Diskussion:Pseudonym

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 2A02:CA01:1C:F400:F583:9669:9AF8:615E in Abschnitt Zulässigkeit
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Rechtliche Seite

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Wie sieht es rechtlich aus? Kann sich jeder ein Pseudonym geben und es dann benutzen?

natürlich kann das jeder..die bessere und interessantere frage ist wohl eher wie rechtskräftig dieser ist. ich gehe stark davon aus das er keinerlei rechtskräftige wirkung hat... also das du im ausweiß deinen normalen stehen hast, für den staat noch hans müller bist auch wenn du dich hans dampf nennst und du auf jedem amt oder vor gericht dich als hans müller ausgeben mußt.
sprich, es ist nur klamauck den halt dann die leute zu dir sagen weil sie es wollen oder es nicht besser wissen.. ist dann im grunde nichts anderes als ein spitzname den deine freunde und bekannten zu dir sagen, der aber keinerlei bedeutung hat und denn du wenn du willst auch täglich wechseln kannst
Das ist die Frage. M.W. kann man sich einen Künstlernamen auch in den Personalausweis eintragen lassen. Recherche notwendig!
Das Eintragen von Künstlernamen in Pass und Personalausweis wurde in Deutschland zum 1.11.2007 abgeschafft.
Richtig, und später wurde es wieder eingeführt, siehe Artikel. -- 62.156.59.72 04:07, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Also, ich habe meinen Künstlernamen in meinen Ausweis eintragen lassen – aber der trägt auch das Ausstellungsdatum 13. 08. 07, was offensichtlich vor dem 1. 11. liegt...
Zudem habe ich in einer BGB-Lehrveranstaltung mal gelernt, dass in Deutschland Künstler, die allgemein unter ihrem Künstlernamen bekannt sind, Verträge mit ihrem Künstlernamen unterschreiben können. Als Beispiel diente da Udo Jürgens. Dieser dürfe in Deutschland Verträge mit Udo Jürgens unterzeichnen, in Österreich müsse er es mit seinem bürgerlichen Namen Jürgen Udo Bockelmann tun. – Aber das mit der BGB-Lehrveranstaltung ist bei mir 20 Jahre her, da will ich nicht meine Hand für ins Feuer legen, dass das heute noch so ist...
-- 92.206.72.218 03:03, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Situation in Österreich

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Wie schaut's hier mit der Situation in Österreich aus, gibt's da Einträge im bürgerlichen Gesetzbuch? --Yamavu 13:31, 11. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Voraussetzungen für Personeneintragung?

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Hat jemand eine Ahnung, wie die Vorraussetzungen aussehen, um einen Künstlernamen in den Perso einzutragen? Kann ich auf dem Amt einfach sagen, ich heiße jetzt Hans Dampf und die tragen mir das in das Feld ein? Oder muss ich mit viel Aufwand nachweisen, dass ich unter diesem Pseudonym bekannt bin? -- 62.156.59.72 04:12, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Also, bei mir war das damals ganz einfach. Ich habe eine paar Veröffentlichungen mitgebracht, die mit meinem Künstlernamen unterzeichnet waren. "Veröffentlichungen" klingt jetzt etwas hochtrabend. Das waren Programmblättchen vom Potsdamer Hans-Otto-Theater und Beiträge in diversen Heften. Dann hat mir die Sachbearbeiterin einen Schmierzettel vorgelegt, auf dem ich einfach raufschrieb "Hiermit beantrage ich, meinen Künstlernamen in den Ausweis eintragen zu lassen." – und das wars. Aber das war halt vor dem 1.11.2007. Wie das heutzutage gehandhabt wird, weiß ich nicht...
-- 92.206.72.218 03:13, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten

BGH-Urteil

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Süddeutsche Zeitung: BGH schützt anonyme Online-Kommentare 46.115.181.164 11:40, 1. Jul. 2014 (CEST) Einen Künstlernamen in seinen Ausweis eintragen zu lassen, entspricht keiner Imagepflege, sondern die Frage der Sicherheit.Beantworten

Welche von dem Sachbearbeiter, der jeweiligen Behörde nach einem Antrag, wenn dieser Stattgegeben, im Ausweis eingetragen wird.

Man kann sich hierzu auch selber, sei es per Internet bei denn Behörden erkundigen.

Herkunft Alias, alias

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Gibt es zu der Herkunft von "alias" irgendwo eine Überlieferung oder woher kommt die Auffassung, dass "alias" unbedingt aus dem lateinischen stammen muss/soll? "alias" kann genauso als eine englische Abkürzung für "also identified as" gesehen werden, zu deutsch: ebenso identifiziert als. Im englischen gibt es in diesem Zusammenhang zudem auch "also known as" (zu deutsch: ebenso bekannt als), was auch im deutschsprachigen Raum als Abkürzung "aka" (oder a.k.a.) bekannt ist. (nicht signierter Beitrag von 188.104.179.125 (Diskussion) 00:36, 1. September 2017 (CEST))

Laut www.wortbedeutung.info kommt das Wort vom gleichlautenden lateinischen Adverb und findet sich mehr oder weniger gleichlautend auch in anderen Sprachen. --Moonbarker (Diskussion) 11:02, 21. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Seltsam. Ich "bekämpfe" in WP-Artikeln das "aka", indem ich es durch das bekanntere "alias" ersetze und jetzt fehlt es ausgerechnet in diesem Artikel. 46.114.139.46 12:37, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Reinhard Mey

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Im Artikel ist Reinhard Mey unter

Gründe für die Wahl eines Pseudonyms → Vermeidung von Nachteilen → " Um nicht bloß aufgrund eines schon bekannten Namens Erfolg zu haben oder um anderweitigen Missverständnissen vorzubeugen: " aufgeführt.

Er hat indes mehrere Pseudonyme:

Pseudonyme sind Frédérik Mey (in Frankreich), Alfons Yondraschek und Rainer May.

Man gewinnt im Artikel den Eindruck, Mey hätte sich eigens für den Grand Prix dieses zugelegt, was aber nicht der Fall ist, da er es bereits früher mehrfach verwendet hat.(Man lese hierzu den Artikel Reinhard Mey unter „Pseudonyme“) Sollte man das Beispiel Mey nicht besser an anderer Stelle im Artikeltext anbringen ? --Killerkürbis (Diskussion) 15:42, 11. Mär. 2020 (CET)Beantworten

fehlende Unterbegriffe

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Folgende Begriffe fehlen: Ascetonym, Demonym, Hieronym, Phrenonym, Scenonym, Sideronym, Telonisnym, Titlonym. Da das Meiste rot wird, sollten auch entsprechende Einzelartikel angelegt werden. 46.114.139.46 12:40, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten

P. O’Neill

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Sollte man hier P. O’Neill erwähnen? (nicht signierter Beitrag von Manwithoutfaceberlin (Diskussion | Beiträge) 23:35, 29. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Literatur

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Beim Stichwort Pseudonym fällt mir als erstes der Holzmann/Bohatta ein, für viele Antiquare DAS Standardwerk. --Hodsha (Diskussion) 22:04, 24. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Namensänderung

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Beispiel: Friedrich Leyden hieß bei Geburt Friedrich Levy. Die Namensänderung habe er 1922 aus pragmatischen Gründen in der Weimarer Republik vorgenommen. Soweit, so gut.

In diesem Fall von einem Pseudonym und einer entsprechenden Kategorie zu sprechen, halte ich für wenig sinnvoll. Allerdings sind die einschlägigen WP:Artikel zur Zeit wenig hilfreich: für Juden in Deutschland vor 1933, für Einwanderer, die in dem jeweiligen Zielstaat aus sprachlichen Gründen ihren Namen anpassten (Übersetzung des Namens in die Zielsprache, Umschreibung eines Umlauts oder Sonderzeichens). Auch bei staatlich geförderten Namensänderungen (z.B. Magyarisierung, Italianisierung) sprechen wir wohl eher nicht von Pseudonymen. --Goesseln (Diskussion) 17:51, 18. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Zulässigkeit

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Ich möchte, obwohl dies vor Jahren schon einmal diskutiert wurde, nochmal die Frage nach der Zulässigkeit eines Künstlernamens aufwerfen. Darf tatsächlich jeder ein Pseudonym nutzen, auch ohne wenigstens einen annähernd sinnvollen Grund, eben z.b. eine künstlerische Tätigkeit, auszuüben? Mir erscheint es merkwürdig, dass es tatsächlich möglich wäre mit einem anderen, quasi einem falschen Namen durchs Leben zu gehen. Ich kenne Fälle in denen ein anderer Vorname benutzt wird, aber der Nachname? Es sollte doch auch rechtliche Auswirkungen haben, selbst wenn keine Unterschrift geleistet wird. Ist etwa eine Bestellung auf den Künstlernamen rechtswirksam? In den Artikel sollte der Punkt, wann ein Künstlername nicht zulässig ist noch klar eingefügt werden. Oder eben umgekehrt. --2A02:CA01:1C:F400:F583:9669:9AF8:615E 18:23, 25. Apr. 2024 (CEST)Beantworten