Diskussion:Filialkirche

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Georg Hügler in Abschnitt Gebäude
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Guten Tag, ich meine, daß die Filialkirche und die Lokalie etwas anderes ist. Siehe auch cs:Lokálie. Filiale – Lokalie – Pfarrei. Fagnes 22:52, 3. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Das ist schwierig zu beantworten, weil es an einer Normierung durch das universale Kirchenrecht fehlt. Es können sich regional also unterschiedliche Verständnisse von dem Begriff entwickelt haben. Eine Lokalie ist eigentlich ein weitgehend selbstständiger Seelsorgsbezirk, der aber (noch) nicht endgültig von der Mutterpfarrei abgelöst ist. Von daher könnte man durchaus sagen, dass die Kirche einer Lokalie eine Filialkirche ist ist. Es wäre noch genauer zu prüfen, ob die beiden Termini rechtlich so verselbständigt sind, dass zwischen Lokalie und Filialkirche ein rechtlicher Unterschied besteht, zB hinsichtlich der Zelebrations- und Applikationspflichten. Werde nochmal nachsehen.--Moguntiner 20:00, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ich hab jetzt versucht mir das näher anzusehen - einen Hinweis auf eine Hierarchie oder auch nur eine einigermaßen allgemein geltende Einstufung des Begriffs „Filialkirche“ ist mir nicht untergekommen, jedoch ein Beweis für die Verwendung außerhalb der katholischen Kirche. Ein kirchenrechtlicher Begriff scheint dieses Wort jedenfalls nicht zu sein (vielleicht tatsächlich „nur“ eher ein kunstgeschichtlicher aus dem Bereich Denkmalschutz?). Ich bin aber kein Fachmann und bitte die Spezialisten um weitere Präzisierungen (und um Verständnis für die ungenaue Ausdruckweise eines - katholischen, österreichischen - Laien …)--Josef Moser 23:48, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Kölner Dom[Quelltext bearbeiten]

Der Kölner Dom ist natürlich nicht Filialkirche von St. Aposteln. Eine Kathedralkirche kann schlecht Nebenkirche einer Pfarrkirche sein. Daher ist das Gebiet, auf dem der Dom steht, bei der Auflösung der Dompfarrei auch nicht Köln St. Apostel zugeschlagen worden. Um das Problem der "Nebenkirche" zu umgehen wurde das Gebiet, auf dem der Dom steht von der Fusion ausgenommen. Der Dom ist nunmehr von der Pfarrseelsorge exempt und gehört keiner Pfarrei mehr an. Das gilt auch für die am Dom geltenden Geistlichen. Diese sind nicht Geistliche der Pfarrei St. Aposteln. Nachweis: Amtsblatt der Erzdiözese Köln, 150. Jg., Nr. 3.--Moguntiner 19:55, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ergänzungen von 91.34.219.48[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, deine Ergänzungen verbessern denb Artikeln auch nicht entscheidend. Aus der Einleitung geht hervor, dass der Sachverhalt in synchroner und diachroner Betrachtung uneinheitlich und disparat ist. Ich bin dafür, zunächst den Quali-Baustein als Warnung für Leser zu setzen und zu warten und hoffen, bis jemand Fachkundiges sich zu einem gründlichen Review aufschwingt. --Der wahre Jakob (Diskussion) 23:32, 16. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Der Ansatz der IP ist sicher nicht verkehrt, denn der Verweis auf die Quasipfarrei ist mE tatsächlich unrichtig, denn die Kirche einer Quasipfarrei ist eben keine Filialkirche, sondern Pfarrkirche. Filialkirchen sind alle Kirchen iSd c. 1214 CIC in einer Pfarrei, außer der Pfarrkirche selbst. Von ihnen zu unterscheiden sind die Kapellen. Anders als es allerdings die hier diskutierte Änderung suggeriert, ist die bauliche Größe für die Frage (Filial-)Kirche oder Kapelle irrelevant, es kommt auf die Zugangsmöglichkeit der Gläubigen an.
Der Begriff "Filialkirche" ist im aktuellen CIC nicht definiert. Für die rechtliche Darstellung muss daher auf entsprechende Bücher zurückgegriffen werden, wenn man die Definition ordentlich referenzieren will. Ggfs können Dekrete über Pfarrfusionen angegeben werden, in denen die ehemaligen Pfarrkirchen meist explizit als nunmehrige Filialkirchen bezeichnet werden.
Der Artikel ist daher mE in etlichen Teilen hinfällig. Der Komplex der Quasipfarreien (Pfarrvikariate, -kuratien etc.) sollte komplett herausgenommen werden. Interessant bleibt aber die Darstellung voriger rechtlicher Regelungen, denn früher konnte eine Filialkirchengemeinde schon vor der formellen Auspfarrung gewisse Eigenständigkeitsrechte erhalten ("Lokalkaplaneien"). Allerdings ist da fraglich, in wie fern es eine gesamtkirchliche Regelung gegeben hat. Vieles wird ortsüblichen Bräuchen gefolgt sein.--Moguntiner 01:03, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich teile diese Vorbehalte, bitte aber zu bedenken, dass es sich nicht um einen Begriff handelt, der sich allein aus dem CIC oder der Praxis der katholischen Kirche definieren lässt, weil es sich eben nicht um einen „katholischen“ Begriff handelt. Abgesehen davon dürfte die Wortwahl in Österreich eine andere sein, Filialgemeinden haben Filialkirchen, auch wenn sie - vielleicht - kath.-kirchenrechtlich als Quasipfarrei gelten (wie soll übrigens eine Organisation, die nur „quasi“ eine Pfarre ist, eine tatsächliche Pfarrkirche haben?), weiters abgesehen davon, dass der Denkmalschutz in der Praxis eine andere Wortwahl haben dürfte usw. usf. Nur einen Qualibaustein setzen ohne bessere Alternativen aufzuzeigen bringt den Beitrag glaub ich auch nicht weiter. Dann schon eher die Ausführungen zur Quasipfarrei herausnehmen, um die geht es doch.--Josef Moser (Diskussion) 12:24, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Die lokalen Unterschiede bei der Verwendung des Begriffs können ja durchaus erklärt werden, aber nicht unter dem Abschnitt über das kanonische Recht nach 1983. Dort ist auf die Rechtslage abzustellen, ggfs könnte man darauf hinweisen, dass sie vom Sprachgebrauch abweicht (das gibt es öfter, was z.B. in D oder AU ein Kaplan ist, ist nach dem CIC ein Vikar).
Dass Filialgemeinden eine Filialkirche haben, würde ich auch sagen, nur sind allgemeinrechtlich gesehen Filialgemeinden keine Quasipfarreien, sondern gehören zu einer Pfarrei. Eine Quasipfarrei dagegen ist rechtlich selbstständig. C. 516 CIC enthält allerdings einen Vorbehalt, nach dem das rechtlich auch anders aussehen kann. Falls das in Österreich (oder dort in einigen Diözesen) so ist, müssten mE die entsprechenden Regelungen hier angesprochen werden.
Die Hauptkirche einer Quasipfarrei wird ebenfalls rechtlich als Pfarrkirche zu betrachten sein und kann entsprechend bezeichnet werden. Die Quasipfarrei ist der Pfarrei grundsätzlich gleichgestellt (c. 516 CIC). Entsprechend gelten die Vorschriften über Pfarrkirchen auch für die Hauptkirche einer Quasipfarrei.
Wie der Denkmalschutz hier bezeichnet, ist mE für diesen Artikel nicht von Belang, er soll erklären, was eine Filialkirche ist. Dass eine konkrete Filialkirche aus historischen Gründen hier und da anders genannt wird ("Wallfahrtskapelle Xy"), ist klar, aber das wäre dann ‒ falls nötig ‒ in dem entsprechenden Artikel zu vermerken.
Die Thematik ist aufgrund der sehr abweichenden Sprachgebrauche und fehlender allgemeinrechtlicher Bestimmung nicht ohne. Falls nicht ein Werk aufzutreiben ist, das die lokalen Besonderheiten beschreibt, so bleib uns mE hier nur übrig, allgemein auf die Existenz lokaler Besonderheiten zu verweisen und ansonsten die Rechtslage nach allgemeinem Recht darzustellen. Es sei denn natürlich, jemand hätte die Zeit, die Regelungen aller deutschsprachigen Diözesen zu recherchieren und entsprechend aufzubereiten. Das könnte ein einer Dissertation vergleichbarer Aufwand sein.--Moguntiner 14:09, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Nachtrag: Die Diss wäre vermutlich im Fach Kirchengeschichte einzureichen, weil aufgrund der fortschreitenden Pfarrfusionen die Zahl der Quasipfarreien immer weiter abnimmt.--Moguntiner 14:12, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Da gebe ich dir recht, wobei das Thema „Pfarrfusionen“ eher ein rein innerdeutsches sein dürfte, in Österreich gibt es die Pfarrverbände eher, aber weniger Pfarrauflösungen. Abgesehen davon meine ich, dass WP ein Lemma nach allen Gesichtspunkten beschreiben sollte, also auch durchaus der Sprachgebrauch außerhalb der r.-k. Kirche eine Rolle spielen darf. Was also tun?--Josef Moser (Diskussion) 15:04, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Jüngste Filialkirche in Ö[Quelltext bearbeiten]

Leobendorf_(Niederösterreich)#Religionen Oberrohrbach (Stand 2012) --Helium4 (Diskussion) 15:17, 17. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Nebenkirche[Quelltext bearbeiten]

In Oberbayern wird klar zwischen Filial- und Nebenkirche unterschieden, ich weiß nicht ob das auch in Österreich und Rest-Bayern genauso ist. Auf allen Pfarrei-Webseiten werden einige Kirchen als Filialkirchen und zusätzlich weitere als Nebenkirchen aufgeführt.--Ricardalovesmonuments (Diskussion) 15:27, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Hast du mal ein Beispiel? Womöglich sind Filialkirchen ehemalige Pfarrkirchen von fusionierten Pfarreien und Nebenkirchen nicht.--Der wahre Jakob (Diskussion) 15:49, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Ja hier PV Tegernsee-Egern-Kreuth --Ricardalovesmonuments (Diskussion) 16:05, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Danke. Anderswo würde man die Nebenkirchen als Kapelle bezeichnen. Es sind offenbar Gotteshäuser in der Landschaft und/oder an Ausflugsorten, wo nur gelegentlich und situativ Gottesdienste stattfinden. Die Filialkirchen haben dagegen vermutlich eine Funktion für die regelmäßige Gemeindeseelsorge, sind aber keine Pfarrkirchen. Denke ich mir mal so.--Der wahre Jakob (Diskussion) 16:15, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Nein dein Gedanke stimmt so nicht, es gibt auch andere Beispiele: in der Pfarrei Schönau bei Bad Aibling gibt es die Nebenkirchen in den Dörfern Sindlhausen und Mailling, die haben die Größe von kleinen Filialkirchen.--Ricardalovesmonuments (Diskussion) 16:34, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Gebäude[Quelltext bearbeiten]

"Eine Filialkirche ist ein Kirchengebäude ...". Ist es nicht auch eine Tochterpfarrerei bwz. Kuratie etc., auch ohne Gebäude? --Georg Hügler (Diskussion) 18:57, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Ich glaube nicht, dass irgendwo in amtskirchlichen römisch-katholischen Texten eine Pfarrei oder Gemeinde als "Kirche" bezeichnet wird. Eine Kuratie meint ja ein unselbständiges Territorium und kein Gebäude, ebenso wie Rektorat oder Rektoratspfarrei. Eine "Kirche" ist entweder ein Gebäude oder aber die una sancta catholica et apostolica ecclesia als ganze. --Der wahre Jakob (Diskussion) 19:52, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Da hast aus meiner Sicht schon recht, und über das Wort Teilkirche reden wir hier nicht: in amtskirchlichen römisch-katholischen Texten wird, soweit ich mich erinnere, das Wort Filialkirche so nicht verwendet, dort ist, von Organisationseinheiten (diverser Bezeichnungen) die Rede, bei deren Gestaltung die regionale Ebene recht frei ist. WP ist aber kein Kirchenrechtslexikon, sondern sollte „oma-tauglich“ und damit in der Alltagssprache formulieren. Der Sprachgebrauch hat wohl mit Sicherheit den Schwerpunkt „(Kirchen-)Gebäude“, nicht „Organisationseinheit“. Dazu darf ich auch auf diese Stelle des § 1214 CIC verweisen, wo ausdrücklich das Wort „Kirche“ im CIC verwendet wird. Umso mehr halte ich die Darstellung in WP hier für praktikabel.--Josef Moser (Diskussion) 23:35, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Nun, dann ist aber der folgende Passus "[...]. Weitere Bezeichnungen sind Expositur, Lokalie, Pfarrkuratie, Pfarrvikarie, Rektorat, Succursalkirche, Stationskaplanei oder Tochterkirche." etwas irreführend. --Georg Hügler (Diskussion) 05:48, 4. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Warum? Gerade diese Aufzählung beschreibt die Breite des nicht klar definierten Ausdruckes „Filialkirche“ und macht deutlich, dass man, wenn man ihn verwenden will, vorsichtig sein und im Auge behalten muss, dass es keine klaren Abgrenzungen gibt. Oder welche Alternativen bietest du an?--Josef Moser (Diskussion) 06:34, 4. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Wenn eine Pfarrkuratie ein Gebäude ist, verstehe ich Deine Frage. --Georg Hügler (Diskussion) 07:25, 4. Apr. 2022 (CEST)6zBeantworten