Diskussion:Schulfahrt

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Peng in Abschnitt Verschieben auf Klassenfahrt
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14 Tage QS Hier QS-Diskussion

[Schulfahrt]](erledigt, D-lastig)[Quelltext bearbeiten]

Ohweh, kann man den Müll noch aufarbeiten? --Mozart 19:46, 14. Jan 2006 (CET)

Alleine die von User Motzart gewählte Sprache und damit die Verächtlichmachung ALLER an dem Artikel beteiligten Menschen ist nicht dazu geeignet, Vertrauen oder Frieden zu schaffen. MÜLL war das nicht und IST es nicht. Kann weiter ausgebaut werden, ist aber schwierig wegen der unterschiedlichen Schulrechtsbestimmungen der einzelnen Bundesländer. Wir warten fast ohne Hoffnung auf Ö und CH, doch bis dahin kann auch die QS raus. --nfu-peng Diskuss 15:13, 17. Jan 2006 (CET)

Ende QS-Diskussion --StillesGrinsenDiskQS-Mach mit! 22:30, 28. Jan 2006 (CET)



Anschließend wurde der Artikel nochmals in die QS eingestellt und 3 Tage später vom Einträger selbst bearbeitet und der QS-Baustein von ihm entfernt. (Anmerkung :Das hätte man wahrlich einfacher lösen können). Hier die Diskussion, wie sie dort ablief, damit eventuell der nächste QS-Eintragsteller prüfen möge, ob seine Argumente berücksichtigt wurden:

Diskussion (aus der QS)[Quelltext bearbeiten]

Artikel verwechselt Klassen- Schulwanderung (soziale Ziele) und Unterrichtsgang (unterrichtliche Ziele) und vermixt es mit Lernorten außerhalb von Schule (Unterricht nicht in der Klasse), Bezug zu Erlassen fehlt. Außerdem kann kein Lehrer verpflichtet werden! Erstattungsanspruch ??? Dringend überarbeiten.-- Juegoe 22:32, 29. Mär 2006 (CEST)

Nein, er verwechselt das nicht. Denn auch eine Schulwanderung kann unterrichtlichen UND sozialen Zwecken dienen und Lernorte außerhalb der Schule werden auch gern im Rahmen eines Schulausflugs aufgesucht. Bitte setze doch mal die NRW-Brille ab ! Und mit den Erlassen wird es dann wie mit den Hausaufgabenverordnungen. Wird nur ein Erlass zitiert kommt ein Kritiker und beschwert sich, dass es aber anderswo anders ist und droht mit Löschantrag. --nfu-peng Diskuss 17:47, 31. Mär 2006 (CEST)

Hi FfL! Scheinbar sieht man mit der Hessenbrille viel besser? Es sollte doch möglich sein, einen allgemeinen Text zu schreiben, ohne Hessen sogleich aufs Schild zu erheben. Natürlich ist es in 16 Bundesländern immer in den jeweils anderen Bundesländern etwas anders. Vielleicht gibt e ja auch Gemeinsamkeiten inhaltlicher Art, die man dann darstellen kann und dabei meinetwegen auch auf Hessen verweisen. --Juegoe 11:18, 1. Apr 2006 (CEST)

Es steht kein einziges Wort über Hessen im Artikel ! Und die rechtlichen Bestimmungen wurden extra allgemein gehalten , um ihnen überregionale Bedeutung zu geben. Da Ausflüge und Unterrichtsgänge zum Schulalltag gehören, kann er sehr wohl dazu verpflichtet werden, es existieren einschlägige Urteile zur Weigerung von Referendaren und man benötigt schon andere Gründe als kein Bock. Was meinst du mit Erstattungsanspruch  ? Sollen hier tatsächlich die komplizierten finanziellen Rückerstattungsansprüche von Lehrkräften benannt werden ? Bleib doch mal bitte auf dem Teppich. --nfu-peng Diskuss 19:59, 31. Mär 2006 (CEST)

Es sollte dir doch zu denken geben, daß das schon der zweite QS-Antrag ist. Referendare sind Lehrer in der ausbildung und können daher schlecht die Teilnahme an Ausbildungsinhalten verweitern. Bei Lehrern bitte einen Beleg! Im Artikel schreibst Du das Schüler nach Hause geschickt werden dürfen, ob damit auch die Rückerstattung ausgeschlossen ist? Die Nicht-Erstattung der Lehrerkosten für eine dienstliche Veranstaltung ist in der Tat eine komplexe Angelegenheit führt aber u.a. dazu, daß Lehrer nicht verpflichtet werden können. ein QS-Antrag ist doch keine Beleidigung, sondern eine Aufforderung zur Verbesserung von Artikeln - oder?? (sonst schlage den Artikel doch als excellent vor, wenn Du ihn für so gut findest!)-- Juegoe 11:18, 1. Apr 2006 (CEST)

Allerdings gibt mir das zu denken, nachdem er zuletzt ja wieder aus der QS gestrichen wurde. Zu deneken über DEIN Denken. Hier der Auszug aus dem Thüringischen Schulgesetz: 1. Thüringer Schulgesetz (6.8.1993)
  • Allgemeine Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an staatlichen Schulen in Thüringen
    • § 9 Unterrichtseinsatz
      • (4) Zu den Aufgaben der Lehrer gehören die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten.....
    • Die Teilnahme an Schulwanderungen, Schullandheimaufenthalten, Studienfahrten oder sonstigen schulischen Veranstaltungen gehört zu den dienstlichen Aufgaben des Lehrers.
      • § 26 Klassenlehrer
    • (2)Bei Schulwanderungen, Schullandheimaufenthalten und Studienfahrten begleitet der Klassenlehrer in der Regel die Klasse.
  • Reisekosten
    • Wenn die Kosten erstattet werden, dann muss der Lehrer die Fahrt durchführen.

Glaubst du wirklich dass diese deinen Behauptungen widersprechenden Passagen tatsächlich in einem Artikel über Schulfahrten was zu suchen hätten ? Es wurde genau so bereits verkürzt dargestellt. Ich warte auf deine Belege....--nfu-peng Diskuss 13:26, 1. Apr 2006 (CEST)

Ende Diskussion --nfu-peng Diskuss 20:07, 6. Apr 2006 (CEST)

Stil des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Just my two cents, der Artikel liest sich so öde wie eine langweilige Unterrichtsstunde und ich hab das Gefühl, er wurde von einem Oberstudienrat verfasst :D. Freigeister, befruchtet den Artikel mit lebhafterer Sprache :). 91.14.204.44 12:21, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Sei Mutig und verbessere den Artikel doch selbst! Wikipedia ist für alle von allen!--Jakob 13:57, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Nächtigung außerhalb es Wohnortes (Österreich)[Quelltext bearbeiten]

Ich denke man sollte im Artikel auch erwähnen, dass in Österreich laut SchuUG, § 13 Abs. 3 Z 3 die Teilnahme an Schulveranstaltungen, die eine Nächtigung außerhalb des Wohnortes beinhalten, nicht verpflichtend ist. --MrBurns 15:14, 1. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ja das ist interessant, bitte füge das doch ein. Danke. -- nfu-peng Diskuss 16:32, 1. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:02, 6. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Korrigiert, bzw. ersetzt. --nfu-peng Diskuss 11:03, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Unfreiwillige Komik[Quelltext bearbeiten]

Ein schöner Satz: Demgegenüber gibt es die Herbstwanderung, bei der man versucht, innerhalb des Kantons zu bleiben.

Ja, man versucht es, aber nicht immer gelingt es. Verzweifelt versuchen die Lehrer jedes Jahr im Herbst, ihre Kinderlein innerhalb des Kantons zu halten. Immer wieder aber büxt eines aus in den Nachbarkanton.

Was soll hier ausgesagt werden? Diese Wanderung soll nach Möglichkeit innerhalb des Kantons stattfinden? Die Richtlinien schreiben vor, dass diese Wanderung innerhalb des Kantons stattfinden soll? Gruß, --Anna (Diskussion) 19:21, 24. Dez. 2012 (CET)Beantworten

(:-)!! Ich habe versucht, das zu korrigieren. Bin aber noch auf der Suche nach einem Beleg. Grüße. --nfu-peng Diskuss 10:45, 26. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Verschieben auf Klassenfahrt[Quelltext bearbeiten]

Klassenfahrt ist das deutlich treffendere Lemma (1,78 Mio Googletreffer gegeüber 78.000 für Schulfahrt) und trifft auch den Inhalt besser. Ich schlage daher eine Verschienung vor, solang nichts triftiges dagegen spricht. --HyDi Schreib' mir was! 13:22, 3. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Man sollte die offizielle Sprachregelung seitens der Schulbehörde berücksichtigen und nicht die Anzahl der Googletreffer. Auch hier ist Schulfahrt genannt. Auch ich kenne eher den Klassenfahrtbegriff, allerdings.......Gruß. --nfu-peng Diskuss 15:41, 3. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Ich bin durchaus gar nicht der Meinung, dass man sich an irgendwelchen Bürokratenbegriffen orientieren sollte, wenn man einen allgemein bekannten Sachverhalt schildern will. Davon abgesehen, welche "offizielle" Bezeichnbung hätten's denn gerne: die aus NRW, Brandenburg oder Schleswig-Holstein? Was sagen die Österreicher und Schweizer? Im Zweifel könnte man jetzt noch im Leipziger Wortschatzlexikon nachsehen, aber so "offiziell" scheint mir die Schulfahrt nicht zu sein, auch wenn die KMK das wohl so nennt. (BTW: Aus NRW kenne ich noch den "Wandererlass" zu Klassenfahrten) --HyDi Schreib' mir was! 22:01, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten
In der Schweiz lautet die Bezeichnung Schulreise, Klassenlager oder Ganztägiger.So stehts im Artikel. Dazu gibts bereits redirects. Dann mach mal hinne und seh zu, dass nicht allzu viel Doschenanner entsteht, weil es ja das Klassenfahrtlemma bereits als BKL gibt. Nicht zustimmen würde ich allerdings einem Klammerlemma wie etwa Klassenfahrt (Schulveranstaltung) etc. Nein, es müsste dann schon das Hauptlemma sein. Gruß. --nfu-peng Diskuss 11:01, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Der bisherige Klassenfahrtartikel würde auf Klassenfahrt (Begriffsklärung) verschoben. --HyDi Schreib' mir was! 12:54, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Na dann lass dich nicht länger aufhalten. Gruß. --nfu-peng Diskuss 14:37, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten