Diskussion:Jagdbanngebiet

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Missverständnis ?[Quelltext bearbeiten]

Also ich denke hier besteht ein wesentliches Missverständnis, da Bannwald nicht bedeutet das Tiere nicht in einem Bannwaldgebiet gejagd werden durften bzw. dürften, sondern Bann bedeutete: das die Untertanen den Wald nicht betreten durften ! (jagen durften sie eh nicht, oder nur bedingt)! (also gebannt waren) und zwar damit der Jagdherr den Wald ungestört bejagen konnte! Der ursprüngliche Gedanke hat also rein gar nichts mit dem heutigen Tierschutz zu tun - eher im Gegenteil ! die so entstanden Bannwälder ( deren es viele gibt, auch in Deutschland ) werden heute zumeist auch als Naturschutzgebiete gesehen und so dargestellt, teils auch wirklich als solche ausgewiesen, werden aber in der Regel auch bejagdt (selbstverständlich im Rahmen der jeweiligen Jagd- und Naturschutzgesetze). --Buchstapler (Diskussion) 15:16, 20. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Du hast recht, es geht zumindest nicht in erster Linie um Tierschutz! Vielleicht ist das missverständlich ausgedrückt. In erster Linie geht es um Privilegien, dann aber auch zumindest in der Schweiz um Schutz vor Überjagung bestimmter Tierarten. Vielleicht kannst du ja eine Formulierung finden, die das besser erklärt. mfg--Gabrikla (Diskussion) 15:57, 20. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
Danke für Dein Einsehen! genau.. Privilegien... doch heute kann hier jeder etwas zur realen und neutralen (!) Darstellung beitragen, die Geschichte betrachten, und schon klappt es. Im Artikel Jagd ist dieses (finde ich) bereits gut beschrieben. ( nichts gegen den Artikel als solchen.. ) Grüße--Buchstapler (Diskussion) 16:34, 20. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
Die Verwirrung beginnt erst hier in der Diskussion, nicht im Artikel. Dort war bisher kein Missverständnis. Wildbann und Jagdbanngebiet sind wohl zwei völlig verschiedne Schuhe, die nur das Teilwort "Bann" gemeinsam haben, sonst aber wohl nichts. Vermutlich auch nicht in der Geschichte, obwohl ich nun kein Jagdgeschichtskenner bin. Aber in der Schweiz gab es wenig und nur kurze Zeit grosse Herren, so dass ich ziemlich sicher bin, dass die Jagdbanngebiete gerade nicht auf feudale Herrschaftsrechte zurückgehen. Der neue Satz in der Einleitung "Der Wildbann war ursprünglich ein feudales Herrschaftsrecht." passt daher nicht und schafft hier eher Verwirrung. Man könnte ihn höchstens in ähnlicher Form gegen Ende das Artikels zur Begriffsabgrenzung bringen, mit dem Hinweis, dann beide Begriffe eben gearde unterschiedliche Bedeutung ahben und nicht verwechselt werden solten. "Bannwald" gibt es in der Schweiz übrigens nicht, der heisst hier "Schutzwald". --Alpöhi (Diskussion) 16:39, 20. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
Hallo Alpöhi, hm, es liegt mir fern Verwirrung zu stiften! sorry aber dann müsste das aber dort auch so erklärt werden ! so wie es jetzt dasteht ist nicht erkennbar wie die Tiere vor der Jagd beschützt werden, also die Jagd gebannt ist und warum wird dann Geld für die Jagd erhoben ? und warum macht man sich dann Hoffnungen auf möglichst viel davon? das widerspricht sich doch irgendwie ? wer soll gebannt werden ? die Tiere ? die Jäger ? betr. Bannwald ob es den gab bzw. im heutigen Sinne welchen gibt kann ich nicht sagen, behaupte ich auch nicht, denke das zumindest die Habsburger Wildbannrechte hatten. Grüße--Buchstapler (Diskussion) 17:34, 20. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe das Problem nicht. Im Jagdbanngebiet ist generell die Jagd verboten (bis auf Ausnahmen). Das steht auch so im Artikel, ich habe es nun weiter nach vorne geschoben. Gebannt ist also die Jagd. Der Satz "die Hoffnung der Kantone auf höhere Einnahmen durch Jagdpatente" bezieht sich offenbar auf den Verkauf von Jagdpatenten für die restlichen Gebiete ausserhalb der Jagdbanngebiete. Ich habe dies im Artikel nun so ergänzt, leider nur als "mutmasslich". Mir liegt das "Knaurs Großes Jagdlexikon" nicht vor, vermutlich stammt der Satz aus diesem und eventuell ist dort die Bedeutung etwas genauer erklärt. --Alpöhi (Diskussion) 23:05, 20. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
Nein ein Problem sah ich auch nicht, nur eine kleine Differenz in der Anschauung und in der Darstellung, ja, danke für Deine Mühen und Mitarbeit, jetzt gibt es doch Ansätze und Belege, die Richtung gefällt mir, (das Beleg PDF schreibt aber nur von einem »Tierschutzgebiet das seit 400 Jahren« bestehe ohne genauere Angaben wo die Quelle dazu wäre, was ich jedoch nicht anzweifle das es die gibt ) das wäre nach Möglichkeit noch nachzureichen, überhaupt noch etwas zur Geschichte der Jagd in der Schweiz wäre interessant, natürlich sind Jäger auch Naturschützer usw., und ja wenn dem so ist das in den Jagdbanngebieten die Jagd für alle verboten ist, dann ist der Fall nun ganz klar und ich und die Tiere können beruhigt schlafen. Grüße--Buchstapler (Diskussion) 00:11, 21. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
Hallo Alpöhi, ich habe noch mal in "Knaurs Großes Jagdlexikon" nachgeschlagen. Der Abschnitt lautet: "Gründe für die Ausweisung von J. waren damals neben der Erhaltung bedrohter Tierarten auch finanzielle Erwägungen. Die Kantone erhofften sich eine - tatsächlich erfolgte - Zunahme des Wildes und damit Mehrerlös aus den Jagdpatenten". Ich verstehe das ebenso wie Du: Mehrerlös außerhalb der Jagdbanngebiete. Gruß--Gabrikla (Diskussion) 15:50, 23. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
Lieber Albinfo, lies dir bitte, bezüglich deiner Löschung zu Mehreinnahmen, meine belegte Anmerkung vom 23. Juli 2013 durch.Gruß--Gabrikla (Diskussion) 22:27, 4. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Aktualisierung[Quelltext bearbeiten]

Lieber Albinfo, "Zum 12. Dezember 2014 wurde eine gesetzliche Umbenennung der Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete vorgenommen.[1]" Genau so habe ich das gefunden. Ganz am Ende steht "Annahme". Auf deutsch heißt das für mich: diese Motion vom 9. November 2014 wurde zum 12. Dezember 2014 umgesetzt. Oder heißt Annahme auf schweizerisch was anderes? Nix für ungut! Gruß--Gabrikla (Diskussion) 22:23, 4. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Liess mal hier: Motion (Schweiz)
Die Motion wurde angenommen, ja. Aber das ist noch kein Gesetz, sondern der Gesetzausarbeitungsauftrag. So auch auf dem von dir angegebenen Link [1] der Text: „Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt …“
Wenn du mit [[2]] vergleichst: es ist jetzt noch nicht einmal die Initiativphase abgeschlossen. Denn unter deinem Link findest du auch die Information „Stand der Beratungen: Motion an 2. Rat“
Das kann unter Umständen noch Jahrzehnte gehen, bis das als Gesetz durch ist. Falls am Schluss auch wirklich beide Räte zustimmen. --Lars 22:51, 4. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

  1. http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20143830 aufgerufen 04. Februar 2014

GiftBot (Diskussion) 23:20, 10. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Sprachproblem[Quelltext bearbeiten]

wurde erstmals 1548 ein Jagdverbot erlassen und nach kurzem Unterbruch 1569 erneut in Kraft gesetzt. So im Artikel zu finden. Was heißt Unterbruch? Gleich Unterbrechung? --Gabrikla (Diskussion) 12:57, 7. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

http://www.duden.de/rechtschreibung/Unterbruch --Lars (User.Albinfo) 21:16, 7. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]