Diskussion:Hartenrod

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von H2OMy in Abschnitt Begriff Obergericht im ehemaligen Amt Blankenstein
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Die Jahreszahl 1364 auf der Homepage der Gemeinde Bad Endbach gilt seit einiger Zeit als überholt; Hartenrod wurde 1311 erstmals urkundlich erwähnt.--H2OMy 17:58, 17. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Übergang an Hessen-Darmstadt[Quelltext bearbeiten]

Hallo H2OMy, deine Änderung im Abschnitt "Territorialgeschichte und Verwaltung" kann so nicht ganz richtig sein. Die Landgrafschaft Hessen-Marburg hatte nur bis 1604 bestand. Mit dem Ende des Hessenkriegs ging das Gebiet endgültig an Hessen-Darmstadt. Für die Zwischenzeit versuche ich eine geeignete Formulierung zu finden. Gruß --wivoelke (Diskussion) 12:23, 14. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo Wivoelke, ist korrekt. Gruß --H2OMy (Diskussion) 13:46, 14. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Begriff Obergericht im ehemaligen Amt Blankenstein[Quelltext bearbeiten]

Mit dem Namen Obergericht wurde der Verwaltungsbezirk des Amtes Blankenstein mit dem Vorort Hartenrod bezeichnet, der mit dem Kirchspiel Hartenrod deckungsgleich war, im Gegensatz zum Untergericht mit dem Vorort/Gerichtsort Gladenbach. Das Obergericht lag von Gladenbach aus gesehen weiter oben (talaufwärts), war nur eine geografische Bezeichnung, kein übergeordnetes Gericht. Beispiele gibt es auch anderenorts. Das Gericht/Amt Blankenstein wurde in zwei Verwaltungsbezirke geteilt als das Kirchspiel Hartenrod ca. Mitte des 14.Jh. vom großen Kirchspiel Gladenbach abgepfarrt wurde. Deckungsgleich mit dem ehem. Obergericht ist heute die Gemeinde Bad Endbach und mit dem Untergericht die heutige Stadt Gladenbach. --H2OMy (Diskussion) 00:06, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten