Diskussion:Einkommensteuererklärung/Archiv

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Mit gutem Beispiel?

"Jedoch gehen viele Politiker und Unternehmer mit gutem Beispiel voran." - Ich finde, das ist eine wertende Aussage und gehört so nicht in eine Enzyklopädie.

217.227.182.170 09:10, 8. Sep 2006 (CEST)

Habe es eben neutralisiert. 84.150.51.249 15:13, 31. Dez. 2006 (CET)

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Fristen?

Man könnte z.B. für Deutschland noch erwähnen, welche Fristen einzuhalten sind.

Hab mal die Fristen für Österreich reingeschrieben, vielleicht kann das auch jemand für Deutschland machen. Da ich aus Österreich komme kenn ich mich da nicht so aus ;-) --Chrisgump 10:45, 2. Feb. 2007 (CET)
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Simonis Link ?

Wo kann man denn nun die Erklärung von Frau Simonis einsehen?

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Fristverlängerung

"Besteht keine Erklärungspflicht, dann kann eine Einkommensteuerveranlagung bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres beantragt werden."

Bedeutet das, dass auch der Zeitpunkt des Antrags auf Fristverlängerung bis zum 31.12. des übernächsten Jahres gilt, oder nur die Frist zur Abgabe der Steuererklärung? Falls letzteres der Fall ist, bis wann muss der Antrag auf Verlängerung beim Finanzamt eingegangen sein?

Bei Antragsveranlagung gibt es keine Fristverlängerung. -- @xqt 18:46, 5. Jul. 2007 (CEST)
Heißt das, der oben zitierte Satz ist komplett falsch?
Nein. Die Antragspflicht endet. Wann kein Antrag vorliegt ist dann halt Schluss.-- @xqt 08:59, 10. Jul. 2007 (CEST)
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Bearbeitungsschema

Ich überlege, das bearbeitungsschema einzupflegen, immerhin sind sehr viele Teilbereiche der Einkommensteuerermittlung in Wiki schon hinterlegt. Die würden dann zusammengeführt... Meinungen hierzu? --Tobias heinrich karlsruhe 18:22, 15. Nov. 2007 (CET)

Einkommensteuerermittlung - Meinungen? --Tobias heinrich karlsruhe 08:03, 30. Nov. 2007 (CET)
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Einkommensteuerveranlagung und Jahressteuergesetz 2008

Hi, der Satz "Besteht keine Erklärungspflicht, dann kann eine Einkommensteuerveranlagung bis längstens zum 31. Dezember des übernächsten Jahres beantragt werden." gilt wohl durch das Jahressteuergesetz 2008 nicht mehr (siehe Benutzer_Diskussion:Este#Einkommensteuererklärung). Aber was bedeutet das denn nun für die nicht-Erklärungspflichtigen? Gibt es für die nun überhaupt keine Frist mehr? Oder können sie keine Erklärung mehr abgeben? --vwm 15:35, 29. Nov. 2007 (CET)

Das bedeutet, es gelten jetzt für alle die gleichen Fristen. Neue Endfrist ist jetzt auch für diese: Festsetzungsfrist --Tobias heinrich karlsruhe 08:01, 30. Nov. 2007 (CET)
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Abgabepflicht

Es waere sinnvoll, den Inhalt der genannten Paragraphen (zumindest sinngemaess) anzugeben: Wann muss man eine ESE abgeben und wann nicht?-- 129.70.14.127 23:39, 11. Nov. 2007 (CET)

Genau, damit Nichtjuristen schnell rausfinden können, ob sie unter die Pflicht fallen. Das ist ja der Sinn einer Enzyklopädie, verständliche Erklärung. – Maxb88 11:41, 16. Mai 2008 (CEST)
Habe mal weitestgehend den Gesetzetext eingefügt. Bitte schaut mal drüber, inwieweit das noch einer Erklärung bedarf. --Tobias heinrich karlsruhe 20:42, 2. Dez. 2008 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Tobias heinrich karlsruhe 15:56, 8. Dez. 2008 (CET)
Den ersten Punkt "...jeder (§ 25 Abs. 3 EStG) der keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hat" verstehe ich nicht. Demnach müssten doch Schulkinder, Studenten, Arbeitslose, Rentner usw. zur Abgabe einer ESE verpflichtet sein? --80.132.240.43 11:35, 21. Dez. 2008 (CET)

Polpularität der Einkommensteuererklärung

Es wäre mal interessant zu wissen, wie hoch der Anteil der Deutschen ist, der eine Einkommensteuererklärung abgibt. Hat jemand Zahlen? --Section6 02:54, 11. Mär. 2008 (CET)

Frag beim Bundesministerium der Finanzen nach. --84.44.179.33 14:31, 2. Dez. 2008 (CET)
Hallo Section6, schau mal hier nach: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffentlichungen/WirtschaftStatistik/FinanzenSteuern/JaehrlEinkommemsteuer,property=file.pdf
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Anlage St

Seit wann gibt es denn die Anlage St, so dass sie noch nicht in der Liste Einkommensteuererklärung#Vordrucke_und_Anlagen enthalten ist?

-- 89.204.152.53 23:15, 8. Nov. 2011 (CET)

Die Anlage St gibt es bereits seit längerem, sie muss allerdings nur alle drei Jahre ausgefüllt werden und enthält statistische Angaben, die von der Finanzverwaltung zur Steuerschätzung bzw. zur Ermittlung von steuerlichen Auswirkungen von geplanten Gesetzesänderungen ausgewertet werden. Martin M. 10:38, 9. Dez. 2011 (CET)
Vielen Dank für die Ergänzung! -- Ein gelegentlich Selbstständiger 89.204.154.172 15:47, 17. Dez. 2011 (CET)
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Falsche Formulierung: Wer ist verpflichtet ?

Die folgende Formulierung ist falsch, vielleicht durch die doppelte Verneinung, auf jeden Fall so unverständlich, dass ich auch nicht weiß, was eigentlich gemeint sein könnte:

Danach sind zur Abgabe verpflichtet:

   * jeder (§ 25 Abs. 3 EStG) der keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hat

Häh ? Das würde bedeuten, dass auch Leute oder auch Kinder verpflichtet wären, die gar keine Einkünfte haben. Vielleicht ist gemeint:

   * jeder (§ 25 Abs. 3 EStG) der Einkünfte bezogen hat, die nicht aus nichtselbständiger Arbeit herrühren

aber das ist auch eine unschöne Formulierung.

die erste Formulierung ist richtig, soweit das estg gefragt ist. die estdv regelt das dann noch etwas genauer. habe das mal eingearbeitet. besser? gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 23:58, 5. Jan. 2009 (CET)
Aber das stimmt doch wieder nicht. Da steht jetzt, dass jeder, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, eine Erklärung abgeben muss, wenn der Betrag 7.664 € übersteigt. Dabei steht in §46 Abs. 1 EStG "soweit nicht nach § 43 Abs. 5 und § 46 eine Veranlagung unterbleibt", und § 46 erspart mir beispielsweise die Abgabepflicht, obwohl meine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 7.664 € übersteigen.
§56 EStDV sagt außerdem aus, dass die Pflicht besteht, "wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.664 Euro betragen hat und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind"- sprich, wenn man mehr als 7.664 € ausschließlich mit selbständiger Arbeit verdient hat.
Oder lese ich das falsch? (nicht signierter Beitrag von 77.47.52.242 (Diskussion | Beiträge) 13:13, 10. Apr. 2009 (CEST))
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Wird in D die Lohnsteuer nicht gleich vom Lohn abgezogen?

Könnte man das mal nicht genauer hinschreiben? Ich bin vor 25 Jahren aus D ausgewandert in die CH (jawoll, weil man hier ungestraft Steuern hinterziehen kann - betrügen darf man aber nicht!). Hier in der Schweiz kriege ich den vollen Bruttolohn ausgezahlt und muss eine echte Steuererklärung ausfüllen, aufgrund derer dann die Steuerbehörden die Steuer im Nachhinein berechnen (es gibt drei verschiedene Sätze: Gemeinde, Kanton & Eidgenossenschaft, welch erstere beiden in der ganzen CH verschieden sind).

Ich wundere mich jetzt, wieso man in D auch eine Lohnsteuererklärung ausfüllen muss, wenn man die Steuern doch schon abgezogen bekommen hat --- oder hat das etwa inzwischen geändert? Als ich noch in D war ***konnte*** ich, wenn ich wollte, den "Lohnsteuerjahresausgleich" machen, mithilfe dessen ich zuviel bezahlte Steuern zurückbekam (Geschäftsessen, Arbeitsliteratur etc.pp.). Leider gibt es in WP den Artikel "Lohnsteuerjahresausgleich" nicht mehr, drum kann ich mich nicht sachkundig machen, aber den "Lohnsteuerjahresausgleich" gab es doch. Ich habe noch alte Kopien davon hier.

Also nochmal: Muss man als Lohnabhängiger eine Steuererklärung ausfüllen? Oder werden einem die Steuern nicht gleich vom Lohn abgezogen? Grazie 84.75.220.58 22:08, 4. Apr. 2009 (CEST)

Die Steuer wird sofort vom Lohn abgezogen, man wird "veranschlagt" (d.h. geschätzt, z.B. auf Basis der Vorjahreswerte). I.A. ist dies ungünstig für den Steuerpflichtigen, d.h. man gibt seine Einkommenssteuererklärung ab, um weniger Steuern zu zahlen. Die Einkommenssteuererklärung ist der frühere "Lohnsteuerjahresausgleich". --arilou 17:28, 11. Apr. 2010 (CEST)

Unsinn - @xqt 11:33, 12. Apr. 2010 (CEST)
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Ungenaue - und damit falsche Formulierung

   * Für „von Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertretene Steuerpflichtige“ 
gewähren die Finanzämter allerdings im allgemeinen eine Fristverlängerung

Ich hab jetzt extra nochmal im Erlass nachgesehen: Man muss nicht durch einen solchen Angehörigen vertreten werden. Es genügt, wenn ein solcher Angehöriger die Steuererklärung anfertigt. Das heißt, einem Steuerberater, der seine eigene Steuererklärung anfertigt, wird die Fristverlängerung auch gewährt, obwohl er sich nicht durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten lässt.

Wie signiert man denn hier?(nicht signierter Beitrag von Ecro (Diskussion | Beiträge) 09:43, 9. Jul. 2009 (CEST))

Schau mal was im Kasten über diesem Feld steht, oder auch hier: Hilfe:Signatur --Euku: 09:44, 9. Jul. 2009 (CEST)
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