Diskussion:Schutzhaft

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:3030:80D:4680:8467:79A0:49AA:8C58 in Abschnitt Konfusion über Schutzhaft in der Weimarer Republik und im NS
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Zitat von Franz Stöhr[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht könnte man das Zitat aus der Sitzung zum Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 noch in den Artikel einbauen:
Der Ausschuß empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehenen, weil die Mehrheit, die diesen Beschluß gefaßt hat, der Meinung ist, dass es unzweckmäßig wäre, die Herren des Schutzes zu berauben, der ihnen durch die Verhängung dieser Haft zuteil geworden ist.
Quelle: http://mdz1.bib-bvb.de/cocoon/rtb2/Blatt_bsb00000141_00028.html

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:04, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ermächtigungsgesetze[Quelltext bearbeiten]

In der geschichtlichen Einordnung fehlt leider der Bezug zu den Ermächtigungsgesetzen. Richtig, zunächst wurde die NS-Schutzhaft vom Reichspräsidenten Hindenburg aufgrund Art. 48 eingeführt. Dann aber noch durch die Zustimmung der bürgerlichen Parteien zu den Ermächtigungsgesetzen legitimiert! 87.185.212.242 09:51, 14. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Gründe für Schutzhaft im Nationalsozialismus[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

aus welchen Gründen kam man denn während des Nationalsozialismus in "Schutzhaft" bzw. in ein KZ?

Genügte es, ein bisschen Protest zu brummeln, Kriegsgefangenen oder KZ-Häftlingen Essen zuzustecken oder musste man mehr "anstellen"?

Weiß jemand Bescheid?

Mit freundlichen Grüßen

--2003:F1:171C:F594:9500:79B5:FB14:8D59 04:34, 5. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Schau mal hier nach: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/schutzhaft.html Agp (Diskussion) 11:34, 5. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Konfusion über Schutzhaft in der Weimarer Republik und im NS[Quelltext bearbeiten]

Was im Artikel unter dem Abschnit „Begriff“ über die Zeit der Weimarer Republik steht, widerspricht sich diametral mit Schutzhaft (Königreich Preußen)! - Zumal man auch noch belehrt wird, man solle das ja nicht verwechseln! - Dann steht dort aber kryptisch lapidar:

Nach Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 verstand man in Deutschland unter „Schutzhaft“ weiterhin eine Haftform mit minderen Rechten und unter verschärften Bedingungen.

Worüber allerdings das Nähere nur unter dem angeblich nicht einschlägigen Lemma Schutzhaft (Königreich Preußen) im Abschnitt „Anwendung im Ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik“ zu erfahren ist. --2A02:3030:810:2B5:9D7:BF21:E6EB:8496 03:46, 29. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Ich bin deshalb ganz entschieden dafür, den Artikel eindeutig umzubenennen in Schutzhaft im NS!
Zumal es in dem äußerst verworrenen Abschnitt Grundsätzliches zum Verständnis ja ausdrücklich heißt:

„Zu diesen hier im Artikel nicht [!] gemeinten Begriffen gehören [...]“

Andererseits ist aber geschichtlich die Zeit des Ausnahmezustands vom Ende des Ersten Weltkriegs zu den Anfangsjahren der Weimarer Republik für sich genommen viel zu wichtig, als dass man sie nur als Nebenaspekt der Begriffsgeschichte abhandeln könnte!!--2A02:3030:806:3EAC:D973:69D6:CD16:F243 10:51, 17. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Und geradezu grotesk ist es, die vermeintlich „milderen Zustände“ in der Anfangszeit der Weimarer Republik (ausgerechnet! und gleich zweifach) mit Eigenaussagen des Täters Gustav Noske zu bequellen! (Sofern damit nicht bewußte Desinformation beabsichtigt ist.) - Dass in Wirklichkeit 1919 - 1923 im Keim fast schon alles vorkam, was später die Nazis nach der Reichstagsbrandverordnung dann im ganz großen Maßstab praktizierten: Verhaftung, Misshandlung und Tötung politischer Gegner, sozial und rassistisch stigmatisierter Randgruppen, „wilde Gefängnisse“, Doppelbestrafung in gleicher Sache, Rechtsstaats-Nihilismus und Feindstrafrecht, Übertragung polizeilicher Gewalt auf die Freikorpssoldateska ... Siehe hier:

  • André Keil, Matthew Stibbe Ein Laboratorium des Ausnahmezustands. Schutzhaft während des Ersten Weltkriegs und in den Anfangsjahren der Weimarer Republik – Preußen und Bayern 1914 bis 1923. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Band 68 (4), 2020, S. 535-573. (PDF; 3,36 MB)

(Wurde heute von mir als Literaturangabe zum Artikel Schutzhaft (Königreich Preußen) hinzugefügt, weil es ja leider nur dort um die Zeit Erster Weltkrieg und Weimar geht.)--2A02:3030:80D:4680:8467:79A0:49AA:8C58 18:13, 17. Aug. 2022 (CEST)Beantworten