Diskussion:Einigungsvertrag

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Da an diesem Vertrag offensichtlich immer noch Änderungen vorgenommen werden (zuletzt 2013, aber warum eigentlich?), sollten diese Änderungen auch im Artikel erwähnt werden. --195.192.207.60 03:39, 17. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Weil es sich um Bundesrecht handelt, das natürlich jederzeit durch den Bundesgesetzgeber geändert und ergänzt werden kann. Benatrevqre …?! 13:50, 1. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Übernahme von Angaben zu Änderungen, vor allem der Letzten (2016), nicht auf neuestem Stand. s.a. https://www.buzer.de/gesetz/2318/l.htm - ebenso als Fußnote im Artikel verlinkt. Ron ® (Disk.) 09:27, 9. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ja, wer macht’s? --Benatrevqre …?! 22:38, 12. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Überlasse ich gerne Dir, Tabellen sind nicht so mein Ding. Ron ® (Disk.) 21:40, 13. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

DDR-Verfassungswidrigkeit der stattgefundenen Wiedervereinigung[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eigentlich keine relevanten Stimmen, die die Rechtmäßigkeit des Wiedervereinigungsvertrags anzweifeln aufgrund DDR-Verfassungswidrigkeit des stattgefundenen Wiedervereinigungsprozedere? Man schaue sich z.B. mal die Analyse der Grundrechte-Partei an oder die Feststellung Klaus Tauberts dazu im Kommentar Nr. 2 unter diesem SPIEGEL-Artikel von ihm: https://www.spiegel.de/einestages/beitrittsbeschluss-der-volkskammer-a-949091.html --109.91.34.32 13:20, 10. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Weil es doppelt gemoppelt ja besser ist, nicht wahr:
Verfassungsrechtliche Bedenken - ja, die könnte man haben. Nur: Die Verfassung, welche hier die Bedenken begründen sollte, war alles andere als auf demokratisch legitimiertem Wege zustande gekommen - das ist der Pferdefuß an der ganzen Argumentation. Übrig bleibt damit ein formaler Verstoß gegen die Verfassung der DDR aus dem Jahr 1974, aber selbst dieser ist fraglich, handelte es sich nach allgemeinem Verständnis um eine friedliche Revolution, mit der bisherige Verfassungen obsolet sind (war 1949 nicht anders, im Grundgesetz steht kein Wort darüber, dass die Weimarer Verfassung ungültig sei, wobei dies jedoch konkludent ist, werden doch einige Artikel aus der WRV zitiert, die weiterhin gültig sein sollen; selbst 1919 beim Beschluss der WRV wurde meines Wissens nach kein Wort darüber verloren, dass Verfassungen aus dem Kaiserreich damit ungültig werden). Mit dem Beschluss zum Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde gewissermaßen eine neue Verfassung beschlossen.--Hmwpriv (Diskussion) 14:44, 11. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Auch hier verkennst du meine Frage. Ich bin nicht hier, um mit dir dieses Thema inhaltlich zu diskutieren. Ich bin hier, um zu erfahren (und anzuregen, in Erfahrung zu bringen), ob es Historiker, Rechtsgeschichtswissenschaftler oder namhafte Rechtswissenschaftler gibt, die diesen Aspekt beleuchtet haben. Wenn ja, gehört er dementsprechend in den Artikel eingepflegt. --80.187.103.25 01:16, 12. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Nein, keine relevanten Stimmen bekannt. --Malabon (Diskussion) 22:13, 12. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Falls Interesse besteht: hier wurden von Andropov zwei Quellen (Historiker) dazu verlinkt. --109.91.34.114 02:04, 16. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Umfang des Vertrages[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Weiß jemand, wieviele Seiten das Vertragswerk hat? Vielen Dank. Grüße. --94.31.91.40 16:29, 12. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

BGBl. 1990 II S. 889–1245. --Malabon (Diskussion) 22:12, 13. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]