Diskussion:Hans Kelsen/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2A02:908:F82:DCE0:8D10:67B4:CD3:552E in Abschnitt Im Artikel unbeantwortete Fragen
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Ausgelagerter Absatz:Der Neukantianismus und Rechtstheorie

Kennzeichnend für die philosophische Strömung des Neukantianismus ist, dass sie zwischen den an den Naturwissenschaften orientierten Wissenschaftsbegriff sowie den erkenntnistheoretischen Grundlagen, wie sie bei Immanuel Kant in der „Kritik der Reinen Vernunft“ festgelegt wurden, vermittelt. Ideengeschichtlich geht die neukantianische Philosophie und Wissenschaftstheorie der 60-er Jahre des 19. Jahrhunderts mit der Ablehnung Georg F. W. Hegels einher, der als Philosoph der preußischen Restauration abgestempelt wurde.

Beeinflusst wurde Kelsen sowohl von den Vertretern der „Marburger Schule“ wie Hermann Cohen, Paul Natorp und Ernst Cassirer, die eine logisierend-systematische Philosophierichtung vertraten, als auch der „Südwestdeutschen Schule“ des Neukantianismus, der Wilhelm Windelband, Heinrich Rickert und Emil Lask angehörten und deren Schwerpunkt auf einer Kulturphilosophie lag, die von der Geltungsphilosophie getragen wurde.

Der Hauptgrund dafür, dass ich den Absatz ausgelagert habe, liegt darin begründet, dass ich ihn für sachlich falsch halte, ihn jedoch nicht sofort zu berichtigen in der Lage bin. M.E. war Kelsen nur von der "Marburger Schule" beeinflusst, nicht jedoch von der Südwestdeutschen Schule. Hierzu müsste ich mich jedoch zunächst rückversichern, ich meine, diese Information einem Aufsatz Stanley L. Paulsons entnommen zu haben, der als die "Nr. 1" unter den Kelsen-Experten gilt. Des weiteren finde ich die Bezugnahme auf die allgemeinen Grundlagen des Neukantianismus etwas schwammig und an dieser Stelle auch überflüssig und schwafelig. Ein Satz hierzu plus Link auf den Hauptartikel "Neukantianismus" hätten es auch getan. -- Kruwi 09:13, 3. Apr. 2008 (CEST)

Absatz ausgelagert. Grund: Theoriefindung

Grundnormen finden sich auch im deutschen Grundgesetz. So ist die Garantie der Menschenwürde aus Art. 1 GG ebenso eine Grundnorm wie Art. 20 GG, in dem die für die Bundesrepublik tragenden Staatsstrukturmerkmale und -prinzipien positiviert sind. Gesichert werden diese Grundnormen durch die Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 III GG, die eine Abänderung oder gar Aufhebung von Art. 1 GG und Art. 20 GG verbietet. Sieht man Art. 79 III GG somit als die höchste Grundnorm der deutschen Verfassung, die ihrerseits die Existenz der Art. 1 und 20 GG bedingt, so stellt sich die Frage, ob dann nicht Art. 79 III GG seinerseits geändert werden kann. Das ist nur dann der Fall, wenn es keine Rechtsnorm gibt, die eine Änderung des Art. 79 III GG verbietet und dadurch bedingt. In der deutschen Verfassung ist eine soche Grundnorm nicht positiviert. Es ist jedoch klar, daß das Grundgesetz und die in ihm statuierten Werte eines dauerhaften Schutzes bedürfen. Geltungsgrund des Art. 79 III GG muß damit eine noch höhere Norm sein. Diese Norm bezeichnet man als hypothetische Grundnorm. Sie ist metaphysisch. Das bedeutet, daß man ihr durch eine Umschreibung mit Worten, die wir für die Darstellung von Tatsachen des Seins verwenden, keine Begrifflichkeit zuweisen kann, ohne ihren Inhalt zu verfälschen. So macht es keinen Sinn die hypothetische Grundnorm durch moralische Verpflichtungen des Menschen zu definieren.

Diesen Absatz habe ich wegen Theoriefindung hierhin ausgelagert. Ich bezweifele, dass sich für derart spekulative Überlegungen seriöse Quellen finden lassen. -- Kruwi 10:33, 12. Apr. 2008 (CEST)
Das ist ja auch einfach nur falsch. Die Grundnorm ist ja nicht da, kann also keine positive Norm sein. Somit sind die angesprochenen Normen vielleicht die höchsten positiven Normen, aber eben nicht die Grundnormen. Außerdem gibt es ja nur eine Grundnorm und nicht mehrere. Wollt ich nur noch mal so erwähnen, da imo "spekulative Überlegung" ohne "seriöse Quellen" vielleicht etwas zu schwach formuliert ist ;-) --Hagbard Celine 01:42, 5. Sep. 2008 (CEST)

Stufenbau der Rechtsordnung

Die einzelnen Rechtssätze werden in ihrer Entstehung durch eine in der von Adolf Merkl entwickelten Normenpyramide höherstehende Rechtsnorm bedingt und jede Rechtsnorm bedingt ihrerseits wiederum das Entstehen einer im Rang niedrigeren Norm. Dadurch gelangt man allerdings in einen unendlichen Regress,

Das könnte man irgendwie schöner und ausführlicher formulieren... Vielleicht könnte man auch ein Schaubild des Stufenbaus erstellen? --Hagbard Celine 01:50, 5. Sep. 2008 (CEST)

Nürnberger Prozesse

habe gelesen, dass er von den USA aus an den Vorbereitungen zu den Nürnberger Prozessen maßgeblich beteiligt war und damit auch am neu in die Rechtssprechung eingeführten Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Weiß da jemand mehr darüber? --El bes 22:20, 16. Aug. 2010 (CEST)

Siehe: http://jicj.oxfordjournals.org/content/2/3/795.full.pdf (vor allem Seite 805!)

Kelsen Zeichnung

Ist die Zeichnung selbst urheberrechtlich nicht mehr geschützt? --Wikiain 03:33, 27. Jan. 2011 (CET)

Aussprache des Namens

Kann jemand die Aussprache des Namens einfügen? Ich weiß nicht, ob das erste e kurz oder lang gesprochen wird.

Jonathan 19:00, 21. Okt. 2011 (CEST)

Aussprache des ersten e kurz wie in Kelch, Kelomat, Geld, nicht wie im Erfrischungsgetränk Keli. --Wolfgang J. Kraus 22:25, 21. Okt. 2011 (CEST)
Danke. Kannst Du das auch irgendwie begründen? In meinem universitären Umfeld wird es nämlich lang ausgesprochen. Jonathan 18:41, 1. Nov. 2011 (CET)
Ich höre seit Jahrzehnten österreichisches Radio und habe seinen Namen noch nie anders gehört. Auch die österreichische Gelse (= Stechmücke) spricht man so. Den Felsen natürlich auch. Eine Hamburger Freundin wohnt dort im Stadtteil Schnelsen; auch mit kurzem e ... Ich bräuchte eher eine Begründung dafür, warum man das erste e in Kelsen lang sprechen sollte. --Wolfgang J. Kraus 18:53, 1. Nov. 2011 (CET)
M.W. wird Kēlsen auf dem ersten e lang gesprochen. Hab Lehrveranstaltungen besucht, die nur über ihn waren und kein Professor hat's anders ausgesprochen.--Glorfindel Goldscheitel 09:49, 2. Nov. 2011 (CET)

Varianten in der Aussprache könnten damit zusammenhängen, dass Kelsen lang im englischen Sprachraum tätig war und die dortige Aussprache rückübernommen wurde. --Wolfgang J. Kraus 12:42, 2. Nov. 2011 (CET)

Kann ich mir kaum vorstellen, das wäre dann ja [kiːls'n] --Glorfindel Goldscheitel 16:20, 2. Nov. 2011 (CET)

Grab von Hans Kelsen

Wo wurde Hans Kelsen bestattet? --Longinus Müller (Diskussion) 18:06, 11. Mär. 2012 (CET)

Die Frage hat sich erledigt! --Longinus Müller (Diskussion) 18:15, 11. Mär. 2012 (CET)

Defekte Weblinks

Jetzt unter http://www.ejil.org/issue.php?issue=48 , verlinkt von http://www.ejil.org/archives.php .
Jetzt http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/kley/ka/person/publikationen/Hans_Kelsen_und_die_Reine_Rechtslehren_JA_2001_2.pdf , verlinkt auf http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/kley/ka/person/publikationen.html .

GiftBot (Diskussion) 21:08, 12. Sep. 2012 (CEST)

Die letzte per Archiv. -- IvlaDisk. 03:36, 5. Dez. 2012 (CET)

Zweifel am Fortbestand der Monarchie

Ich möchte darum bitten, auf die wiederholte Einfügung des Abschnitts aus „Hans Kelsen im Selbstzeugnis“ zu verzichten. Dass Kelsen 1918 nicht mehr an den Fortbestand der österreichischen Monarchie glaubt, ist schon an sich keine weltbewegende Aussage; auf gar keinen Fall muss sie aber dadurch belegt werden, dass man in extenso einen trivialen Dialog zitiert, der zudem noch nicht einmal genau datiert ist. --Jossi (Diskussion) 16:04, 4. Dez.2012 (CET)

Hi, Verstehe - Kelsen hat aber diesem Dialog in seinem Selbstzeugnis viel Raum gewidmet, diesen offenbar für das Verständnis seines Lebensweg bzw. Schaffen für wichtig erachtet und darum habe ich darüber geschrieben. Genau datiert hat er es nicht. Laut Anmerkung der Bearbeiter der Selbstzeugnisses dürfte es nach dem Jänner 1918 gewesen sein. Vielleicht noch mal überlegen. (nicht signierter Beitrag von 178.190.53.174 (Diskussion) 12:34, 5. Dez. 2012 (CET))

Hans Kelsen erweist sich in diesem Dialog, wenn er sich dessen richtig erinnert, als gegenüber seinem "Auftraggeber" Kriegsminister Rudolf Stöger-Steiner von Steinstätten pointiert argumentierender Beobachter. Das halte ich für ein sehr interessantes Persönlichkeitsmerkmal, weil Juristen gern zugeschrieben wird, sie seien "strohtrocken". Ich bin daher dafür, diesen Passus wieder hineinzunehmen. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 20:25, 5. Dez. 2012 (CET)
Aus diesem einen Dialog auf die ganze Persönlichkeit Kelsens schließen zu wollen, halte ich doch für etwas gewagt. Ausschlaggebend sind hier die Erfordernisse eines enzyklopädischen Stils, d.h. kompakte Zusammenfassung des Wesentlichen. Längere Zitate gehören dazu nur, wenn sie von ganz zentraler Bedeutung für den Gegenstand des Artikels sind, und das sehe ich in diesem Fall, angesichts der gesamten Bedeutung Kelsens, nicht gegeben. --Jossi (Diskussion) 00:05, 6. Dez. 2012 (CET)

Sorry, aber Kelsen hat schließlich 1918 ff. die österr. republikanische Verfassung geschrieben - da ist doch irgendwie ein bischen interessant ob er im Frühjahr 1918 die Monarchie lebensfähig sah oder nicht. (nicht signierter Beitrag von 188.23.245.32 (Diskussion) 16:36, 9. Dez. 2012 (CET))

Erkenntnis

Was ein familienrechtliche/s VfGH-Erkenntnis sein soll bleibt für Nordlichter jedenfalls unverständlich. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 10:07, 24. Jan. 2016 (CET)

Erste Beiträge

Hallo IP, gute Arbeit. Melde Dich doch an und trage mehr bei. Gruß --GS 11:04, 13. Dez. 2005 (CET)

Fraglicher Eintrag unter "Hauptwerke"

Im Abschnitt "Hauptwerke" fand sich folgende Eintrag: "* Hauptprobleme der Staatslehre, Wien 1993"

0.) 1993 ist doch wohl ganz schlecht möglich für jemanden, der 1973 verstorben ist (ja, natürlich gibt es post-mortem-Publikationen, aber es ist zumindest unwahrscheinlich).
1.) Nirgends, außer auf Seiten, die direkt aus der Wikipedia übernehmen, fand ich auch nur diesen Titel des Werkes. Offenbar ist damit das Werk "Hauptprobleme der Staatsrechtslehre entwickelt aus der Lehre vom Rechtssatze" von Kelsen gemeint.
2.) Auf der Website des Hans-Kelsen-Institutes der Universität Wien findet sich die Angabe, oben genanntes Werk seit 1911 geschrieben worden (ohne weiteren Angaben). Auf der Website http://www.hans-kelsen.de jedoch findet sich die Angabe, dieses Werk sei 1910 in Tübingen publiziert (bzw. verlegt) worden, was sowohl dem Hans-Kelsen-Institut als auch dem ursprünlgichen Wikipedia-Eintrag in Zeit und Ort widerspricht.
3.) Ich habe deshalb das fragliche Werk vorerst aus dem Artikel gestrichen und schlage vor, es unter dem folgenden Eintrag aufzunehmen:
"* Hauptprobleme der Staatsrechtslehre entwickelt aus der Lehre vom Rechtssatze (1911)" --> also so wie es das Hans-Kelsen-Institut angibt (die erscheinen mir in diesem Fall die bessere Quelle - ich kann aber gerne an der Universität nachfragen (ich bin Jus/Jura-Student in Wien)). (nicht signierter Beitrag von Florian Prischl (Diskussion | Beiträge) 00:41, 14. Dez. 2005 (CET))

Im Artikel unbeantwortete Fragen

Ich versteh schon, warum Kelsen einflussreich war: er begründete die hohe Machtstellung der Richter- und vor allem Verfassungsrichter-Elite (und unsere Eliten stützen sich ja vielfach wechselseitig, so dass die Richter automatisch Sympathie für die öffentlich-rectlichen Medien haben und umgekehrt). Was ich nicht verstehe, ist allerdings: War er der Meinung, Verfassungsrichter könnten keine Fehler machen? Quis custodiet custodes in seinem System? Und dann: wie kann man substantiell andere Leute in Richtung Demokratie beeinflussen (wollen?), wenn man "reine Rechtslehre" betreibt und alle ethischen usw. Überlegungen zurückweist? Seltsam, müsste im Artikel vielleicht erklärt werden (innerer Bruch in seinem System?)

Mein subjektiver Eindruck war immer, dass Kelsen ein ziemlich unselbständiger Interessenvertreter für die SPÖ-Regierungen bzw. SPÖ-Regierungsbeteiligungen war (also sein Verhältnis zur SPÖ war so wie das von Schmitt zur NSDAP, nur viel unselbständiger). Der "Rechtspositivismus" stellte das Recht der jeweils herrschenden Macht zur Verfügung, weil so in der damaligen Situation juristische Kritik an den damals realen Machthabern (nämlich der SPÖ) ausgeschaltet wurde. Und dass Kelsen dann seine Loyalität eben auf die Roosevelt-Regierung übertrug. Also sowohl sein Verhältnis zu den österreichischen als auch zu dem amerikanischen Parteien würde ich gern genauer kennen.

Die Sache mit der "hypothetischen Grundnorm (wird diese Grundnorm irgendwo konkret ausformuliert?) verstehe ich wohl richtig so, dass Kelsen wie Schmitt und Max Weber ein Vertreter des deutschen "Dezisionismus" war (die argumentative Auseinandersetzung treibt sich in immer abstraktere und generelle Prinzipien hoch, am Schluss kommt man auf einen Punkt, wo es noch abstrakter nicht geht und dann wird durch eine bloße Dezision entschieden). Auch wenn natürlich eine Dezision zugunsten der Demokratie möglich ist, der Akt der Dezision ist ja ein Gewaltakt - war Kelsen der Meinung, Demokratie könne und müsse im Ernstfall durch Gewaltherrschaft geschützt werden? Und wie hat man sich das vorzustellen? Rheinvolk (Diskussion) 17:37, 2. Jun. 2018 (CEST)

Mir scheinen Ihre Fragen zu weit ab von der Lehre Kelsens und z.B. seiner tatsächlichen Rezeption im Karlsruher Verfassungsgerichtspositivismus (die viel zu autopoietisch ist, als dass sie einen Kelsen oder freundliche Worte von den drei Hanseln beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk bräuchte, die die Rechtsprechung des BVerfG hinreichend verstehen), als dass man Ihnen seriöse Hilfe anbieten könnte, abgesehen vom Rat, sich die inzwischen teils wieder gut verfügbaren Werke Kelsens zum Selbststudium anzuschaffen. Reine Rechtslehre und Demokratie stehen, um eine Ihrer merkwürdigen Insinuationen herauszugreifen, in der Kelsen'schen Gesamtlehre mitnichten in einem inneren Bruch, weil erstere der Erklärung dient, was an einem Rechtssatz rechtlicher, was soziologischer Natur ist. Was daran dazu führen soll "andere Leute [substantiell - was soll das überhaupt heißen?] in Richtung Demokratie" beeinflussen zu wollen, bleibt unerfindlich. Vielleicht sind Sie da einfach mit dem Abstraktionsniveau überfordert: Warum sollte eine Norm nicht hinsichtlich ihrer reinrechtlichen und ihrer sozialen Aspekte geschieden werden können, während man als zoon politicon pragmatisch zugunsten der Demokratie plädiert. Im Übrigen: Sie behaupten einerseits, dass Sie zum politischen Wirken Kelsens eine so klare Sicht haben, dass Sie sich die Unverschämtheit der höherwertigen Beziehung Schmitts zur NSDAP im Vergleich zu jener Kelsens zur SPÖ erlauben, andererseits stellen Sie die für jeden auch nur oberflächlichen Kelsen-Kenner absurde Frage, ob die Grundnorm "irgendwo konkret ausformuliert" sei. Mit Verlaub, Sie fragen damit derart weitab vom Schuss herum, dass Sie schwerlich erwarten können, dass jemand Ihre So-falsch-dass-noch-nicht-einmal-das-Gegenteil-richtig-ist-Erwägungen geraderücken kann. --2A02:908:F82:DCE0:8D10:67B4:CD3:552E 20:43, 9. Aug. 2018 (CEST)