Diskussion:Paul de Chapeaurouge

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von UweRohwedder in Abschnitt Jacques und Jean Dauphin de Chapeaurouge
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Hi, sollte das Zitat nicht irgendwie in einen Artiekel eingearbietet werden. Zudem ist der Artikel etwas dürftig für eine der wichtigsten Personen in Hamburg der Nachkriegszeit. Mal schauen ob ich bald Zeit finde dafür. Gruß --Punktional 02:38, 9. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ich parke das Zitat mal hier, weil es in dieser Länge nicht wirklich in den Artikel passt. Den Artikel überarbeite ich in den nächsten Stunden. --Mogelzahn 22:44, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Am 8. Mai 1949 sprach sich Chapeaurouge im Parlamentarischen Rat für die Streichung jenes Artikels des Grundgesetzes aus, der in der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe abschaffen sollte. In seiner Begründung hieß es dazu:

In der Reichsverfassung von 1871 hat sich eine Bestimmung über die Todesstrafe nicht befunden. Ebensowenig hat die Verfassung von Weimar die Todesstrafe behandelt. Der Entwurf von Herrenchiemsee sagt über die Todesstrafe nichts. Die deutsche Gesetzgebung befindet sich hierbei in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung aller übrigen europäischen Staaten, die die Frage der Todesstrafe nicht in ihren Verfassungen geregelt, sondern in die allgemeine Gesetzgebung übernommen haben. Ich glaube, das sollten wir auch in der Bundesrepublik Deutschland tun. Ich halte es für selbstverständlich, daß nach all den schweren Zeiten, die wir durchgemacht haben und in denen schreckliche Todesurteile gefällt worden sind, das Problem der Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland eingehend wird behandelt werden müssen. Bei der Todesstrafe handelt es sich um ein Problem, mit dem jede Generation sich einmal auseinandersetzen muß und wird. Es ist aber nicht Aufgabe des Parlamentarischen Rates, im Grundgesetz irgendwie präjudizierend zur Todesstrafe Stellung zu nehmen. Wir schaffen ein Grundgesetz, das nur die notwendigsten Bestimmungen enthält, um die Bundesrepublik Deutschland vorläufig lebensfähig zu machen. In ein solches Grundgesetz gehört eine Bestimmung über die Todesstrafe nicht hinein. Ich will nicht verhehlen, daß ich persönlich die Todesstrafe im Augenblick für nicht entbehrlich halte. Ich kenne sehr wohl die schwerwiegenden Argumente, die schon alt sind und sich gegen die Todesstrafe anführen lassen. Es würde aber verfehlt sein, wenn wir hier im Parlamentarischen Rat eine Vorwegentscheidung kommender Kämpfe um die Todesstrafe treffen würden. Wir würden damit den Rahmen der Aufgaben, die uns gestellt sind, meines Erachtens in einem wichtigen Punkt überschreiten, und das sollten wir nicht tun. Wenn ich den Antrag auf Streichung des Artikels 103 stelle, so will ich damit in keiner Weise einem Mitglied des Parlamentarischen Rates das Geständnis abzwingen, daß er für die Todesstrafe ist. Diese Entscheidung muß man jedem frei lassen. Ich halte es aber für sachlich verkehrt, wenn wir ohne gründliche Aussprache eine so schwerwiegende Frage lösen wollten. Mit einigen wenigen Worten kann man der Schwierigkeit des Problems nicht gerecht werden. Ich hielte es für verfehlt, wenn wir der Versuchung, dieses Problem heute in einer kurzen Aussprache zu lösen, nachgeben würden.

Jacques und Jean Dauphin de Chapeaurouge[Quelltext bearbeiten]

Ist Paul de Chapeaurouge eigentlich ein Nachfahr von Jacques de Chapeaurouge, dem Begründer des Hammer Parks, und dessen Sohn Jean Dauphin de Chapeaurouge, der in der Franzosenzeit stellvertretender Bürgermeister war? (nicht signierter Beitrag von Mogelzahn (Diskussion | Beiträge) )

@Mogelzahn: Nein, kein direkter Nachfahre, sondern der Nachfahre eines jüngeren Bruders von Jacques, siehe Chapeaurouge#Stammliste (Auszug). --Uwe Rohwedder (Diskussion) 22:07, 3. Jul. 2016 (CEST)Beantworten