Diskussion:Christian Rath

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Letzter Kommentar: vor 18 Tagen von Gmünder in Abschnitt Kategorie:Jurist
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LTO

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Mir fiel Herr Rath auch als regelmäßiger Autor bei Legal Tribune Online auf. Ist LTO mit Absicht nicht genannt? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 06:48, 20. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Nein, war keine Absicht. Ich ergänze es. --Mirmok12 (Diskussion) 12:48, 20. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Vielen Dank dafür :) --Gmünder (Diskussion) 19:30, 20. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Kategorie:Jurist

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Lieber @Gmünder, ich habe diese Kategorie absichtlich hinzugefügt, weil eben nicht jedes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Jurist ist. Es gibt eben auch die Gruppe der Laienrichter am Gericht, die ausdrücklich keine Juristen sind. Aber ich sehe das Problem, dass die Oberkategorien eben falsch vergeben sind... --Mirmok12 (Diskussion) 12:56, 20. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Ja, das ist das Problem mit den Kategorien. Aktuell sind auch die Laienrichter als Juristen kategorisiert. Leider ist da das Kategoriesystem nicht immer besonders akkurat, letztlich sollen Artikel nicht gleichzeitig in Ober und Unterkategorie sein... Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 19:30, 20. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Allerdings ist Rath seinerzeit in der Gruppe derjenigen ohne Befähigung zum Richteramt gewählt worden, das spricht dafür, dass er zumindest das zweite Staatsexamen nicht abgelegt hat. Wie definieren wir eigentlich "Jurist" iSd Kategorien? Grüße --h-stt !? 21:26, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Gruppe sagt nichts über die Befähigung aus. Der Band von Werner Reutter zu den LVerfG zeigt ganz gut, dass in vielen Ländern in die Gruppe der "Laien" trotzdem Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt gewählt werden. --Gmünder (Diskussion) 21:36, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten