Diskussion:Anschlag (Begriffsklärung)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Lektor w in Abschnitt Gewalttaten
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Gewalttaten[Quelltext bearbeiten]

Ein Attentat muss nicht immer die Tötungsabsicht beinhalten. --Beastie Boy 12:12, 6. Nov. 2008 (CET)Beantworten

reden wir Diskussion:Attentat#Gewalt, Tötung, Absicht weiter.. --W!B: 13:27, 6. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Es fehlt hier noch ein Verweis auf Anschlag im Sinne von Terroranschlag, Bombenanschlag. Der Verweis auf Attentat ist hier unzureichend, weil es nicht um ein Attentat auf eine hochrangige Person gehen muss. Ich füge einen Link nach Terrorismus#Terroranschläge ein. --Neitram 09:12, 15. Dez. 2010 (CET)Beantworten

mMn sind hier schon vielzuviele Verweise, genauer gesagt beziehen sich die ersten Verweise ja alle auf ein und dieselbe Spezialbedeutung des doch sehr vielseitigen Worte Anschlag (=Sachen kaputt). --Edith Wahr (Diskussion) 14:25, 26. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Der gemeinsame Nenner ist „Gewalttat“, aber Gewalttat wäre ein zu allgemeiner Verweis.
Ich habe eine Zwischenüberschrift eingefügt, dann ist die Gruppe besser als solche erkennbar. Lektor w (Diskussion) 08:33, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten