Diskussion:Fischereischutzboot

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von URTh in Abschnitt Kategorie Fischereischutzschiff?
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Kategorie Fischereischutzschiff?[Quelltext bearbeiten]

Fischereischutzboot oder Fischereischutzschiff? Warum Fischereischutzschiff und nicht wie im Sprachgebrauch an der Küste Fischereischutzboot?--WillyWu (Diskussion) 13:35, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Ich glaub’, einer schreibt’s vom andern ab, die Kategorie:Fischereischutzschiff besteht ja schon über 2 Jahre. Man könnte das Problem ja mal in der Portal Diskussion:Schifffahrt ansprechen und einen Verschiebeantrag beim WP:WikiProjekt Kategorien ins Auge fassen. -- Olaf Studt (Diskussion) 16:26, 10. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Fischereischutzschiffe gab es ja schon mindestens seit dem späten 19. Jahrhundert und sie hießen auch so. Sie waren auch meist bewaffnet und den jeweiligen Kriegsmarinen zugeordnet. --Cosal (Diskussion) 17:11, 10. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Den Begriff "Fischereischutzschiff" habe ich bisher nicht in der Literatur gefunden. Im Colombos "Internationales Seerecht" , München Berlin 1963, §§ 426 ff "Die internationale Regelung der Fischerei" wird zwar von "Kreuzern" geschrieben, Siehe § 432: "Die Beaufsichtigung der Fischerei durch Fahrzeuge, die zu den nationalen Marinen der Hohen Vertragschließenden Staaten gehören" und die "Fischereipolizei" -gewalt ausüben dürfen - aber weder der Begriff "Fischereischutzschiff" noch "Fischereischutzboot" findet sich in diesem Standardwerk. Es ist zwar im Zusammenhang mit den fischereipolizeilichen Überwachungsaufgaben von den "Befehlshabern der Kreuzer" , vielleicht in Anlehnung an den Begriff "Zollkreuzer" die Rede. In den einschlägigen deutschen Gesetzen wird der Begriff Fischereischutzschiff nicht verwendet. In Meyers Enzyklopädisches Lexikon , Band 8, Bibliographisches Institut, Mannheim 1973 kommt Fischereischutzschiff auch nicht vor. Hier wird nur Fischereischutzboot definiert. In Budde/Koch "Die Seestraßenordnung" 19.Aufl., Hamburg 1973, ISBN 3 7702 2800 6, auf Seite I-100 wird unter 6c erklärt, "... die Überwachung der Fischerei ... außerhalb der Küstengewässer" aufgrund internationaler Verträge vom 06.05.1882 (RGBl.1884 S.25) "und des Abkommens vom 3.Juni 1955 (BGBl.1957 II S.213) " wird seitens der Bundesrepublik Deutschland durch deren Fischereischutzboote und Fischereiforschungsschiffe ausgeübt".--WillyWu (Diskussion) 00:13, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Es ist sicherlich richtig, dass die Bundesrepublik ihre Einheiten heute offiziell als "Boote" bezeichnet. Die Briten nennen die ihrigen fishery protection vessels; siehe auch http://en.wikipedia.org/wiki/Fishery_Protection_Squadron. Historisch waren die Fischereischutzschiffe - und so wurden sie in der deutschen Marine bezeichnet - meist Einheiten der Größe und der Typen Fregatte, Korvette, Aviso und Kleiner Kreuzer. Das waren keine Boote, sondern Kriegsschiffe von 2100 bis 3000 Tonnen, und sie sollten durchaus auch militärisch eingreifen, wenn es zu Konflikten um das Fangrecht in eigenen Hoheitsgewässern oder Auseinandersetzungen zwischen eigenen und fremden Fischereifahrzeugen in internationalen Gewässern kam. Siehe z.B. auch Fridtjof Nansen (Schiff, 1930), Hvidbjørnen, SMS Zieten und Zieten (1919). --Cosal (Diskussion) 21:50, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Handelt es sich hier um eine brit./deut. historische, bürokratische oder etymologische oder schlicht nur um ein redaktionelle Frage? Mit "vessel" kommt man da weiter? Und "sollten "diese "Kriegsschiffe durchaus auch militärisch eingreifen", wenn es ledigleich um die Ausübung fischereipolizeilicher Aufgaben ging? Soll hier auch noch erörtert werden, ob "Boot" nicht auch "Kriegsschiff" oder ob der "man of war" nicht auch ein "patrol boat" sein könnte? Schon die kaiserl.Marine hatte doch auch Kriegsschiffe, die Torpedoboote waren. Aber Gemach, Gemach, die eingangs aufgeworfene Frage soll hier nicht zu einem Verschiebeantrag werden - mögen die militär./zivilen Wiki-Seefahrts-Experten entscheiden.--WillyWu (Diskussion) 10:39, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Beim Artikel fehlt ein erheblicher Anteil an Geschichte; der Zweck bestand zu Kaisers Zeiten auch darin, die Fischer fremder Nationen aus den eigenen Fischereigewässern (oder das was man dafür hielt) zu vertreiben resp. denen das Fischen robust zu untersagen. Auch in der Weimarer Republik gabs solche Schiffe... wie Elbe (Schiff, 1931) und Weser (Schiff, 1931). Beim Kaiser wären es nur als ein Bsp. SMS Zieten... MfG URTh (Diskussion) 15:36, 25. Jan. 2016 (CET)Beantworten