Diskussion:Samaire Armstrong

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Boshomi in Abschnitt archive.is
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archive.is[Quelltext bearbeiten]

Die Verwendung von archive.is ist wegen der Rechtslage auf Notfälle zu beschränken, wo es absolut keine Alternative Quelle angegeben ist, ansonst droht auch hier die komplette Sperre der Domain, wie dies schon in anderen Wikis, insbesondere enwiki der Fall ist.

Shortlinks auf archive.is sind wegen der Möglichkeit der SBL-Sperrumgehung ein absolutes No-Go dafür existiert der Wikipedia:Bearbeitungsfilter/182 Frohes Schaffen — Boshomi ☕⌨☺ Defekte URLs - Hilfe gesucht16:28, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Auf welche "Rechtslage" beziehst du dich und warum findet sich in den ganzen Wikipedia-internen Seiten zu Archiven keinerlei Hinweis darauf? Deine persönlichen Einschätzungen und andere wikis sind hier nicht relevant.--Chianti (Diskussion) 18:21, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Lies doch einfach mal den Artikel zu archive.is sowie die Diskussionen dazu, weitere Infos findest du auf den entsprechenden Diskussionsseiten zu WP:WEB, Vorlage:Webarchive,... sowie die englische Diskussion die zur Sperre von archive.is führte. Ein sparsamer Umgang mit Archive.is ist in dewiki nur temporär akzeptabel solange es keine bessere Lösung gibt, oder falls es sich eindeutig um abandonierte oder freie Inhalte handelt. Frohes Schaffen — Boshomi ☕⌨☺ Defekte URLs - Hilfe gesucht19:06, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Also nichts Konkretes - weder zur Rechtslage noch zum Gebrauch von archive.is. Und so lange die Diskussion in der Schwebe ist, bitte ich dich, meine Einschätzung als Reparateur des toten Links zu respektieren, dass ich als erste Priorität das Archiv nehme, das das Original möglichst originalgetreu darstellt und weiter Archive als Backup auskommentiert in Reserve lasse.--Chianti (Diskussion) 14:53, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten
P.S.: die "Rechtslage" - d.h. die Frage nach der Zulässigkeit von Kopien von Webinhalten ohne Autorisierung der Urheber - betrifft alle in der WP verwendeten Webarchive, nicht nur archive.is. Das ist kein Argument für eine Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Archivierungsportale.--Chianti (Diskussion) 15:15, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ich kannte das Problem bisher nicht. Habe mit deshalb gestern n:Wikipedia:Using archive.is angesehen, und die drei dort verlinkten RFCs, wo wohl die Hauptdiskussion zu diesem Thema ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es drei Probleme. Archive.is hat kein Impressum, und jemand hat 2013 in en.wp Links gespamt, anscheinend sogar mit einem illegalen Botnetz. Außerdem ist es vergleichsweise klein, verdient nichts (?) und könnte deshalb jederzeit offline gehen. Ist das so richtig? Das wären alles zwar keine absoluten Kontraindikationen, aber doch gute Gründe, dieses Archiv möglichst nur dann zu verwenden, wenn niemand sonst den Content hat. Ist sicher eine Einzelfallentscheidung. BF 182 loggt im Moment nur; man sieht, dass viele verschiedene User auf das Archiv verlinken. --MBq Disk 15:39, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ich habe nun auch ein bisschen an den Stellen herumgestöbert, die Boshomi genannt hat. Insbesondere [1] erscheint mir dabei relevant. So lange die Seite erreichbar ist und nach deutscher Rechtsprechung nicht für illegal erklärt wurde, ist es eine Ermessensentscheidung des Bearbeiters. Ich habe oben ausgeführt, warum ich archive.is bevorzugt habe. Das bitte ich zu respektieren bzw. als weitere Diskussionsgrundlage zu nehmen und nicZusammenfassunght irgendwelche hätte-könnte-Spekulationen im leeren Raum.--Chianti (Diskussion) 16:19, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten
P.S.: der BGH hat bereits 2010 entschieden, dass Links auf unheberrechtswidrige Inhalte von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind, wenn sie lediglich als Beleg dienen: "Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag Links auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst." (Heise/Slysoft/AnyDVD-Urteil, Az. I ZR 191/08). Somit gibt es keinerlei "Rechtsgrundlage"-Argumente gegen bestimmte Archive oder Webseiten, wenn sie als EN oder WP:WEB dienen.--Chianti (Diskussion) 17:22, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Das Problem ist, dass dieses Service komplett anomym betrieben wird, und urheberrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten werden. Wäre die Rechtslage so einfach wie Chianti schreibt, könnten wir in Wikipedia selbst alle möglichen Webinhalte „archivieren“, was selbstverständlich nicht geht. Solange es sich um einen anonymen Dienst handelt, ist der Gebrauch bestenfalls als temporäre provisorische Lösung anzusehen, bis es eine bessere Alternative gibt. Das AnyDVD-Urteil betrifft eine ganz andere Problem, und hat mit dieser Rechtslage um Webarchivierung gar nichts zu tun. Die Rechtslage zu Webarchivierung ist in Deutschland extrem restriktiv, weshalb die bestehenden deutschen Webarchive nur für sehr wenige Nutzer erreichbar sind (Wissenschaftler in entsprechenden Fachbibliotheken.) Frohes Schaffen — Boshomi ☕⌨☺ Defekte URLs - Hilfe gesucht09:18, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten
@Chianti, MBq: In enwiki ist der Editfiler 559 scharf geschaltete, Neuverlinkungen sind nicht möglich. In dewiki bin ich der Benutzer der inzwischen die mit abstand meisten Links auf archive.is eingebracht hat, allerdings habe ich auch schon tausende Verwendugen durch bessere Alternativen ersetzt. Ich denke wir sollten archive.is weiterhin als Zwischenlösung verwenden, bis wir bessere Alternativen finden. Für eine weitgehend freie Verwendung von Archive.is gibt es in dewiki bestimmt keinen Konsens. Frohes Schaffen — Boshomi ☕⌨☺ Defekte URLs - Hilfe gesucht09:31, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Wie Mbq oben richtigerweise dargestellt hat, hat die en-WP ein Problem mit der botmäßigen Verlinkung und setzt darum ihre Filter ein. Deren Vorgehen ist völlig unmaßgeblich für die de-WP. Leider versteht Boshomi nicht das o.g. BGH-Urteil bzw. versteht seinen Ausführungen zufolge nicht den Unterschied zwischen einem selbst betriebenen Archiv und der reinen Verlinkung auf fremde Inhalte. Auch zwischen dem Akt der Archivierung eines individuellen WP-Nutzers und dem Einfügen eines bestehenden Archivlinks in einen WP-Artikel als Beleg besteht ein gravierender Unterschied, der offensichtlich nicht verstanden wird. Nur Ersteres ist Anlass für den Hinweis in der de-WP, vor dem Archivieren die Zustimmung des Urhebers einzuholen. Hier diskutieren wir jedoch letzteres Vorgehen. Dieses elementare Grundwissen ist jedoch Voraussetzung für eine sinnvolle Diskussion. Denn alle Webarchive, die die de-WP verlinkt, sind nach WTO-Urheberrecht (wo es kein "fair use" gibt) und auch nach deutschem Urheberrecht "rechtswidrige" Inhalte. Ob ein solcher Service mit oder ohne Impressum betrieben wird, ist dabei völlig irrelevant. Für eine restriktive Verlinkung eines bestimmten Archivanbieters besteht daher in der de-WP kein Konsens. Insbesondere da es nur extrem wenige Archive gibt, die 1. sich nicht durch eine nachträglich geänderte robots.txt nach Jahren als wertlos erweisen, 2. die Seite so speichern wie sie im Original dargestellt wurde und 3. WP-Weblinks automatisch archivieren. Insbesondere Punkt 2. gab hier im konkreten Fall den Ausschlag. Ich empfehle außerdem, das Thema sachlich-juristisch unter der genannten BGH-Entscheidung zu betrachten, denn angesichts dessen, dass renommierte Medien wie die Süddeutsche eine Paywall eingeführt haben und Webseiten der Öffentlich-Rechtlichen eine kurze Lebenserwartung, wird archive.is m.E. oft die einzige Möglichkeit sein, einen toten Link wiederzubeleben.--Chianti (Diskussion) 11:14, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Der Botmässige Einsatz war der Auslöser für die Sperre, es gab aber inzwischen 3 RFCs und die Seite ist immer noch blockiert. Die Punkte die du ansprichst sind rechtlich äußerst heikel, und robots.txt ist nur einer von vielen Punkten die hier zu berücksichtigen sind. Sorry, du liegst hier in deiner Einschätzung der Lage nicht richtig. Deine BGH-Entscheidung trifft die Sache gar nicht, da es sich dort um eine Software zu Umgehung von DRM handelt, das sowieso nur im Privatgebrauch einsetzbar wäre. Das hat mit Webarchivierung genau gar nichts zu tun. Frohes Schaffen — Boshomi ☕⌨☺ Defekte URLs - Hilfe gesucht12:07, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten