Diskussion:Hans Barlach

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von H-stt in Abschnitt Verfassungsklage
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Schreibgepflogenheit ZEIT, SPIEGEL usw.

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Nachdem jemand meine kleine Veränderung rückgängig gemacht hat, nur mal die allgemeine Frage: Wie schreiben wir denn da, generalisierend gesagt?

Suhrkamp-Autor Peter Handke schrieb in der Zeit / ZEIT über Barlach: „Aber da, da ist, ...

Mein Sprachgefühl schlägt bei der Kleinschreibung Zeit an, weil da einfach beim schnellen Lesen die Zeitung die ZEIT nicht sofort erkannt werden kann. --Delabarquera (Diskussion) 19:02, 10. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Die Richtlinie dazu: WP:NK#Abkürzungen und Eigennamen mit Abweichungen von den Regeln der Rechtschreibung. Grüße --h-stt !? 20:00, 10. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Ok, ich hab es mir durchgelesen. Vernünftig und schön und leserfreundlich find ich diese Richtlinie allerdings weiterhin nicht. P. S. "DIE ZEIT hat dazu ..." oder gar "In DER ZEIT ..." würde niemand mit Gefühl für Textformalia schreiben, sondern "Die ZEIT...", "In der ZEIT...". --Delabarquera (Diskussion) 08:50, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
  • Jedes Blatt schreibt sich selbst - auf seinen eigenen Seiten - in Versalien. Das entspricht ungefähr einem Tier, das mit seinem Urin sein Revier markiert. "Die Zeit" schreibt also auf den eigenen Seiten DIE ZEIT und "Der Spiegel". "Der Spiegel" zitiert sich als DER SPIEGEL oder aber aus "Zeit", "Stern" und "Welt". Dieses alberne Macho-Gehabe sollte man nicht kopieren. Es gelten die Regeln der deutschen Sprache. Also schön mit Gänsefüßchen. (nicht signierter Beitrag von 92.76.70.48 (Diskussion) 17:13, 15. Jul 2015 (CEST))

Eines der letzten Interviews mit ihm (Zeit oder FAZ) beschreibt ausfühlich sein Haus in Pöseldorf. Das ist Rotherbaum bzw. Bezirk Eimsbüttel. (nicht signierter Beitrag von 92.76.70.48 (Diskussion) 21:27, 15. Jul 2015 (CEST))

Details zum Prozess?

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@H.Leo: Mir ist deine Darstellung hier zu detailliert. Die Prozesse sind im Artikel zum Verlag dargestellt, das muss nicht hier auch und in noch weiteren Details stehen. Deine Vermutung, dass es einen Vergleich gegeben hätte, ist falsch. Die Erben von Barlach hatten kein Interesse an dem Prozess und haben ihn einschlafen lassen. Grüße --h-stt !? 18:06, 5. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Verfassungsklage

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@h-stt: Ein Prozess kann nicht einschlafen, das Gericht muss über einen Antrag entscheiden, wenn er nicht zurückgenommen wird. H.Leo (Diskussion) 22:26, 8. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Die Angaben im Artikel waren eh falsch. Das BVerfG hat am 18. Dezember 2018 nicht nur den Antrag auf einstweiligen Verfügung abgelehnt sondern zugleich auch die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.[1] Bei Tod Barlachs liefen keine Verfahren mehr. Grüße --h-stt !? 15:25, 9. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Details

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@h-tts: Man kann das natürlich kürzen, aber vorher stimmte der Beitrag nicht. H.Leo (Diskussion) 22:27, 8. Dez. 2019 (CET)Beantworten