Diskussion:EU-US Privacy Shield

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von H-stt in Abschnitt Standardklauseln
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Standardvertragsklauseln?[Quelltext bearbeiten]

Man liest in Zusammenhang damit, wie problematisch der Privacy Shield wäre, immer wieder etwas von wegen "Standardvertragsklauseln", die verwendet, aber nicht die geforderte Sicherheit garantieren würden. Der Begriff kommt aber hier im Artikel nicht vor - weiß da wer was näheres? --Zopp (Diskussion) 21:45, 25. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Ich habe den Artikel entsprechend ergänzt.--Aschmidt (Diskussion) 11:58, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Konsolidierter Schlussstand? Verbindlicher Text? Amtliche Quelle?[Quelltext bearbeiten]

Wo kann man die verbindliche Textfassung des konsolidierten Schlussstands nachlesen? --217.236.121.175 10:10, 13. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Die Texte sind in der Pressemitteilung am Ende verlinkt.--Aschmidt (Diskussion) 13:04, 14. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Leserlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Bei diesem satz

 Zusammen mit dem grünen Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht bezog Schrems parallel zu der Vorstellung des Privacy Shield am 12. Juli 2016 bei einer Pressekonferenz in Brüssel Position gegen das Abkommen.[1]

sind 17 wörter zwischen bezog und position.. - ich wollte den satz schon um irgenwo um das wort stellung bereichern als ich dann im bearbeitungsmodus festellste das da position steht und der satz an sich sinn macht. nun ja folgender vorschlag


Am 12. Juli 2016 gab es eine Pressekonferenz in Brüssel bei der Schrems zusammen mit dem grünen Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht parallel zu der Vorstellung des Privacy Shield Position gegen das Abkommen bezog.

es ist immenoch ein ulta satz, aber nun sind es immerhin (nur) noch 3 - wow das ist voll wenig in der stellung/position beziehen hinsicht war das wohl doch ein quantensprung ^^

dann bitte noch jemand den satz auf neue teutsche rechtschreibung und kommata überprüfen. ( weil ich bin so schlecht darin und einfügen) ( oder grundsätzlich an meiner kritik rumnörgeln geht natührlich auch) (nicht signierter Beitrag von 213.188.54.142 (Diskussion) 10:43, 31. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Kritik: Gesetzliche Voraussetzung ...[Quelltext bearbeiten]

Erstens passt das nicht zu Kritik, sondern zu den Voraussetzungen, zweitens und vor allem wird hier nicht lexikalisch die Situation dargestellt, sondern Theoriefindung betrieben. Es wird die eigene Ansicht vorgetragen. Das ist nicht Sache der Wikipedia. Es wird auch nur auf Gesetze, nicht auf Belege der Darstellung verwiesen. Daher hier zu löschen. Auch inhaltlich wäre der Text zu verbessern. Nicht völlig falsch, in der dargestellten Art aber auch nicht richtig. Daher zurückgesetzt. --Lapp (Diskussion) 12:29, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

+1. Danke.--Aschmidt (Diskussion) 05:57, 28. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Briefwechsel[Quelltext bearbeiten]

Warum soll ein Briefwechsel nicht völkerrechtlich verbindlich sein? Vgl. zum Beispiel https://www.jurion.de/gesetze/ggo-4/72 (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung) - dort sind Briefwechsel als eine Form eines völkerrechtlichen Vertrages erwähnt. Die zitierte Quelle zitiert selbst nur Thilo Weichert (ULD Schleswig-Holstein): "Die Zusagen der US-Regierung erfolgen nur in Form von Briefen, was den Anforderungen an eine Verbindlichkeit nicht genüge." Dieses Argument ist für mich nicht nachvollziehbar. --JensMueller (Diskussion) 15:42, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Für den Abschluß von völkerrechtlichen Verträgen gibt es bestimmte Regeln, die im Wiener Übereinkommen geregelt sind. Am Ende muß der Vertrag durch die Parlamente der beteiligten Parteien ratifiziert werden. Auch das ist hier nicht erfolgt.--Aschmidt (Diskussion) 12:50, 28. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Angemessenheitsbeschluss ist Verrat an Bürgerinteressen[Quelltext bearbeiten]

Zur Begründung der geplanten Einfügung des folgenden Satzes im Bereich "Kritik":

"Eine Angemessenheit des Schutzniveaus in den USA widerspricht schon aus objektiven Gründen, dass dort, anders als in der EU, keine Kriminalisierung von Datenschutzverletzungen gegeben ist und das Recht auf Privatheit in den USA grundsätzlich nur für US-Staatsbürger gilt, d.h. Eingriffe durch US-Behörden beliebig erfolgen können, wenn es sich beispielsweise um EU-Bürger handelt."

Im Einzelnen:

1. Das Niveau KANN gar nicht angemessen sein, wenn es WEIT unter dem europäischen liegt

2. Das europäische Niveau ist selbstverständlich als Maßstab zu nehmen, will ich beurteilen, was FÜR EUROPÄISCHE BÜRGER angemessen ist. Denn es wäre widersinnig, wenn die EU für ihre Bürger ein NICHT angemessenes Datenschutzniveau geschaffen und aufrechterhalten würde.

3. Die EU meint, Datenschutzverstöße seien kriminell und setzt Freiheitsstrafen aus. Die USA nicht. Ergebnis: Es fehlt der Schutz durch Kriminalisierung von Datenschutzverletzungen. Kriminalisierung eines Verhaltens ist ein extremer Eingriff in Bürgerfreiheitsrechte. Er geschieht nur und ist auch nur zulässig, wenn ein Verhalten für sehr schädlich gehalten wird. Ergebnis: In der EU sind die Bürger so stark geschützt, in den USA nicht. Effekt: Wir schicken unsere IT-Unternehmenschefs ins Gefängnis, die USA nicht.

Angemessenheit ist klar NICHT gegeben. In den USA kann der CEO die Geldbußen "einpreisen", bei einer Freiheitsstrafe wäre die Hemmung deutlich höher, denn sie beträfe ihn selbst, persönlich.

4. Die US-Verfassung schützt nur US-Bürger, nicht EU-Bürger. Anders die EU und Deutschland. Privatheit gilt hier als Menschenrecht, nicht nur als bloßes (Staats-)Bürgerrecht. Die Folgen sind dramatisch. Eine US-Behörde (Geheimdienste, Polizei, Zoll etc.) kann in dieses Recht ohne Erlaubnisnorm eingreifen, handelt es sich um einen bloßen "Ausländer", also bspw. EU-Bürger. Zugleich darf eine EU-Behörde/Unternehmen nicht in die Privatheit eines US-Bürgers eingreifen. (nicht signierter Beitrag von 92.116.132.207 (Diskussion) 10:45, 7. Aug. 2019 (CEST))Beantworten

Quelle für No. 4:

https://www.lawfareblog.com/should-us-law-protect-privacy-foreigners-abroad

-92.116.132.207 12:27, 7. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

EuGH Urteil 2020[Quelltext bearbeiten]

Zwei wesentliche Dinge sollten noch ergänzt werden: 1. Standardvertragsklauseln: Der EuGH sagt, dass die Standardvertragsklauseln grundsätzlich weiterhin gelten dürfen. Allerdings seien die zuständigen Aufsichtsbehörden verpflichtet, eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland auszusetzen oder zu verbieten, wenn sie „im Licht der Umstände dieser Übermittlung der Auffassung sind, dass die Standarddatenschutzklauseln in diesem Land nicht eingehalten werden oder nicht eingehalten werden können“. Da die meisten Großunternehmen, wie z.B. Facebook, das Schlupfloch Standarddatenschutzklauseln nutzen, kann die Sache weiterlaufen, solange lasche Datenschutzbehörden wie die für europäische Facebook-Aktivitäten zuständige irische (Office of the Data Protection Commissioner) der Auffassung sind, dass alles ok ist. 2. Stellungnahme aus den USA: "U.S. national security data access laws and practices [...] meet, and in most cases exceed, the rules governing such access in foreign jurisdictions, including in Europe." [1] (Unterstreichung durch mich) 3. Rumeiernde Stellungnahme der irischen Datenschutzbehörde: [2]. Im Hintergrund sitzt die EU-Kommission zusammen mit den USA längst an der Entwicklung von "alternativen Instrumenten". [3] Dass eine Änderung der Überwachungspraxis der USA dabei rauskommt, ist aber wohl nicht ernsthaft zu erwarten. 109.42.1.203 09:24, 17. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Standardklauseln[Quelltext bearbeiten]

Hi, wir haben glaube ich nichts fundiertes zu den Standarddatenschutzklauseln. Weder hier noch in einem eigenen Artikel. Soweit ich das sehe, würde https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/standarddatenschutzklauseln-der-eu-kommission-oder-einer-aufsichtsbehoerde/ genug für eine kleine Darstellung hergeben. Was meint ihr? Grüße --h-stt !? 13:23, 4. Sep. 2020 (CEST)Beantworten