Diskussion:Staatsarchiv Stettin

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Aalfons in Abschnitt Einleitung 2
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Zuschnitt des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Die ganz unplausible Beschränkung auf die Zeit bis 1945 und die komplette Unterschlagung der NS-Aktivitäten macht den Artikel reif für ein QS-Bapperl. --Aalfons 10:43, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Wie dem einleitenden Satz des Artikels zu entnehmen ist, geht es hier um das preußische Staatsarchiv Stettin als Behörde und deren Existenz endete nun mal mit dem Jahr 1945. Wer die Nachfolgebehörden sind, steht ebenfalls im Artikel drin. Zum Landesarchiv Greifswald gibt es einen Beitrag, zum polnischen Archiwum Panstwowe w Szczecinie kannst Du gerne einen neuen Artikel anlegen.
Man muss Literatur auch lesen und nicht nur Titel nennen. In den Beiträgen der Monatsblätter von 1938 sind die Aktivitäten des Staatsarchivs in der NS-Zeit durchaus dokumentiert (Sippenforschung etc.). Dass das natürlich einen anderen Charakter hat als ein auswertender wissenschaftlicher Beitrag von heute, liegt auf der Hand.
Es steht Dir also völlig frei, auf der Basis der vorhandenen Literatur einen Abschnitt über die NS-Aktivitäten - was immer Du auch in Bezug auf ein Archiv konkret darunter verstehen willst (mir ist das als Begriff etwas zu schwammig) - hinzuzufügen. Das ist ja der Sinn von wikipedia.--Kikulores 13:03, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Das ist es ja gerade – die Beschränkung auf die Zeit bis 1945 ist ein Problem, das auch nicht dadurch beseitigt wird, dass das Lemma in der Einleitung passend auf „preußisches Staatsarchiv Stettin“ definiert wird. Behördengeschichtlich, also funktions- und bestandsgeschichtlich findet eine solche Lemma-Einschränkung keine sachliche Berechtigung. Überdies würde sich, wenn es einen "polnischen" Staatsarchivartikel gäbe, eine Vielzahl von Redundanzen ergeben. In der Wikipedia werden deswegen keine Artikel für Institutionen nach dem Zeitraum ihrer staatlichen Zugehörigkeit angelegt, siehe Technische Universität Danzig oder Staatsarchiv Venedig.
Da bin ich aber anderer Meinung, denn es handelt sich eben nicht um dieselbe Institution. Und das preußische Staatsarchiv Stettin hat ja auch noch zwei Nachfolger, von denen einer bereits eine eigene Seite hat. Die müsste dann logischerweise auch gelöscht und in diesen Artikel per redirect integriert werden. Wenn man das konsequent zuende denkt, könnte man haufenweise Artikel zusammenlegen. Systematisch und fachlich und auch nachbarschaftlich-politisch, wobei ich nicht recht weiß, was das hier konkret bedeuten soll, halte ich die Abgrenzung für gerechtfertigt. Es wird nirgendwo verschwiegen, dass das Gebäude heute eine fachlich gleichartige Institution beherbergt, die zusammen mit einer anderen Institution die hier beschriebene beerbt hat. Und dass es sich nicht um dieselbe Behörde handelt, ist aus archivwissenschaftlicher Sicht zweifelsfrei. Das sehen die polnischen Archivare in Stettin (Szczecin) übrigens genauso und haben einen eigenen Bestand "Staatsarchiv Stettin" gebildet, der auch mit dem Ende der deutschen Zeit 1945 endet, so wie sich das nach dem Provenienzprinzip als der Maxime für die archivische Bestandsbildung auch gehört. --Kikulores 18:41, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

(Die NS-Zeit lasse ich hier jetzt mal raus, die Lemmadefinition ist erstmal wichtiger.) --Aalfons 13:34, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Hier gilt der Grundsatz der wikipedia, dass jeder mithelfen kann, die Artikel zu verbessern. Du bist also herzlich eingeladen.--Kikulores 18:41, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Hier die Notiz auf Archivalia, die mich aufmerksam machte. --Aalfons 13:45, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ich versteh die Aufregung trotzdem nicht. Das Prinzip der wikipedia ist doch, dass die Artikel stets und ständig ergänzt und verbessert werden können. Ich habe meinen Beitrag nur als Anfang verstanden. Deshalb ist jede Ergänzung willkommen.--Kikulores 14:04, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Unter systematischen, fachlichen und politisch-nachbarschaftlichen Gesichtspunkten ist die Anlage des Artikels bzw. die Definition des Lemmas doch sehr vor-1989. Eine Umarbeitung der Einleitung und ein QS-Bapperl für das Fehlende ist ein recht starker Eingriff; eine solche Konzeptfrage sollte deswegen vorher diskutiert werden. --Aalfons 14:30, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Der Meinung von Aalfons bin ich ganz bestimmt nicht. Die Gemeinsamkeit zwischen dem Staatsarchiv Stettin vor und nach 1945 besteht wohl nur im Namen. Aber aus anderem Grund sehe ich durchaus ein Ende mit '45. Danach entstand ein anderer Archivbildner! Es wurde eine andere administrative Struktur gebildet und der polnische Staat war ein zentralistischer. Pommern gab es nur noch als Begriff, nicht mehr als Struktur und nicht mehr in den Grenzen. Bedeutende Teile des bis dahin vorhandenen Gutes sind dort nicht vorhanden, sondern anderswo. Das Staatsarchiv Dahlem nennt es selbst ehemalig. Die Rückbesinnung in Polen auf die deutsche Zeit vor 1945 erfolgt erst in den letzten Jahren, vorher wollte man nichts davon wissen. Dagegen sieht sich das Landesarchiv Greifswald als Nachfolger der preußischen Provinz Pommern. Deshalb habe ich ja auch die Weblinks eingefügt, damit man dort weiterlesen kann. Damit sehe ich die vorgebrachten Einwände als erledigt an. Es dürfte auch klar sein, wo Beiträge zur NS-Zeit eingetragen werden können, bitte die Quellen nicht vergessen. Gruß --Sterntreter 18:26, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Auch ich muss Kikulores völlig recht geben. Artikelgegenstand ist, wie im Einleitungssatz beschrieben, das „staatliche Archiv der preußischen Provinz Pommern“. Eine Behörde des polnischen Staates ist nach fachlichen und systematischen Gesichtspunkten etwas davon verschiedenes. Sie mag einen eigenen Artikel erhalten. Ja sie sollte sogar einen eigenen Artikel erhalten; um dies deutlich zu machen, habe ich im umseitigen Artikel einen Rotlink auf Archiwum Panstwowe w Szczecinie gesetzt.- Ob wir diese Enzyklopädie nach „politisch-nachbarschaftlichen Gesichtspunkten“ aufbauen sollten, möchte ich zwar bezweifeln. Jedenfalls wäre es unter „politisch-nachbarschaftlichen Gesichtspunkten“ keine achtsame Darstellung, hier - wie von Aalfons gewünscht - eine Behörde des polnischen Staates als bloßen Fortsatz einer preußischen Behörde erscheinen zu lassen. Gruß, --Turpit 22:14, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Man bekommt auf solchen Diskussionsseiten ja oft gesagt: Wer viel schreibt, hat nicht Recht. Aus drei Gründen setze ich mich darüber hinweg: Erstens, weil die Sache bedeutsam ist, zweitens, weil hier auch andere mitlesen, und drittens, weil bei drei Gegenstimmen wohl kein Konsens herstellbar sein wird, aber doch noch ein paar Argumente und Überlegungen for the record genannt seien. Hier erstmal meine Alternative. Bisher, zum Vergleich:
Nun:
In der Gliederung käme (nach einem kurzen allgemeinen Abschnitt) der deutsche Teil mit dem Schicksal des Stettiner und (recht kurz) des Greifswalder Altbestandes ab 1945, dann die junge polnische Archivgeschichte.
Wer behördengeschichtlich denkt, will hier zwischen dem deutschen und dem polnischen Staatsarchiv Stettin trennen. Klar: Deswegen ist das Lemma "Staatsarchiv Stettin" ja bisher auch definitorisch so eng auf die Behörde geführt. Institutionengeschichtlich sieht das anders aus – die Kontinuität würde eine Unterbringung des preußischen wie des polnischen Staatsarchivs in einem Artikel rechtfertigen. Eine Hierarchie ist damit nicht verbunden, passende BNS-Fälle dafür sind die genannten TH Danzig und das Staatsarchiv Venedig, aber auch die Universität Breslau und die Universität Straßburg, die ebenfalls keine bloßen Fortsätze deutscher Bildungseinrichtungen sind. Die Kontinuität findet sich im umseitigen Artikel im "es" wieder: Im Frühjahr 1945 endete die Tätigkeit des Staatsarchivs als deutsche Behörde. Am 1. August 1945 wurde es von polnischen Archivaren übernommen.
In der Einleitung ist die Bezeichnung "Rechts- und Funktionsnachfolger" für das Landesarchiv Greifswald und das Archiwum Panstwowe fragwürdig. Das ist doch einfach ein Terminus ganz woanders her, nämlich aus den Ablieferungsbestimmungen für Verwaltungsschriftgut. Der Sachverhalt wäre hinsichtlich einer Rechtsnachfolge vom alten Staatsarchiv Stettin auf das Staatsarchiv Schwerin bzw. das Landesarchiv Greifswald ganz besonders erstaunlich. Ich hätte gerne einen Beleg dafür, dass eine DDR-Einrichtung zur Rechtsnachfolgerin einer damals in Polen befindlichen ehemals preußischen Einrichtung gemacht worden wäre; DDR-Bestimmungen, nach denen die Archivalien aus Stettin für Greifswald bestimmt waren, sind etwas ganz anderes. Zur Funktionsnachfolge, also der Fortführung der Tätigkeit ohne die vorherige Organisationsstruktur: Die stimmt in der Tat für den Greifswalder Anteil so wie für jedes geflüchtete Archiv, um das herum man eine neue Institution baut. Für Stettin gilt die Funktionsnachfolge nicht in gleichem Maße, denn dort blieben der Standort, das Gros der Archivalien, die Abgabepflicht polnischer Stellen, die deutsche Akten benutzt hatten, das Gebäude usw. vorhanden, auch wenn die Archivare samt Behörde verschwanden. Zugegeben: Die Trennung zwischen einer Behörde Staatsarchiv und einer Einrichtung Staatsarchiv wirkt putzig, ist aber etwa hinsichtlich der Einrichtung Universität etabliert. So kann man es auch aus den diplomatischen Formulierungen der polnischen Archivare selbst herauslesen, wenn man das "deutsche" als unterscheidendes Adjektiv und "das Stettiner Archiv" als zwischenzeitlich herrenlose Einrichtung versteht: "Als deutsche Institution hörte das Staatsarchiv Stettin im Frühjahr 1945 zu bestehen auf. Am 1. August 1945 wurde das Stettiner Archiv von polnischen Archivisten übernommen [und später] als Staatsarchiv Stettin der Generalverwaltung der Staatsarchive in Warschau unterstellt," wie es in der Stettiner Bestandsübersicht heißt.
In einer Rezension des hier nicht ganz unbekannten Dirk Schleinert wird ebenfalls deutlich, dass von einer institutionellen Kontinuität gesprochen werden darf: Die Archivalien kamen "entweder in das von Polen übernommene Stettiner Archiv oder die eigentlich nur als Provisorium gedachte Außenstelle des Schweriner Staatsarchivs in Greifswald, aus dem dann das heutige Landesarchiv Greifswald hervorging." Der Direktor des Staatsarchivs Stettin schrieb übrigens selbst von "der besonderen Geschichte der Region und des Archivs, bei der die Zäsur von 1945 eine herausragende Rolle spielt", hier. Zäsur ist klar, aber "Geschichte des Archivs" davor und danach eben auch.
Andere Autoren tun sich nicht so schwer. Und dies hier von J. Krüger, Uni Greifswald, gerade gefunden: "das Archiv wurde und wird von den polnischen Behörden als Archiwum Panstwowe fortgeführt," hier. In einer Geschichte des Staatsarchivs Posen (im Archivführer zur Geschichte Pommerns) ist das ebenso dargestellt: Preußische Gründung 1869, Polen "übernahm" 1920, während des Zweiten Weltkriegs war es "wieder deutsches Staatsarchiv", 1945 "wieder" "polnisches Staatsarchiv" hier – ein Fall für lauter Einzelartikel?
Zu den archivischen Argumenten:
  • Wenn die polnischen Archivare einen Archivbestand "Staatsarchiv Stettin" gebildet haben, ist das pragmatisch einleuchtend, weil sie damit ihren gesamten Altbestand zusammenlegen, aber es geht in dieser Debatte nicht um eine Bezeichnung für die archivalische Überlieferung, sozusagen den physischen Fonds "Staatsarchiv Stettin", sondern um die archivische Institution. Allerdings habe ich einen solchen Archivalienbestand auf der Website und sonst im Internet nicht finden können, bei zugegeben flüchtiger Recherche.
  • Dass die Gemeinsamkeiten von polnischem und preußischem Staatsarchiv aus mehr als dem gemeinsamen Namen bestehen, steht doch sehr zu vermuten: Das Staatsarchiv wurde vermutlich bereits wieder betrieben, als es noch gar keine Abgaben von Schriftgut der neuen polnischen Behörden gab. My estimated guess: Das polnische Staatsarchiv führte zusammen, betrieb basische Bestandserhaltung, übernahm deutsche Akten aus seinem Zuständigkeitsgebiet, mag Forschungsmöglichkeiten für Legitimationshistoriker (einem Äquivalent der in Pommern etwa hinsichtlich der Kaschuben aktiven NS-Ostforscher) bereitgestellt haben usw.. Was sollen die „Archivisten“, in der Tat eine holprige Übersetzung, denn sonst gemacht haben?
  • Ebensowenig einleuchtend ist das Argument der Archivbildner. Zwar änderten sich sachliche und räumliche Zuständigkeiten radikal, aber diese Erfahrung ist doch für Archive vollkommen normal. Sie reagieren mit der Schließung der älteren Bestände und der Bildung neuer Abteilungen, zum Beispiel der Ministerialarchive in Stuttgart oder Düsseldorf als Abgabestellen im Rahmen einer weitgehend neuen Länder- und Zuständigkeitsstruktur in der BRD nach 1949. Prinzipiell unterscheidet sich da nichts von der zeitgleichen Lage in Stettin. Dass ein Viertel der Altakten (stimmt die Größenordnung?) hinter der Grenze lag, war für diese Problematik auch unerheblich.
Es ist wirklich erstaunlich – warum die Zerlegung des Staatsarchivs Stettin mittels Behördendefinition, wo sonst in der Wikipedia Einrichtungen, die ihre staatliche Zugehörigkeit (auch: ihre Position innerhalb der Verwaltung, ihre Zuständigkeiten usw.) gewechselt haben, einen durchgängigen Artikel erhalten? Ein bisschen sieht es nach Gewohnheit aus der Zeit vor 1989 aus, als eine polnische Gegenwart deutscher Vergangenheit einfach weggedacht wurde. Das Recht des polnischen Staatsarchivs an den dortigen preußischen Akten wird aber offenbar nicht bestritten (wenn man die "Rechtsnachfolgerschaft" so versteht) – auch wenn Archivare wie Albert Brackmann und Johannes Papritz (Loitz! scnr) immer bereit waren, sich im antipolnischen Kampf über das Provenienzprinzip hinwegzusetzen. Der Umstand, dass es das Landesarchiv Greifswald gibt, rechtfertigt die Engführung eh nicht, außer wenn dahinter ein geschichtspolitischer Anspruch aufscheint, --Aalfons 00:06, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Das überzeugt mich alles nicht. Insbesondere wirfst Du hier nach meiner Auffassung immer die zwei Bedeutungen des Begriffes "Staatsarchiv Stettin" für die Behörde und für das Archivgebäude durcheinander. Der von mir begonnene Artikel zielt ganz klar auf die erste Bedeutung. Die von Dir angeführten Texte meinen, so verstehe ich das, das Gebäude oder legen sich in dieser Beziehung gar nicht fest. Insofern bleibe ich bei meiner Meinung. Und wenn von vier Beteiligten drei weitestgehend dieselben Ansichten vertreten, dann herrschen nach den demokratischen Grundregeln klare Mehrheitsverhältnisse, die dann auch akzeptiert werden sollten. Deine Contra-Argumente sind ja hier in der Diskussion alle und jedem frei zugänglich, so dass sich jeder ein Bild machen kann. Vielleicht kippen die Mehrheiten ja noch mal und dann müssen wir das akzeptieren.--Kikulores 08:32, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Nö. Das Staatsarchiv ist eine im Frühjahr 1945 untergegangene preußische Behörde. Die Bestände wurden geteilt. Polen hat ein neues Staatsarchiv gegründet. Das ist eine polnische Behörde. Zwei verschiedene Dinge. Hier sind zwei getrennte Artikel anzulegen, wie das üblicherweise auch der Fall ist. Landkreis Mannheim und Rhein-Neckar-Kreis sind ebensowenig durchgehende Artikel wie Königsberg (Preußen) und Kaliningrad, Deutscher Reichstag (man beachte die Unterscheidungen in der BKL!) und Deutscher Bundestag oder andere vergleichbare Fälle. --Matthiasb (CallMeCenter) 08:43, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Das Archiwum Panstwowe w Szczecinie ist nicht für die gesamte Woiwodschaft Westpommern zuständig, sondern für das Territorium der Woiwodschaft Stettin (1975–1998) und seit 1977 der Woiwodschaft Landsberg. Außerdem wurde das Staatsarchiv Koszalin abgeteilt, wohin Archivbestände aus dem Stettiner Provinzialarchiv gelangten, dass auch woiwodschaftsübergreifend arbeitet. Das müsste man, Aalfons Argumentation folgend, beim Archiwum Panstwowe w Szczecinie mit abhandeln, wenn man die Sache vom früheren Archivbestand aus betrachtet. Ich sehe in Greifswald, Stettin und Köslin drei neue Institutionen die zum Teil auf Grundlage von Beständen aus dem preußischen Staatsarchiv Stettin aufgebaut wurden. Bei den oben angeführten Archiven in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erfolgte im Gegensatz zum pommerschen Bereich ein Zusammenfassung und keine Teilung. --Erell 10:39, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
@Erell: Du hast hinsichtlich der Sprengelentwicklung des Archivum Panstwowe sicherlich recht, ich habe sie nicht im einzelnen geprüft, es ging mir zunächst um die Idee. Nein, Koszalin verdient natürlich einen eigenen Artikel. Die Beispiele Ddf und Stgt dienten nur zur Veranschaulichung einer neuen Archivtektonik nach großen Änderungen.
@Matthias: Bei Gebietskörperschaften mit sich ändernden Grenzen ist das richtig, wie auch die Artikel über die preußischen und polnischen Landkreise in der WP brauchbar organisiert sind. Das hat aber mit den standortbezogenen Einrichtungen nichts zu tun, ich kann nur noch mal auf die Unis verweisen. (Die Trennung von Königsberg und Kaliningrad finde ich allerdings Quatsch; ich erinnere nur an die Verkrümmungen rund um das 750-Jahre-Jubiläum vor ein paar Jahren.) Und du kannst nicht ernsthaft glauben, dass diesbezüglich Reichstag und Bundestag vergleichbar sind.
@Kikulores: Wie ich schon oben einleitend schrieb: for the record. Aber ich finde jenseits unterschiedlicher Auffassung über das Große und Ganze die Bezeichnung "Rechtsnachfolger" weiterhin belegbedürftig, und falls sie nicht stimmt, sollte sie geändert werden. --Aalfons 11:37, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Landesarchivgesetz M/V:

"§ 1 Grundsatz und Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Archivierung und Nutzung von Unterlagen in den öffentlichen Archiven in Mecklenburg-Vorpommern.

(2) Öffentliche Archive dienen der Forschung und Bildung, der Verwaltung und Rechtssicherung. Sie schützen das öffentliche Archivgut vor Vernichtung und Zersplitterung und sind der Öffentlichkeit für die Nutzung zugänglich.

(3) Dieses Gesetz gilt nicht für

1.öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Vereinigungen,

2.öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und die Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern,

3.öffentlich-rechtliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen, und deren Zusammenschlüsse.

§ 2 Öffentliches Archivgut (1) Öffentliches Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen, die zur dauernden Aufbewahrung von einem öffentlichen Archiv übernommen wurden und werden. Dazu zählt auch Dokumentationsmaterial, das von einem öffentlichen Archiv ergänzend gesammelt wird.

(2) Öffentliches Archivgut des Landes sind alle archivwürdigen Unterlagen, die bei Verfassungsorganen, Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes, bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und ihren Vereinigungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, entstanden sind und zur dauernden Aufbewahrung in ein mecklenburg-vorpommersches staatliches Archiv übernommen worden sind, soweit es nicht in Archiven nach § 12 und § 13 archiviert ist. Archivgut des Landes ist auch das Archivgut der Funktionsvorgänger der in Satz 1 genannten Stellen. Archivgut des Landes ist auch das Archivgut der ehemaligen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen auf dem Gebiet des jetzigen Landes Mecklenburg-Vorpommern aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990, soweit es in einem staatlichen Archiv archiviert ist." (Die Hervorhebung im Fettdruck von mir.)

Im Zusammenhang hier: [1]

Damit dürfte also klar sein, dass das im Landesarchiv Greifswald befindliche Archivgut des bis 1945 existierenden Staatsarchivs Stettin heute als Landeseigentum betrachtet wird. So ist es ja auch überall in der Bundesrepublik, die jeweiligen Länder und der Bund sind die Rechtsnachfolger des aufgelösten Staates Preußen. Was unteilbar war und ist, gehört zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

In Polen gab es 1945/46 einige Rechtsverordnungen, die den Eigentumsübergang des Besitzes der geflüchteten und vertriebenen deutschen Bevölkerung und natürlich auch der öffentlichen Hand regelten. Das Ganze wurde als herrenloser Besitz tituliert und in polnisches Staatseigentum überführt. Die Bundesrepublik hat das mit den Verträgen von 1990/91 für das öffentliche Eigentum endgültig anerkannt. --Kikulores 14:02, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Die aktuellen Rechtsverhältnisse der Greifswalder Archivalien sind klar, es geht hier um das Staatsarchiv. Du unterstellst, dass das Landesarchiv Greifswald Rechtsnachfolger des Staatsarchivs Stettin sei, also die Rechte und Pflichten der einen Behörde auf die andere übergegangen sei. Die DDR hat aber immer ausdrücklich bestritten, Rechtsnachfolger des Freistaates Preußen zu sein. Sie hat für die Übernahme der Stettiner Archivalien mit Sicherheit eine andere gesetzliche Grundlage gefunden, vielleicht Kulturgutschutz. Eher unwahrscheinlich ist auch, dass sich 1990 das Land MV zum Rechtsnachfolger einer früheren preußischen Behörde im jetztigen Polen erklärt haben könnte. Ganz abwegig wird es, auch noch dem Archivum Panstwowe eine Rechtsnachfolgerschaft zuzuschreiben. Wenn ich in den 1950er Jahren Rechte gegen das Staatsarchiv Stettin hätte gelten machen wollen (etwa aus einem Publikationsvertrag), hätte ich (mal Rechtssicherheit vorausgesetzt) gegen das Archivum Panstwowe oder das Landesarchiv Greifswald klagen sollen?
Im mv. Archivgesetz steht auch gar nichts von Rechtsnachfolge, sondern nur von "Funktionsvorgänger." Gemeint sind damit aber nicht frühere Archive, geschweige denn das Staatsarchiv Stettin, sondern die anbietungspflichtigen, das Archivgut abgebenden Stellen. Das habe ich mir extra noch einmal telefonisch vom Leiter des Landeshauptarchivs Schwerin und zur Sicherheit – in Sachsen gibt's die Formulierung auch – vom Zuständigen im Hauptstaatsarchiv Dresden bestätigen lassen. Das Landesarchiv Greifswald ist also weder Rechts- noch Funktionsnachfolger (im archivrechtlichen Sinn) des Staatsarchivs Stettin. Wie ich schon schrieb, diese Formulierungen passen hier nicht. --Aalfons 17:42, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Weißt Du was, ich habe einfach keine Lust mehr auf diese sinnlosen Diskussionen, die mittlerweile schon mehr Platz einnehmen, als der Artikel selbst. Dich wird man in hundert Jahren nicht überzeugen können. Jede weitere Einlassung wäre glatte Ressourcenverschwendung und ich kann meine Zeit mit Besserem verbringen.--Kikulores 18:00, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Schade, dass du nicht richtig liest. Ich habe die Diskussion um das große Thema oben ad acta gelegt (Post von 11:37), es ging jetzt nur um "Rechts- und Funktionsnachfolger." --Aalfons 18:07, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Einleitung 2[Quelltext bearbeiten]

Der Zuschnitt des Artikels soll nach der vorstehenden Diskussion nicht geändert werden. Aber auch wenn es den Ersteller nervt – die Formulierung "Rechts- und Funktionsnachfolger" ist nicht richtig. Ich möchte deshalb die Einleitung ändern in:

Das Staatsarchiv Stettin war das staatliche Archiv der preußischen Provinz Pommern im 19. und 20. Jahrhundert. Es existierte bis zum Frühjahr 1945. Seine Bestände gingen auf das in seinen Räumen am 1. März 1946 gebildete polnische Archiwum Panstwowe w Szczecinie (Staatsarchiv Stettin) und das ebenfalls 1946 gebildete Landesarchiv Greifswald über.

Einwände? --Aalfons 13:56, 7. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ich finde den Vorschlag gut. Rechtsnachfolger im strengen Sinne ist sicherlich keines der beiden heutigen Archive. Und auf den allgemeinen Begriff „Funktionsnachfolger“ kann man meines Erachtens verzichten, wenn wir schreiben was eigentlich genau passiert ist: Die Bestände sind übergegangen. Ach ja, das polnische Archiv schreibt sich präzise Archiwum Państwowe w Szczecinie, das „ń“ hatte ich bisher auch übersehen. Gruß, --Turpit 21:02, 7. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn das Landesarchiv Greifswald die vom Staatsarchiv Stettin vor 1945 geschlossenen Verträge über die Deponierung von Guts- und Familienarchiven grundsätzlich anerkennt, dann kann man sehr wohl davon sprechen, dass es sich als Rechtsnachfolger ansieht. Das polnische Staatsarchiv tut das zwar nicht, aber genau deshalb steht ja die Formulierung "Rechts- und Funktionsnachfolger". Das schließt auch im juristischen Sinne beides ein--Kikulores 07:44, 8. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Da wird doch die herrschende Auffassung übernommen, dass das Recht am Eigentum nicht erlischt, wenn der Besitzer wechselt. Klagen auf Herausgabe würden auch gegen das Land MV gehen, nicht gegen das Landesarchiv Greifswald. Ich frage mich übrigens auch, ob die Depositalverträge nicht sowieso im Auftrag der preußischen Archivverwaltung abgeschlossen wurden. --Aalfons 09:21, 8. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ja und was soll dann bitteschön der Begriff "Rechtsnachfolger" sonst beinhalten? Behörden sind nun mal keine juristischen Personen, sondern handeln immer im Auftrag ihres Dienstherrn, das Staatsarchiv Stettin im Auftrag des preußischen Staates, das Landesarchiv im Auftrag von M/V und das Wojewodschaftsarchiv im Auftrag des polnischen Staates.--Kikulores 09:41, 10. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Selbst wenn sich das Land MV überhaupt als ein Rechtsnachfolger des Freistaates Preußen verstünde (davon bin ich noch nicht überzeugt und hinsichtlich der DDR-Zeit sicher), wieso sollte das Landesarchiv Greifswald Rechtsnachfolger des Staatsarchivs Stettin sein? Du hast diesen Begriff eingeführt, dann belege ihn. Wenn die Quelle valide ist, nehmen wir es wieder rein, dagegen habe ich nichts. --Aalfons 16:01, 10. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Erl. --Aalfons 12:08, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten