Diskussion:Agende

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Der wahre Jakob in Abschnitt Römisch-Katholischer Gottesdienst
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Struktur des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist m. E. schlecht strukturiert und stammt wohl auch nicht von einem Fachmann. Geschichtliche Herleitung, kirchen- und theologiegeschichtliche, konfessionelle sowie kulturelle Kontexte fehlen fast völlig.

So reizvoll es ist, EGb und ELKA gegeneinander zu profilieren: Sind sie von Ansatz und Kontext her nicht zu unterschiedlich, als daß sie in einem gemeinsamen Artikel behandelt werden könnten?

Es wäre wohl am sinnvollsten, zwei Artikel draus zu machen und kompetente Autoren hierfür zu suchen.

Ich habe nur allernötigste Korrekturen und eine Minimalstrukturierung vorgenommen.

Erforderlich wäre weit mehr! --Flac 20:50, 2. Dez 2005 (CET)

verpflichtend?[Quelltext bearbeiten]

Ich frage mich auch, ob es stimmt, dass die Agende "für evangelische Pfarrer bindend" ist. Ich kenne genügend "Geistliche", die mal eben einfach das Kyrie oder das Gloria weglassen oder anderweitige Veränderungen nach Gutdünken vornehmen. Also das müsste noch überprüft werden. --Praelude 09:52, 11. Dez 2005 (CET)

Agenden sind normalerweise bindend laut Kirchengesetz. Ob und wie eine Landeskirche (oder eine Freikirche) allerdings die Verletzung des jus liturgicum ahnden, steht auf einem ganz anderen Blatt - was aber nichts an der grundsätzlichen Verbindlichkeit ändert. Thomasmuentzer 02:44, 16. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Das Agendenrecht liegt in den evangelischen Kirchen durchweg bei den Landeskirchen, das ius liturgicum aber oft beim Presbyterium/Kirchengemeinderat, so etwa im Rheinland. Das Kanzelrecht – Auswahl von Texten, Liedern und Predigern – liegt in den meisten Landeskirchen beim Pfarrer, in reformierten Kirchen oft beim Presbyterium. Daher stellt das Presbyterium eine nach der Agende erlaubte Liturgie auf. Innerhalb dieser haben sich nun alle Liturgen, die in der Gemeinde die Gottesdienste halten, zu bewegen. Wenn ich also an einem Sonntag in drei verschiedenen Kirchengemeinden mit unterschiedlichen Liturgiebeschlüssen Gottesdienste halte, dann muss ich mich halt auf drei verschiene Liturgien einlassen. Ich weiß, dass das nicht jedem bewusst ist, und von den anderen ist es manchem egal. Nun kann es sein, dass der Liturgiebeschluss dem Liturgen viel Spielraum lässt – so bin ich in meinen Gemeinden hinsichtlich der liturgischen Gesänge frei in meiner Entscheidung, welches – nicht ob – Gloria patri, Kyrie … ich singen lasse – und die Gemeinde oder gerade auswärtige Gottesdienstbesucher das nicht wissen, oder es kann sich um einen Gottesdienst handeln, für den etwas anderes vereinbart wurde. Aber einzelne Teile des Ordinariums variieren auch innerhalb des Kirchenjahres. Zudem: eine „bindende Agende“ ist im reformierten Bereich so nicht denkbar, umso mehr gilt die Verbindlichkeit dort aber für Presbyteriumsbeschlüsse. -- Dietrich 09:26, 16. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Genau. Zumindest für das Rheinland. Es gibt allerdings auch lutherische Landeskirchen, in denen auch das ius liturgicum bei der Landeskirche liegt. So genau ins Detail wollte ich gar nicht gehen. Alles in allem ist aber die Agende in den lutherischen und unierten Kirchen "bindend" - genauso wie übrigens das Gesangbuch! Auch hier sagt z.B. das rheinische Kirchenrecht, dass Lieder für den Gottesdienst nur aus den von der Landeskirche (bzw. Landessynode) zugelassenen Gesangbüchern ausgewählt werden dürfen! Thomasmuentzer 02:20, 17. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Sehr geehrter Herr Schmidt!

Zunächst mein Kompliment für die hervorragende Ausarbeitung dieses Artikels. Was halten Sie von dem Vorschlag VELKD Agende I und Lutherische Kirchenagende I untereinander zu stellen. So wie ich das sehe, will die lutherische Kirchenagende I eigentlich eine Vorführung der VELKD Agende I sein.

Also ungefähr so: Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Das Agendenwerk für Evangelisch-Lutherische Kirchen und Gemeinden 1.1 Aufbau des Agendwerkes 1.2 Geschichte der Entstehung von Agende I der VELKD 1.3 Der Aufbau von Agende I der VELKD im einzelnen

2 Die Evangelisch-Lutherische Kirchenagende der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche 2.1. Geschichte der .... 2.2 Aufbau der Evangelisch-Lutherischen Kirchenagende der SELK 2.3 ...

3 Das Agendenwerk für die Evangelische Kirche der Union 3.1 Aufbau des Agendenwerkes 3.2 Geschichte der Entstehung von Agende I der EKU 3.3 Der Aufbau von Agende I der EKU im einzelnen

Dies wäre dann sachlogischer.

Mit freundlichen Grüßen --Pfarrer 10:11, 27. Jun 2006 (CEST)

Hallo, weil ich gerne historisch vorgehe, bin ich schlicht von dem Datum der Veröffentlichung ausgegangen: 1955, 1959, 1997, 1999. Aber sicher, Sie haben Recht: rein sachlich liegt die Lutherische-Kirchenagende der VELKD-Agende sehr nahe. Ich denke aber fast, dass die Frage der Umstellung gar nicht so wichtig ist (sie können sie gerne vornehmen). Es wäre mir viel wichtiger, wenn Sie auch einen Aufbau der Lutherischen-Kirchenagende schreiben könnten. Ich habe diese Agende nämlich leider nicht, würde aber gerne mehr darüber erfahren!! Außerdem sollte man auch die Reformierte Liturgie aufnehmen, die vor einigen Jahren erschienen ist: Leider habe ich die auch nicht.

Liebe Grüße,

Thomas Schmidt

Römisch-Katholischer Gottesdienst[Quelltext bearbeiten]

In der RK-Kirche gibt es sicher etwas das der Agende entspricht, aber anders heisst. Vielleicht sogar ein Artikel? Jedenfalls fehlt ein Verweis auf dieses Stichwort.--Hfst 21:55, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nennt sich Messbuch. -- Dietrich 22:46, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich habe einen entsprechenden Satz eingebraucht. Beim Sichten ist er wieder verschwunden. Warum? Benutzer:Quaerens07 hatte keinen Grund angegeben, was nicht akzeptabel ist.
Aktuell) (Vorherige) 23:35, 17. Jan. 2009 Quaerens07 (Diskussion | Beiträge) (35.256 Bytes) (entfernen) [gesichtet von Quaerens07] <- hier ist sie wieder weg
(Aktuell) (Vorherige) 16:07, 17. Jan. 2009 Hfst (Diskussion | Beiträge) (35.341 Bytes) (Hinweis auf Messbuch ergänzt (vgl. Diskussion)) (entfernen) <- hier habe ich meine Änderung eingebraucht
--Hfst 21:10, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Quaerens07 hat auf meiner Diskussionsseite eine Antwort hinterlassen, die eigentlich eher hier hin gehört, da es weniger um mich und Quaerens07 sondern um die Agende geht. Daher kopiere ich ihn hierher. (ich hoffe das ist erlaubt)
Durch die Kategorie „Liturgische Bücher“, die zahlreichen Querverweise (z. B. „Rubriken“) im Text, durch den Inhalt selbst und nicht zuletzt durch den Hinweis auf der Diskussionsseite ist ersichtlich, dass die Agende das evangelische Pendant zum Messbuch, wie es in den katholischen Kirchen in Gebrauch ist, bildet. Da nicht nur in der römisch-kath. Kirche, sondern auch in anderen sich als katholisch verstehenden Kirchen ein Missale oder Messbuch, welches in manchen Kirchen auch Eucharistiebuch genannt wird, in Gebrauch ist, wäre ein Hinweis nötig, der über die von Ihnen vorgenommene konfessionelle Einschränkung hinausgeht, ließe man diesen Satz so stehen. In historischer Perspektive ist die Aussage, dass das Messbuch den Platz der Agende einnimmt, fragwürdig. Das Missale ging der Agende schließlich zeitlich voraus. Daher halte ich den Satz für verzichtbar, für konfessionell zu eingegrenzt und zudem mit einem unzutreffendem historischen Akzent versehen. Die kommentarlose Löschung bitte ich zu entschuldigen! Mit freundlichen Grüßen--Quaerens07 00:33, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Dazu habe ich auch ein paar Bemerkungen
  1. Als ich ausgehend von Agende wissen wollte, wie das bei den Römisch-Katholischen heisst kam ich nicht weiter. Als ich dann eine Antwort hatte, wollte ich auch andere dran teilhaben lassen; daher mein Einschub.
  2. Der Hinweis auf "Liturgische Bücher" hilft auch nicht direkt weiter.
  3. Bezüglich der Formulierung stimme ich Quarens07 zu, dass die schlecht war.
  4. Die konfessionelle Einschränkung auf R.-K. und die diversen Spielarten der evangelischen Kirche stört mich nicht, da ich trotz dieser Einschränkung einen sehr großen Teil der Christen im deutschsprachigen Raum erfasse.
  5. Der Hinweis auf die Diskussionsseite ist nicht hilfreich, da es keinem Leser zuzumuten ist, auf einer Diskussionsseite Zusatzinformationen zu finden.


Was können wir jetzt tun?
  1. Wir können analog zu Messbuch schreiben: "In der Römisch-Katholischen Kirche wird die Agende als Messbuch bezeichnet, in den byzantinischen Kirchen als Euchologion, Hieratikon oder Leitourgikon." (gefällt mir natürlich am besten)
  2. Garnichts machen (gefällt mir nicht)
  3. Hinweis auf die Rubrik "Liturgische Bücher" (gefällt mir nicht gut, da z.Z. dort eine ganze Menge unsortiert aufgelistet), aber vielleicht könnten wir "Liturgische Bücher" nach der Funktion sortieren, dann würde mir das noch besser als Punkt 1 gefallen.
Ändern will ich allerdings erst, wenn es eine gewisse Zustimmung gibt.
--Hfst 09:59, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Nachgearbeitet: --Hfst 10:37, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Version 1 gefällt mir. Was die sprachliche Lösung anbelangt, wäre sicherlich noch nachzudenken. -- Dietrich 11:11, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Vorschlag 3 finde ich ebenfalls erwägenswert, da „Agende“ gewissermassen einen Oberbegriff zu Messbuch und Rituale darstellt.
Ein Unterschied besteht nicht zuletzt insofern, da jenes als Plenarmissale seinen historischen „Siegeszug“ in der katholischen Kirche antrat, indem es die älteren Liturgischen Bücher verdrängte bzw. in sich aufnahm (inklusive des Lektionars) und so die Feier der Privatmesse unter Zuhilfenahme einem einzigen Buches ermöglichte. In dieser Form (mit Orationen, Psalmversen [Introitus, Graduale, Offertorium, Communio], Lesungen, Präfationen und Kanon) war es normativ bis zur Liturgiereform unter Papst Paul VI. und ist es im Ritus Extraordinarius bis heute. Auch die sogenannten Volksmessbücher („Schott“) spiegeln dies wieder. Ebenso existieren für die Feier der erneuerten Liturgie an Werktagen Ausgaben, die die Lesungstexte etc. enthalten. Das ist meines Wissens bei der Agende grundsätzlich nicht der Fall. Die beiden Begriffe sind somit nicht wirklich synonym, sprich eben nicht sozusagen konfessionell austauschbare Begriffe für die gleiche Sache.
Was Version 1 betrifft, so schlage ich folgende Formulierung vor:
In der römisch-katholischen Kirche ist für die Feier der Heiligen Messe das Messbuch in Gebrauch, das in den altkatholischen Kirchen auch als Eucharistiebuch bezeichnet wird, während die entsprechenden Bücher, die bei der Feier der Göttlichen Liturgie in den byzantinisch-orthodoxen Kirchen zum Einsatz kommen, Euchologion, Hieratikon oder Leitourgikon heißen." --Quaerens07 20:20, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Brauchen wir wirklich die byzantisch-orthodoxen? In meinem Großen Brockhaus 1980 wird auch nur auf das Rituale Romanum verwiesen. Wie wäre es damit
In der römisch-katholischen Kirche ist für die Feier der Heiligen Messe das Messbuch in Gebrauch. Vgl. auch Liste liturgischer Bücher.
Das die Agende die Inhalte von Messbuch und Rituale zusammenfasst ist sicher an der Stelle wo der Satz eingefügt werden soll zu feinsinnig, so dass ich das hier nicht ausbreiten würde. Ob es weiter unten geschehen muss oder ob wir uns auf Messbuch und Rituale Romanum verlassen kann ich nicht beantworten.--Hfst 22:35, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Frage am Rande, wie nennt man eigentlich das Stück Text zwischen Lemma und dem Inhaltsverzeichnis? --Hfst 22:35, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Wie ist der Teilsatz: „ob wir uns auf Messbuch und Rituale Romanum verlassen kann“ gemeint? Ich brauche hier eine Verständnishilfe..--Quaerens07 00:07, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Schlecht ausgedrückt. Ich möchte an dieser Stelle (Beginn des Artikels Agende) nicht ausdiskutieren, welches die inhaltlichen Unterschiede zwischen Agende und Messbuch sind (in der Agende steht mehr drin) sondern die Gemeinsamkeit betonen (da steht drin, wie so ein Gottesdienst abläuft). Letztlich meine ich wohl, dass ich die Frage des Zusammenspiels von Messbuch und Rituale nicht in Agende behandeln will sondern in Messbuch und/oder Rituale.--Hfst 12:28, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Bei der Frage: „Brauchen wir wirklich die Orthodoxen?“, habe ich so meine Schwierigkeiten, kann aber damit leben, wenn die Formulierung, so wie sie zuletzt vorgeschlagen wurde, in den Artikel aufgenommen wird. Es stellt sich halt immer wieder die Frage, inwieweit Auslassungen sinnvoll sind, um einen Artikel nicht zu überfrachten, nur: was sind die Kriterien? Gefühlte oder tatsächliche geographische bzw. erfahrungsmäßige Ferne (Bsp. Orthodoxe) oder Kleinheit/Marginalität (Bsp. Altkatholiken)? Sollte dies bei der Darstellung eine Rolle spielen, oder ist vielleicht mein Vorschlag daher trotz der Länge in Verbindung mit Vgl. auch Liste liturgischer Bücher. konsensfähig? Dass Vollständigkeit wohl kaum erreicht werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Die bisherige Diskussion empfinde ich jedenfalls als positiv.--Quaerens07 00:07, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten
An dieser Stelle ist das Kriterium für die Auslassung (m.E.) die Bedeutung der Konfession im deutschsprachigen Raum, das ist natürlich nicht nur Deutschland. Nebenargumente sind, dass es mein Brockhaus von 1980 auch nur auf R-K. verweist und dass es Messbuch nur auf eine Auswahl verweist. Durch den Verweis auf Liste liturgischer Bücher finden auch viele andere Interessanten die gewünschten Informationen, allerdings mit etwas mehr Aufwand, weil sie die Liste durchkämmen müssen. Und es gibt sicher mindestens eine Kirche, die einen Gottesdienstablauf hat, zu dem es keinen Artikel gibt. So ist das Leben. Mein Problem ist: Wenn ich die Orthodoxen dazunehme: warum nicht auch die Altkatholischen oder die Methodisten.
In einem griechischem Artikel würden sicher die griechisch-Orthodoxen erwähnt und in einem englischen gäb es vielleicht nur den Verweis auf die Liste.--Hfst 12:28, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Die Bedeutung der Konfession? Woran will man das festmachen? An der absoluten Mitgliederzahl? Dass der Brockhaus bei einzelnen Artikel so verfährt, ist Sache der Redaktion und bedingt durch die begrenzten Möglichkeiten eines(r) gedruckten Lexikons/Enzyklopädie. Auch nach Sprachraum = Kulturraum zu verfahren, halte für fragwürdig und würde vieles an Wissen, was sich in WP findet, zur Löschung berechtigen. Daher muss man m.E. von der Sache selbst ausgehen und in diesem Fall buchgeschichtlichen und liturgiehistorischen Gesichtspunkten den Vorrang einräumen, denn dass es als Hinweis und nicht als Summa gedacht ist, darüber sind wir uns, denke ich, einig. Insofern ist der Vorgängertypus der Agende das Missale (nebst Rituale), während für die orthodoxen liturgischen Bücher ein eigenes Stemma gegeben ist (ich will hier nicht die wechselseitige Durchdringung von Ost und West in den Liturgiefamilien der Spätantike in Abrede stellen, ebensowenig die letztlich gemeinsame Wurzel der mündlichen Improvisation bzw. deren verschriftlichten Frühformen, wie der Didache oder der Traditio Apostolica). Daher ist die Gleichsetzung von Methodisten und von Altkatholiken auch verfehlt, denn letztere benutzen ein Messbuch, auch wenn es im Titel einen anderen Namen trägt (1885/1959: Altarbuch; 1995/2006: Eucharistiebuch), während die Methodisten gottesdienstlich in einer anderen Tradition stehen. Dadurch, dass es zwischen dem Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland und der EKD eine offizielle Vereinbarung über die gegenseitige Einladung zum Abendmahl bzw. zur Eucharistie gibt, ist ein Hinweis auf einer Seite, die ein evangelisches Thema bearbeitet, sicher nicht verfehlt. Das Kriterium der Bedeutung aufgrund der Größe hat dennoch seinen Platz, aber einen sekundären. Damit meine ich, eine kleine Kirche sollte nicht überproportional vertreten sein, sondern nur da, wo es von der Sache her angemessen erscheint. Hier ist natürlich ein gewisser Spielraum. „So ist das Leben“, aber: WP ist nicht so angelegt, dass nur die Großkirchen berücksichtigt werden, wie beim Brockhaus (außer in Spezialartikeln), dennoch finde ich ebenso wichtig, dass die kleineren Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften nicht penetrant überall da eingebaut werden, wo es nichts zur Sache tut.
Noch eine Anmerkung zum umstrittenen Begriff „Bedeutung“: nicht nur absolute Zahlen, sondern auch relative sagen u.U. viel aus: das Eucharistiebuch in der Auflage von 2006, das ich mit Hochgebet#Altkatholische Kirche verlinkt habe, da dort einige Unterschiede zum röm.-kath. Messbuch (am Bsp. der Hochgebete) behandelt werden, hat ohne jede spezielle Werbung eine Auflagezahl, die den Eigenbedarf des alt-kath. Bistums um das 30fache übertreffen.Christen heute 11/08 Das erklärt sich doch wohl nur durch eine Beliebtheit bei den Geistlichen der einen oder der anderen „Großkirche“?!
Ich schlage daher folgende Formulierung vor: Das katholische Pendant zur Agende bildet das Messbuch, das in der alt-katholischen Kirche als Eucharistiebuch bezeichnet wird.
Konsensfähig? --Quaerens07 22:06, 24. Jan. 2009 (CET)Beantworten

So, ich habe jetzt Quaerens07 seinen Text (ich liebe den Dativus Possesivus der bayerischen Sprache) + link auf Liste liturgischer Bücher ergänzt. Vielleicht haben wir es damit geschaft, mal sehen. --Hfst 21:29, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Wahrer Jakob: ich bin mit dem zweitem Abschnitt der Änderung [1] nicht glücklich, da er die Lesbarkeit verschlechtert. Das Laienpublikum wird sich wohl weniger für Bischoffsmesse etc interessieren und wenn doch dann (hoffentlich) in der Liste fündig werden. Von daher die Bitte, nochmal über die Änderung nachzudenken. Der Einschub "Heilige Messe" ist nicht gemeint.--Hfst (Diskussion) 19:03, 22. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ich habe mal zwei Sätze draus gemacht, wg Lesbarkeit. Die genannten Bücher bieten jedenfalls für den rk Beritt die Agenden der verschiedenen liturgischen Feiern. Dies macht die Angabe hier vollständig, und damit müsste auch dem Laienleser ein Service geboten werden. Denn der Laienleser kann wohl kaum auf der angebotenen Liste der liturgischen Bücher die agendähnlichen identifizieren.--Der wahre Jakob (Diskussion) 16:30, 5. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Frage[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, haben nicht alle evangelischen Landeskirchen das Evangelische Gottesdienstbuch eingeführt, wie z.B. die württembergische Landeskirche. Kann jemand diese Agenden hier auch noch kurz vorstellen und begründen, warum das Evangelische Gottesdienstbuch nicht EKD weit eingeführt wurde? Danke. --Pfarrer 17:06, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten

„Zum 1. Advent 1999 wurde das Evangelische Gottesdienstbuch als verbindliche und gemeinsame Agende für die Gliedkirchen der VELKD und der EKU eingeführt.“ (Quelle) Wer eben nicht zu VELKD oder EKU gehörte, ist nicht dabei: Baden, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, Lippe, Oldenburg, Pfalz, Württemberg (+Reformiert Nordwest-Bayer?). -- Dietrich 17:56, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Danke für die Info. Welche Agenden verwenden diese Kirchen? --Pfarrer 19:51, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Baden, Pfalz und Württemberg (vgl. evangelische-liturgie.de) haben eigene. Ob Lippe und Reformiert Nordwest-Bayern die Reformierte Liturgie nutzen, weiß ich nicht, kann ich mir aber vorstellen, denn im Vorwort heißt es: „Die Reformierte Liturgie wird in allen reformierten Kirchen und Gemeinden Deutschlands in Gebrauch genommen“ (S. 7). Unterzeichner desselben waren die Landessuperintendenten von Lippe und Reformiert Nordwest-Bayern sowie der altreformierte Präses. -- Dietrich 22:24, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Geschichte der Agende[Quelltext bearbeiten]

Die Geschichte der Agende muss doch noch viel weiter in die Vergangenheit zu ermitteln sein. Im Jahr 1928 gehörten der Agendenkommission folgende Mitglieder an, wie mir überliefert wurde: D. Zöllner, D. Wolff, D. Burghart, D. Smend, D. Eger, D. Harder, Lic. Brandt, Ulrich Altmann (D. sind abgekürzte theologische Doktorgrade) Dmicha 07:58, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

a) von welcher Agende redest du? EKU? VELKD (nunja, wir wissen beide, dass die Vorarbeiten zu beiden "Agenden I" praktisch identisch sind).
b) Aber das steht doch im Artikel:

„Die 1955 eingeführte Agende I ist das Produkt einer bereits nach dem Ersten Weltkrieg einsetzenden Entwicklung, die vornehmlich von Vertretern der sogenannten zweiten Liturgischen Bewegung bestimmt war. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde diese Arbeit dann von den freien liturgischen Arbeitsgemeinschaften weitergeführt; zu ihnen gehörten die Hochkirchliche Vereinigung Augsburgischen Bekenntnisses, die Berneuchener, die Liturgische Konferenz Niedersachsens, die liturgischen Ausschüsse der rheinischen und westfälischen Bekennenden Kirche, die Kirchliche Arbeit Alpirsbach sowie Vertreter aus Bayern und Baden-Württemberg.“

Allerdings glaube ich kaum, dass es sinnvoll, jede Besetzung für jedes Jahr des entsprechenden Ausschusses hier zu dokumentieren. Die Beschickung solcher Ausschüsse durch die Kirchen ist schließlich (bis heute) ständig im Fluss. Wenn di allerdings beisteuern könntest, wann dieser Ausschuss gegründet wurde und wer die Gründungsmitglieder sind, sieht die Sache evt. schon wieder anders aus. ThomasMuentzer 08:38, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Es geht um evangelische Agendenarbeit. Ulrich Altmann hat hinsichtlich Liturgie einige Veröffentlichungen herausgegeben und über viele Jahre als Schriftführer in der zuvor genannten Kommission mitgewirkt. Ich selbst bin kein Theologe und kann nur noch eventuell über die anderen Mitglieder knappe Details ermitteln. Dmicha 10:13, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Schon klar, dass es um die "evangelische" Agende geht. Aber um welche? VELKD? EKU? Von welcher Kommission sprichst du? Die der LLK? Die der EKU? Der VELKD? Mach doch mal eine Literaturliste oder besorg genauere Daten, die können wir dann hier diskutieren. Grüße ThomasMuentzer 14:27, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Altmann wurde, wie er schreibt, 1926 durch den Kirchensenat in die Kommission zur Neubearbeitung der Agende berufen. Er war neben den zuvor genannten auch zusammen mit D. Dr. Conrad, Dr. Smend, und D. Haendler. Selbst war Altmann Leiter der Evangelischen Zentralstelle in Breslau, musste unzählige Male nach Berlin und war 1929 für diese Arbeit zwei Monate vom Pfarrdienst frei gestellt. Es fanden auch Tagungen im Rheinland statt (Dr. Wolf hatte dort eine Kirchenleitungsfunktion als Präses). Die Arbeit dauerte bis 1930. Die Berufung Altmanns war wohl aus seinen zuvorherigen Veröffentlichungen zum Thema Agende erfolgt. Wer mit "Kirchensenat" gemeint ist, bleibt mir unklar. Dmicha 16:01, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Hm. Friedrich Walter Paul Wolff war von 1919 bis 1932 Präses der rheinischen Landessynode (dieses Präses-Amt hatte aber eine völlig andere Funktion als das des heutigen Präses der rheinischen Landeskirche). Dass Leute wie Smend, Brandt u.a. in die Agendenarbeit schon der Zwischenkriegszeit eingebunden waren, ist ebenfalls keine Neuigkeit. Ohne dein Anliegen abwürgen zu wollen, würde ich aber folgendes sagen: Solange die Informationen derart vage sind (du stelltst die richtige Frage: Was für ein Kirchensenat war das? Der der altpreußischen Union?), können wir sie schlecht einbinden. Und, wie gesagt: dass die Agendenarbeit für die beiden Agenden I schon zu dieser Zeit begann, wird im Artikel ja auch schon erwähnt. ThomasMuentzer 03:15, 1. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ja, ich verstehe, es fehlen viele Details. Altmanns Titel sind u.a.:

  • Erhebet eure Herzen. Ein gottesdienstliches Handbuch
  • Wir sind des Herrn, Eine Agende für die kirchlichen Handlungen von Ulrich Altmann, Pfarrer in Breslau, in: Kirchenbuch für evangelische Gemeinden von Ulrich Altmann, Pfarrer in Breslau, und Ernst Kölln, Pastor in Hamburg
  • Paulus, der Mann und sein Werk
  • Vom heimlichen Leben der Seele - eine Einführung in die Frömmigkeit der deutschen Mystik

Kennst du davon etwas? Würdest du Ulrich Altmann als relevant für wikipedia werten? Herzliche Grüße Dmicha 06:42, 1. Feb. 2012 (CET) Der Reichskirchenausschuss unter der Leitung von Christian Heinrich Wilhelm Zoellner muss wohl hier erwähnt werden. Dmicha 08:43, 2. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Abschnittstitel "Evangelisch-Lutherische Kirchenagende"[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnittstitel ist m.E. irreführend. Es geht hier bei genauem Hinsehen ausschließlich um die Agende der SELK. Der Titel klingt jedoch so, als wäre dies die Agende der evangelisch-lutherischen Kirchen schlechthin, und das ist ja nicht der Fall. Die evangelisch-lutherischen Landeskirchen nutzen das Evangelische Gottesdienstbuch. Gruß unplugged, --93.212.245.94 20:41, 3. Jun. 2016 (CEST)Beantworten