Diskussion:Buchgeld

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Aufsplitten?[Quelltext bearbeiten]

Hat der Begriff im Rechnungswesen eine wichtige Bedeutung? Wenn ja, würden es womöglich Sinn machen, die Bestandteile in einen Artikel Buchgeld (Rechnungswesen) und einen Buchgeld (VWL) aufzusplitten. Kai (Benutzer:Geisslr) 13:35, 8. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Rechtliche Frage[Quelltext bearbeiten]

Ich habe einmal eine Rechtliche Frage zum Thema Buchgeld, das ja, wie der Artikel angibt, kein gesetzliches Zahlungsmittel ist und keine allgemeine Annahmepflicht besteht. Wie aber sieht es aus, wenn ein Gläubiger auf Zahlung per Überweisung besteht und die Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels verweigert? Beispiel Sicherheitsgründen nicht angenommen wird, der zahlungswillige Kunde muss jetzt entweder sein Geld zunächst auf sein Konto einzahlen, um dann nach Wertstellung die Überweisung ausführen zu können oder eine mit erheblichen Kosten verbundene Bar-Überweisung bei einem Geldinstitut oder der Post durchführen. Währe bei einer Annahmeverweigerung dann nicht eigentlich derjenige verpflichtet, den damit verbundenen Mehraufwand zu tragen? -- Peter Wiegel 17:40, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Für gesetzliches Zahlungsmittel besteht schuldbefreiender Annahmezwang, dh. dieses muß zur Tilgung von Geldschulen akzeptiert werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn vorher ein anderes Zahlungsmittel rechtswirksam vereinbart wurde.
Dementsprechend dürfte zB. auch ein Rechtsanspruch auf Barauszahlung von Sozialleistungen bestehen.
-- metux ITS (nicht signierter Beitrag von 217.9.26.11 (Diskussion | Beiträge) 06:29, 14. Okt. 2009 (CEST)) [Beantworten]
Es ist richtig, dass Überweisung anstelle von Barzahlung nur dann verlangt werden kann, wenn dies vereinbart wurde; umgekehrt führt die Ablehnung einer Überweisung zum Annahmeverzug, wenn die Annahme abgelehnt wird, es sei denn, es war ausdrücklich Barzahlung vereinbart. Barzahlung ist also nach wie vor die Regel. Allerdings sind die Gerichte mittlerweile großzügig, wenn es darum geht, Klauseln, die die Überweisung zulassen, anzunehmen - es reicht bereits, wenn der Gläubiger seine Rechnung auf einem Vordruck erstellt, auf der eine Bankverbindung angegeben ist, oder wenn er in der Vergangenheit Überweisungen akzeptiert hat (MüKo, § 362 Rdnr. 21). Zumindest im kommerziellen Verkehr stehen Barzahlung und Überweisung in der Praxis gleichberechtigt nebeneinander. 81.149.246.80 21:22, 29. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]

Sicherheit von Buchgeld[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte man erwähnen, dass Buchgeld prinzipiell wertlos werden bzw. den Großteil seines Werts verlieren kann, z.B. wenn die Bank in konkurs geht. In dem Fall bekommt man nur einen kleinen prozentsatz des Geldes, das man auf dem Konto der entsprechenden Bank hatte ausgezahlt. --MrBurns 03:37, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Das wäre aber nicht richtig, da das Geld selbst nicht wertlos geworden ist. Bei Buchgeld handelt es sich um eine Forderung ggü. der Bank. Diese kann zahlungsunfähig werden, das ist aber keine Eigenschaft des Buchgeldes. --AT talk 01:19, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Im Endeffekt läuft sich das aber aufs selbe hinaus. --MrBurns 12:33, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Annahme von Buchgeld[Quelltext bearbeiten]

Diese erklären sich jedoch zur Annahme von Buchgeld durch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos bereit.
Das halte ich rechtlich streng genommen für nicht richtig. Nur dadurch, das ich ein Konto habe, gebe ich Dritten nicht das Recht dieses schuldbefreiend zu benutzen. Ich kann z.B. eine Rechnung schreiben und darin Barzahlung in gesetzlicher Währung verlangen. Überweist der Schuldner trotzdem auf mein von anderer Gelegenheit bekanntes Konto und es geht mir dadurch der Gegenwert verloren (Pfändung, Konkurs der Bank, Eingriff von hoher Hand) kann ich erneut Zahlung wie vereinbart verlangen. Wäre interessant zu erfahren, ob den Juristen solche Fälle bekannt sind. --Eingangskontrolle 21:28, 26. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Wie entsteht das Buchgeld[Quelltext bearbeiten]

Ist alles Buchgeld mit echtem Geld gedeckt? Kann eine Bank nicht einen Kredit gewähren, somit hat man Geld auf dem Konto, die Bank aber hat selber Schulden, ist aber nicht Insolvent. Dann ist das Geld einfach aus der Luft entstanden? (nicht signierter Beitrag von 62.143.127.210 (Diskussion | Beiträge) 14:48, 26. Mai 2009 (CEST)) [Beantworten]

  • Ja Geschäftsbanken können Buchgeld aus dem nichts erschaffen. Da Menschen immer nur ein Teil abheben, kann man den Rest als Sicherung für den aus der Luft geschöpften Teil verwenden. Diese Banken können also Geld aus Luft erschaffen, bzw. genauer gesagt: Geld mit Zins verleihen, dass sie nicht hat und mit fremden Geld teilweise gedeckt ist. (nicht signierter Beitrag von 77.131.199.182 (Diskussion | Beiträge) 03:45, 24. Jul 2009 (CEST))
  • Geschäftsbanken können Buchgeld nicht aus dem nichts erschaffen sondern Buchgeld entsteht, indem Aktiva Monetisiert werden, d.h. das Buchgeld hat einen Gegenwert, z.B. das Rückzahlungsversprechen eines Kreditnehmers und dessen geleistete Sicherheiten wie sein Einkommen oder sein Haus bei einem Eintrag ins Grundbuch. Mit der Rückzahlung des Kredits verschwindet das für den Kredit erschaffene Buchgeld wieder. (nicht signierter Beitrag von Schwanitz (Diskussion | Beiträge) 19:49, 17. Okt. 2009 (CEST)) [Beantworten]
Zum deinem zweiten Teil: Die Rückzahlung des Kredits besteht in der Regel aus zwei Teilen: Der Tilgung und den Zinsen. Du solltest erwähnen, dass zur Begleichung der Zinsschuld eine weitere Geldschöpfung erforderlich ist, da es dieses Geld zum Zeitpunkt der EIngehung des Kredits ja noch nicht gibt. --87.183.244.87 14:12, 7. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

natürlich wird buchgeld bei kreditvergabe, einfach so, durch die bank "erschaffen". es wird halt einfach gebucht, und dann ist es da... sogar ohne überprüfung, ob das jetzt mit fremden geld gedeckt ist oder nicht: "Alle Mitarbeiter der Bank bestätigten, dass sie weder vor noch nach der Unterzeichnung des Kreditvertrags und vor der Buchung auf das Kreditnehmerkonto Auskünfte von irgendwelchen Dritten innerhalb oder außerhalb der Bank eingeholt hätten. Die bestätigten überdies, dass sie nicht den Stand der verfügbaren Einlagen geprüft oder in Verbindung mit dem Kreditvertrag Buchungen irgendeiner Art oder Überweisungen durchgeführt haben." quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/45/45968/2.html --> also ja, man kann schon zutreffend sagen: "Dann ist das Geld einfach aus der Luft entstanden [...]" (s.o.), wobei für den vorgang an sich nicht zwingend luft benötigt wird... 89.204.153.220 07:22, 3. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Bei einzelnen Krediten wird eventuell nicht immer überprüft, ob genug Reserven vorhanden sind, dass dann noch die Mindestreserve erreicht wird, oder ob die Eigenkapitalquote noch eingehalten wir (wobei man Eigenkapital notfalls auch selbst erzeugen kann, solange man noch in der Lage ist, Aktien zu verkaufen), aber das Bankmanagement schaut darauf, dass diese Bedingungen langfristig erfüllt sind (ein einzelner Kredit macht ja im vergleich zu gesamten Bilanzsumme je nach Größe der Bank selten bis nie viel aus). Das funktioniert natürlich nur wenn sich die Wirtschaftslage so entwickelt wie vorhergesagt, eine mittelgroße Wirtschaftskrise reicht schon, damit die Berechnungen bei vielen Banken nicht mehr stimmen, aber für die großen (und auch für kleinere regional bedeutende Banken wie die Hypo Alpe Adria) wird dann halt notfalls Geld gedruckt, weil sie angeblich "too big to fail" sind. --MrBurns (Diskussion) 03:39, 4. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Rechtlicher Status[Quelltext bearbeiten]

Wie ist der nun genau und wo kann man das nachlesen (Gesetz)? --Animiertes Fleisch 16:38, 16. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

§14/1 Bundesbankgesetz (nicht signierter Beitrag von 217.9.26.11 (Diskussion | Beiträge) 06:29, 14. Okt. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Ganz streng genommen folgt der Status der Euro-Banknoten bereits aus Art. 128 Abs. 1 EUAV, also aus dem Europarecht. Gäbe es § 14 Bundesbankgesetz nicht, würde für Deutschland trotzdem dasselbe gelten, denn Art. 128 EUAV ist unmittelbar anwendbar. Da sich die Vorschriften aber nicht widersprechen, ist das nur theoretisch.81.149.246.80 21:14, 29. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]

An der Stelle mal ein verspätetes Dankeschön. Aber meine Frage bezieht sich auf den rechtlichen Status des Buchgelds, eure Hinweise beziehen sich aber auf Bargeld. Auf meine Anfrage hatte die Deutsche Bundesbank geantwortet (sinngemäß) "es handelt sich um allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel". Das setze ich mal mit Glasperlen gleich. Gibt es also nichts konkretes zum rechtlichen Status? --Animiertes Fleisch 16:23, 14. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Doch natürlich, einfach dem Link Bankguthaben im ersten Satz folgen und man stößt auf § 700 BGB (Habensaldo) und § 488 BGB (Sollsaldo). --Millbart talk 18:58, 14. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

"kein gesetzliches Zahlungsmittel"?[Quelltext bearbeiten]

Die Behauptung, Buchgeld sei kein gesetzliches Zahlungsmittel, finde ich etwas gewagt, wenn man bedenkt, das in Deutschland Steuern grundsätzlich über Buchgeld bezahlt werden und auch für Transfers vom Staat (z.B. Sozialleistungen) Buchgeld die Regel, in vielen Fällen sogar Pflicht ist. Die Messlatte bezüglich der Frage, was ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, scheint hier etwas schief zu hängen. 77.12.8.8 11:24, 21. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

+wikilink Zahlungsmittel#Gesetzliches Zahlungsmittel eingefügt. --Gerhardvalentin 15:30, 21. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das ist ein Mißverständniß. Das entscheidende an einem gesetzlichen Zahlungsmittel ist, dass jeder der etwas verkauft dieses Zahlungsmittel als Bezahlung akzeptieren muss. Es ist aber nicht jedes Geschäft gezwungen z.B. Kartenzahlung zu akzeptieren und vor allem kleinere Geschäfte tuen das auch manchmal nicht. Ausserdem könnte eine Bank zumindest im Prinzip auch Pleite gehen (bei kleineren Privatbanken, die nicht in die "to big to fail" Kategorie fallen ist das auch real möglich) in diesem Fall hättest du weiterhin ein Guthaben bei deiner Bank, da diese aber nicht mehr zahlungsfähig ist würden Überweisungen oder Kartenzahlung von dieser Bank nirgends mehr akzeptiert.

Olaf (nicht signierter Beitrag von 79.247.243.177 (Diskussion) 18:38, 24. Jul 2011 (CEST))

Struktur und Quellen[Quelltext bearbeiten]

Nachdem der Sachverhalt, dass Buchgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, nun mittlerweile dreimal im Artikel stand habe ich die Erwähnung in der Einleitung (Kopie der zweiten Erwähnung) belassen, die zweite gekürzt und die dritte inklusive des restlichen Abschnitts gelöscht. Von der Redundanz innerhalb dieses doch recht kurzen Artikels mal abgesehen ist der Abschnitt Bewertung (im folgenden hier als Kopie) irgendwo zwischen nichtssagend und ohne WP:Belege theoriefindend. --Millbart talk 12:43, 9. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Bewertung

Im Vergleich zu Bargeld weist Buchgeld ein deutlich geringeres Verlust- und Diebstahlrisiko auf. Außerdem entfällt das Risiko, gefälschte Banknoten zu erhalten. Des Weiteren ist im Gegensatz zum Bargeld eine Verzinsung möglich.

Ein grundlegender Nachteil von Buchgeld ist seine begrenzte Funktion als Zahlungsmittel. Zwar können manche Formen von Buchgeld (v. a. über Debit- und Kreditkarten) in vielen Geschäften für Transaktionen verwendet werden, allerdings sind sie kein gesetzliches Zahlungsmittel. Ein weiterer Nachteil von Buchgeld besteht in der fehlenden anonymen Verwendbarkeit.

Bezogen auf seine Transaktionskosten ist keine grundsätzliche Aussage zu machen. Viele Buchgeldformen unterliegen Aufbewahrungskosten in Form von Depotgebühren. Andererseits weist auch Bargeld Transaktionskosten auf, da man einerseits zu seiner sicheren Lagerung beispielsweise einen Tresor benötigt und da Bargeld (insbesondere Münzen) andererseits aufgrund seines Gewichts und Umfangs schwerer zu transportieren ist als Buchgeld.

Falsche Mathematik[Quelltext bearbeiten]

»Das Buchgeld hat am gesamten „Geldumlauf zu Zahlungszwecken“ einen wesentlich höheren Anteil als das Bargeld. Allein das Gesamtvolumen der Sichteinlagen war im August 2013 „im Euroraum mit 4.858 Milliarden Euro fast fünfmal so groß wie der Bargeldumlauf mit 957 Milliarden Euro.“«

4858/957 ist größer als 5. Inwiefern ist das angesichts der Tatsache dass dieser Rechenfehler in einem Zitat auftritt von Relevanz für den Artikel? — nintendere 23:15, 26. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

@Nintendere: Ich habe mal das "fast" entfernt. --Trustable (Diskussion) 13:57, 27. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Es fehlt der Vorgang der Überweisung et al.[Quelltext bearbeiten]

Es wir mehrfach im Artikel genannt, dass Buchgeld eine Forderung gegenüber der Bank auf Bargeld ist. Jedoch finden Bezahlvorgänge meist mittels Überweisung oder Lastschrift etc. auf ein anderes Konto statt, in der Regel bei einer anderen Bank. Diese andere Bank freut sich natürlich nicht die Forderung auf Bargeld übertragen von der ersten nun gegenüber einem Ihrer Kunden erfüllen zu müssen und fordert von der übertragenden Bank Bargeld oder Refinanzierung www.bundesbank.de Schule und Bildung Geldschöpfung 2. Vorgang, sofern nicht in gleichem Maße Übertragungen von der anderen Bank an die erste stattfinden. Soll das rein in den Artikel? --Rischmueller (Diskussion) 22:53, 25. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Tatsächlich müsste der Vorgang, den du ungefähr beschreibst und der zweifellos wichtig ist, bei Clearing erläutert werden. --213.162.65.110 10:08, 3. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

Übergang unverständlich[Quelltext bearbeiten]

"So benötigen nicht nur Banken immer neues Geld, sondern auch Staaten, um ihre Schuldenberge im Griff zu halten. Dadurch werden Reiche immer reicher." bei Nachteile. Vielleicht liegt es an mir aber ich verstehe den Zusammenhang nicht. Was haben Staaten, die Schuldenberge tilgen wollen, mit Reiche zu tun, die immer Reicher werden. Und welche Reiche genau? Diejenigen, die ihren Reichtum durch capital gain erwirtschaften, oder doch eher die obere Mittelschicht, tw. in hohen Führungspositionen? Wer es versteht, bitte so ergänzen, dass man es versteht, bzw den Satz "Reiche werden immer reicher" etwas differnzieren, da ansonsten recht plakativ...--2A02:1206:459A:8EA0:B5BA:43ED:6229:F923 21:25, 16. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ein verschuldeter Staat der dementsprechend schlecht bzgl. Der Kreditwürdigkeit bewertet wurde muss seine Staatsanleihen billiger anbieten, da Nachfrage nach diesen sinkt. So können "reiche" die Staatsanleihen billig kaufen. Zudem werden bei ökonomischen Krisen nur die Banken mit Liquiditätsspritzen ausgestattet und das arme "Fußvolk" bekommt erstmal nichts.--Jonski (Diskussion) 22:37, 16. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Nachteile: Reiche werden immer reicher![Quelltext bearbeiten]

Es fällt mir schwer im letzten Absatz einen Zusammenhang zwischen dem wachsenden Reichtum der "Reichen" und dem Wachstum der Buchgeldmenge zu erkennen. Da fehlen doch noch einige logische Abschnitte. Der Link kann das auch nicht erläutern; er funktioniert nicht (mehr).

Historische Entwicklung von Buchgeld[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es wenigstens bemerkenswert, dass Buchgeld in diesem Artikel nahezu ahistorisch behandelt und mit keinem Satz auf dessen geschichtliche Entwicklung eingegangen wird. So klafft da meines Erachtens klafft eine recht große Lücke.

MfG --2003:E6:F727:6B48:315D:4AC1:A00D:E550 16:31, 14. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]