Diskussion:Angelika Barbe

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Parteiaustritt[Quelltext bearbeiten]

Habe eben gelesen (Facebook) Frau Barbe sei aus der CDU ausgetreten. Kann das jemand verifizieren und ggf. in den Artikel einfügen? Danke --109.43.1.96 08:43, 12. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Berufstätigkeit[Quelltext bearbeiten]

Was hat die Dame von 1979 bis zum Ende der DDR für ihren Lebensunterhalt gearbeitet?(nicht signierter Beitrag von 217.80.91.32 (Diskussion) 19:16, 15. Nov. 2017‎)

Warum der vorwurfsvolle Ton? Sie hat drei Kinder betreut und erzogen, das ist durchaus ein volles Tagesprogramm. --Schiwago (Diskussion) 11:54, 16. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Warum ist Pegida "fremdenfeindlich"? Hierfür gibt es keine Belege.

Hab mich auch gefragt, ob man das neutral behaupten kann. Überzeugt hat mich die hinreichende Diskussion darüber im PEGIDA-Hauptartikel. Und die sechs (!) Quellenangaben im PEGIDA-Hauptartikel zu "fremdenfeindlich", was selbst für Wikipedia-Berhältnisse bei Kontroversen aussergewöhnlich ist. ;-)
PS: Bitte künftig Diskussionsbeiträge unterschreiben.--Enzyian (Diskussion) 22:28, 21. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Seit 2001 war sie Mitglied des Bundesvorstandes der Dachorganisation Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG), bis Juli 2007 amtierte sie als stellvertretende Vorsitzende.

Wegend er Vergangenheitsform die Frage, ist sie noch Mitglied, hat sie eine Funktion ?

--Über-Blick (Diskussion) 00:36, 6. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

Unverständlicher Satz[Quelltext bearbeiten]

Der Satz Sie werde ohne Beachtung von Artikel 20 des Grundgesetzes (Widerstandsrecht) Polizeibehörden "zugeführt wie zu DDR-Zeiten." ist unverständlich. Was genau ist in diesem Abschnitt gemeint? Wurde Barbe auf der Demonstration verhaftet? Wenn ja, wäre es dann nicht besser dies anders in dem Abschnitt zu formulieren? --Dandelo (Diskussion) 12:35, 16. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Hinweis--Wikiseidank (Diskussion) 12:07, 23. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
Barbe vergleicht ihre Festnahme mit einer Zuführung, einer Vorstufe der Festnahme, für die es in der DDR keiner Gesetzesgrundlage oder Begründung bedurfte und die zu Willkürakten des Staates führte. Das ist ein gewagter Vergleich, der ihrer Festnahme die Rechtsstaatlichkeit abspricht, zumal sie sich auf (im Ergebnis nicht vorhandene) Widerstandsrechte bezieht. Wenn sich kein Widerspruch regt, werde ich die Passage daher wieder einfügen. --Hennx (Diskussion) 16:47, 13. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Es ist schon eine Kunst, diese im ganzen Artikel nicht einmal zu erwähnen.--scif (Diskussion) 09:36, 20. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Warum bearbeitest Du den Artikel dann nicht und kommentierst hier stattdessen? --Hennx (Diskussion) 15:01, 20. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]