Diskussion:Fixierung eines Patienten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Rudolf Ufbold in Abschnitt Unter "Fixierung eines Patienten"
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Fixierung eines Patienten“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.


Originalbilder von Segufix (Hersteller vom med. Fixierbandagen) sollten hier wegen Verstoß gegen das Copyright nicht hineingesellt werden!

Rechtliche Aspekte[Quelltext bearbeiten]

Unter 1.1 Abs. 2 heißt es: "Eine Fixierung gegen den natürlichen Willen der betreffenden Person erfüllt stets den Straftatbestand einer Freiheitsberaubung und ist nur zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund [...] vorliegt." Wie kann etwas (auch nur in Ausnahmefällen) zulässig sein, das stets einen Straftatbestand erfüllt? Eine Straftat ist nie zulässig, auch nicht ausnahmsweise. Ich ändere mal das "stets" in "regelmäßig".

das ist nicht richtig - es ist zwischen Straftatbestand und Rechtswidrigkeit (und ggf. Schuld) zu differenzieren. Soweit ich das aus der Ferne überblicke, kommt in der Praxis sowohl ein tatbestandsauschließendes Einverständnis durch Dritte in Frage als auch Rechtfertigungsgründe. In diesem Zusammenhang ist auch der entsprechende Text überarbeitungsbedürftig und es wäre dann auch die Rolle des Betreuers, eine ggf. erforderliche Eilbetreuung bzw. eine gerichtliche Genehmigung einer Maßnahme des Betreuers aufzunehmen.
Es fehlt weiterhin ein Hinweis darauf, dass bei absehbaren bzw. regelmäßigen Fixierungen (z.B. nachts) die notwendigen Zustimmungen bereits im Vorfeld eingeholt werden müssen. --Giraldillo (Diskussion) 14:00, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe die Rechtslage für das Fixieren, mit Anbringung eines Bettgitters in der häuslichen Krankenpflege des SGB XI ergänzt, die nicht unter BGB §1906 fällt. Hier gibt es immer wieder Unklarheiten bei Pflegediensten und Angehörigen über die Rechtslage. Das Vormundschaftsgericht muß hier nicht eingeschaltet werden bei derartigen Fixiermaßnahmen1osecampo (Diskussion) 21:11, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
mir ist der rechtliche Gesamtzusammenhang jedoch trotzdem nicht klar: warum sollte eine Fixierung im häuslichen Bereich nicht unter die einschlägigen Straftatbestände fallen? 1906 regelt nur die Unterbringung außer Haus, jedoch in keiner Weise den Umgang mit nicht einwilligungsfähigen Personen in der eigenen Wohnung; das sind völlig unterschiedliche Baustellen. s. hierzu auch "Wird die Betroffene ausschließlich durch fremde, ambulante Pflegekräfte versorgt, so bedarf das zeitweise Absperren ihrer Wohnungstür als beschränkte Freiheitsentziehung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.", LG München I, Beschluß vom 7. 7. 1999 - 13 T 4301-99--gdo 12:28, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

FGG ist seit 1.9.2009 außer Kraft[Quelltext bearbeiten]

Ich habe daher entsprechende Verweise entfernt. Wer sich in der Thematik auskennt könnte die entsprechenden Normen des FamFG eintragen -- 217.253.155.181 16:38, 18. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Danke. -- Blogotron /d 16:45, 18. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Frage zur Praxis[Quelltext bearbeiten]

Wie muss man sich das mit dem richterlichen Beschluss konkret vorstellen? Eine Fixierung wird vorgenommen (z.B. weil der Patient einem Wärter nen Teller an den Kopf geknallt hat und nun zu seinem "Besten" fixiert wird), dann muss der Arzt es dokumentieren, und sofort findet sich ein Richter, der Zeit hat den Fall zu untersuchen? Oder liegen "Blanko-schecks" beim Richter rum, da sowieso dem Pflegepersonal geglaubt wird?--87.168.61.170 11:12, 28. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

-> Wenn das Pfegepersonal wirklich meint du mußt fixiert werden, wirst Du fixiert. Der zuständige Arzt ist in diesem Falle Sachverstängiger (wer sonst?). Der gerufene Richter wird natürlich versuchen mit Dir über den Vorfall zu reden, bei dem Gespräch wirst Du dank der Psychopharmaka kein besonders geistig präsenten Einduck machen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Lars Engels (DiskussionBeiträge) 18:35, 3. Mai 2007 (CEST)) Beantworten

-> Fixierungen finden natürlich nicht nur zum Besten des Betroffenen sondern auch zum Schutze anderer Anderer (so dem des in Deinem Beispiel angegriffenen Pflegers) statt. Für gewöhnlich wird man dem Pflegepersonal glauben. Warum auch nicht? Falls der Patient nicht bereits untergebracht (z.B. nach Paragraph 12 Hamburger PsychKG) ist, informiert der zuständige Arzt den Richter üblicherweise per Fax, daß aufgrund akuter Eigen- oder Fremdgefährdung eine Unterbringung (und Fixierung) nötig ist. Auf eine solche sofortige Unterbringung erfolgt spätestens am folgenden Tag eine Anhörung durch das Gericht, bei dem der (Ober-)Arzt, ein Richter und ein Anwalt, der die Rechte des Patienten vertritt, zugegen sind. Dort wird dann entschieden, ob die Unterbringung des Patienten verlängert wird. Der Patient wird allerdings nicht aufgrund jeder einzelnen Fixierung angehört. Die Fixierungsprotokolle werden zum Bestandteil der Krankenakte und für eine spätere gerichtliche Einsicht evtl. auch noch gesondert aufbewahrt. Daß der Patient dank der Psychopharmaka kein(en) besonders geistig präsenten Einduck macht, ist natürlich eine Verallgemeinerung und hängt von den eingesetzten Medikamenten und deren Dosis ab. Mancher Patient hat sich ja schon nach kurzer Zeit (und sogar ohne Medikamente) beruhigt, während bei anderen der Erregungszustand tatsächlich medikamentös unterbrochen werden muß.--Dvd-junkie 21:42, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
DVD-Junkie, ist dir klar, dass es eine Menge Krankenhäuser gibt, die konsequent ohne Fixierung arbeiten? Ohne dass da jemals was passiert ist? Und das mit der Anhörung gibt es in der Praxis nicht. --178.2.131.95 08:29, 20. Jan. 2017 (CET)Beantworten
--103II (Diskussion) 22:55, 26. Apr. 2019 (CEST) Selbstverständlich findet die Anhörung in der Praxis statt, und zwar auch im richterlichen Eildienst. Sie findet nur dann nicht statt, wenn die Fixierung vor Eintreffen des Richters wieder beendet wurde. Anwalt ist keiner dabei, allenfalls ein Verfahrenspfleger, der regelmäßig bestellt wird. Mit den allermeisten Patienten kann man sich in der Anhörung relativ gut unterhalten (das mit den Psychopharmaka stimmt in den meisten Fällen nicht, denn dann bräuchte es keine Fixierung...). --103II (Diskussion) 22:55, 26. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Fixierungsarten + Bettgitter + Bild[Quelltext bearbeiten]

Habe noch die 5-Punkt Fixierung mit Schultergurten ergänzt. Bei uns auf psychiatrischer Intensivstation mittlerweile sehr häufig im Einsatz, da sich Patienten ansonsten im Oberkörper oft noch zu stark bewegen können und davon z.T. eine starke Gefährdung ausgeht. Außerdem habe ich noch ein freies Bild aus den Wikimedia Commons eingebunden, welches recht gut zu passen scheint. Außerdem habe ich bei der reinen Bauchgurtfixierung noch einen Hinweis auf ein evtl. hochgestelltes Bettgitter mit aufgenommen.

Fixierung durch Tranquilizer[Quelltext bearbeiten]

ich verstehe nicht ganz wie das mit der richterlichen Zustimmung zur Gabe von z.B. Tavor im Notfall klappen soll. Es geht um eine betreute Person, die "zum Entsetzen aller" angeblich gewaltätig gegenüber einem anderen Patienten geworden ist. Der Betreuer selbst hat über einen Dritten von dem Vorfall 2 Tage später gehört, dass heisst die Tavorgabe erfolgte bereits mind. 1 Tag. Der Arzt selbst konnte zum Vorfall gar nichts sagen, er hat`s ja nicht gesehen... Die betreute Person kann/darf jetzt nicht mehr essen und ist wieder "sondenkostpflichtig"... Wann kann ich denn hier von Behandlungsfehler sprechen? In wie weit ist der Betreuer hier beweispflichtig? Wann kann ich von Schaden an der betreuten Person sprechen?

Fixierung ist Folter[Quelltext bearbeiten]

Es wird hier scheinbar von Ärzten oder Pflegern beschrieben was sie mit den Patienten tun: "Grundsätzlich sollte immer der ganze Körper (Hände, Füße, Bauch, Brust) fluchtsicher mit geeigneten Gurten fixiert werden. Um Unfälle (z. B. Strangulation) zu vermeiden, sollte nur auf speziell für diese Zwecke entwickelte Gurte zurückgegiffen werden. Nachdem man weiß, wie der Patient sich in der Fixierung verhält, kann man nachträglich den Freiheitsgrad der Gurte schrittweise erweitern oder einzelne Gurte ganz entfernen. Die eigentliche Fixierung des Patienten erfolgt aus der personellen Übermacht: Eine Person ist für das rechte Bein zuständig, eine weitere Person für das linke Bein, zwei weitere Personen kümmern sich entsprechend um die Arme und eine weitere um den Oberkörper. Die Gurte sind am Körper so fest anzulegen, dass sie die Atmung und Blutzirkulation des Patienten nicht behindern: Unter den angelegten Bauchgurt muss noch die flache Hand passen, unter die Hand- und Fußgelenkgurte ein Finger."

Persönlich sehe ich als Überlebender einer solchen Methode das mir dadurch ein direkter Angriff auf mein Körpergefühl gemacht wurde. Nach einer solchen Behandlung tust du alles um wieder laufen zu dürfen. Wo bitte ist die Kritik an legalisierter Folter?


Die Bezeichnung "legalisierte Folter" ist pure Polemik! Als Arzt weiß ich, dass Fixierung zu den für Ärzte wie Pfleger unangenehmsten Maßnahmen gehören. In manchen Fällen ist jedoch zum Schutz des Patienten oder anderer kein anderer Weg gangbar.

Eine dringende Bitte: auf Diskussionsseiten bitte die eigenen Beitraege mit ~~~~ unterzeichnen. Danke. -- Klaus mit K 12:54, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Alle Betroffenen sind sich bewußt, welch schwerer Eingriff in die persönlichen Rechte eine solche Zwangsmaßnahme ist. Sie wird nicht leichtfertig und nach fachlichen Kriterien durchgeführt. Schließlich soll dem Patienten ja kein Schaden durch eine schlampig durchgeführte Fixierung entstehen (z.B. daß er sich bei dem Befreiungsversuch aus unsachgemäß locker sitzenden Gurten verletzt).--Dvd-junkie 21:39, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

________________________________________________________

Es ist eine ignorante, verantwortungslose Unverschämtheit, den notwendigen Hinweis darauf, dass Fixierung Folter ist, einfach mit einer Killerphrase ("Das ist Polemik") abzutun. Ich habe unten einen ganz ähnlichen Beitrag geschrieben. Diesen Abschnitt hier habe ich erst danach gesehen. Jedem, der bezweifelt, dass Fixierung eine äußerst qualvolle Tortur und damit Folter ist, kann empfohlen werden, sich einmal selbst für 48 Stunden oder länger an ein Bett schnallen zu lassen. Normaler Weise sollte aber bereits die Vorstellungskraft ausreichen, um zu erkennen, dass das Folter ist, und dass die Behauptung das sei nur "Freiheitsberaubung" eine kriminelle Lüge ist.

Ach ja, und diese ungeheuerliche Frechheit stammt natürlich von einem "Arzt". Das passt ja wie die Faust auf's Auge.

Ärzte und Personal können jeden fixieren, den sie fixieren wollen. Denn der Patient befindet sich in einem rechtsfreien Raum, hat keine Zeugen, Ärzte und Pfleger sind sowieso in der Überzahl. Dann noch salbungsvoll und scheinheilig etwas von "unangenehmer Maßnahme" für das Personal zu sprechen, ist einfach Barabarei. Unangenehm, in Wahrheit: unglaublich qualvoll, ist das natürlich für den Patienten, nicht für das Personal und nicht für die Ärzte. Das ist genau dasselbe, als würde man sagen, dass eine Hinrichtung für den Henker eine sehr unangenehme Sache ist. Die Aussage des "Arztes" da oben ist an unverschämter Dreistigkeit tatsächlich nicht mehr zu überbieten.

An den lieben "Arzt", der verantwortungslos und unverschämt genug war, das zu schreiben: Lassen sie sich mal freiwillig zwei volle Tage und zwei volle Nächte lang ununterbrochen an Händen und Beinen an ein Bett fesseln. Danach können Sie ja gerne nochmal ihre Meinung dazu kundtun. Diese wird dann aber mit Sicherheit nicht mehr mit dem unverschämten Unsinn identisch sein, den Sie hier von sich gegeben haben. (nicht signierter Beitrag von 79.232.27.121 (Diskussion) 00:17, 1. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Fixierung[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte mich dem oben stehenden Artikel gerne anschließen. Die Fixierung von Patienten gehört zu den unangenehmsten Aufgaben einer Pflegekraft, für dessen Berufsstand ich hier gerne Flagge zeigen möchte. In den weiter oben stehenden Beiträgen wird dieses heikle Thema etwas sehr oberflächlich und mit Vorurteilen behaftet angegangen. In einem Akutkrankenhaus werden Patienten nur dann als erste "Sofortmaßnahme" fixiert, wenn sie fremd- oder selbstgefährlich sind (bis zu max. 24 Stunden ohne richterlichen Beschluß). Dieser Zustand, in dem ein Patient eine Gefahr für sein eigenes oder ein fremdes Leben darstellt, dauert meist nicht lange an, da entweder sofort mit einer Medikation begonnen wird, die z. B. sein psychotisches Verhalten eindämmt. Ist eine Alkohol- oder Drogenintoxikation Grund für das gefährdende Verhalten, so bleibt der Patient nur wenige Stunden bis zur Ausnüchterung fixiert. Ich möchte auch klarstellen, daß Pflegekräfte nicht aus reiner Willkür fixieren, um in Ruhe frühstücken oder ihren Kaffee in Ruhe trinken können. Eine Fixierung muß gerechtfertigt sein, und darf von Pflegekräften nur als schützende Sofortmaßnahme durchgeführt werden, wenn gewissermaßen "Gefahr im Verzug" ist. Jede von der Pflegekraft durchgeführte Fixierungsmaßnahme muß (!!!) unverzüglich dem behandelnden oder zuständigen Arzt mitgeteilt werden. Dieser ist dann verpflichtet, die Fixierung (nachträglich) anzuordnen bzw. genehmigen. Die Fixierungsmaßnahmen müssen in der Patientenakte dokumentiert und in Form eines schriftlichen Berichtes gerechtfertigt werden. Während einer Fixierung werden in der Patientenakte auch die Sicherheitskontrollen durch das Pflegepesonal dokumentiert. Diese Kontrollen sind nötig, um sicherzugehen, daß sich der Patient in der Fixierung nicht verletzt oder gefährdet. Sicherheit geht vor! Deshalb gibt es klare Regeln, wie ein Patient fixiert wird. Da ich selbst mit vielen aggressiven, intoxikierten oder psychotischen Patienten in Akutsituationen arbeite, kann ich nur darauf hinweisen, daß viele dieser Patienten eine wirklich große Gefahr für das Personal darstellen können und nicht selten Krankenschwestern oder -pfleger von diesen Patienten geschlagen, getreten oder bespuckt werden (von den verbalen Atacken ganz abgesehen). In Pflegeheimen sieht die Situation ohnehin anders aus. Hier werden richterliche Beschlüsse eingeholt.Ferner möchte ich darauf hinweisen, daß alles rund ums Fixieren eines Patienten in den Unterbringungsgesetzen der Länder geregelt ist. Es kann (und darf) also nicht munter fixiert werden, nur weil ein Patient unangenehm ist. Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen etwas Klarheit schaffen und das eine oder andere Vorurteil abbauen. Danke fürs Lesen! -- Hinterkaifeck 19:53, 26. Mär. 2009 (CET)HinterkaifeckBeantworten

Empfehlung Bettbretter bei FIxierung mit Bauchgurt und keine Eigengefährdung bei 5+ Punkt Fixierung[Quelltext bearbeiten]

Ich arbeite nun seit 3 Jahren in einer psychiatrischen Fachklinik und einige Punkte sind mir beim Lesen des Artikels aufgefallen. 1. beim Bauchgurt steht etwas von "Empfehlung" der Bettbretter. Diese sind meiner Meinung nach rechtlich unverzichtbar, da die Hersteller von Fixiersystemen diese immer zum Sachgemäßen nutzen ihrer Produkte aufführen und ein nicht nutzen dieser somit dazu führt, dass keine Haftung für evtl. Schäden durch die Firma besteht, bzw. diese komplett auf die Ausführenden zurückfällt - sehe ich das falsch? 2. die 5 Punkt Fixierung und die Fixierung an über 5 Punkten wird hier mit "Eigengefährdung ausgeschlossen" beschrieben. Auch hier muss ich sagen, dass ich das durchaus anders erlebt habe und einen Patienten in Maximalfixierung (am Bettgestell fixiert, nicht locker ... ) schon die Nachtlampe aus der Wand nehmen (mit dem Kopf), sowie das heraustreten des unteren Bettbrettes gesehen habe. Ein AUSSCHLUSS von Eigengefährdung ist in jeder Art der Fixierung gewagt - es wird IMMER wieder geschafft sich zu strangulieren - auch ohne Fixierfehler. -- ccvh 20:46, 10. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Nachtrag 3.: Habe bei 5+ noch den Brustgurt (der fast immer zusammen mit Schultergurten verwendet wird) hinzugefügt. --Ccvh 21:13, 10. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Die Fixierung - nicht an Gegenständen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel berücksichtigt das Fixieren eines Patienten an Bett oder Stuhl. Aber liegt Fixierung auch vor, wenn die Bewegung von Extremitäten eingeschränkt werden (also ohne den Patienten irgenwo festzubinden)? Wie verhält es sich mit Schutzvorrichungen (Kopfschützer, Handschuhe, Kleidung) die mit Steckschlössern gesichert werden? Ist das auch eine Fixierung? Und wo liegen hier die Grenzen? --Lars Engels 09:36, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Fixierung bei Demenz[Quelltext bearbeiten]

Das ist kein Artikel speziell über Demenz. Die neu eingefügten Textstellen passen dort besser rein und sprengen hier den Rahmen, finde ich. Ggf. setze ich das ganze zurück, und man kann den Text von Astrid (Benutzer: 80.109.105.5) dann aus der Versionsgeschichte holen und dort einbauen. --Blogotron /d 01:41, 1. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ich sichte das jetzt nicht, verändere nichts und gehe schlafen. Siehe auch Benutzer Diskussion:80.109.105.5. Morgen mach ich weiter. --Blogotron /d 02:10, 1. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Ist in neuem Punkt der Gliederung eingebaut. Insgesamt etwas "Pflegeanleitung" und "How-To" rausgenommen, die Einleitung verändert und einen Weblink entfernt, da kommerziell. Blogotron /d 21:27, 1. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

"Bestrafung" - Theorie und Praxis[Quelltext bearbeiten]

"Durchführung Dem Patienten wird der Grund der Fixierung erklärt. Sie dient dem Schutz seiner selbst oder anderer und stellt keine Bestrafung dar."

Theoretisch und in der sachlich-orientierten wertneutralen Haltung die bei Mitarbeitern des Gesundheitswesens vorausgesetzt oder vermutet wird ist die Fixierung ausschließlich zum Vorteil aller Beteiligten und sollte demnach auch keine Bestrafung sein. In der Praxis erscheint es(kann ich natürlich nicht belegen, daher sage ich es erscheint so) als empfinden Ärzte und Pflegepersonal die Fixierung als gerechte Strafe und erleben sich selbst gleich noch einmal besser weil sie im subjektiven Vergleich besser abschneiden. Neutrale Denkweise ist das allerdings nicht und wie auch die Vorredner schon beschrieben haben ist die Bereitschaft des Patienten hoch Falschaussagen zu treffen oder ähnliche Handlungen zu leisten um wieder "befreit zu werden". Dass aus subjektiver Sicht der Ärzte durch die Fixierung eine "Bestrafung" vorgenommen wird kann man auch daran sehen, dass in vielen Fällen Patienten im ruhigen Zustand fixiert werden, was mit einer "angenommenen Gefährdung" gerechtfertigt wird, die längere Zeit zurückliegt oder nie existiert hat. In der Bevölkerung ist anscheinend der Arzt glaubwürdiger, Patienten wird als scheinbar unzurechnungsfähigen Mitbürgern im Allgemeinen weniger Glauben geschenkt. Fixierung ist sozusagen eine problembehaftete Maßnahme in der Medizin und verdeutlicht die Rangordnung der Gesellschaft. Der Arzt ist höher gestellt und somit glaubwürdiger. Wo die Wahrheit bleibt interessiert wenig. Schlechtes Zeichen für die Gesellschaft 2.211.228.227 21:44, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Die Praxis mag sehr unterschiedlich sein, wie sich auch im Artikel an Einzelnachweisen zeigt; einen Link habe ich gerade aktualisiert. Die Rangordnung in der Gesellschaft wird durch sehr viele Dinge verdeutlicht; Kleidung, Statussymbole, die deutlich sichtbare Bewaffnung von Polizisten gehören z.B. auch dazu. Allerdings sind Wikipedia-Artikel nicht geeignet, den Zustand unserer Gesellschaft zu kritisieren. In der Praxis muss es, als Ultima ratio, wie ich schrieb, eine Möglichkeit geben, bestimmte Situationen kurzfristig unter Kontrolle zu bringen und Eskalation zu verhindern. Es ist ein Pflegeskandal, wenn wenn jemand ungerechtfertigterweise fixiert wird. Es ist aber auch einer, wenn ein Krankenhauspatient, bei dem die Suizidabsicht feststeht, aus dem Fenster springt, obwohl das hätte verhindert werden können. Grüße,

--Blogotron /d 22:26, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Jemand, bei dem Suizidgefahr besteht, wird sowieso in die Psychiatrie eingewiesen. Und in der Psychiatrie kann niemand aus dem Fenster springen.

Fixierung als psychologisch-psychiatrischer Terminus[Quelltext bearbeiten]

Fixierung ist u.a. ein Begriff der Psychologie, aber (insofern) auch einer der Psychiatrie und somit dem Lemma "Fixierung (Medizin" auch noch hinzuzufügen; mit neugierigen Grüßen (und einem Hoffnungsschimmer auf Kommentara dazu), -- Taristo 21:44, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Verschiebung[Quelltext bearbeiten]

Warum wurde der Artikel verschoben? Und wer passt jetzt all die Links auf die neue Begriffsklärung an? Grüße, --Bellini 10:18, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Da es eine Fülle von Bedeutungen für den Begriff Fixierung im medizinischen Bereich gibt. Das ist jetzt bereinigt, hier geht es um die Form der Fesselung. Die Links sind geprüft und angepasst. -- Heimkinderverband (Diskussion) 16:03, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Unter "Fixierung eines Patienten"[Quelltext bearbeiten]

stelle ich mir vor, dass er auf seinen behandelnden Arzt fixiert ist oder auf den/ie junge/n hübsche/n Pfleger/Kankenschwester. --Jbergner (Diskussion) 11:26, 11. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Wahnsinnig witzig.--Rudolf Ufbold (Diskussion) 11:59, 18. Feb. 2021 (CET)Beantworten