Diskussion:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 4 Tagen von Leif Czerny in Abschnitt Vorschlag von Max Brauer für den Namen
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Wirtschaftsordnung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlt ein Abschnitt zur im Grundgesetzt nicht festgelegten Wirtschaftsordnung. Dazu gibt es das vielzitierte Investitionshilfe-Urteil von 1954 (BVerfGE 4, 7 ff.). Daraus:

Das Grundgesetz garantiert weder die wirtschaftspolitische Neutralität der Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit marktkonformen Mitteln zu steuernde "soziale Marktwirtschaft". Die "wirtschaftspolitische Neutralität" des Grundgesetzes besteht lediglich darin, daß sich der Verfassungsgeber nicht ausdrücklich für ein bestimmtes Wirtschaftssystem entschieden hat. Dies ermöglicht dem Gesetzgeber die ihm jeweils sachgemäß erscheinende Wirtschaftspolitik zu verfolgen, sofern er dabei das Grundgesetz beachtet. Die gegenwärtige Wirtschafts- und Sozialordnung ist zwar eine nach dem Grundgesetz mögliche Ordnung, keineswegs aber die allein mögliche. Sie beruht auf einer vom Willen des Gesetzgebers getragenen wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidung, die durch eine andere Entscheidung ersetzt oder durchbrochen werden kann. Daher ist es verfassungsrechtlich ohne Bedeutung, ob das Investitionshilfegesetz im Einklang mit der bisherigen Wirtschafts- und Sozialordnung steht und ob das zur Wirtschaftslenkung verwandte Mittel "marktkonform" ist.[1]

- --Neudabei (Diskussion) 14:22, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Großschreibung[Quelltext bearbeiten]

Hat jemand eine Erklärung dafür, warum "Deutsches Volk" 3x groß geschrieben wird, obwohl das der deutschen Rechtschreibung widerspricht? Es ist immerhin kein Eigenname, sondern ein Adjektiv. sneecs (Diskussion) 10:21, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Weil es der Eigenname des Souveräns ist und dies keinesfalls der Rechtschreibung widerspricht. --Benatrevqre …?! 11:03, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Naja. Das mag dann Ansichtssache sein. Ich würde es nicht als Eigenname betrachten. Aber dann frage ich mich, warum es in Art. 146 klein geschrieben wird. sneecs (Diskussion) 11:13, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Der Duden empfiehlt Kleinschreibung: [2]. --Φ (Diskussion) 11:15, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Was der Duden hier meint, ist egal, weil nicht relevant, der Verfassungsgeber hat sich bestimmt schon was dabei gedacht, insofern wäre es keine Ansichtssache. Das Deutsche Volk ist ja nicht bloß die deutsche Bevölkerung, sondern das Staats- und Wahlvolk zugleich. In Art. 146 GG wird es kleingeschrieben, weil zuvor noch das Attribut „gesamtes“ steht, die ganze Wortgruppe in dem Satz deskriptiv ist. In der feierlichen Präambel hingegen spricht der Souverän über sich selbst. Ein Rechtschreibfehler ist es in jedem Falle aber nicht, selbst nicht nach dem Duden. --Benatrevqre …?! 11:24, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Richtig. Als Zitat ist es ok, außerhalb wohl weniger. Und genau so handhabt es der Artikel ja auch. Bizarr, dass das Grundgesetz selber es nicht einheitlich handhabt: In der Präambel und in Artikel 1 groß, in Art. 146 klein. Man könnte meinen, da waren die Väter und Mütter dann schon müde. --Φ (Diskussion) 11:27, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Nicht wirklich, die Großschreibung ist im Falle der Nennung des Eigennamens ansonsten auch ok, ich wies auf eine Annahme, warum die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1948/49 zurecht Deutsches Volk großgeschrieben haben. --Benatrevqre …?! 12:29, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Dass eine davorgsetztes Adjektiv etwas an der Schreibweise eines Eigennamens ändern würde, ist nicht nur komplett selbstausgedacht, sondern auch in allen anderen Fällen unzutreffen: „Der Zweite Weltkrieg“, aber „Der gesamte zweite Weltkrieg“? Niemand handhabt das so. --Φ (Diskussion) 13:05, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Du kannst auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, der 2.WK ist kein Subjekt, das Deutsche Volk als Souverän dagegen unstreitig voll und ganz mit absolut keiner Einschränkung. Deswegen kann man es grundsätzlich großschreiben. --Benatrevqre …?! 13:33, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ich sag ja nicht, dass man es nicht großschreiben kann. Das Grundgesetz tut es, wenn auch uneinheitlich, damit muss es so zitiert werden. Deine TF-Regel, dass die Großschreibung davon abhängt, ob ein Adjektiv davorsteht, taugt aber auch bei Subjekten nicht: Die Vereinigten Staaten, aber Die gesamten vereinigten Staaten? Sorry, das ist und bleibt kokolores. --Φ (Diskussion) 13:37, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Das ist ja nicht weniger so’n abstruser theoriefindender Vergleich. Ich sagte auch nirgends, dass eine Bezeichnung zwingend kleingeschrieben werden müsste, wenn ein Adjektiv davorstünde. Ich rede stattdessen von einem Eigennamen und weswegen es berechtigt ist, solche Namen dann groß zu schreiben. Im Ergebnis vermag diese müßige Diskussion ohnehin nichts zu ändern, denn wie begründet ist, ist die Großschreibung eines Eigennamens grundsätzlich erlaubt und richtig, vgl. etwa dieser GG-Kommentar (dort S. 18). --Benatrevqre …?! 21:37, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ich hab doch nicht bestritten, dass es in den Zitaten großgeschrieben wird. Ich schreibe über die uneinheitliche Schreibweise im Grundgesetz, die der Grund dafür ist, dass es auch im Artikel uneinheitlich mal groß, mal klein geschrieben wird. Dein Hinweis auf das Attribut im Art. 146 erklärt es erklärt die Uneinheitlichkeit jedenfalls nicht. --Φ (Diskussion) 21:51, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Nö, es wird ja nicht bloß in Zitaten großgeschrieben, vgl. etwa hier, allerdings gibt dir mein Verweis auf den GG-Kommentar bereits einen zielführenden Hinweis. --Benatrevqre …?! 22:28, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ich meinte den umseitigen Artikel. Da wird es in Zitaten großgeschrieben und in einer Passage, die sich auf die Präambel bezieht, sonst nicht. In Art. 146 GG wird es ja auch kleingeschrieben. Kann also nicht falsch sein. Grüße --Φ (Diskussion) 22:33, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Was für mich heißt, dass beides korrekt ist. --Benatrevqre …?! 22:35, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Sag ich doch. --Φ (Diskussion) 22:38, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Vorschlag von Max Brauer für den Namen[Quelltext bearbeiten]

Die entsprechende Fußnote ist in der Einleitung deplatziert. Ggf. könnte es im Zusammenhang mit der Etymologie erwähnt werden. Ich halte aber eine Rede von Peter Tschentscher hierfür einen etwas dünnen Beleg. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:17, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Gibt es dafür keinen besseren Beleg als das (im Moment falsch verlinkte) "Grußwort von Bundesratspräsident Dr. Peter Tschentscher ..."? --Pistazienfresser (Diskussion) 23:15, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Benutzer:Sascho Jovanoski, wenn du denselben Edit, dem begründet widersprochen wurde, erneut tätigst, ohne vorher auf der Diskussionsseite Konsens herzustellen, verstößt du gegen WP:WAR. Dafür kann man gesperrt werden. Und genau das hast du gemacht: erstens, zweitens, obwohl es hier erkennbar keinen Konsens dafür gibt. Mach deinen letzten Edit daher bitte selber rückgängig, damit wir die Sache ohne VM klären können. Danke im Voraus --Φ (Diskussion) 08:51, 6. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Oh, erlaube mir bitte, das für Dich zu googlen: staatslexikon-online.de/Lexikon/Grundgesetz_(GG) https://www.bpb.de/themen/nachkriegszeit/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/38975/von-den-londoner-empfehlungen-zum-grundgesetz/ . Sonst vielleicht mal eine Bibliothek aufsuchen.-- Leif Czerny 09:00, 6. Mai 2024 (CEST)Beantworten
@Pistazienfresser, @Phi bitte mal ein bisschen konstruktiver. ---- Leif Czerny 09:02, 6. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Der Widerspruch richtet sich darauf, dass in der Einleitung das Zitat nicht möglich ist. Deshalb ist das Zitat im begründenden Teil aufgenommen worden und laut Wikipediarichtlinie möglich. Wieso besteht darüber kein Konsens? --Sašo Jovanoski (Diskussion) 09:56, 6. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt über das Grundgesetz ausreichend wissenschaftliche Fachliteratur. Da müssen wir keine Bürgermeisterreden als Beleg heranziehen. Mit Etymologie hat die von dir eingepflegte Anekdote nichts zu tun. MfG --Φ (Diskussion) 10:03, 6. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Bitte Quellen berücksichtigen und ggf. selbst recherchieren, bevor man zu so harten Worten greift. Staatslexikon als Beleg sollte ja wohl reichen. ---- Leif Czerny 10:20, 6. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Dass Tschentscher das als Gerücht kolportiert („Es soll der damalige Hamburger Bürgermeister] Max Brauer gewesen sein …“), zeigt dass die Quelle nichts taugt, und im wörtlichen Zitat schonmal gar nicht. Natürlich geht die Bezeichnung auf Brauer zurück, aber wichtig ist doch, warum die anderen Ministerpräsidenten ihr zustimmten. Das habe ich jetzt einmal auf reputabler Quellengrundlage kontextualisiert dargestellt. Das Staatslexikon liefert diesen Kontext nicht, deshalb hab ich es rausgenommen. MfG --Φ (Diskussion) 11:18, 6. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Und warum nicht gleich so? Was soll denn immer dieses Gepolter? ---- Leif Czerny 12:34, 6. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Edit War ist immer Mist, die Qualität war deutlich unter Niveau. Siehe auch WP:Handle entschieden. MfG --Φ (Diskussion) 13:27, 6. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Man kann auch entschieden handeln, ohne grob unhöflich zu sein. Der Kollge wurde aufgefordert, das in die Etymologie zu packen, das hat er gemacht
Und eine Rede aus einer offiziellen Feierstunde, die der Bundestag selbst veröffentlicht, ist auch nicht "irgendeine" Bürgermeisterrede. Ebenso ist das Staatslexikon keine ungeeignete oder unreputable Quelle. Wenn man im Projekt regelmäßig in Dauerkonflikte verwickelt ist, könnte das ja seinen Grund auch jenseits der Sache haben.17:47, 6. Mai 2024 (CEST). ---- Leif Czerny 17:47, 6. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich werde mich bemühen, netter zu sein. --Φ (Diskussion) 18:59, 6. Mai 2024 (CEST)Beantworten
♡ Und ich hoffe, dass es Dir immer leichter fällt! Wenn wir einander mehr guten Willen entgegenbringen, fällt einem jedenfalls die Annahme leichter, dass die anderen ebenfalls mit gutem Willen dabei sind. Liebe Grüße und danke für Deine Recherche.-- Leif Czerny 08:29, 7. Mai 2024 (CEST)Beantworten