Diskussion:Kammergericht

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Beginn schon früher[Quelltext bearbeiten]

Die Geschichte des Kammergerichts beginn bereits in Preußen (siehe "Mühle von Sanssoucis"); auch das Gebäude bestand lange vor 1944 und war bereits Sitz des Preußischen Kammergerichts; das sollte im Artikel besser rauskommen. Der Proßeß gegen die Hitlerattentäter ist natürlich wichtig, aber eben nur eine Episode.(nicht signierter Beitrag von 85.181.15.168 (Diskussion) )


1850 wurde das Preußische Obertribunal eingerichtet. Damit war (wenn ich recht sehe) das KG nicht mehr höchstes Gericht in Preußen. Sollte kein Widerspruch kommen, sollte das korrigiert werden. Matthias84.159.24.77 13:27, 6. Jul 2006 (CEST)

Kammergericht Berlin-Lankwitz habe ich im Internet gefunden. Daher grüsse ich Euch alle recht herzlich und bitte mir hier mitzuteilen, ob die Bezeichnung zutreffend war. (1929) danke für Eure Mühe. mfG. --treue 18:18, 23. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Friedrich Gottlob Nagelmann, Vorsitzender Richter der forstwirtschaftlichen Kammer[Quelltext bearbeiten]

Betrifft den Eintrag "Friedrich Gottlob Nagelmann, Vorsitzender Richter der forstwirtschaftlichen Kammer" unter "Bedeutende Juristen, die am Kammergericht tätig waren":

Dies ist eine fiktive Person, ich habe (noch vor meiner Anmeldung bei Wikipedia) diesen Namen verlinkt, damit man das sieht, wenn man dem Link folgt. --Svkracht 23:35, 8. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja, sehr witzig. Warum kannst du den dann bitte nicht selber löcshen? --Skyman gozilla Bewerte mich! 12:21, 9. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Bedeutende Juristen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir erlaubt, Christian Schröder aus dieser Liste zu entfernen, da man angesichts der anderen dort aufgeführten Namen nicht von einem vergleichbar bedeutenden und damit in die Liste hinein passenden Juristen sprechen kann. Insbesondere fehlen ja auch die Rechtsprofessoren, die nebenamtlich als Richter am Kammergericht tätig sind oder waren (z.B. Christian Armbrüster oder Klaus Marxen). Außerdem hege ich Bedenken gegen die Bezeichnung "bedeutende": Bei Hans-Joachim Rehse kann ja höchstens von negativer Bedeutung die Rede sein; Raimund Haffner mag ein bedeutender Publizist gewesen sein, ein bedeutender Jurist war er jedenfalls nicht (er war ja auch lediglich als Referendar am KG tätig). Sein Name sollte aber auftauchen. Vielleicht findet jemand eine passendere Überschrift für die Aufzählung. 82.135.32.38 10:50, 30. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Sebastian Haffner war in einem gewissen Sinne durchaus ein bedeutender Jurist am Kammergericht: er hat nämlich erzählt, wie die ganzen anderen sauberen Herren Juristen in diesem Gericht beim ersten Auftreten der Nazis gekuscht und/oder applaudiert haben. Ein Jurist mit Gerechtigkeitssinn ist ja vielleicht dann doch bedeutender als einer, der nur mit großen Titeln aufwarten kann... Haffner sollte auf jeden Fall in dieser Liste bleiben. --AndreasPraefcke ¿! 16:05, 25. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich habe sowohl den Titel geändert als auch die Referendare gestrichen. Unabhängig davon, dass Sebastian Haffner wohl eher ein bedeutender (und großer) Publizist war, der in erdrückender Weise geschildert hat, wie nach der Nazi-Machtergreifung mit jüdischen Richtern und Rechtsanwälten umgegangen wurde, würde die Liste ins Uferlose anwachsen, wenn alle Juristen, die auf Grund der Ausbildungsvorschriften Referendare beim Kammergericht waren, hier aufgenommen werden. Fast jeder Rechtsanwalt, der seine Karriere und Prominenz in Berlin begonnen hat, gehörte sonst in die Liste (aktuell etwa Christian Ströbele, Horst Mahler (!) und Otto Schily). Außerdem habe ich Marie Munk aus der Liste gestrichen. Sie war (vgl. meine Korrektur zu ihrem Namensartikel in der WP) offenbar nie Kammergerichtsrätin, insoweit ist bei ihrem Namensartikel etwas durcheinandergeworfen worden. Ich habe die Überschrift geändert, weil Rehse wohl kaum als bedeutender, allenfalls als furchtbarer Jurist angesehen werden kann - ein Urteils über die fachlich-juristische Bedeutung der übrigen genannten Personen möchte ich nicht abgeben, dazu habe ich mich auch zu wenig mit einigen von ihnen beschäftigt, weshalb ich zunächst die Überschrift um bekannte Juristen ersetzt habe. Vielleicht sollten daraus einfach "Bedeutende und bekannte Persönlichkeiten" gemacht werden, das lässt vieles offen. Hier sind die übrigen Wikipedianer gefordert. Es böte sich an, einen besonderen Abschnitt zur Geschichte des Gerichts zwischen 1933 und 1945 zu schreiben. chricki 23:36, 1. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Änderung im Aufbau der Seite[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Aufbau der Seite geändert, weil m.E. die Funktion des Kammergerichtsbezirks nicht in den Header gehört, sondern ein Einzelthema darstellt. Bis auf die Änderung an der Personenliste habe ioch sonst nur einige hoffentlich unproblematische Eränzung vorgenommen. chricki 23:43, 1. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Zahl der Amtsgerichte - Fehler Navileiste[Quelltext bearbeiten]

Aktuell entspricht die Angabe im Text (elf) nicht der in der Navileiste plazierten, da dort zwölf AGs verzeichnet sind. Nach offizieller Angabe gibt es kein AG Hohenschönhausen, da es nur eine Zweigstelle des AG Lichtenberg ist. Leider weiss ich nicht, wie ich an die Navileiste rankomme, so dass ich den Hinweis mal hier hinterlege und hoffe, jemensch kundiges gibt ihn dorthin weiter, wo er hingehört.

89.246.160.241 17:38, 11. Jul. 2010 (CEST) Elis[Beantworten]

Momentan liest sich der Geschichtsabschnitt so, als habe es sich beim Kammergericht zwischen 1945 und 1990 lediglich um eine Ansammlung alliierter Behörden gehandelt. Bin vom Artikel Waldheimer Prozesse hier gelandet, wo steht, daß das Kammergericht 1954 die Rechtswidrigkeit der Prozesse festgestellt habe, hier aber wird nicht klar, ob da nun ein ostdeutsches, westdeutsches oder westalliiertes Gericht entschieden hat. Befand sich das ursprüngliche Gebäude nicht zwischen 1945 und 1990 im Ostteil der Stadt? Ich vermute, daß hier auch eine genauere Trennung zwischen Gebäude und Behörde vonnöten ist. --79.193.35.78 22:02, 10. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

(1) Das Gebäude ist in Schöneberg, also in Westberlin (Ostberlin umfasste die 11 Stadtteile Friedrichsheim, Hellersdorf, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Marzahn, Mitte, Pankow, Prenzlauerberg, Treptow und Weissensee).
(2) In Ostberlin wurde der Begriff "Kammergericht" nie verwendet.
(3) Die Funktion Kammergericht (also eines für Westberlin zuständigen Oberlandesgerichts) hat es in Westberlin immer gegeben, auch in den Jahren, in denen das angestammte Gebäude dafür nicht zur Verfügung stand. Literatur: Friedrich Scholz: "Berlin und seine Justiz. Die Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945 - 1980", Berlin, New York 1982. Eine Leseprobe aus diesem Buch, das wohl nur noch antiquarisch oder in Bibliotheken erhältlich ist, findet sich hier".
(4) In den Artikel müssten diese "Interimsgebäude" eingebaut werden und es müsste zum Ausdruck kommen, dass es über all die Jahre hinweg eine ungebrochene Tradition der "Kammergerichtsfunktion" gab.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:35, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Bei Punkt (2) muß ich widersprechen. Im Oktober 1945 erhielt es den Namen Kammergericht wieder und befand sich in den Räumen des heutigen Landgerichts bzw. Amtsgerichts Mitte in der Littenstraße. Von Februar 1949 bis 1951 war es in verschiedenen anderen Gebäuden untergebracht, um dann in den Räumen des ehemaligen Reichsmilitär- und späteren Reichsgerichts in der Witzlebenstraße (Westberlin) unterzukommen.
-- Hawkwind (Diskussion) 14:37, 3. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]
Hast Du eine Quelle dafür? Diese Info würde m.E. in den Artikel gehören. Gruß --Pvanderloewen (Diskussion) 15:37, 5. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

BKL zum Superior Court?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es einen sachlichen Grund, den Artikel mit einer BKL zum amerikanischen Superior Court zu versehen? Ich sehe keine Mehrdeutigkeit von „Kammergericht“ und schon gar nicht zum amerikanischen Englisch/Rechtssystem. Auch als Übersetzung ist es zweifelhaft, weil das Kammergericht bis 1945 der "Prussian Supreme Court" war und nicht nur ein "Superior Court".--Assayer (Diskussion) 15:23, 8. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das Kammergericht (siehe unten) war keineswegs – weder im 19. noch gar im 20. Jahrhundert − „Prussian Supreme Court“, sondern nur einfaches Obergericht (= „Superior Court“) unter anderen, nur eben mit besonderem Namen. --Hvs50 (Diskussion) 12:19, 14. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das Oberste Gericht für Preußen war seit 1877 das Reichsgericht in Leipzig. Zuvor existierten seit der Reformzeit für die Obergerichte und das Kammergericht (für Berlin u. den Regierungsbezirk Potsdam) mehrere „letzte Instanzen“, je nach Gegenständen und regional waren dies das Geheime Obertribunal in Berlin und die Oberappellationsgerichte in Köln, Stralsund und Posen.--Gloser (Diskussion) 13:21, 14. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Kammergericht zur Zeit der deutschen Teilung[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wenn man im Artikel erfahren würde, wo sich das (West-)Berliner Kammergericht bis zur Wiedervereinigung befand. --Komischn (Diskussion) 12:13, 1. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Danke für den Hinweis, wurde ergänzt.[1] --Pvanderloewen (Diskussion) 14:52, 1. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Herzlichen Dank. --Komischn (Diskussion) 15:59, 1. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Es gibt nur ein Kammergericht in Deutschland. Deshalb ist der Zusatz Berliner und erst recht Westberliner überflüssig.
-- Hawkwind (Diskussion) 16:00, 1. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Das muß man aber erstmal wissen. Bedenklich finde ich auch die Formulierung (unter "Grundsätze"), das Kammergericht sei das oberste Gericht in Zivil- und Strafsachen sowie Revisionsinstanz. Ersteres ist mißverständlich, weil das Kammergericht nur die höchste Instanz im Land Berlin ist (es ist von der Funktion das Oberlandesgericht Berlin). Letzteres ist meines Wissens schlichtweg falsch, weil die Revisionsinstanz in D der BGH ist (bzw. BFH, BVerwG, BAG, BSG). Ein Oberlandesgericht ist hingegen haupsächlich Berufungsinstanz (in seltenen Fällen auch erste Instanz iirc). 87.78.167.7 20:40, 8. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Selbstverständlich ist das KG Revisionsgericht in der Strafgerichtsbarkeit, konkret für die Berufungsurteile der kleinen Strafkammern des LG Berlin. Die Einleitung habe ich mir erlaubt um eine "echte" Begriffsbestimmung zu ergänzen. --GUMPi (Diskussion) 00:58, 9. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

schwer verständlicher Satz[Quelltext bearbeiten]

im Artikel steht: "Es entstand wegen des kurfürstlichen Ius de non appellando (lat. Recht, dass gegen Gerichtsurteile keine Rechtsmittel an die Gerichte des Reichs möglich waren)". Wäre diese Formulierung klarer: "(lat. Urteile, gegen die keine Rechtsmittel an die Gerichte des Reiches möglich waren)"? --Pohl-rosengarten (Diskussion) 15:35, 14. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

war damit die höchste Gerichtsinstanz in Brandenburg bzw. im späteren Königreich Preußen[Quelltext bearbeiten]

Das mag zu irgend einem Zeitpunkt (1735 oder so) gestimmt haben, spätestens ab 1879 hatte es aber keine Funktion als oberstes preußisches Gericht mehr, sondern war ein OLG unter vielen. Was sich zwischen 1735 und 1879 abgespielt hat, bleibt unklar. Welchen Gerichtsbezirk es 1879-1945 hatte (ich vermute die Provinz Berlin-Brandenburg) wird ebenfalls nicht erwähnt. Wann das KG nach dem Krieg seine Arbeit wieder aufnahm, ob es anfangs für ganz Berlin zuständig war, dass und ab wann es als OLG für West-Berlin fungierte, all das fehlt im Abschnitt Geschichte. --Carl B aus W (Diskussion) 18:35, 30. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

1879 hörte die Funktion des Kammergerichts als Staatsgerichtshof auf. Das preußische Ausführungsgesetz zum GVG vom 24. April 1878 (§ 50) wies ihm aber die ausschließliche Zuständigkeit für Revisionen zu, die gegen Berufungsurteile und erstinstanzliche Strafkammerurteile eingelegt wurden, sofern sich die Revision ausschließlich auf die Verletzung landesrechtlicher Normen stützte. Eine zentrale Stelle erhielt es auch in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 51). Zuständigkeitsbereich waren Berlin und die Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt/O., mithin die Provinz Brandenburg in ihrer Ausdehnung seit 1815. Außerdem wurde der Große Disziplinarsenat vom Obertribunal auf das Kammergericht übertragen. Ein "OLG unter vielen"? Sicher nicht. Der Artikel ist allerdings eher architekturgeschichtlich als rechtshistorisch.--Assayer (Diskussion) 02:57, 1. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
Alles das - ggf. auch, dass das KG nach 1879 nicht nur ein OLG unter vielen war - gehört in den Abschnitt "Geschichte des KG". Die Architekturgeschichte wird ja weiter unten breit ausgewalzt, aber die Geschichte der Institution KG kommt eindeutig zu kurz. --Carl B aus W (Diskussion) 12:16, 1. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
Vollkommen richtig. Aber hier fehlt soviel Rechtsgeschichte, dass man das nicht mal eben so reinschreiben kann.--Assayer (Diskussion) 13:25, 1. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
Wann soll das Kammergericht denn „Staatsgerichtshof“ (was immer das heißt) gewesen sein? Vor 1879 war das Obertribunal das oberste ordentliche Gericht in Preußen. Das Kammergericht war - wahrscheinlich seit 1782, spätestens aber seit 1816/1817 - nur für die Kurmark Brandenburg als „Landes-Justiz-Kollegium“ (statt der sonst von 1808 bis 1849 üblichen Bezeichnung „Ober-Landesgericht“ bzw. von 1849 bis 1879 „Appellationsgericht“) zuständig, seit 1879 dann für die Provinz Brandenburg mit Berlin. --Hvs50 (Diskussion) 12:56, 10. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Z.B. nach dem „Gesetz, betreffend die Kompetenz des Kammergerichts zur Untersuchung und Entscheidung wegen der Staatsverbrechen und das dabei zu beobachtende Verfahren“ vom 25. April 1853.--Assayer (Diskussion) 20:13, 14. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Sitz mehrerer Justizverwaltungsstellen und Generalstaatsanwaltschaft[Quelltext bearbeiten]

Gehört mittlerweile die Staatsanwaltschaft schon zur Justiz? Die Staatsanwaltschaft ist eine Exekutivbehörde. Es ist also falsch, dass im Kammergerichtsgebäude von Berlin nur Justizstellen sitzen.

Doch ich vermute mal das ist wieder einer der billigen Lösungen des Landes Berlin um Kosten zu sparen aber auf Kosten der Unbefangenheit und Neutralität der Rechtssprechenden und demzufolge der Beteiligten bei Rechtsstreitigkeiten.

Wo steht denn, dass „Justiz“ nur Gerichte meint? Unter „Justiz“ werden alle „Organe der Rechtspflege“ subsumiert, also neben den Gerichten auch die Staatsanwaltschaften – und die Rechtsanwälte. --Hvs50 (Diskussion) 12:57, 10. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ist es sicher, dass es ein Kammergericht nur in Berlin gab? --TennisOpa (Diskussion) 14:36, 17. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Nun, es darf als sicher angesehen werden, dass es ein KG nur in Berlin gibt, das umseitig beschriebene KG die Hauptbedeutung darstellt und das einzige ist, dass allein/konkret unter diesem Begriff etabliert ist. Selbstverständlich fand der Begriff historisch auch andersweitig Verwendung, was ggf. im Rahmen einer WP:Begriffsklärungsseite oder eines WP:Begriffsklärungshinweises darzustellen wäre. --Verzettelung (Diskussion) 15:14, 17. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

https://amp.tagesspiegel.de/berlin/gutachten-zur-virus-attacke-moeglicherweise-gesamter-datenbestand-des-berliner-kammergerichts-geraubt/25477570.html (nicht signierter Beitrag von 109.42.0.35 (Diskussion) 18:44, 27. Jan. 2020 (CET))[Beantworten]