Diskussion:Hans Kelsen

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"Kohn"[Quelltext bearbeiten]

Zunehmend in den letzten Jahren wird ja, insb. von rechten Kreisen, verlautbart, Kelsen hiesse eigentlich/urspruenglich Kohn. mMn koennte ma diese Behauptung (und was dran oder eben nicht dran ist bzw. auch wie irrelevant das ist) auch hier kurz erwaehnen und klaeren. Dank & Gruss --Gerlindewurst73 (Diskussion) 20:50, 29. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Ich halte es nicht für sinnvoll, böswilligen antisemitischen Verleumdungen einen zusätzlichen Resonanzraum und größere öffentliche Aufmerksamkeit zu geben, indem wir sie in Wikipedia-Artikeln erwähnen, auch nicht in Form einer „Widerlegung“. --Jossi (Diskussion) 00:29, 30. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Ich sehe hierbei (oder worauf bezieht sich das überhaupt?) keine "böswilligen antisemitischen Verleumdungen". Ich hab das "fiktiven Interview" (eine spätere Wiederholung, nur ein kurzer Auszug) nun erstmalig gehört und auch den angeblich (?) anderen Namen von Kelsen. Mir ist weder klar ob Kelsen ursprünglich einen anderen Name hatte oder nicht, ob Borodajkewycz das auch gesagt hat (haben soll), oder ob es nur aus dem fiktiven Interviews stammt. Auch mit den Infos von https://de.wikipedia.org/wiki/Taras_Borodajkewycz#Borodajkewycz-Aff%C3%A4re werde ich nicht schlau daraus. Es geht hier lediglich um eine Frage bzw. einen Hinweis, dass dieses Faktum geklärt werden sollte bzw. darauf hingewiesen werden sollte, und dem stimme ich voll zu! Ich weiß nicht, ob irgendwelche politischen Kräfte etwas zu verbergen haben, oder auch nicht. Wenn es eine Verleumdung ist, kann man ja einfach darauf hinweisen; das wäre das beste Mittel gegen "Verleumdung"! Wenn er anders hieß, dann ist das nur ein Faktum und kann auch erwähnt werden, daran ist nichts Anrüchiges. Ich kenne mich nun jedenfalls nicht aus. (nicht signierter Beitrag von 217.149.172.79 (Diskussion) 04:49, 9. Apr. 2020 (CEST))Beantworten
Weshalb rechte oder sonst welche Kreise nun ein Interesse daran haben sollten, Kelsen - dessen jüdische Herkunft und daran anknüpfende Verfolgung sehr bekannt war und ist - auch noch den "klassischen" jüdischen Namen Kohn anzudichten, kann ich nicht nachvollziehen. Von dieser Behauptung habe ich überdies noch nie gehört. Sofern reputable Quellen nicht über Kelsens Namen diskutieren, muss das hier nicht erwähnt werden. Dass "Kohn" nicht als Name aufgeführt wird, ist bereits eine Stellungnahme der Wikipedia zur Tatsachenfrage, ob er diesen Namen trug. Wenn das Lexikon durch jede abstruse Behauptung in Zugzwang geriete, selbige aktiv zu verneinen, sähen viele Artikel hier ganz anders aus. Insofern sollte der Artikel dahingehend nicht verändert werden. Wenn man den Artikel biographisch stark ausbauen würde, könnte man noch auf verschiedene Diffamierungen und Diskriminierungen eingehen, die Kelsen zu erleiden hatte, wie (anscheinend) die Benennung als "Kohn". Beim derzeitigen Artikelstand können wir auf diese Information, die den aktuell Diffamierenden zudem nur noch mehr Publicity verschafft, verzichten. --Rubinsky (Diskussion) 12:51, 9. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Graphic Novel[Quelltext bearbeiten]

Sollte vielleicht die Graphic Novel Gezeichnet, Hans Kelsen, verfasst und illustriert von Pia Plenkensteiner, 2020 herausgegeben vom Verlag Manz und dem Jüdischen Museum Wien im Artikel erwähnt werden? --Koschi73 (Diskussion) 19:02, 7. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Recht & gültiges Zivilisationsmodell: Kelsen, Abgrenzung zu Radbruch?[Quelltext bearbeiten]

Rechtstheorie muss beschreiben, inwieweit Recht schlicht angewandte politische Entscheidungsmacht sei, (etwa: auf der Mehrheitsentscheidung in einem Parlament fußt, ebenso aber auch: auf der Entscheidung eines Diktators und der ihn tragenden Mafia). Oder, inwieweit Recht durch Vorgaben begrenzt sei, die dieser oder jener politischen Entscheidung entzogen sei, - welche Grenzen das seien, warum, und wie die Verfahren für die Feststellung dieser Grenze sein sollen. Kurz: Ob und welche "Zivilisations-Grenze" einzuhalten ist, und wie man dieses "Einhalten der Grenze" macht. Im Einzelnen kann man das bei Gustav Radbruch nachlesen, der dafür vor achtzig Jahren den Begriff der "Kulturverfassungsrechts" einführt. (Etwa in seinem Werk: "Einführung in die Rechtswissenschaft".) Wobei das von Radbruch Gemeinte heute besser "Zivilisationsverfassungsrecht" hieße. Weil "Kultur" in der heutigen "Vielfalt-Welt" als beliebig oder jedenfalls als verhandelbar gilt. Während Radbruch gerade das Nicht-Verhandelbare meint. Der nicht verhandelbare Teil von Kultur heißt seit Norbert Elias Zivilisation. Entsprechend ist für den heutigen Sprachgebrauch Zivilisationsverfassungsrecht gemeint. Wie kann man die Position Kelsens zur Position Radbruchs abgrenzen? Dazu fehlt im Artikel leider jede Aussage. Kann das jemand abiturientenverständlich zusammenfassen und darstellen ? --2003:E3:C700:8E00:140D:C2EB:2DE7:3EFA 09:12, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Bei allem Verständnis für die Frage, aber diese Abgrenzung könnte den Umfang einer Habilitationsschrift annehmen. In diese Richtung sollte sich der Artikel nicht weiterentwickeln. Ich denke, WP ist nicht der Ort, um die Position Kelsens zur Position Radbruchs abzugrenzen oder sonst noch tiefer in rechtstheoretische Details zu gehen. Der Bereich ist schon im Artikel von Radbruch nicht leicht zu lesen (Abschnitt Werk, letzter Absatz - noch dazu ohne jede Quellenangabe, es wäre doch schön zu wissen, worauf sich das "umstritten" dort bezieht). WP soll allgemein verständlich ("oma-tauglich") sein und nicht erst abituriententauglich. Auch oder gerade dann, wenn es um solche Themen geht. --Josef Moser (Diskussion) 15:35, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Das ist doch eine schlichte empirische Frage: Wie grenzt Herr Kelsen das Verhandelbare vom Nicht-Verhandelbaren ab? So wie zuvor zu Herrn Radbruch beschrieben? Oder ganz anders? Wie? --2003:E3:C700:6A00:B042:AD99:7009:BEE4 09:19, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Nach Lektüre oben genannten Anliegens im Vorbeigehen, will ich nur kurz anmerken: ich kann die Abgrenzungsfrage durchaus verstehen, hatte sie mir selbst längst gestellt. Sie verdient meines Erachtens – sauber und prägnant dargestellt – ihren Platz im Artikel. Denn wo verläuft die Grenze eines streng formalen Rechtspositivismus (bei rechtssystematischem Versagen eines Staates) zum sich ggf. aufdrängenden Verzweiflungsakt des Rückgriffs auf das Naturrecht? Sollte unter Umgehung kultur- oder auch zivilisationsverfassungsrechtlicher Erwägungen, dazu Stille herrschen? Es möge nur niemand auf die Idee verfallen, das mit ChatGPT lösen zu wollen. VG --Stephan Klage (Diskussion) 10:00, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten