Diskussion:Gesetz über die Nichtzulässigkeit der Annahme des Namens „Atatürk“
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Gretarsson in Abschnitt Weltrechtsprinzip
Innenminister
[Quelltext bearbeiten]Eine Verständnisfrage: Was bedeutet "dass das Innenministerium zuständig für die Anwendung des Gesetzes ist" konkret? -- Koenraad Diskussion 14:21, 1. Mai 2009 (CEST)
Kann man "Atatürk" übersetzen?
[Quelltext bearbeiten]Wenn ja, sollte das im Artikel stehen. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:35, 23. Nov. 2015 (CET)
- Man kann das m. E. ebenso wenig wie man etwa „Siegfried“ übersetzen kann. Es ist ein aus zwei Bestandteilen zusammengesetzter Name, der mit den Wortbedeutungen seiner Teile bestimmte Assoziationen weckt, aber keine präzise, übersetzbare Bedeutung hat. Mit „(Ur-)Vater der Türken“ könnte man solche Assoziationen annähernd wiedergeben, das ist jedoch weit entfernt von einer linguistisch korrekten Übersetzung. --Hajo-Muc (Diskussion) 20:58, 23. Nov. 2015 (CET)
Defekter Weblink
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- http://arsiv.zaman.com.tr/2003/11/10/haberler/h10.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain
– GiftBot (Diskussion) 12:03, 15. Jan. 2016 (CET)
Ist dieses Gesetz auch in Deutschland anwendbar? --92.218.171.255 19:31, 16. Mär. 2018 (CET)
- Der Name Atatürk ist wohl eher „kein international geschütztes Rechtsgut“, also nein. --Gretarsson (Diskussion) 13:21, 19. Mär. 2018 (CET)