Diskussion:Einkommensteuererklärung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Scripturus in Abschnitt abkürzung?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Einkommensteuererklärung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Vordrucke[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand, wer die Vordrucke entwirft/produziert (ich meine nicht den Druck, sondern den Inhalt). Die Formulare sind zwar in ganz Deutschland weitgehend gleich, haben aber wohl in jedem Land unterschiedliche Dokumentennummern (die kleinen Nummern an der Seite). Werden sie vom BMinFin vorgegeben (kann ich mir beim Grundsatz der Landesverwaltung nicht so recht vorstellen) oder gibt es eine Art Ländereinkommensteuererklärungsvordrucksvereinheitlichungskonferenz (LEStErklVorEinheitKonf)? Nachdem die Vordrucke den einen oder anderen Fehler enthalten, wüsste ich gerne, an wen man sich da wenden kann. --AHert 19:36, 6. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Frist - Belege[Quelltext bearbeiten]

Müssen innerhalb der Frist zwingend auch alle notwendigen Belege miteingereicht werden? --Itu 14:23, 28. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Belege müssen nur beigebracht werden, wenn das Finanzamt sie explizit anfordert. Dann aber oft recht kurzfristig, z.B. "innerhalb 2 Wochen". Der Steuerpflichtige hat eine mehrjährige Aufbewahrungspflicht für alle Belege.
PS: Das ist keine Rechtsauskunft, sondern nur meine Meinung. Ich bin kein Anwalt.
--arilou (Diskussion) 16:09, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
PPS: Wie das 2011/2012 war, zum Zeitpunkt der Frage, weis ich nicht.

Einkommensteuererklärung#Abgabepflicht/Pflichtveranlagung[Quelltext bearbeiten]

Hallo!

Unter Einkommensteuererklärung#Abgabepflicht/Pflichtveranlagung steht "In folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben: ... Andere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug ... von mehr als 410 Euro"

Soweit ich weiss, muss man ab 2009 Kapitalerträge nur dann angeben, wenn man den Quellensteuerabzug mit der Einkommensteuer verrechnen lassen will (=lohnt sich für alle mit Steuersatz unter dem Quellensteuersatz von 30%, meine ich) - eine Pflicht besteht dann aber ja nicht - oder? --kai.pedia (Dis.) 17:21, 17. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Das ist so formal richtig, wenn auch sicher nicht ideal dargestellt, denn Kapitalerträge zählen grundsätzlich nicht mehr zu den Einkünften (§ 2 Abs. 5b EStG) Ansonsten: der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 %, darunter lohnt sich dann i.d.R. der Antrag, die KAPs einzubeziehen.217.110.209.235 09:27, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten

abkürzung?[Quelltext bearbeiten]

kann man den begriff Einkommensteuererklärung irgendwie abkürzen? este? --Dnvuma (Diskussion) 15:11, 9. Nov. 2021 (CET)Beantworten

EStE ist gebräuchlich, so wie StE für Steuererklärung. Ist aber keine offizielle, gesetzliche Abkürzung, die gibt es nicht. --Scripturus (Diskussion) 18:00, 9. Nov. 2021 (CET)Beantworten