Diskussion:Gemeines Recht

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Ichigonokonoha in Abschnitt "vor allem" römisch-kanonisches Recht?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Gemeines Recht“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Gut, dass es jetzt einen Artikel zu diesem Thema gibt! Meiner Meinung nach könnte noch deutlicher akzentuiert werden, dass es sich um ein rechtgeschichtliches Thema handelt - z.B. durch durchgängige Verwendung der Vergangenheitsform. Ausserdem wäre es schön, den Begriff "Vulgarrecht" zu erklären - evtl. in einem eigenen Stichwort.


Naja, aber wer einen Artikel verfasst, sollte Ahnung davon haben. Der Autor vom 24.02. hat überhaupt keine. Er hat genau das Gegenteil vom Gemeinen Recht als Gemeines Recht ausgegeben. Äußerst peinlich!!! Auf diese Weise wird dem super Projekt Wikipedia Schaden zugefügt. Lasst das bitte. Wenn jemand keine Ahnung hat, dann sollte er nichts schreiben. Ein Rechtshistoriker.

der artikel ist so, wie er da steht (19.12.2005) völlig unbrauchbar. die römer waren "ein sehr, sehr" rechtsbegabtes volk. wer schreibt denn sowas? eigentlich ist der text ein löschungskandidat. er sollte komplett neu verfasst werden, von jemandem, der zumindest das standardwerk dazu gelesen hat: Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit die these, das common law hätte sich zb unabhängig vom römischen oder kanonischen (!) recht entwickelt, die hatte ich eigentlcih gehofft, nirgendwo mehr lesen zu müssen. stichwort frührezeption. wieacker ist vielleicht auch schon veraltet, aber der jetzige artikel zitiert ja gar keine literatur mehr: was meinen verdacht nährt, dass er von irgendeinem einführungskapitel irgendeines jurabuches inspiriert wurde. noch ein rechtshistoriker.

Nur damit niemand drüberfällt: Dieser Artikel ist grundlegend überarbeitet, die Anmerkungen oben sind daher überholt und gegenstandslos.--Josef Moser (Diskussion) 11:04, 27. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Abgesehen von ein paar Details, die mir um die Rezeption fehlten und der bisweilen wie aus einer Zusammenfassung aus einem Geschichtsbuch verwendeten Syntax, bin ich der gleichen Meinung.--Stephan Klage (Diskussion) 11:11, 27. Mai 2017 (CEST)Beantworten

"vor allem" römisch-kanonisches Recht?

[Quelltext bearbeiten]

Seit 2005 wird in diesem Artikel das Hauptgewicht der Definition auf das kanonische Recht gelegt: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gemeines_Recht&oldid=5926727

Das ist nicht ganz falsch, weil die Rezeption des römischen Rechts ja sozusagen über die kirchenrechtliche Brücke erfolgte. Aber das, was dann noch in den 1890ern gemeint war mit dem immer noch geltenden Gemeinrecht, betraf vor allem das Privatrecht und die Rechtssystematik, nicht das Kirchenrecht. Daher mein - flugs zum Schlechteren revertierter - Verbesserungsvorschlag. Einen Verweis von "Römisch-kanonisches Recht" auf den Wikipedia-Artikel zum kanonischen Kirchenrecht zu setzen, wie seit März 2017 hier gesetzt, ist viel zu eng. "Römisch-kanonisches Recht" ist sozusagen der Gesamtkomplex dessen, was in der Rezeption neu gedacht wurde, also römisches plus kanonisches Recht, nicht das kanonische Recht in römischer Form. "Gemeinrecht" ist dann das Ergebnis der Rezeption, mit öffentlich-rechtlichen, strafrechtlichen und nachhaltig noch im 19. Jh. relevanten privatrechtlichen Aspekten. ~~ --Saaleufer (Diskussion) 19:52, 21. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Kirchenrecht war aber bis zum 2. Vatikanum sehr viel Privatrecht. Deine Änderung war einfach eine Verschlechterung, weil sie einen zu starken Fokus auf das römische Recht legt. Das ist aber, insbesondere in der neueren Forschung zur Spanischen Spätscholastik nicht zu halten. Es ist richtig, dass es sowohl römisches, als auch kanonisches Recht getrennt gab, aber auch römisches Recht durch die Kirche rezipiert. Generell denke ich, lässt sich keine wirkliche saubere Trennung vollziehen, aber deine Bearbeitung stellt einzig und allein das römische Recht in den Vordergrund und das lässt sich nicht unterstützen. Ich verweise da mal auf das Buch Harald E. Braun, A companion to the Spanish Scholastics, in dem einige sehr geschätzte Rechtshistoriker mitgeschrieben haben. Da werden unterschiedlichste Rechtsgebiete genannt und Rechtsinstiutionen, die aus dem kanonischen Recht stammen, noch bis in das 17. und 18. Jahrhundert.
Also alleine daher ist deine Bearbeitung keine Verbesserung. Das Gemeine Recht bezeichnet das rezipierte römisch-kanonische Recht. Wie viel von welchen darin ist, ist strittig, etc. Aber deine Bearbeitung degradiert das kanonische Recht zu einer Randfigur und das entspricht mitnichten den Tatsachen. (In deinem Vorschlag nennt die Einleitung ja nicht einmal das kanonische Recht - was soll daran bitte eine Verbesserung sein?)

Was man aber machen könnte, wäre aus dem bisherigen Link einen Doppellink zu machen, also bspw. so römisch-kanonisches, aber mit Sicherheit nicht kanonisch streichen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 20:50, 21. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

römisch-kanonisches ist sicherlich besser. Vielleicht lässt sich der Einstieg in diesem Sinne noch weiter präzisieren. ~~ --Saaleufer (Diskussion) 22:33, 21. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
In welchem Sinne? Die Einleitung fasst es jetzt eigentlich ganz gut zusammen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 06:20, 22. Jul. 2023 (CEST)Beantworten