Diskussion:Mittagsmörder

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lustiger seth in Abschnitt Anzahl Morde
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Ortsangaben teilweise falsch[Quelltext bearbeiten]

Die Ortsanangaben zu den Überfällen sind teilweise falsch z. B. bei dem ersten Überfall "Nürnberg". Bitte ändern, s. z.B Buch Mittagsmörder --79.238.174.225 18:27, 15. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

SZ-Artikel[Quelltext bearbeiten]

... könnte eingebastelt werden: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/haftentlassung-nach-jahren-was-vom-leben-uebrig-bleibt-1.1460067 -- S. Dobrick 77.185.190.220 15:18, 6. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Name[Quelltext bearbeiten]

Da der Name in der seriösen Presse rechtmäßig mitgeteilt wurde, ist er eine allgemein bekannte Tatsache, der auch in dem einen Link erwähnt wird. Auch wenn das atypische Lemma "Mittagsmörder" nicht falsch ist und bleiben kann, handelt es sich bei der Namensnennung nicht um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters. Ansonsten sollten für die wichtigen Straftaten einzelne Tatlemmata erfolgen.

Hier stellt sich überhaupt die Frage, ob es der Datenschutz und der Persönlichkeitsschutz gebieten bei lebenden oder erst vor kurzer Zeit verstorbenen Personen diejenigen (nicht rein privaten) Tatsachen zu entfernen bzw. zu verschweigen, die für die Person negatives erwähnen und/oder nicht von den Personen und ihren Erben gebilligt werden. So ist das Lemma unenzyklopädisch.

Entweder man nennt die Namen der "berühmten" Kriminellen oder man entfernt die Kategorien Serienmörder, Betrüger, Entführer und dergleichen mit allen dazu gehörigen Lemmata, sofern die Person nur durch Straftaten relevant wurde.

Es sollte aber keine Genehmigungspflicht von Wikipediafakten durch die Betroffenen erforderlich sein. Nur falsche, nicht nachgewiesene oder aus dem Privatleben stammende Tatsachen(behauptungen) haben in einem Artikel nichts zu suchen(zumindest nicht ohne Genehmigung). Das Informationsinteresse gebietet eine nicht anonymisierte Darstellung bei schweren Straftaten- besteht dies nicht mehr und hat der Persönlichkeitsschutz des Täters nicht mehr an seine Tat(nicht die Tat) zu erinnern Vorrang- bedarf es des Lemmas nicht mehr. So geht es nur, wenn der Täter in den Medien-zumindest in den seriösen 3 gelten.Irgendwie ist keine Entscheidung gefällt. sodass jetzt das im Zweifel für den Täter und gegen die Information gilt.

Es sollen zwar in Artikel über Personen nicht Straftaten erwähnt weden, die keinen Bezug zum relevanten Wirken einer Person haben. Bei relevanten straftätern hat jedoch der Bezug zu erfolgen. es geht hier nicht um die Vorstrafe eines Journalisten, Sportlers, Wissenschaftlers oder Politikers. Sonst sind eigentlich alle Artikel über lebende Straftäter zu anonymisieren, die nur durch die Straftat relvant wurden.

Die Anonymisierung ist hier wohl nur erfolgt, weil in der FAZ vom 27. Februar der Name anonymisiert wurde. Für die Information über die Freilassung ist der vollständige Name auch ohne Bedeutung- für eine Biographie schon.Das Lemma wurde auch erst am 17. Februar geändert, weil in der Online Berichterstattung über die Freilassung der vollständige Name nicht mehrverwähnt wird. Der Benutzer Wp121 hängt den Persönlichkeitsschutz eines Kriminellen hier zu hoch. Wenn keine privaten Fakten, wie Wohnort, ausgeübter Beruf und dergleichen im Lemma erwähnt weden sehe ich keine Beeinträchtigung des Rechts auf Neuanfang- sonst müsste auch auf die Erwähnung der Taten und damit auf das Lemma verzichtet werden. Gruß--Lena1 (Diskussion) 16:32, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Der Nachname ist nicht wegen des FAZ-Artikels abgekürzt wurden, sondern weil die Nennung des vollen Namens mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen deutsches Recht verstößt. Diese Einschätzung kann man auf Basis der einschlägigen BGH-Rechtsprechung diskutieren - aber verzichte bitte darauf, den Namen im Rahmen einer solchen Diskussion zu nennen. --Rudolph Buch (Diskussion) 16:49, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Für die Diskussion ist der Name ohne Bedeutung, sodass ich gegen die Entfernung aus meinem Betrag keine Einwände habe.Es wäre zu überlegen, ob nicht bei anderen entlassenen Straftätern ähnlich verfahren werden sollte und der Name abgekürzt wird. Ein Recht auf Resozalisierung hat jeder. Der BGH hat selbst bei einer absoluten Person der Zeitgeschichte im Urteil vom 13. Januar 2015 die Namensabkürzung dieser Person in einer Pressemitteilung über ein Strafverfahren gegen einen Mitarbeiter verlangt. Hier handelte es sich jedoch um eine Tatsache, die negativ gegen eine Person die keiner Straftat verdächtigt wurde gewertet werden kann. im Urteil des BGH vom 30. 9.2014 wird korrekt entschieden, dass rechtswidrig erlangte Informationen(auch wenn sie wahr sein sollten) nur solange verwendet werden dürfen, wie ein allgemeines Informationsinteresse an der Person des Betroffenen besteht und damit nur während des öffentlichen Wirkens. Dieses Interesse besteht bei dem Mittagsmörder jetzt nicht mehr. Die Kenntnis über den Namen wurde aber nicht rechtswidrig erlangt. Wenn aber problemlos der vollständige Name über einen Link ermittelbar ist, sollte auch der Link entfernt werden und ggf. die Versionsgeschichte. Ich haber aber an dem Lemma nichts geändert. Gruß --Lena1 (Diskussion) 09:04, 25. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Anzahl Morde[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht Klaus G. hat bei seinen Raubüberfällen im Raum Nürnberg zwischen 1960 und 1965 zwei Frauen und fünf Männer erschossen. Verurteilt wurde er gemäss SZ.de für 5 Morde: Klaus G. war 1967 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er im Großraum Nürnberg fünf Menschen getötet hat. Woher die Differenz von 5 und 7 Morden? Sollte im Artikel entsprechend dargestellt werden. Danke. --KurtR (Diskussion) 02:28, 2. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Kann ich Dir verraten: da er bei den ersten beiden als Minderjährig galt, wurde da kein Urteil gefällt (da das Strafmaß geringer als beim Rest ausgefallen wäre). Irgendwie so habe ich das noch in Erinnerung. Ich hätte das auch gerne mit Quelle verlinkt, jedoch steht er da mit vollständigem Namen in der Schlagzeile. --Vexillum (Diskussion) 06:17, 2. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe tatsächlich noch eine Zeitungsausgabe gefunden, in der sein Name (siehe Abschnitt oben) in der Schlagzeile nicht genannt wird und so als Quelle taugt. Die Formulierung von mir ist jetzt vielleicht etwas holprig, aber ich denke, die Unklarheit mit den 5/7 Morden dürfte geklärt sein. --Vexillum (Diskussion) 08:58, 2. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Gudn Tach!
Ich denke, das sollte noch weiter verbessert werden. Aktuell steht in der Einleitung
  • "[...] der aus Habgier mindestens fünf Menschen getötet hatte."
und weiter unten steht
  • "hat [...] zwischen 1960 und 1965 zwei Frauen und fünf Männer erschossen"
Das ist zwar kein Widerspruch, aber wenn doch unten eine genaue Zahl steht, dann sollte die auch so in der Einleitung stehen. Oder man ändert unten die genaue Angabe in eine ungenaue, damit es wieder konsistent ist. -- seth 16:28, 22. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Freiheit[Quelltext bearbeiten]

5 Morde und er kommt noch frei, wie kann man das juristisch begründen? --2003:CA:A729:B800:9D74:23F3:A95E:6748 09:05, 5. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Die Begründung findest du in BVerfGE 45, 187. Das Bundesverfassungsgericht hat darin entschieden, dass auch bei der lebenslangen Freiheitsstrafe „eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden“. Und bitte lies' WP:DISK. Die Ausgestaltung des deutschen Strafvollzugs ist keine Frage, die wir in Artikeldiskussionen klären. -- O.Koslowski Kontakt 09:31, 5. Jan. 2023 (CET)Beantworten