Diskussion:Rosa Winkel

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Übertragung aus fremdsprachl. Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

es gibt eine regel, dass bei übertragung/übersetzung eines artikels aus einer anderen wikipedia der originaltext in der versionsgeschichte zufinden sein muss: also

  1. erst zu übersetzenden artikel einstellen + speichern
  2. übersetzen

grund: auf diese art und weise ist es möglich evtl. unstimmigkeiten sprachlicher oder inhaltlicher art nachzuvollziehen + auszubügeln Pm 20:27, 22. Jun 2004 (CEST)

Lesben-Passage[Quelltext bearbeiten]

"Fehlerfuchs" hatte hier eine Passage zu einer angeblichen Verfolgung von Lesben unter dem schwarzen Winkel eingefügt. Das gehört erstens nicht hierher - eine Debatte darüber wäre richtigerweise im Text Homosexuelle in der Zeit des Nationalsozialismus unterzubringen, wo sie auch bereits geführt wird.

Um das nicht vollends zu beseitigen, seien hier zwei Quellen angegeben, auf deren eine sich Fehlerfuchs bezog und aufderen zweite ich mich berufe:

Christa Schikorra: Kontinuitäten der Ausgrenzung. "Asoziale" Häftlinge im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück. Berlin 2001

Helga Amesberger; Katrin Auer; Brigitte Halbmayr: Sexualisierte Gewalt. Weibliche Erfahrungen in NS-Konzentrationslagern Mandelbaum, 2005. ISBN 385476118X

Noch lebende...[Quelltext bearbeiten]

Bei dem Satz "Heute weiß man von weniger als 10..." sollte man hinschreiben, wann "heute" ist. Die wikipedia wird auch in 10 Jahren noch gelesen... Saxo 15:38, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nachdem Rudolf Brazda gestern verstorben ist, und in dessen WP-Artikel steht, er sei der letzte bekannte Träger des Rosa Winkels gewesen, ist der Satz eigentlich völlig hinfällig, oder gibt es anderslautende Erkenntnisse? --Dschanz → Bla  10:47, 4. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Und was ist mit https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Kohout
eingefügt. --Schoener alltag (Diskussion) 20:30, 10. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Entschädigung[Quelltext bearbeiten]

"Die Häftlinge mit dem Rosa Winkel sind nie von der deutschen Regierung entschädigt worden." - Ist zwar nur ein Satz am Rand, aber sollte man den nicht enz. sachlicher und nachvollziehbarer erklären. Schließlich gehts um Zahlungen durch den dt. Staat, nicht um eine Regierung, und letztendlich ist der Bundestag zuständig. Vorschlag: In der Bundesrepublik sind Entschädigungszahlungen an die homosexuellen Häflingen durch das Bundesentschädigungsgesetz ebenso ausgeschlossen, wie gegenüber anderen Opfergruppen." Oliver S.Y. (Diskussion) 15:59, 3. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Für die DDR lese ich bei Verfolgter des Naziregimes die "Richtlinien für die Anerkennung als Verfolgte des Naziregimes des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen der DDR vom 10. Februar 1950, Gesetzblatt der DDR, 1950, S. 92" als Grundlage. Ich frage mal beim Portal:Recht, ob jemand den Inhalt kennt.Oliver S.Y. (Diskussion) 16:01, 3. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Internationales Symbol nach 1945[Quelltext bearbeiten]

Schaut mal in die englischsprachige Seite: https://en.wikipedia.org/wiki/Pink_triangle Offenbar endete die Geschichte des rosa Dreiecks nicht mit dem Kriegsende, es taucht auch in Gus Van Sants Film über Harvey Milk von 2008 auf. (nicht signierter Beitrag von Ulizinho (Diskussion | Beiträge) 01:16, 6. Jan. 2013 (CET))[Beantworten]

„verschleppt“ politisch neutraler formulieren?[Quelltext bearbeiten]

„Der Rosa Winkel war ein Symbol, das während der Zeit des Nationalsozialismus benutzt wurde, um männliche Häftlinge in Konzentrationslagern zu identifizieren, die wegen ihrer Homosexualität dorthin verschleppt worden waren …“

Das „verschleppt“ klingt mir ein bisschen politisch einseitig, bzw. populistisch. „interniert“ oder „inhaftiert“ ist vielleicht etwas neutraler, was sagt ihr? — 88.74.146.157 17:22, 6. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Dagegen. Internieren tut man in Internierungslagern. Dies trifft auf Konzentrationslagern nicht zu. Außerdem ist die Definition laut Wiki-Artikel klar: Im juristischen Sinne bezeichnet Internierung einen vom Staat organisierten Freiheitsentzug von politischen Gegnern, fremden Militärpersonen und Gegenständen im Krieg mit Drittstaaten oder Flüchtlingen in Form einer systematischen Zusammenführung in einem eigens hierfür eingerichteten Internierungslager. Auch dies trifft auf Homosexuellen nicht zu. Und eine Inhaftierung - also, eine Haft - aufgrund eines Haftbefehls eines Richters liegt ebenso nicht vor - damit wird man weder dem Umstand der Schutzhaft, noch der Deportation in ein Konzentrationslager gerecht.
LG, der Fehlerfuchs (Diskussion) 13:50, 7. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Aus dem Artikel: Schwule als eher verstreute Opfergruppe[Quelltext bearbeiten]

Nicht alle Häftlinge mit einem Rosa Winkel verstanden sich selbst als schwul, manchmal waren sie verheiratet und hatten nur wenige Male Sex mit einem Mann. Zudem kam nicht jeder, der nach Paragraph 175 verurteilt wurde, später auch in ein Konzentrationslager, die meisten erhielten eine Gefängnisstrafe.


Ohne Belege kann das nicht im Artikel bleiben. Habe es von der Vorderseite hierher verschoben. --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 13:54, 16. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ganz ehrlich, auch mit Beleg klingt das nicht wirklich enz. objektiv oder gar neutral. Es soll wohl die lagerinterne Zuordnung erklären, ohne die Opfer zu diskrediteren, aber für mich liest es sich zumindest interpretierbar. Wenn Du diese Passage kritisierst, so könnte man die komplette Einleitung entfernen. Denn meiner Kenntnis nach gab es keinen standardisierten Verfahrensablauf, gemäß dem die Gestapo üblicherweise damit beauftragt war. Das ist bestenfalls eine klischeehafte Verallgemeinerung auf der Grundlage von Einzelschicksalen. Die Überführung von Personen nach Verbüßung der Haftstrafen erfolgte beispielsweise durch die Justizverwaltung in enger Kooperation mit der SS als Lagerverwalter, die Gestapo war da weder personell noch befehlstechnisch eingebunden. Und ich bin kein Jurist, aber wenn wir hier von einer "Nazi-Verschärfung" schreiben, ist das schonmal wertend, was umso mehr verwundert, wenn man sich mit dem Gesetzestext unter § 175 befasst. Die wesentliche Änderung war dabei eher die Erweiterung der strafbaren Handlungen, und nicht die Erhöhung der Höchststrafe von 4 auf 5 Jahren. Das alles zusammen spricht eigentlich gegen den Artikel hier als enz. objektive Darstellung des Themas, da die Qualität weit hinter der verwandter Artikel in der Wikipedia ist.Oliver S.Y. (Diskussion) 14:26, 16. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Danke, stimme dir im Wesentlichen zu. Gruß --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 15:09, 16. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Kleines Zitat zur Ergänzung: "Durch einen Erlass des Reichsministers des Innern vom 25. Januar 1938 durfte nur das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin Schutzhaft anordnen." - bei der Beschreibung muß also sowohl der Zeitstrahl als auch die innerbehördliche Kompetenz beachtet werden. Also die Verfolgung 1935 und 1938 bzw. später unterschieden. Angesichts der Umstände, daß nur sehr grobe Schätzungen über die Zahl der Betroffenen überhaupt existieren, ist das an dieser Stelle wohl unmöglich zu beschreiben.Oliver S.Y. (Diskussion) 16:22, 16. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Herkunft der Farbe[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich bitte um Entschuldiung, falls dies der falsche Ort ist: Warum wurde die Farbe Rosa gewählt? Der Artikel erwähnt es nicht. Ziko (Diskussion) 16:08, 8. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]