Diskussion:Gesplittete Abwassergebühr

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Gesplittete Abwassergebühr, Abwassergebühr, Niederschlagswassergebühr[Quelltext bearbeiten]

Ich wundere mich gerade, dass es ein Lemma zur gesplitteten Abwassergebühr gibt, aber keine zu den übergeordneten Themen Abwassergebühr und Niederschlagswassergebühr, welche die GAG ja begründet. Ich würde jeweils beide Lemmata dazu anlegen und mit diesem Lemma hier abgleichen, um Redundanzen zu verhindern. --ImmanuelAlpha 13:40, 14. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Ich habe das Lemma Niederschlagswassergebühr angelegt und schlage vor, dass unter Gesplittete Abwassergebühr vor allem der rechtliche Werdegang der Gebühr und die Konsequenzen beschrieben und festgehalten werden. Einzelheiten zur Niederschlagswassergebühr selbst würde ich auch auf dem dazugehörigen Lemma abhandeln. --ImmanuelAlpha 18:01, 15. Mär. 2011 (CET)Beantworten

DU MACHST DAS PRIMA! bin gerade eher mit anti-akw sachen beschäftigt: Fessenheim sofort abschalten!. viele grüße!--Hungchaka 17:19, 19. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Bin hier völlig neu. Also gerne kritisieren. Meine Anmerkung: auch die gesplittete Abwassergebühr ist noch eine "einzige" Gebühr. Sie kann nur einheitlich erhoben werden; dass enige Kommunen dazu tatsächlich zwei Bescheide verschicken, ist ein Fehler. Es handelt sich vielmehr um gesplittete Maßstäbe zur Bemessung einer einzigen Gebühr. Denn auch die erbrachte Leistung (Entwässerung des angeschlossenen bebauten Grundstücks) ist nur einheitlich zu sehen.

Exkurs -> Allenfalls in Kommunen, die ein volständig getrenntes Anschlusssystem haben (Ein Grundstücksanschluss für Niederschlagswasser, ein weiterer für Schmutzwasser) kann dies anders sein. Das ist aber Theorie, erst in Jahrzehnten könnte das in den Innenstädten oder Kernbereichen nachgebaut werden.

Kann man also mit der Einkommensteuer vergleichen. Auch dort gibt es nur eine Einkommensteuer, die aber als Bemessungsgrundlage verschiedene Einkunftsarten haben kann. (nicht signierter Beitrag von 213.23.84.222 (Diskussion) 11:01, 9. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Ist die Wartungskategorie "deutschlandlastig" überhaupt notwendig? Meiner Meinung nach sollte sie entfernt werden. Hier steht, dass es bei "Phänomenen, die nur in Deutschland existieren", der Baustein nicht gebraucht wird. Und da dieses Lemma die rechtliche Situation in Deutschland beschreibt, ist die Anmerkung "deutschlandlastig" völlig redundant. Oder liege ich falsch? --ImmanuelAlpha 18:09, 15. Mär. 2011 (CET)Beantworten

ich entferne jetzt den D-BS: in anderen ländern gibt es keine gespaltene Abwassergebühr, sondern höchstens u.U. andere wasser-/abwassergebührenerhebungssysteme, vllt auch gleiche, die heissen dann aber anders..., gruß, --Hungchaka 18:18, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Einseitigkeit des Artikel[Quelltext bearbeiten]

Einseitigkeit' Der Artikel definiert die gesplittete Abwassergebühr als einseitig positiv, obwohl sie auch negative Seiten hat. So ist z. B. ohne Zweifel die als positiv zu bezeichnende Entsiegelung von Flächen gleichzeitig innerhalb eines eng bebauten Geländes aber eine Gefahr für alte oder wassermäßig ungesicherte Keller, da dann das versickernde Wasser wieder (wie vor der Versiegelung) in solche Keller läuft. Als positiv kann man auch betrachten (wie im Artikel gemacht) dass der "Verursacher" des einleitenden Regenwassers zahlen muss, gleichzeitig aber wird dadurch die Abwassergebühr vom Verbrauch von Wasser teilweise abgekoppelt und quasi höherer Gewalt überlassen. Ich wünsche mir einen ausgewogenen Artikel zur gesplitteten Abwassergebühr. tac1966 (nicht signierter Beitrag von 87.165.21.61 (Diskussion) 20:22, 14. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Diskussionseiten dienen nicht dazu Fragen zu beantworten, oder Meinungen darzulegen, sondern nur dazu Artikelverbesserungen zu diskutieren. Obige Frage ist eventuell etwas für die Wikipedia:Auskunft. Bitte dort stellen.
Deine Kritik kann ich nicht nachvollziehen. Inwiefern soll die Abwassergebühr von höherer Gewalt abhängig sein? Was du zapfst geht, i.a. in die Abwasserkanalisation. Wenn du dagegen mit Frischwasser deinen Garten sprengst, also versickerst, ist das dein Pech, musst'e halt einen Brunnen bauen. Wenn du Probleme mit deinem Keller hast, was dann sicher jedoch nur wenig mit der Versickerung zu tun hat, musst'e deinen Keller isolieren. Die gesplittete Abwassergebühr soll unter anderem dazu motivieren mit der Ressource Wasser nachhaltig umzugehen und Umweltschutz nicht den besonders Motivierten zu überlassen. Ich wundere mich immer wieder über Leute die sich ein dickes, teueres und spritfressendens Auto leisten, mir bei 140 auf der Autobahn noch in den Kofferraum kriechen, sich aber gleichzeitig über die Spritpreise sich beschweren. Würd das jemand tun der ein rostigen Polo fährt, würd' ich es noch grad' verstehen. ( der fährt aber keine 140 ;-) ) ThomasStahlfresser 12:49, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten


Rechtmäßigkeit des Luftbildkatasters fraglich[Quelltext bearbeiten]

Die im Artikel "Gesplittete Abwassergebühr" scheint rechtlich nicht ganz einwandfrei zu sein. Wenn Betroffene gegen Aufnahmen in Google Street View Einspruch einlegen können, sollte man auch gegen die Aufnahmen aus der Luft Einspruch einlegen können. Welche rechtliche Grundlage hat das Luftbildkataster überhaupt ? tac1966 (nicht signierter Beitrag von 87.165.21.61 (Diskussion) 20:22, 14. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Der Artikel ist rechtlich einwandfrei – keine Sorge. Ich denke, die kommerziellen Google-Aufnahmen unterscheiden sich fundamental von jenen, die der Staat macht, um die Höhe einer Gebühr zu berechnen. Außerdem wüsste ich nicht, wo die angesprochenen Aufnahmen öffentlich einsehbar sind. Du? Besten Gruß, --ImmanuelAlpha 19:47, 21. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Btw: Wikipedia ist keine Plattform für Rechtsauskünfte ;) --ImmanuelAlpha 19:48, 21. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Es geht auch ohne Luftbildkataster, nur mit Eigentümererklärung ("Selbstauskunft"). Siehe die entsprechende Egänzung im Beitrag.--Wokrei64372 (Diskussion) 16:50, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Falsche Bezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Abwassergebühr" umfasst sowohl die Gebühr für Niederschlagswasser als auch die Gebühr für Schmutzwasser. Es ist daher falsch, wenn festgestellt wird, dass die gesplittete Abwassergebühr "die Niederschlagswasser- und die Abwassergebühr" umfasst. Richtig ist, dass die gesplittete Abwassergebühr aus der Gebühr für Niederschlagswasser und für Schmutzwasser besteht. Der Beitrag wurde entsprechend berichtigt. --Josef beer (Diskussion) 12:03, 11. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Niederschlagswasser spült Abwasserkanäle frei[Quelltext bearbeiten]

Das Einleiten von Niederschlagswasser in die Kanalisation hat auch einen reinigenden Effekt. Richtigerweise muss bei gesplitteter Abwassergebühr dies dem Gebührenschuldner zu seinem Gunsten angerechnet werden. Dies können z. B. die anteiligen Kosten für einen jährliche Kanalreinigung sein, die deswegen nicht notwendig ist. Die Klärkosten für das Niederschlagswasser gehen ohnehin gegen Null. Mit dem Anschluss an die Kläranlage wurden zudem oft die alten Rohre, die bisher das Niederschlagswasser in das nächste Gewässer leiteten, verschlossen. Auch bei nicht versiegelten Flächen verlässt der Großteil des Niederschlags - je nach Lage des Grundstücks - das Grundstück und läuft z. B. in den nächsten Bach oder über die Straße in die Kanalisation. (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.47 (Diskussion) 14:59, 2. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 16:23, 19. Jan. 2016 (CET)Beantworten