Bundesminister für besondere Aufgaben

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Bundesminister für besondere Aufgaben sind Bundesminister, die kein bestimmtes Ressort haben. Sie werden je nach Bedarf eingesetzt. Daher können dieses Amt auch mehrere Personen gleichzeitig innehaben oder es kann Zeiten geben, in denen es keine solche Minister gibt. Im Laufe der Geschichte war oft der Chef des Bundeskanzleramtes gleichzeitig Bundesminister für besondere Aufgaben.

Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten am 3. Oktober 1990 wurden auch einige Minister der ehemaligen DDR als Bundesminister für besondere Aufgaben übernommen. Sie amtierten aber nur bis zum Ende der Legislaturperiode im Januar 1991.

Übersicht der Bundesminister für besondere Aufgaben

Siehe auch: Minister ohne Portefeuille