Diskussion:Samtgemeinde Sibbesse

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Sommerhitze in Abschnitt Nachfolgfeorganisation Einheitsgemeinde und die Lemmafrage
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Der Link Nienstedt läuft offenbar falsch, denn er führt auf eine Stadt in Sachsen-Anhalt. Welcher Ortschaft ist gemeint? Zu welcher Gemeinde gehört sie? Ist dieses Nienstedt aufgeführt in Nienstedt (Begriffsklärung)? -- Peter Steinberg 16:33, 2. Feb 2006 (CET)

Es müsste das zu Despetal sein. -- XRay 17:02, 2. Feb 2006 (CET)
Das ist einleuchtend. Ich hab inzwischen auf einer Karten nachgeschaut. Ich bring das dann in Ordnung. -- Peter Steinberg 18:48, 2. Feb 2006 (CET)

Nachfolgfeorganisation Einheitsgemeinde und die Lemmafrage

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Auf der Diskussion:Sibbesse findet dazu eine Diskussion statt, falls die keiner auf der BEO hat, hier der entsprechende Hinweis. Bitte nur an einem Ort diskutieren ,) Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:22, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

@Sommerhitze: Ich habe keine Lust auf einen Editwar um die Informationsvernichtung über die Nachfolgeorganissationeinheit Einheitsgemeinde der wohl noch so benannten Samtgemeinde zu führen. Warum muss die gültige und sinnvolle Information unbedingt aus dem Artikel zur Samtgemeinde ausge-editwart werden, obw0ohl überhaupt nicht klar ist, wie die künftige Struktur der Artikel aussehen wird? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:22, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Diese Informationen gehören einfach nicht in den Artikel. Das ist so, als würdest du eine Bürgermeisterwahl von Hannover in den Artikel Region Hannover packen. --Sommerhitze (Diskussion) 14:25, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die Gemeinderatswahl muss nach Sibbesse, sie bezieht sich auf die Einheitsgemeinde. Wenn du meinen Diskussionsbeitrag gelesen hättest, müsste ich das jetzt nicht nochmal erklären. --Sommerhitze (Diskussion) 14:29, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Der Artikel geht genau nicht über die komplett neu geschaffene Einheitsgemeinde, sondern über die künftig aufgelöste alte Gemeinde. Die neue ist der Nachfolger von sämtlichen Gemeinden, die nur zufällig den Namen Sibbesse trägt, nicht der Ortschaft Sibbesse, sinnvollerweise ist sie der Nachfolger der praktisch und faktisch identischen Samtgemeinde, also dem hier beschriebenen Lemmagegenstand. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:36, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Der Samtgemeindeartikel geht auch nicht üner die komplett neu geschaffene Einheitsgemeinde, sondern über die aufzulösende vorige Samtgemeinde. Hier gehört keine Gemeinderatswahl der Einheitsgemeinde hin, der Artikel wird obsolet, weil es die Samtgemeinde nicht mehr gibt. --Sommerhitze (Diskussion) 15:13, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Tja, das ist Ansichtssache. Wie im Artikel nur zu Sibbesse, ohne die anderen Ortschaften, schon erklärt, sind die räumlich identischen Kommunalgliederungen Samtgemeinde und Einheitsgemeinde auf der gleichen organisatorischen Ebene angesiedelt, die EG ist sogar laut Gesetz klar Nachfolgerin der Samtgemeinde (und auch der einzelnen Gemeinden). Formaljuristisch ist das wohl eine komplett neu geschaffene Einheit, de facto besteht kein Unterschied. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:17, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Nur ist zu unterscheiden, ob Gemeinden einer Samtgemeinde angehören oder Ortsteile einer Gemeinde. Die Differenzierungen von Ortschaften und -teilen ist auch in anderen Artikeln nicht wirklich von Bedeutung, daher braucht es keine zusätzlichen, die zwischen beidem trennen. --Sommerhitze (Diskussion) 15:20, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
De facto: Nein. De jure: wohl ja. Die Gemeinde war schon immer Rathaus und Bauhof in dem Ort Sibbesse, da ändert sich rein gar nix für einen Bürger aus Wrisbergholzen. Es mussten jetzt mal wieder ein paar Straßen umbenannt werden, um dem Bürokratismus zu genügen, im Dorf wird das Unterdorf natürlich weiterhin das Unterdorf bleiben, und auch Post wird vermutlich ankommen, zur Not schreibt mensch halt 31079 Wrisbergholzen, Unterdorf 3, dann spart mensch sich das Am Schloßpark. Ob die Entität nun Samtgemeinde oder Einheitsgemeinde heißt, ist Jacke wie Hose, interessiert nur in der Wolle gefärbte Verwaltungsbeamte, die Ebene ist und bleibt identisch. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:32, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Wenn dich das folglich also gar nicht interessiert, bitte ich aber darum, Wahlergebnisse nicht in den falschen Artikel einzufügen. --Sommerhitze (Diskussion) 15:37, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Es gehört jedenfalls nicht in den Ortsartikel Sibbesse, das ist eine andere Entität, die da behandelt wird. Wenn sie hier nicht rein sollen, müssen sie halt zunächst aus der deWP draußen bleiben. Oder sollen die in alle Ortsartikel der künftigen Gemeinde eingefügt werden? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:41, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Wenn wir von Ortsratswahlen sprechen, können diese durchaus, müssen aber nicht zwangsläufig eingefügt werden. Zum Teil hast du die Ergebnisse ja schon aktualisiert. --Sommerhitze (Diskussion) 16:15, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Man könnte die Ergebnisse auch tatsächlich, wie du gesagt hast, zunächst draußen lassen, da die neue Amtszeit sowieso erst am 1. November beginnt. --Sommerhitze (Diskussion) 16:17, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich meinte schon die Gemeinderatswahlen, da Sibbese ja der juristische Nachfolger von sämtlichen (Samt-)Gemeinden der Samtgemeinde Sibbesse ist, nicht nur der alten Gemeinde Sibbesse. Die Einheitsgemeinde hat nur zufällig den Namen nur einer der Vorgängerentitäten erhalten, Nachfolger gemäß einer rein legalistischen Lemmadefinition wäre sie auch von Samtgemeinde Sibbesse, Adenstedt, Almstedt, Eberholzen und Westfeld, folglich müssten die allesamt dann in den neuen Artikel aufgehen oder so. Praktisch ist sie natürlich lediglich von der Samtgemeinde der Nachfolger, aber das soll ja unbedingt nicht in der deWP nachvollzogen werden. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:30, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die Gemeinderatswahl muss nur in den Gemeindeartikel, die Ortschaften haben Ortsräte, die wiederum auf den jeweiligen Artikeln eingetragen werden können. Die Samtgemeinde hat keinen Samtgemeinderat ab 1. November mehr, somit müssen dort auch keine ab dem 1. November geltenden Ergebnisse eingetragen werden. Falls nun ein neuer Artikel Sibbesse (Gemeinde) (das halte ich für das sinnvollste Lemma) angelegt wird, muss dort der Gemeinde-, aber nicht der Ortsrat von Sibbesse hin. Dieser Ortsrat käme in den Artikel Sibbesse, der nunmehr einen Ortsteil beschreiben würde. --Sommerhitze (Diskussion) 17:43, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Um der Diskussion ein baldiges Ende zu setzen, nehme ich das Erstellen des neuen Gemeindeartikels in Angriff. --Sommerhitze (Diskussion) 17:47, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Danke!
Aber zu Deiner Argumentation: Die aktuellen Gemeinden gehen gem. Gesetz allesamt, inklusive der Samtgemeinde, in der neuen Einheitsgemeinde auf. Die künftigen Ortschaften, jetzigen Gemeinden, sind dann alle gleich zu behandeln in Bezug auf die neue, zufällig Sibbesse genannte, Gemeinde, nicht nur die Gemeinde, die vorher schon so hieß wie die niegelnagelneue Gemeinde. Das war mein Problem mit dem Vorgehen. Bei der Fortführung des Samtgemeindeartikels als Einheitsgemeindeartikel wäre das Problem nicht aufgetreten, da wäre ein und dieselbe Verwaltungsebene einfach fortgeführt worden, keine nicht existente Eingemeindung suggeriert worden. Aber das geht ja aus mir nicht ganz erklärlichen Gründen nicht. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 17:58, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Okay, aber ich denke, wenn man einen ganz neuen Artikel anlegt, erfahren alle ehemaligen Gemeinden sozusagen "Gleichberechtigung", da auch Sibbesse dann einen Ortsteilartikel hat. Ich werde darauf achten, den Unterschied zwischen den Eingemeindungen 1974 und der Neubildung 2016 deutlich zu machen. --Sommerhitze (Diskussion) 18:03, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten