Diskussion:Investor-state dispute settlement

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Kritik von Verbraucher- und Bürgerorganisationen in Europa, Ablehnung seitens Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Bereits im Kanada-EU-Handelsabkommen Comprehensive Economic and Trade Agreement kommt es 2014 seitens verschiedener Bürger- und Verbraucherorganisationen sowie in Deutschland seitens der Linkspartei und der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu scharfer Kritik an außergerichtlichen Schiedsgerichtsbarkeiten.

188.96.229.124 14:54, 25. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Mehr Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Spannender als die Karibu-Jagdlodge wären * Vattenfall vs. BRD re: Energiewende

  • Philip Morris vs. Australien re: Plain Packaging

* Philipp Morris vs. Uruguay re: Tabakregulierung

  • Lone Pine vs. Kanada re: Fracking

Vielleicht hat ja wer Lust :) --Ildottoreverde (Diskussion) 11:56, 4. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Systematik und Institutionen[Quelltext bearbeiten]

Ich halte es für einem Lexikon angemessen, insitutionelle Details zu den Verfahren unter verschiedenen Abkommen wiederzugeben; beispielsweise wie in einzelnen Abkommen die Auswahl der Schiedsrichter geregelt ist, wie die Verfahrensregeln und materielle Rechtsgrundlagen. Vielleicht gibt es einen Experten für internationales Recht, der solche Details beitragen kann und mag.

Das wäre vielleicht aussagekräftiger als eine Liste von Fällen ohne Entscheidungen und genaue Hintergründe zu Einzelfällen. (nicht signierter Beitrag von 131.188.243.42 (Diskussion) 13:22, 20. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Da kann ich nicht zustimmen. Die Verfahrensregeln wären besser in den jeweiligen Unterartikeln (wie dem zur ICSID) beschrieben und geben zu den entscheidenden Fragen, um die sich die Verfahren im Allgemeinen drehen (was ist ein Investment? Was ist Enteignung?) vergleichsweise wenig her. Die Fälle schon. Sie bieten zudem echten Mehrwert gegenüber der Presseberichterstattung, die leider dazu neigt, das Ergebnis von Verfahren nicht zu erwähnen. Die materiellen Rechtsgrundlagen sind im Artikel Investitionsschutzabkommen gut untergebracht. --Ildottoreverde (Diskussion) 00:02, 17. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ich hab entsprechende Details zum Verfahren im Artikel zur ICSID nachgetragen. Hinweise auf fehlende Infos arbeite ich gern ein --Ildottoreverde (Diskussion) 18:28, 30. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Der Kritik-Teil ist noch viel zu kurz (vieles sollte insbesondere aus dem Artikel zur ICSID hierher verschoben werden), aber ausgerechnet die "Chilling Effects" die neu hinzu gekommen sind, waren im ursprünglichen Absatz bereits beschrieben, wenn auch ohne den Begriff selbst. Das neu eingefügte Zitat halte ich im Übrigen für wenig sinnstiftend, weil es seiner Aussage (ISDS dient der friedlichen Lösung von Konflikten, die früher militärisch ausgetragen worden wären) nach klar positiv ist und wenig über vorauseilenden Gehorsam der Politik aussagt. Ich schlage daher vor, den neuen Absatz ersatzlos zu löschen und den Begriff "chilling effect" vielleicht noch in Klammern in den früheren Absatz zu stellen. Comments? --Ildottoreverde (Diskussion) 00:06, 17. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Ersatzlos löschen würde ich nicht da noch einige zusätzliche Informationen enthalten sind, aber die Zitierung finde ich auch unnötig. Man könnte den Absatz ohne das Zitat vom Schiedsrichter auch gut in den Oberen einbauen (da teilredundant). Der Einzeilnachweis vom Deutschlandfunk könnte auch gleich dafür übernommen werden. --Casra (Diskussion) 02:23, 17. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Magst du das übernehmen? Ich find den ganzen Bericht (hatt ich gestern noch nicht gelesen) ziemlich mäßig (im Sinne von völlig unerträglich. Fragezeichen in der Überschrift sind und bleiben ein sicherer Marker für schlechten Journalismus) und fürchte, dass ich POV-Probleme kriegen könnte :) --Ildottoreverde (Diskussion) 20:33, 17. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Kein Problem ;), habe es mal hinverschoben und etwas gekürzt. --Casra (Diskussion) 21:29, 17. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Lemma auf Deutsch[Quelltext bearbeiten]

„Investor-Staats-Klage“ ist eine inhaltlich mehr als ungenaue und sprachlich höchst holprige bis geradezu falsche Eindeutschung des englischen Begriffs „Investor-state dispute settlement“. Insbesondere das Genitiv-s in „Staats“ – noch dazu vor einem Bindestrich – erscheint mir mehr als fragwürdig. Es geht ja nicht um eine „Klage des Staats“, ganz im Gegenteil – der Staat wird „verklagt“.
Gibt es Belege für die regelmäßige Verwendung dieses konkreten Begriffs in relevanten Quellen? In den bisher verlinkten habe ich das exakt so nicht gefunden …
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   07:53, 6. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Das etwas kryptische Wort "Investorenschutz" wird regelmäßig in der Presse verwendet und trifft es eigentlich auch. Ich habe Geld investiert in eine Fabrik für Kinderspielzeug aus krebserregenden Kunststoffen, der Staat verbietet die Produktion mit einem neuen Gesetz - dann kann ich (hinter verschlossenen Türen) den Staat wegen der entgangenen Gewinne verklagen. Alexpl (Diskussion) 13:42, 6. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Sollte dieser Beitrag wirklich hier her? Einen Zusammenhang mit meiner Frage kann ich nicht wirklich erkennen … Troubled @sset  Work    Talk    Mail   13:16, 19. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Sinnvollerweise Deutsch, der Ausdruck Schiedsgericht sollte im Lemma vorkommen. Der fällt meiner Meinung am häufigsten. Vorschlag: Internationales Schiedsgericht. Ggf. könnte man auch Internationales Schiedsgericht für Investionsschutz nehmen. Allerdings empfinde ich das schon als Grenzfall zum POV. Denn das ist schon die Befürworterperspektive. Die Kritiker verweisen darauf, dass diese sog. Investionen, die diskutiert werden oder werden könnten, in vielen oder einigen Fällen kaum als solche genannt werden. Daher hielte ich es für besser, wenn das Wort Investionsschutz oder Ähnliches nicht im Lemma vorkommt. --Meyenn (Diskussion) 16:13, 20. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Klingt nach POV. "Schiedsgericht" beschreibt schliesslich irgendeine Institution (und hat zufälligerweise einen positiven Beiklang) - hier geht es aber um das gesamte Prozedere. Im Zweifel einfach Englisch lassen, wegen Theoriefindung.Alexpl (Diskussion) 16:25, 20. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Vielleicht ist es TF, ich habe aber wegen des verbreiteten Sprachgebrauchs mal eine Weiterleitung eingerichtet. --Meyenn (Diskussion) 20:06, 20. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Gemeint, fast ausschließlich im Artikel beschrieben und im Sprachgebrauch des Fachpublikums völlig geläufig sind Investitionsschiedsverfahren. Wenn ihr das Lemma gern ändern wollt, wäre das der naheliegendste Kandidat. "Internationales Schiedsgericht" hingegen ist unpräzise: International sind auch die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, die zwischenstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit und der internationale Sportgerichtshof. "Internationales Schiedsgericht für Investitionsschutz" würde implizieren, es gäbe EIN solches Schiedsgericht, das ist schlicht falsch. Im Übrigen: Zu versuchen, aus NPOV-Gründen das Wort "Investition" herauszuhalten, halte ich für völlig verfehlt. Wenn wir so anfangen, können wir auch (argumentum ad Godwin) den Artikel zum Nationalsozialismus ändern, weil er impliziert, die Nazis wären Sozialisten gewesen. Die Institution heißt schlicht so, ob zurecht oder nicht. Den Begriff ÄNDERN, weil man selbst, oder Kritiker ihn für unpassend halten, wäre gerade nicht NPOV --Ildottoreverde (Diskussion) 00:21, 25. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Warum Kritik?[Quelltext bearbeiten]

Was ist an diesen Schiedsgerichten denn so schlimm? Sind die Urteile rechtlich verbindlich? Es sind doch Schiedsverfahren. Ist das nicht vergleichbar mit einem Sportsgericht? Dieses ist auch nicht rechtlich verbindlich, wie kürzlich zu erfahren. (nicht signierter Beitrag von 62.159.134.147 (Diskussion) 12:16, 19. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Die Urteile dieser Schiedsgerichte sind endgültig, rechtsverbindlich und vollstreckbar wie die Urteile staatlicher Höchstgerichte. Die Staaten verzichten auf die Behandlung offener Streitpunkte vor ordentlichen Gerichten und unterwerfen sich ausdrücklich der abschließenden Beurteilung durch diese Schiedsgerichte. Berufungen vor ordentlichen staatlichen Gerichten sind nicht möglich.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   13:27, 19. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Kumm und Postkolonialismus[Quelltext bearbeiten]

[Kopiert von meiner Disk] Kumm hat eine insbesondere für einen Rechtswissenschaftler sehr eigene Perspektive mit ziemlich klarer politischer Marschrichtung (angefangen beim mehr als schillernden Begriff "postkolonial"). Das bedeutet nicht, dass er nicht im Artikel sein sollte, aber ich hätte die Thesen aus seinem Verfassungsblog-Artikel lieber in einem eigenen Abschnitt - so wie sie momentan verteilt sind, klingen sie wie die Mainstream-Deutung von Investitionsschutz, die sie nicht sind. Hast du eine Idee für eine passende Überschrift? Kann man ihn guten Gewissens unter "Kritik" verpacken? --Ildottoreverde (Diskussion) 08:57, 4. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Hmmm ... hast du den Beitrag komplett gelesen? Ich finde ihn (auch rechtswissenschaftlich) erstaunlich überzeugend. Mir hat er eine völlig neue Perspektive geboten, weshalb ich ihn ja eingearbeitet habe. Richtig ist, dass das natürlich nicht mainstream ist. Andererseits war vor meinem Edit die Darstellung durch den POV der kapitalorientierten Wirtschaftswissenschaften geprägt, was natürlich auch nicht OK ist. Gibt es überhaupt irgendetwas an den ISDS, das man als unumstritten bezeichnen kann? Und kann man daraus einen Kern ableiten, der sich neutral beschreiben ließe? Denn dann könnte man eine knappe Beschreibung der Funktionen und der Geschichte verfassen und praktisch alles andere unter einer Überschrift "Kontroversen" abhandeln. Lass uns mal auf die Artikel-Disk gehen, denn hier sehen das ja nur wir beide. Ich kopiere diese beiden Beiträge mal rüber. Grüße --h-stt !? 11:44, 5. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Der Abschnitt Entwicklung war bis jetzt eine weitgehend wertneutrale Sammlung von Fakten. Nun haben wirs mit Begriffen wie "postkolonial" (zeitlich? kulturwissenschaftlich? moralisch?) zu tun, der Information, dass die Einführung mit dem Kalten Krieg korrelierte (und das ist relevant, weil...? Weil so ein bisschen korreliert alles in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit dem Kalten Krieg) und dem Vorwurf, ISDS wäre eine Fortsetzung des Kolonialismus mit anderen Mitteln (so würde ich den letzten Satz verstehen), was wenig mit "Entwicklung" und wohl mehr mit "Einordnung aus der Sicht der kritischen Theorie" zu tun hat. --Ildottoreverde (Diskussion) 22:05, 9. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Nein, das war nicht neutral. Das war eine deutlich interessengeleitete Darstellung aus der Perspektive der Finanzwissenschaften. Es schadet nicht, wenn da jetzt auch eine andere Sichtweise vorkommt. Grüße --h-stt !? 16:50, 10. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Schau, das sagst du jetzt zum zweiten Mal und belegst es immer noch mit rein gar nichts. Die ursprüngliche Version hat schlicht beschrieben ab wann es ISDS gab, wie viel es davon gab, wer beteiligt war. Kram den man zählen und belegen kann. Jetzt stehen da Begriffe deren Bedeutung vermutlich nicht mal Kumm selbst präzise erklären könnte und was schlimmer ist, sie stehen da als wären sie Stand der Wissenschaft ("Als Grund für die Einführung gilt...") obwohl sie einem einzigen Blog-Artikel entstammen. --Ildottoreverde (Diskussion) 23:21, 12. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe Kumms Ansichten mit kleinen sprachlichen Änderungen aber wie ich hoffe ohne inhaltliche Abweichung, in einen gesonderten Abschnitt geschoben. Der Überarbeitung des Faktenteils würde ich mich auch nicht verweigern, dafür müsste mir aber jemand darlegen, wie genau die angegebenen Daten einen bestimmten POV fördern können. --Ildottoreverde (Diskussion) 13:12, 15. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Die "zentrale Aussage" fand ich redundant, kann aber mit der aktuellen Version leben. --Ildottoreverde (Diskussion) 01:14, 16. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 17:06, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten