Diskussion:Oliver Rast

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Amtiss in Abschnitt 3 Jahre Haft von 2009 bis 2015??
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Gewerkschaftsbegriff[Quelltext bearbeiten]

von einer Gewerkschaft, genauer definiert hier, kann nicht bereits dann ausgegangen werden, wenn der Initiator sie so benennt. Vielmehr müsste dazu eine gewisse Organisationsstruktur und überlicherweise eine Satzung (oder adäquate verbindliche Zielfestlegung) vorliegen. Beides fehlt bislang (jedenfalls mit Belegen), so dass keineswegs eine begriffliche Gleichstellung (und damit Aufwertung) zu anderen Gewerkschaften im Artikel erfolgen kann. --gdo 18:10, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Anzünden von Fahrzeugen[Quelltext bearbeiten]

Dass Rast tatsächlich ein oder mehrere Fahrzeuge angezündet haben soll ist nicht belegt und trifft nach meiner derzeitigen Informationslage auch nicht zu. Diese Aussage ist also jedenfalls unbelegt und vermutlich sogar schlicht falsch. --gdo 18:11, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Super, und was bitteschön hat er dann versucht anzuzünden. Ich finde es schwach nur die Verurteilung zu nennen und nicht die Tat, die im zur Last gelegt wird. Soviel Information muss schon sein!--Friedjof (Diskussion) 18:18, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ach so, Du schreibst als wissentlich und willentlich falsche Informationen in den Artikel? Gut zu wissen. --gdo 18:22, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Könntest Du bitte wiedre zur Sache zurück kehren und deine Unterstellungen lassen. Was hat Oliver Rast verbrochen, was hat er konkret getan?--88.70.158.149 22:25, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Straftat[Quelltext bearbeiten]

In dem Indizienprozess versuchte die Anklage nachzuweisen, dass Rast versucht habe mit zwei weiteren Personen Bundeswehr-LKWs anzuzünden. Nach §§129a und 129b ist eine Verurteilung wegen der reinen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung auch ohne eine konkrete Tatbeteiligung möglich.[1]
  1. http://political-prisoners.net/item/441-haftantritt-der-verurteilten-im-mg-prozess.html
  2. Ergänzung wurde von mir gelöscht, da grob fehlerhaft und nicht von der Quelle gedeckt. Zwar spricht die Quelle von einem "Indizienprozess", aber was User Benutzer:Friedjof sich daraus zusammenreimt und hier in Fiction-Modus zum Besten gibt, stimmt vorn und hinten nicht: Die Beteiligung an der versuchten Brandstiftung und der versuchten Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel wurde nachgewiesen, da die Täter bei der Begehung bereits observiert wurden - mit anderen Worten: die Tat wurde von Polizsten live und in Farbe beobachtet und die Täter dann beim Versuch, den Tatort zu verlassen verhaftet. Und das Vorliegen und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wurde nicht "versucht nachzuweisen", sondern (sonst hätte es die Verurteilung ja nicht gegeben), wurde nachgewiesen. Die verharmlosende Sprachweise ("reine Mitgliedschaft ... ohne konkrete Tatbeteiligung") erweckt im Übrigen beim Leser einen völlig falschen Eindruck. --gdo 22:50, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

    Die eigentliche Farge ist, wenn du soviel mehr weisst, warum steht es nicht im Artikel?!--Friedjof (Diskussion) 23:15, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten
    die eigentliche Frage ist: wenn Du so Vieles nicht weißt, warum erfindest du dann einfach etwas?
    und im Übrigen:
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    --gdo 23:21, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

    Alle Informationen stammen aus dem Artikel in Ingo Arzt, Bundeszentrale für politische Bildung. Ich kopiere den Abschnitt hier in die Diskussion, bis die Auseiandersetzung mit gdo geklärt ist.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Oliver Rast, Axel H. und Florian L. im Juli 2007 in Brandenburg/Havel drei Lastwagen der Bundeswehr anzuzünden wollten. Die Polizei hatte die drei bereits monatelang observiert und konnte die Brandsätze löschen. Anhand von DNA-Spuren auf den Brandsätzen konnten die Staatsanwälte eindeutig Schuld der drei nachweisen. Bei der Strafzumessung sei der Gedanke der Abschreckung strafschärfend mit eingeflossen, sagte der Vorsitzende Richter Josef Hoch, da die mg eine Vorreiterrolle im militanten Kampf gegen das demokratische System gespielt habe.[1]

    1. Bundeszentrale für politische Bildung http://www.bpb.de/politik/extremismus/linksextremismus/33609/militante-gruppe
    Dein Zitat der Quelle ist falsch; denn die Quelle nennt gerade nicht den vollen Namen von Tätern. Du stellst hier erstmals eine Verbindung her, die (aus gutem Grunde) keine Quelle bislang hergestellt hat. --gdo 23:43, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten
    Ich kenne niemand in dessen Ausweis als "voller Name" "Axel H." steht. Mehr als die in der Quelle genannten Kurzformen gebe ich hier nicht an. Welche falsche Verbindung stelle ich her? Bitte um Erläuterung Deiner Behauptung.--Friedjof (Diskussion) 09:33, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

    3M: Die Quelle (bpb) sagt eben nicht aus, dass die Tat von Oliver Rast begangen wurde, sondern von "Oliver R.". Dass es sich dabei um Oliver Rast handelt, ist deine eigene Erkenntnis und insofern unzulässige TF (und dies ist genau die falsche Verbindung, die gdo meint). Des weiteren verletzt dies eben auch die Richtlinien bezüglich lebender Personen, siehe oben. Es gehört demnach nicht in den Artikel. --NaturalBornKieler (Diskussion) 09:49, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

    Da gibt es schon andere Quellen, die den Namen ausschreiben, z.B. diesen Artikel in der jungen Welt (hier dokumentiert). --Häuslebauer (Diskussion) 10:05, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten
    Ich schließe mich Häuslebauer vollumfänglich an, da es bei Sichtung aller verfügbaren Quellen evident ist, dass es sich bei "Oliver R." um Oliver Rast handelt und seine Persönlichkeitsrechte durchaus gewahrt bleiben, wenn in dem Artikel steht, weshalb er Verurteilt wurde. Auch deshalb, weil es sich um eine politisch motivierte Tat handelte, die in der Öffentlichkeit durchaus unterschiedlich gewertet wurde.--Friedjof (Diskussion) 11:38, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten
    Ich wollte mich mit meinem Hinweis keineswegs zur Fragen bzgl. WP:Bio und der Relevanz des Lemmata äußern. Die Scheindebatte fand ich nur anstrengend. Ich habe bei beiden Punkten größere Bauchschmerzen. --Häuslebauer (Diskussion) 11:42, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

    Oliver Rasthat kaum Bedenken, über seine Tat zu sprechen ... nachzuhören und zu lesen hier [1] Ihm geht es eher um die Anwendung des Paragraphen 129 StGB.--Friedjof (Diskussion) 12:37, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

    Okay, der Beleg gibt es schon eher her. --NaturalBornKieler (Diskussion) 13:20, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

    3 Jahre Haft von 2009 bis 2015??[Quelltext bearbeiten]

    Kann einer die Zahlen im Artikel erläutern oder richtigstellen? -- Amtiss, SNAFU ? 01:05, 30. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

    Habe die Daten mal nach der angegebenen Quelle korrigiert. Da bleibt aber immer noch der Widerspruch. Laut der Pressemitteilung der Roten Hilfe saß er vom 22. Mai 2013 bis 10. September 2014 in der JVA Tegel. Laut Junge Welt vom 7. Juli 2011 stand damals ein Haftantritt unmittelbar bevor [2]. Deckt sich auch eher mit meinen Erinnerungen. Ich glaube da war aber während der Haftzeit noch etwas wegen den Revolutionäre Aktionszellen (RAZ). Auf jedem Fall braucht es da nochmal genaueres Quellenstudium. --Häuslebauer (Diskussion) 10:10, 30. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
    Ein wenig Licht ins Dunkel bringt dieses Interview in der Jungle World: „Als ich im Mai 2013 vom sogenannten offenen in den geschlossenen Vollzug verfrachtet wurde [...]“ Heißt er war auf jedem Fall schon vor dem 22. Mai 2013 in Haft, wurde aber erst zu diesem Zeitpunkt in die JVA Tegel verbracht. (Wenn mich nicht alles täuscht, stand dies im Zusammenhang mit dem Vorwurf er habe noch aus dem Knast heraus die RAZ mitgegründet. Die Seite „Einstellung der §129(a)-Verfahren - sofort!“, die sich als Unterstützungsgruppe für die Angeklagten im MG-Prozess verstand, bestätigt einen Haftantritt „im Juli 2011“. Juli 2011 + 3 1/2 Jahre kommt ungefähr auf September 2014 hinaus. Damit dürfte das geklärt sein oder? --Häuslebauer (Diskussion) 10:18, 30. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
    Fehlt nur noch die Erläuterung, also Haftverlängerung (?), im Artikel. -- Amtiss, SNAFU ? 23:33, 30. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
    Juli 2011 bis September 2014 sind doch knapp unter drei Jahren und sechs Monaten oder bin ich gerade viel zu doof zum rechnen? Es gab bloß keine frühere Haftentlassung (was der Normalfall ist) wegen der Vorwürfe im RAZ-Verfahren und der offene Vollzug wurde vom Mai 2013 bis September 2014 aufgehoben. --Häuslebauer (Diskussion) 13:18, 31. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
    Ok, dann passt es. Dann hat er also auch erst 2011 die Haft angetreten. Und war zwischendurch nicht in U-Haft, wie ich es vermutet hätte (oder die Zeit wurde nicht angerechnet). --Amtiss, SNAFU ? 05:47, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
    Er saß ebenso wie drei weitere Beschuldigte im Verfahren gegen die militante gruppe (mg) nach der Verhaftung im August 2007 zunächst für einige Monate in U-Haft. Ich glaube bis Ende November. Also rund vier Monate. --Häuslebauer (Diskussion) 08:57, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
    Ja, ich meinte die Zeit von 2009 bis 2011. (Was ja die zusätzlichen 2 Jahre, die ich errechnet habe, ausmacht.) Für mich soweit erledigt, danke. --Amtiss, SNAFU ? 12:36, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten