Diskussion:Arbeitszwang

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Arbeitszwang und Zwangarbeit via Weiterleitung gleichzusetzen ist absoluter Humbug[Quelltext bearbeiten]

hier einiges an Material für einen perspektivischen Artikel zum Thema

--Über-Blick (Diskussion) 20:27, 4. Dez. 2013 (CET)Beantworten


Irgendwie eine leeres lemma zu erzeugen erscheint mir nicht sinnvoll - LA? Gruß--ot (Diskussion) 08:27, 5. Dez. 2013 (CET)Beantworten
das sehe ich genauso - weiß nur nicht wie das ganz leer zu bekommen ist solange noch niemand einen Artikel zum Thema Arbeitszwang verfasst hat. Wäre schön wenn jemand mit Ahnung bis dahin einen Rotlink erzeugen könnte - wobei dann die Frage ist, ob dann nicht auch diese Diskussionsseite verschwindet ?

Gruß--Über-Blick (Diskussion) 13:48, 5. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Arbeitszwang und Zwangsarbeit sind unterschiedliche Begriffe. Das Grundgesetz kennt übrigens beide (Arbeitszwang: Art. 12 Abs. 2, Zwangsarbeit: Art. 12 Abs. 3). Sprich: wer einen Artikel zu Arbeitszwang verfassen will, sollte vielleicht zu allererst in der Kommentarliteratur zu Art. 12 GG nachschlagen, damit die Begrifflichkeiten wenigstens geklärt sind. Erzer (Diskussion) 23:54, 5. Dez. 2013 (CET)Beantworten