Diskussion:Liste der Orte im Zollernalbkreis

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Noch zu prüfen / zu ergänzen mit zusätzlichen Einzelnachweisen (z. B. LEO-BW.de) zum Generalbeleg (Literaturquelle)[Quelltext bearbeiten]

Geislingen[Quelltext bearbeiten]

@A.M.A.: Danke für einige Artikel zu Wohnplätzen von Geislingen. Folgendes ist mir noch aufgefallen, als ich Verweise hinzugefügt hatte; es fehlen bei Geislingen wohl noch Verweise in der systematischen/alphabetischen Liste mit zusätzlichen Einzelnachweisen zum Generalbeleg, der die folgenden Wohnplätze wohl nicht kennt, da sie bisher nicht in der systematischen Liste stehen:

  1. Schafhof (nicht zu verwechseln mit Schafhaus ?!)
  2. Steinefurterhof (nicht zu verwechseln mit Steinefurthof ?!) - oder doppelt in der Liste "Steinefurterhof" (alternative Schreibweise?)
  3. Weiherle
  4. Binsenhof

Siehe:

Grüße auch an Benutzer:Zollernalb. Vielleicht kannst du auch mal einen Blick darauf werfen. -- Triple C 85 |Diskussion| 12:27, 20. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Hallo Triplec85, gerne doch. :-) So ganz verstehe ich deine Frage nicht. Schafhaus ist ein anderer Ort als Schafhof (sind 2 verschiedene Standorte). Ich habe bisher nur Steinefurthof gefunden, google spricht auch nur von Steinefurthof. Weiherle und Binsenhof sind laut leo-bw.de Wohnplätze. Jetzt zu deiner Frage, meinst du, dass man diese Wohnplätze nochmal anhand einer Literaturquelle überprüfen soll? Und diese Quelle: Grundlage der Liste: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. Band VII: Regierungsbezirk Tübingen. Kohlhammer, Stuttgart 1978, ISBN 3-17-004807-4, ist doch die gleiche Quelle, die (angeblich) behauptet, dass Corres ein Dorf ist und kein Teilort von Ötisheim... ;-). Vielleicht sollte ich mir doch das Buch über eine Bücherei bestellen lassen. Aber sonst habe ich bzgl Geislingen nichts zur Hand. lg --¿!.א.מ.א13:40, 20. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
Hallo Ihr beiden,
man sollte bei den in der Liste von Triplec85 neuverlinkten kleinen Orten die Lageangaben sprachlich („ostsüdlich“ u. ä. Bildungen) und anhand einer Karte auch physisch überprüfen. Eben selbst bei Schafhaus gemacht, aber schaut ruhig da auch nochmals drüber. Nach meinem Geschmack sind Lageangaben rein nach Luftlinienentfernungen zu größeren Orten auch unzureichend, man sollte auch in Bezug auf die lokale Geographie verorten. Und zuallererst vor den Lageangaben sollte man auch nennen, was der Ort ist (Kaliber, Siedlungstyp wie etwa AUssiedlerhof/Aussiedlerhofgruppe usw.), das kann man der LUBW-Karte evtl. zusammen mit den alten einschlägigen Messtischblättern oft unschwer entnehmen. --Silvicola Disk 14:31, 20. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
@A.M.A., Silvicola: Mir war nur wichtig, dass die Grundlage dieser Liste (mit welcher der Artikel einst erstellt wurde), wie auch bei vergleichbaren Orts-Listen für Landkreise in Baden-Württemberg, die Literaturquelle ist. Dort wurden die Orte zum damaligen Stand genannt und das Buch bezieht sich grundsätzlich auf alle genannten Orte. Taucht hingegen ein Ort im Buch nicht auf bzw. ist ein Wohnplatz erst später neu entstanden bzw. ausgewiesen worden, sollte dieser mit einem ergänzenden Einzelnachweis hinzugefügt werden. Somit wird ersichtlich, dass der neu entstandene bzw. ausgewiesene Ort nicht in der Literaturquelle (Grundlage der Liste) steht. Bei den 4 Orten oben denke ich, dass sie entweder nicht in der Literatur stehen oder mir ist die ähnliche Schreibweise aufgefallen, was auf eine Dopplung hindeuten könnte. Das war mir wichtig zu prüfen. Gruß -- Triple C 85 |Diskussion| 16:15, 20. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
Man müsste eigentlich bei allen Kreisortslisten im Land prüfen, ob es nicht seit ihrer Erstellung (hoffentlich getreu der amtlichen Veröffentlichung) Orts-Hinzufügungen oder andere inhaltliche Veränderungen gegeben hat und diese dann, wie von Dir wohl hier getan, mit eigenständigem Beleg versehen. Leider hat man das nämlich früher in der Regel schleifen lassen. Da die Bearbeitungskommentare auch nicht selten fehlen oder diese keinen zureichenden Aufschluss geben, hieße das, alle Diffs von allen Kreisortslisten durchgehen. Ich habe mich dazu noch nicht einmal bei einer einzigen überwinden können; sind halt keine Bäche. Seit Deinen Muster-Veränderungen zu MTK ändere ich selbst jedenfalls nichts mehr ohne solchen Sonder-Beleg, offensichtliche Schreibfehler ausgenommen.
Ach doch, etwas anderes habe ich (kommentiert) zuweilen getan. Lemma wie (vermutlich, habe jetzt nicht nachgeschaut) Hofstetten (Hochsträß), die zwei Alternativnamen umfassen. Hier ändere ich aufs übliche Namensschema ORTSNAME (GEMEINDENAME), das wäre denn hier Hofstetten (Geislingen), und stelle den Alternativnamen jeweils in der Systematischen Liste dazu:
  • … die Häuser Hofstetten oder Hochsträß, …
entsprechend (mit also dann neu zwei Einträgen!) in der Alphabetischen Liste und in beiden einschlägigen Begriffsklärungen. Diese Orte sind meist sehr klein, und ich empfinde es deshalb als eine Zumutung für den Leser, geradezu beide meist nicht sehr bekannten Namen wissen zu müssen, um bei Suche in der Suchbox oder auf einer BKL auf Anhieb das richtige Lemma auszuwählen. Kennt man den Ort nur unter dem eingeklammerten zweiten Namen, dann steht der gewöhnlich noch nicht einmal in der zugehörigen Begriffsklärung.
Gruß--Silvicola Disk 17:18, 20. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]