Diskussion:Kanzelkogel

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Clemens Stockner in Abschnitt Kanzelkogel - angebliche Wegsperre
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Der Artikel „Kanzelkogel“ wurde im Juli 2018 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 22.08.2018; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Formulierungen[Quelltext bearbeiten]

Folgende Formulierungen schlage ich vor zu ändern:

  • „Der Kanzelkogel ist Teil des 1981 verordneten Landschaftsschutzgebiets …“ Ein Gebiet kann meines Erachtens nicht „verordnet“ werden. Besser wäre vielleicht „festgelegten“ oder „benannten“.
  • „Die auf der Niederterrasse am Südfuß situierte Adresse ‚An der Kanzel‘ gehört zum Grazer Stadtbezirk Andritz.“ Vorschlag: „Der Bereich ‚An der Kanzel‘ auf der Niederterrasse am Südfuß gehört …“ Oder ist „Adresse“ tatsächlich im ursprünglichen Sinn als „Anschrift“ und nicht als Flurname zu verstehen? Unabhängig davon ist das Wort „situiert“ im gegebenen Zusammenhang zumindest im Deutschen ungewöhnlich.
  • „Kritiker orteten einen Verstoß gegen die Wegefreiheit und machten mit selbstgemalten Schildern darauf aufmerksam.“ Vorschlag: „Kritiker sahen …“, evtl. „erkannten …“ oder „glaubten einen Verstoß gegen … zu erkennen“.
  • „Die Luft, die nun ungehinderter über den Kanzelkogel …“ Vorschlag: „fast ungehindert“ oder „weniger gehindert“
  • „… soll den Geruch von Asphalt und verbranntem Gummi von der Asphaltmischanlage in das beliebte Wohngebiet transportieren.“ Ich verstehe zwar, was gemeint ist, aber besser Konjunktiv „transportiere den Geruch“ oder „transportiert angeblich“ oder „transportiert nach ihrer Meinung“.

Freundliche Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 19:08, 29. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Hallo Lothar. Ich verstehe deine Einwände:
  • Landschaftsschutzgebiete werden per Rechtsverordnung ausgewiesen, daher stehe ich zu dieser Formulierung.
  • Bei "An der Kanzel" beziehe ich mich tatsächlich auf eine Adresse, ein Flurname ist das nicht – zumindest in keiner Karte, die ich kenne.
  • Die anderen Vorschläge nehme ich so an.

--Clemens Stockner (Diskussion) 21:24, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Trotzdem: Dass ein Schutzgebiet „verordnet“ wird, klingt mehr als komisch. Und „Adresse“ ist laut Duden, Deutsches Universalwörterbuch, die „Angabe von jmds. Namen u. Wohnung, Anschrift“, was aber wahrscheinlich nicht zutrifft. Oder doch? Und das „situiert“ würde ich vielleicht mit „am Südfuß eingerichtete Adresse“ übersetzen. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 22:10, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
OK, das LSG wurde jetzt "etabliert" (klingt mMn weniger komisch) und die Adresse ist eine Straße. --Clemens Stockner (Diskussion) 22:33, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Jetzt klingt es gut und verständlich. Entschuldige, dass ich manchmal so hartnäckig bin. ;-) -- Lothar Spurzem (Diskussion) 22:42, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Höhenangabe in Infobox[Quelltext bearbeiten]

Der Kanzelkogel (kurz Kanzel) ist ein ursprünglich 615 m ü. A. hoher Hügel [...] Nach Abtragung der Gipfelkuppe (...) - Wenn der Berg mit Kuppe mal 615 m hoch war, diese aber nicht mehr vorhanden ist, muss er nun zwangsläufig niedriger sein. Die in der Infobox ebenfalls mit 615 m angegebene – als aktuell zu betrachtende – Höhe kann so also nicht stimmen. Ennimate (Diskussion) 19:38, 22. Aug. 2018 (CEST)--Beantworten

Ist schon richtig, war mir selbst nicht sicher, ob das Sinn macht. Immerhin ist die neue Höhe (614 m ü. A.) nirgendwo belegt. Sie lässt sich aber aus dem ALS-Geländemodell herauslesen. Ich trage es mal so mit Anmerkung in die IB ein. --Clemens Stockner (Diskussion) 23:03, 30. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
OK, leider doch nicht so einfach. Die ALS-Daten [1] stammen aus dem Jahr 2010 und entstanden somit bevor der Gipfel abgetragen wurde. Die neue Höhe ist also für mich nicht feststellbar. --Clemens Stockner (Diskussion) 23:19, 30. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Am wahrscheinlichsten erscheinen mir 608 m ü. A., wie bei OSM angegeben, auch Google Earth stimmt dem zu. Ich denke, damit lässt sich leben. --Clemens Stockner (Diskussion) 23:25, 30. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Vom Grazer Stadtvermessungsamt erhielt ich heute folgende Nachricht über die neue Höhe - und sie gilt noch immer, da sich beim Südgipfel nichts verändert hat: >>Der von Ihnen angeführte Bereich liegt zwar außerhalb des Stadtgebietes, wir konnten aber trotzdem photogrammetrische Höhenmessungen auf Basis der Luftbilder des Bildfluges GRAZ März 2019, vornehmen. Demnach hat der höchste Punkt des Kanzelkogels (zum Zeitpunkt der Befliegung, d.h. im März 2019), die Höhe von 607,7 m über der Adria (Präzisionsnivellement, Meeresspiegel Triest = 0,0 m). Ein aktuelleres Daten- bzw. Bildmaterial steht uns dzt. nicht zur Verfügung.<< Die Angabe von 608m z.B. auf www.komoot.de ist somit recht genau. Viktor Pölzl, Graz, 12.10.2020


Klettergarten Weinzödl[Quelltext bearbeiten]

Ist der noch auf einem Ausläufer des Kanzelkogels – und damit erwähnenswert?

https://www.bergsteigen.com/touren/klettergarten/andritz-weinzoedl-graz/

https://www.boulderhoelle.at/Klettergarten_Weinzoedl/ --Helium4 (Diskussion) 21:32, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Steht bereits unter Admonter Kogel#Klettergarten Weinzödl. LG --Clemens (Diskussion) 23:38, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Kanzelkogel - angebliche Wegsperre[Quelltext bearbeiten]

Der Wikipedia-Beitrag ist insofern überholt/korrekturbedürftig, als das (laut Behauptung des Steinbruchbetreibers gegenüber der Behörde - wohl um die Verantwortung abzuschieben) angeblich vom Alpenverein Graz aufgestellte abgebildete Verbotsschild Ende 2018 entfernt wurde und der Alpenverein Graz selber im Herbst 2019 eine Tour zum "gesperrten" Berg durchgeführt hat (Link). Vom Alpenverein aufgestellte Tafeln/Schilder enthalten übrigens jeweils eine Nennung des Alpenvereins.

https://www.meinbezirk.at/graz/c-politik/naechste-kostenlose-wandertour-fuehrt-auf-den-kanzelkogel_a3664998

Es trifft zwar zu, dass das ursprüngliche Ziel des ÖAV-Wanderweges Nr. 4, die 615m hohe Kuppe, weggesprengt wurde. Der vormalige Südgipfel bleibt aber als neuer Hauptgipfel auch nach einer wie man hört bevorstehenden Steinbrucherweiterung erhalten und ist der Kanzelkogel weiterhin ein beliebtes und Aussicht bringendes Ausflugsziel (meist nicht auf der Straße, sondern auf einem Waldweg erklommen, der links von der Stelle beginnt, wo früher das fragliche Verbotsschild stand).

Richtig ist zwar, dass der Grazer Alpenverein 2018 - vermutlich aufgrund unrichtiger Betreiberinformation und wohl aus Furcht vor allfälliger Haftungsverantwortung - die Betreuung des Wanderweges aufgab und in seinem ÖAV-Graz-Nachrichten Heft 2/2018 behauptete, der Kanzelkogel (ab dem Sattel) sei Sperrgebiet, obwohl dies erst ab Betriebszaun zutrifft. Eine Verlegung des Wanderweges Nr. 4 vom Sattel nach Weinzödl hinunter (Forststraße) wurde außerdem in diesem Artikel noch für 2018 angekündigt, aber wohl wegen fraglicher Sinnhaftigkeit nicht durchgeführt.

Richtig ist jedenfalls, dass laut mündlicher Auskunft (2018) des zuständigem Referenten Mag. Bodlos der BH Graz-Umgebung (Anlagenreferat, Bergbaubehörde) im Normalfall ein Betreten des Kogels bis zum Betriebszaun des Steinbruchs gestattet ist (allfällige Ausnahmen nur kurzzeitig bei Sprengungen), sodass die Sperrgebietsbehauptung nicht zutrifft und weder im Forstrecht noch im Anlagenrecht begründbar ist.

Mit freundlichen Grüßen Viktor Pölzl, Graz, Wanderexperte, 4. Juni 2020 (nicht signierter Beitrag von 194.48.81.218 (Diskussion) 11:39, 4. Jun. 2020 (CEST))Beantworten

Hallo Viktor, danke für die Auskunft. Ich kenne die Wege, war aber seit dem Fotografieren 2018 nicht mehr dort. Ich verlasse mich auf dich und ergänze den Text um das Wörtchen vorübergehend, damit nicht weiter der Eindruck entsteht, man dürfe nicht mehr hinauf. --Clemens (Diskussion) 12:09, 4. Jun. 2020 (CEST)Beantworten