Diskussion:Liste der Baudenkmale in Wismar

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Mühlengrube 8[Quelltext bearbeiten]

Das Haus Mühlengrube 8

Das Haus Mühlengrube 8 ist zwar nicht in der Landtags-Drucksache aufgeführt, trägt aber das Emblem der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Gemäß der Wikipedia-Richtlinie „Keine Theoriefindung“ möchte ich dieses Bauwerk nicht einfach in die Liste aufnehmen. Wo gibt es eine schriftliche Quelle, die den Schutzstatus des Hauses belegt? --E-W (Diskussion) 21:32, 1. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Das Schild ist leider kein Beleg für ein Baudenkmal. Schild gekauft, an die Wand genagelt, und gut ist. Dabei will ich nicht ausschließen, das es ein Baudenkmal ist. Da hilft nur bei der Gemeinde nachzufragen, ob es geschützt ist. Denn die Landes-Drucksache enthält leider Fehler. -- Clemens Franz (Diskussion) 21:55, 1. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
@E-W: In Wismer sind seit 1996 viele neue Denkmale hinzu gekommen; das Haus kann also durch inzwischen ein Baudenkmal geworden sein. --Roland Kutzki (Diskussion) 14:23, 17. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank für den Hinweis. Die örtlich zuständige Denkmalschutzbehörde konnte mir damals auch nicht weiterhelfen. Vielleicht sollte ich mal wieder nachfragen, das ist ja inzwischen zwei Jahre her. --E-W (Diskussion) 21:24, 17. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
In der Liste mit Stand 31.10.2019 ist es nicht aufgeführt.--Hinnerk11 (Diskussion) 23:40, 17. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Mit Stand 6. April 2022 ist das Gebäude weiter nicht in der städtischen Liste enthalten. Allerdings ist unsere Liste in (mindestens) einer Hinsicht unvollständig: Die beiden Denkmalbereiche Altstadt der Hansestadt Wismar und Hoben werden bisher nicht aufgeführt (@Roland Kutzki: das gilt auch für Denkmal-Auflistungen in Straßenartikeln). Die gesamte Altstadt steht also als Ensemble unter Denkmalschutz, und zwar schon seit 1986, bzw. gemäß aktueller Verordnung seit 4. Juli 1998. Der Denkmalbereich, wie er in der verlinkten Verordnung eingezeichnet ist, ist etwas größer als der Welterbe-Bereich. --Sitacuisses (Diskussion) 00:12, 30. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]
Denkmal vs. Denkmalschutzgebiet am Brauhaus am Lohberg
@E-W: Eben fand ich ein Bild, das meine Vermutung bestätigt. Am Brauhaus am Lohberg sind zwei ähnliche Schilder angebracht: Eines für das "Denkmal" und eines für das "Denkmalschutzgebiet". An der Mühlengrube 8 scheint sich das Schild "Denkmalschutzgebiet" zu befinden, man kann den Schriftzug unten erahnen. "Denkmalschutzgebiet" ist wohl die alte DDR-Bezeichnung für den heutigen Denkmalbereich. In der Liste ist also nicht das Haus zu ergänzen, sondern nur der Denkmalbereich. --Sitacuisses (Diskussion) 04:32, 30. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]

Die Denkmallisten der DDR differenzierte in regionale, nationale und internationale Denkmalschutzgebiete. Wismar war wohl in der Liste der internationelen vielleicht aber auch nur der nationalen Denkmalschutzgebiete enthalten. Vielleicht finde ich im meinem Archiv noch die alte DDR-Liste. Da seit 1990 dieses durch die Länder geregelt werden musste und nicht durch den Bund, war das DDR-Recht obsolet. Schutzgebiete hatte zudem bei weitem nicht die selbe rechtliche Wirkung wie Bereiche im Gesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Dieses nur als Hinweis. Gruß--Roland Kutzki (Diskussion) 10:39, 30. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]