Diskussion:Institut für Weltanschauungsrecht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Heinz122 in Abschnitt Kategorie:Rechtswissenschaftliches Forschungsinstitut
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Straffen

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Ich würde jedenfalls 3.1 Schriften zum Weltanschauungsrecht, 3.2 Online-Lexikon zum Weltanschauungsrecht und 3.3 Online-Kommentar zu BVerfG-Entscheidungen in den Fließtext integrieren. Das klingt derzeit sonst mehr wie ein Werbeprospekt. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 13:07, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Merci. So ist es schon besser. Beswte Grüße --Gmünder (Diskussion) 09:43, 19. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Kategorie:Rechtswissenschaftliches Forschungsinstitut

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Diese Kategorie wurde erst knapp ein Jahr nach Erstellung des Artikels, am 8. Juni 2020, in den Artikel eingefügt, und dann, nach begründetem Revert, per EW wieder eingefügt. Wie Benutzer:Tohma halte ich diese Kategorie für unpassend. Fast alle Artikel in dieser Kategorie behandeln universitäre Institute, an denen tatsächlich Forschung stattfindet. Das IfW dagegen ist nach der Kurzbeschreibung im Intro und dem Abschnitt "Gründung, Ziele und Aufgaben" eine Lobbyorganisation. Nach dem Abschnitt "Aktivitäten" soll es auch Forschung betreiben, aber das ist bislang nicht unabhängig belegt. Ich nehme die Kategorie deshalb wieder heraus und bitte darum, mit einer Wiedereinfügung zu warten, bis ein Konsens erreicht ist.--Zweioeltanks (Diskussion) 19:53, 19. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Die Begründung für die erneute Löschung der Kategorie erscheint nicht haltbar. Daher hätte man auch höflich mit der Löschung warten können, bis Konsens erzielt ist. Dass Tohma schreibt, die Kategorie "Rechtswissenschaftliches Forschungsinstitut" sei "falsch" oder irrelevant ist eine Behauptung und keine Begründung. Seine Edits sind schon mehrfach nicht neutral oder nachvollziehbar gewesen. Wenn darauf hingewiesen wird, dass die betreffende Organisation selber sagt, dass sie rechtswissenschaftliche Forschung betreibt (https://weltanschauungsrecht.de/leitbild), eine rechtswissenschaftliche Schriftenreihe in einem Wissenschaftsverlag herausgibt und ihre Forschungsergebnisse rezipiert werden, sollte dies nicht einfach ignoriert werden.

Ferner hat [Benutzer: Zweioeltanks] zur Unterstützung von Nutzer Tohma und zur Begründung seiner neuen Löschung behauptet, dass in der Kategorie "Rechtswissenschaftliches Forschungsinstitut" fast alle Einträge "universitäre Institute" behandeln würden. Auf Anhieb habe ich von den aktuell 43 Einträgen in der Kategorie "Rechtswissenschaftliches Forschungsinstitut" mehr als 10 Einträge gefunden (und dann aufgehört weitere Einträge durchzusehen), die definitiv NICHT "universitäre Institute" behandeln. Zudem habe ich keine Belege für die Existenz dieses Kritieriums gefunden, sodass der Nutzer es nur deswegen eingeführt zu haben scheint, um seine Löschung zu begründen. Also wurde hier für die erneute Löschung eine von Fakten widerlegte Behauptung und ein unhaltbares Kriterium eingeführt. Ich schlage daher vor, die Kategorie "Rechtswissenschaftliches Forschungsinstitut" wiederherzustellen.--Szesny (Diskussion) 08:11, 30. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Ohne die erforderlichen Belege in der Fachliteratur ist eine Diskussion überflüssig. Man sollte versuchen, Lemmata zu vermeiden, bei denen man einen massiven IK hat. Führt dann zu solchen POV-Verunstaltungen wie hier.--Tohma (Diskussion) 08:37, 30. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Das Institut ist jung. Der Beirat sehr hochkarätig besetzt. Sollten es seine Aktivität im Bereich wissenschaftlicher Publikationen noch ausbauen (und erste Anzeichen gehen in diese Richtung), kann man wohl nicht umhin, hierin auch ein "Rechtswissenschaftliches Forschungsinstitut" auszumachen. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 08:44, 30. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Ja, aber das ist Zukunftsmusik. Wenn du meinst, dass es genügend wissenschaftliche Meriten erworben hat, kannst du das hier ja erneut zur Diskussion stellen.--Zweioeltanks (Diskussion) 08:55, 30. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Ich wollte das auch nur mal in die Diskussion eingeworfen haben, da du im ersten Post davon sprachst, dass man warten sollte, bis Konsens erzeugt sei und ich denke, dass man einfach etwas abwarten sollte, um zu sehen, wie sich die Arbeit des Instituts entwickelt. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 08:59, 30. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Wäre es, auch im Sinne weiterer Debatten, nicht sinnvoll, diese Frage auf der Diskussionsseite der Kategorie zu thematisieren?--Stubenviech (Diskussion) 19:23, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Der gemeinsame Katalog von BGH, BVerfG, BVerwG enthält Veröffentlichungen des Instituts (http://swb.bsz-bw.de/DB=2.317/CMD?MATCFILTER=N&MATCSET=N&NOSCAN=N&ADI_BIB=&ACT=SRCHA&IKT=1016&SRT=RLV&TRM=weltanschauungsrecht&NOABS=Y) Eine relevante Verbreitung ist im KVK einsehbar. Die Einfügung der Kategorie lässt sich damit rechtfertigen. (nicht signierter Beitrag von Heinz122 (Diskussion | Beiträge) 23:40, 21. Nov. 2021 (CET))Beantworten

Appell für freie Debattenräume

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Moin, ich halte es für sinnvoll, die Diskussion über die Beteiligung des IfW am Appell für freie Debattenräume hier zu führen: Meine Meinung ist, dass wie bereits dargelegt, das IfW nur in geringem Maße am Appell beteiligt ist und der Abschnitt folgerichtig kurz zu halten ist. Für Interessenten am Thema liegt ja bereits die Verlinkung.--Stubenviech (Diskussion) 19:31, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Welche Quelle sieht denn einen Zusammenhang?--Tohma (Diskussion) 20:13, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Da nach einer Woche keine Antwort/kein Beleg kam, entfernt.--Tohma (Diskussion) 12:00, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Aktivitäten straffen?

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Durch die Darstellung diverser Anzeigen und Verfahren wird der Artikel mehr zu einem Verzeichnis. Das soll er aber (u.a. WP:WWNI) nicht werden. Vielleicht sollten wir hier etwas straffen. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 06:31, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Das ist eine Diskussion wert. Man könnte die Kapitel 3.1 - 3.5 zusammenfassen. Z.B. die Einzeiler in der "Sammlung von Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen" und "Sammlung von IFG-Anfragen" hier entfernen und kurz darauf verweisen, dass es das bei dem Institut gibt. Die Kapitel 3.6-3.11 mit externen Belegen und Rezeption als solche beibehalten. --Heinz122 (Diskussion) 23:04, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Bei 3.1-3.3 reicht es mE die Überschriften herauszunehmen und den Text etwas kanpper einzuglätten. 3.4 und 3.5. würde ich zu einem Satz machen, mit Verweis, da folge ich dir. 3.6-3.11. würde ich dann unter eine neue Überschrift fassen (Vorschläge dafür?). Wenn dort aber noch weitere Verfahren hinzukommen, müsste man dann mal über eine Auswahl nachdenken. Derzeit kann man aber noch alle darstellen. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 08:18, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Habe eine Straffung in diesem Sinne durchgeführt. Vielleicht etwas zu "straff". Habe nichts gegen Wiedereinfügungen, wo sinnvoll. --Heinz122 (Diskussion) 10:44, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Merci für die Arbeit. So wird das ganze doch übersichtlicher und angemessener. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 10:52, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Die Aufzählung der Projekte liest sich langsam eher wie ein Verzeichnis, was eigentlich hier nicht gewollt ist. Vielleicht sollten wir mal wieder die Auswahl überdenken. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 17:24, 19. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Anstelle der anwachsenden Aufzählung der Projekte ein zusammenfassendes Kapitel zu "Wirken" einfügen und den Umfang begrenzen vergleichbar zu den Instituten https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenrechtliches_Institut_der_Evangelischen_Kirche_in_Deutschland oder https://de.wikipedia.org/wiki/Institut_f%C3%BCr_Staatskirchenrecht_der_Di%C3%B6zesen_Deutschlands ? --Heinz122 (Diskussion) 21:32, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten