Diskussion:Liste der lebenden Kardinäle

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Toni Müller in Abschnitt Zuordnung Marengo
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Zuordnung Marengo[Quelltext bearbeiten]

Bei Giorgio Marengo stellt sich wieder das Problem der Zuordnung von Missionsbischöfen zu Ländern und Weltregionen. Das letzte Mal (Diskussion:Liste_der_lebenden_Kardinäle/Archiv/1#Missionsbischöfe,_Auswanderer_und_Spalte_„Land“) hatten wir uns gegen das Herkunfts- und für das Tätigkeitsland entschieden. Konsequent müsste er deshalb der Mongolei und Asien zugeordnet werden, was ich hiermit vorschlage. --Andrsvoss (Diskussion) 17:35, 1. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Da es keine anderslautenden Vorschläge gibt, habe ich das entsprechend umgeändert. --Nixus Minimax (Diskussion) 07:29, 4. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Hallo Andrsvoss, Giorgio Marengo ist offensichtlich Italiener. Er ist erst seit 2 Jahren beruflich in der Mongolei tätig, das macht ihn aber nicht zum Mongolen. Gruß, -- Toni 12:17, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Es behauptet ja auch niemand, dass er Mongole sei. Die Spaltenüberschrift heißt schlicht "Land" und nicht "Geburtsland" oder "Land der Staatangehörigkeit" - und meint bei den vor Ort tätigen "Tätigkeitsland". Dementsprechend verweist der Link nicht auf den Staat Mongolei, sondern auf Römisch-katholische Kirche in der Mongolei. Unsere Zuordnung entspricht der aus vatikanischen Quellen (Elenco dei Cardinali in ordine alfabetico). Er ist i.Ü. seit 2000 - also fast sein halbes Leben und sein ganzes Berufsleben - in der Mongolei eingesetzt (Biografie) --Andrsvoss (Diskussion) 13:16, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Ah OK, das macht natürlich Sinn, vielen Dank! :-) Viele Grüße, -- Toni 15:00, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Zulässige Gesamtzahl der beim Konklave Wahlberechtigten[Quelltext bearbeiten]

In Papstwahl steht, dass seit 1975 die Gesamtzahl der beim Konklave Wahlberechtigten auf 120 begrenzt sei. Doch seit heute sind es 132. Nur 120 sind es erst wieder am 17. Sep 2023 (sofern der Papst bis dahin keine weiteren Kardinäle ernannt hat). Wie kann dieser Widerspruch aufgelöst werden? Professor Tournesol (Diskussion) 21:01, 27. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Nach dem zitierten Satz heißt es im Artikel Papstwahl: „Durch Kardinalskreierungen der auf Paul VI. folgenden Päpste wurde auch diese Anzahl temporär überschritten.“. Das erklärt sich daraus, dass der Papst über die Vollgewalt (potestas plena) verfügt, er also bei Regeln des menschlichen Rechts (wie der hier diskutierten) weder an Entscheidungen seiner Vorgänger noch seine eigenen gebunden ist, sondern sie jederzeit - allgemein oder im Einzelfall - abändern kann. --Andrsvoss (Diskussion) 09:54, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Verstehe. Danke. Professor Tournesol (Diskussion) 11:50, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten