Diskussion:Passbild

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 2A02:8109:13C0:20D0:0:0:0:F011 in Abschnitt Urheberrecht
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deutsche Personalausweise[Quelltext bearbeiten]

Achtung: Für deutsche Personalausweise und vorläufige Personalausweise kann auch nach wie vor das Lichtbild (Halbprofil) wie früher verwendet werden - also nach der alten Fotomustertafel. Bilder nach der neuen Fotomustertafel können natürlich auch vorgelegt werden! Die Bilder für den Personalausweis müssen also zurzeit noch nicht den besonderen Anforderungen der Fotos für den Reisepass entsprechen. Wer dies nicht glaubt, kann selbst in seinem Einwohnermeldeamt nachfragen. Ich selbst arbeite bei einer Stadt- Gemeindeverwaltung und bin u.a. für das Passwesen zuständig!! 30. Mai 2007 (AS), 18.52 Uhr.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.154.212.214 (DiskussionBeiträge) 31. Mai 2007, 10:32)

Hier meine Quelle: Aus einem Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 01.09.2005 an die Vertreter der Fotobranche, das auch den Passbehörden zugeleitet wurde, steht in der Anlage mit dem Titel „Anwendungsbereich der neuen Foto-Mustertafel ab 1. November 2005“ u.a. folgendes:

…Die neuen Anforderungen betreffen Lichtbilder, die im Zusammenhang mit Anträgen zur Ausstellung von Dokumenten durch deutsche Behörden vorzulegen sind. Im Einzelnen gilt:

Für Reisepässe und vorläufige Reisepässe ist die neue Foto-Mustertafel ab 01.11.2005 verbindlich. Für die Lichtbilder in Kinderreisepässen bzw. Kinderausweisen gelten die neuen Fotorichtlinien mit Ausnahme der Anforderungen zum Format und zum Gesichtsausdruck.

Für Personalausweise und vorläufige Personalausweise können beide Lichtbild-Typen (nach alter und neuer Foto-Mustertafel) verwendet werden.

(Anm.: An dieser Mitteilung hat sich bis heute nichts geändert! Sie ist nach wie vor gültig!)(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.154.212.214 (DiskussionBeiträge) 31. Mai 2007, 10:32)

vieräugigen Passbildkamera[Quelltext bearbeiten]

Was macht man denn mit der dargestellten vieräugigen Passbildkamera? --Abdull 18:58, 20. Mär 2006 (CET)

Die Kamera besitzt 4 Linsen und man kann durch einmalige Betätigens des Auslösers 4 Passfotos (auf einem Filmträger) schießen. -Toshi. 13:38, 21. Mär 2006 (CET)
Ja aber das Bild ist schon etwas verwirrend - ein verwischter Fahrradfahre im Hintergrund könnte einen ja fast zu der Vermutung verführen, dass dieses Modell zur Verkehrskontrolle evrwendet wird. :) --Hagman 10:01, 16. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
War auch von dem Bild verwirrt und habe nach einem Verweis im Text gesucht. (nicht signierter Beitrag von 81.20.113.66 (Diskussion | Beiträge) 17:07, 12. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

"so ist diese Verpflichtung der Passbehörde nachzuweisen"[Quelltext bearbeiten]

ich glaube diese Anforderung bzgl Kopftuch ist nicht korrekt, wie z.B. hier zu lesen ist: [[1]] "Eine Bescheinigung sei daher nicht nötig, denn das Grundrecht der Religionsfreiheit stehe jedem zu, auch ohne formelle Bindung an eine Religionsgemeinschaft." (nicht signierter Beitrag von 88.64.147.107 (Diskussion) )

urheberrechtliches bei passbildern[Quelltext bearbeiten]

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/07/17/passbilder-im-netz-die-nachste-abmahnwelle/

eventuell sollte man noch dazuschreiben, welche urheberrechtlichen forderungen der fotograph stellen kann, da es den meisten leuten nicht klar ist, dass sie nicht die alleinigen rechte an ihrem bild haben, wenn sie sich fotographieren lasen. Elvis untot 12:02, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

5x4 cm akzeptiert[Quelltext bearbeiten]

Ich habe vor Kurzem ein neues Passbild für meinen Personalausweis bei einem "vorbei-geh-Photographen" im Globus machen lassen. Das wurde am Amt auch sofort akzeptiert. Jetzt hab ich nachgemessen und festgestellt, dass es 5x4 cm und nicht wie im Artikel angegeben 4,5x3,5 groß ist. Ist das die oben erwähnte alte Fototafel, oder wie kommt's dass andere Maße auch akzeptiert werden? --Angus Richard Finnson 22:08, 19. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Die Behörde hat mittels einer Fotostanzzange das zu große Bild auf das richtige Maß gebracht. Zu erwähnen ist hierbei, dass für einen Personalausweis bisher keine biometrischen Abstände des Bildes zu beachten sind. --Detlef ––Emmridet–– 17:04, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Auch eine unverständliche Leuteschinderei: Nachdem das Bild ja natürlich eingescannt wird sind absolute Grössen in cm völlig sinnlos und auch das Ausschneiden ist ein höchst trivialer Vorgang am Computer. Dafür lässt man dann die Leute aber ein paar mal hin und herlaufen... --Itu (Diskussion) 03:48, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Ehemalige Anforderungen"[Quelltext bearbeiten]

Hier sollte klargestellt werden, in welchem Land mindestens ein Ohr sichtbar sein musste - aus Österreich ist mir eine derartige Regelung nämlich nicht bekannt.--188.21.225.190 10:06, 6. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Biometrisches Passbild[Quelltext bearbeiten]

bzw. "Biometrietauglisches Passbild": Mittlerweile kann ich mir zwar denken was das ist oder was man darunter versteht aber eigentlich hatte ich erwartet dass WP mich da aufklärt. Bisher wabert dieser Begriff aber noch ziemlich selbstherrlich durch die Welt. --Itu (Diskussion) 03:40, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

done. Ich war auch überrascht, dass hier dazu bisher nichts stand. --Enormator (Diskussion) 11:29, 23. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Wir sollen halt alle ausschauen wie Muhammed Atta - das haben bisher nur die wenigsten begriffen. Deswegen auch der "ernste" Gesichtsausdruck und alle nehmen diese "Anforderung" auch sehr ernst ...79.249.1.36 11:49, 26. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

Der vorhandene Satz zum urheberrechtlichen Status bezieht sich lediglich auf Passbilder vom Fotografen. Was fehlt ist die Bewertung von Automatenpassfotos. --Túrelio (Diskussion) 22:30, 27. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Was ist das'N für ein Schmarrn? Bin i jetzt a Goi for the Staat und die Fotograff? --- Klares NEIN!
Der erste Schritt geht vom Amt aus =Erfordernis. Der 2. Schritt von mir. Hier greift das "Recht am eigenen BILD"
Es handelt sich also um eine Auftragsarbeit. Aber die Idee mit die Kopierrechte an sich ist Ne gute Idee,
die ich beim nächsten MenschenAusSchwarz berücksichtigen sollte
Buy the way:
Wie kann ein "Automaten" eigentlich forensisch sicher Kopierrechte (gerichtlich?) einfordern und was soll ein
Automaten mit dem nicht wenigem Gelde anfangen? --2A02:8109:13C0:20D0:0:0:0:F011 22:03, 17. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Singapur für Arbeitsbewilligungs-Ausweis/DDR-Wünsche bei der Kontrolle[Quelltext bearbeiten]

Persönliche Info einer EU-Bürgerin: Für das Bild am scheckkartengrossen Ausweis war November 2013 in Singapur erforderlich: keine Brille, Ohren freilegen, kein Halsband. --Helium4 (Diskussion) 07:42, 10. Dez. 2013 (CET)Beantworten

  • Und fast jeder Reisende über die innerdeutsche Grenze wird von den manchmal abstrusen Forderungen der Kontrollorgane berichten können, die weit über "Gänsefleisch den Gofferraum öffnen ?!" hinausgingen: Wenn eine bartwuchs- oder brilenbedingte Diskrepanz zwischen Gegenwart und Aufnahmezeitpunkt bestand, verstanden sie meist wenig Spaß..., ähnlich wie es Helium4 für Singapur schildert.

Hasselklaus195.140.123.22 12:12, 8. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Persönliches wissen ist keine enzyklopädische Quelle. --P.C. 12:47, 8. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Niko Alm - Nudelsieb am Kopf - Führerschein[Quelltext bearbeiten]

Sollte im Artikel nicht doch Niko Alm erwähnt werden, da seine Aktion - 2011 in Österreich - grosses Medienecho verursachte. Niko Alm wollte damit wohl Sonderrechte, die Angehörigen staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften/Kirchen zugestanden werden, kritisieren. Die Behörde gab an, dass für Führerscheine weniger strenge Richtlinien für das Porträt gelten als für Pässe. Niko Alm ist per Wahl vom September 2013 Abg. z. Nationalrat für die NEOS. --Helium4 (Diskussion) 08:09, 10. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Yep, ich bin auch gerade zufällig darauf gestoßen: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/fuehrerscheinfoto-mit-nudelsieb-im-namen-des-spaghetti-monsters-a-774219.html --Suricata (Diskussion) 08:55, 31. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Passbild mit herausgestreckter Zunge[Quelltext bearbeiten]

Ein Scherzbold (aus Arnsberg) versuchte, eine amtliche Anerkennung seines Portraits sogar gerichtlich zu erreichen. Was ist daraus geworden ?

Hasselklaus195.140.123.22 11:54, 8. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Kennst Du den Unterschied zwischen einer Diskussionsseite und einem Internetforum? --P.C. 11:56, 8. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Durchaus -
das wäre aber, PeeCee, auch unter "Trivia" zu nennen - um solches vorzunehmen (ich mache das nicht !) müsste ggf. etwas
mehr zu den Umständen in Erfahrung gebracht werden.
Ah ja ... und Du erwartest jetzt was? Das wir anfangen zu googlen um Dir deine Frage zu beantworten, die dann ohnehin nicht in den Artikel müssen, nur weil irgendjemand versucht die Regel "neutraler (ernster) Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund" gerichtlich zu umgehen. --P.C.

Passfotoautomaten[Quelltext bearbeiten]

Sind für Bundespersonalausweise in der BRD auch billige Fotos aus Automaten (wie sie an Flughäfen und Bahnhöfen herumstehen) erlaubt, oder muss man einen teuren Fotografen aufsuchen?--87.155.32.61 20:08, 2. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Natürlich sind Fotos vom Automaten zulässig, wenn der Automat Fotos produziert, welche die Anforderungen an ein biometrisches Passbild erfüllen; in der Regel wird ebendies an der Außenwand des Automats beworben. Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, dass die Herkunft des Fotos überhaupt keine Rolle spielt, so lange allen Anforderungen der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei Genüge getan ist. --79.242.22.149 15:37, 26. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Geschichtliches[Quelltext bearbeiten]

Falls hier mal jemand was zur Geschichte des Passbilds schreiben sollte, dann hier ein Artikel im Düsseldorfer Journal und Kreisblatt aus dem Jahre 1853, in dem die Einführung desselben eingefordert wird: http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ulbdzd/periodical/pageview/9352039 (linke Spalte unter "Frankreich" --Kyopy (Diskussion) 02:47, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Ein nahezu gleichlautende Meldung ist unter dem Titel: Mittel gegen Paßfälschung. in der Ausgabe vom 27. März 1853 der Altonaer Nachrichten auf der Seite 2 zu finden, --Sorgenlos (Diskussion) 23:01, 24. Jan. 2021 (CET)Beantworten