Diskussion:Gesetz über die Nichtzulässigkeit der Annahme des Namens „Atatürk“

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Gretarsson in Abschnitt Weltrechtsprinzip
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Innenminister[Quelltext bearbeiten]

Eine Verständnisfrage: Was bedeutet "dass das Innenministerium zuständig für die Anwendung des Gesetzes ist" konkret? -- Koenraad Diskussion 14:21, 1. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Kann man "Atatürk" übersetzen?[Quelltext bearbeiten]

Wenn ja, sollte das im Artikel stehen. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:35, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Man kann das m. E. ebenso wenig wie man etwa „Siegfried“ übersetzen kann. Es ist ein aus zwei Bestandteilen zusammengesetzter Name, der mit den Wortbedeutungen seiner Teile bestimmte Assoziationen weckt, aber keine präzise, übersetzbare Bedeutung hat. Mit „(Ur-)Vater der Türken“ könnte man solche Assoziationen annähernd wiedergeben, das ist jedoch weit entfernt von einer linguistisch korrekten Übersetzung. --Hajo-Muc (Diskussion) 20:58, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 12:03, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Weltrechtsprinzip[Quelltext bearbeiten]

Ist dieses Gesetz auch in Deutschland anwendbar? --92.218.171.255 19:31, 16. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Der Name Atatürk ist wohl eher „kein international geschütztes Rechtsgut“, also nein. --Gretarsson (Diskussion) 13:21, 19. Mär. 2018 (CET)Beantworten