitz
  • Barnim IX. (* 2. Dezember 1501, † 2. November 1573)
  • Elisabeth († vor 1518)
  • Barnim (* vor 1501, † vor 1501)
  • Otto (* vor 1503, † vor 1518)
  • Kasimir VIII. (* 28. April 1494, † 29. Oktober 1518)
  • Christoph wahrscheinlich unehelicher Sohn, als Junker Christoph, Bischof von Schwerin

Literatur

  • Heidelore Böcker: Bogislaw X. Herzog von Pommern (1454-1523), in: Eberhard Holz / Wolfgang Huschner (Hrsg.): Deutsche Fürsten des Mittelalters. Edition Leipzig, Leipzig 1995, ISBN 3361004373, S. 383-408.
  • Karl-Otto Konow: Bogislaw-Studien. Beiträge zur Geschichte Herzog Bogislaws X. von Pommern um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert, Siegen 2003, ISBN 3936355363.